Bußgeldsystem in Deutschland gerecht oder nicht?
So, ihr habt es nicht anders gewollt 😉
Da keiner in der Lage war in den letzten 48h ein halbwegs spannendes Thema zu eröffnen, liegt es jetzt wohl an mir, selbiges zu tun.
Wie ihr ja alle wisst (oder auch nicht) sieht unser Bußgeldkatalog es nicht vor, die Höhe der Bußgelder an das Einkommen des Täters zu koppeln (wie es z.B. im Strafrecht üblich ist, damit der Täter auch wirklich bestraft wird).
Würdet ihr eine Umstellung der Bußgelder auf Basis von Tagessätzen eher begrüßen oder ablehnen (jetzt nur mal vom Prinzip der Gerechtigkeit betrachtet, und nicht weil das aktuelle System euch billiger kommt)?
Welche Vor- oder Nachteile würdet ihr sehen?
Da das Thema ja schon dann und wann mal Nebenthema war, habe ich ein paar gängige Kritikpunkte schon mal aufgegriffen und kommentiert:
1. Ungerecht. Weil jeder die gleiche Übertretung begangen hat, soll auch jeder dasselbe zahlen.
2. Abgrenzung zu "echten" Verbrechen geht verloren.
3. Hoher Verwaltungsaufwand bei der Umstellung.
Zu 1: Falsch, da jeder gleich bestraft werden soll. Ein 100,- € Bußgeld bestraft den H4ler aber deutlich stärker als den Besserverdiener mit 5000,- € Nettoeinkommen monatlich.
Zu 2: Für "echte" Verbrechen gibt es noch die Möglichkeit der Haft und die Eintragung ins Führungszeugnis, die bei Bußgeldern sinnvollerweise nicht existiert.
Zu 3: Die Umstellung ist eine einmalige Sache, die aufgrund der bereits vorhandenen Bußgeldstruktur relativ "verwaltungsarm" vollzogen werden kann (z.B. 1,- € Bußgeld entspricht 0,1 Tagessätze).
Und zum Schluss noch was rechtliches zum Thema:
§17 OWiG Abs. 3 würde bereits heute eine Grundlage für die Umstellung bieten, wenn man den letzten Teilsatz entfernen würde.
Zitat:
Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht;
bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
Na dann wünsche ich allseits eine faire und spannende Diskussionsrunde.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
H4-Empfänger besitzen i.d.R. kein Vermögen. Schau dir mal einen Antrag auf ALGII an.
Du solltest Dir mal die ALG2-Freigrenzen ansehen:
Auto bis 7.000 Euro, eigenes Sparguthaben, Haus- oder Wohnungseigentum (für eine lange Zeit, bevor das Jobcenter da verrechnen kann - im Gegenteil, das Jobcenter muss im ersten Jahr auch noch die Tilgung bei einer laufenden Finanzierung übernehmen), Wohnungseinrichtung (Kleidung, Möbel, Fernseher, ...), ...
Natürlich muss der H4-Empfänger dies gegenüber dem Jobcenter offen legen, aber er darf ein nicht unerhebliches Vermögen haben.
Beantwortet aber nicht meine Fragen:
Muss nicht auch das eventuell vorhandene Vermögen mit einbezogen werden (egal ob H4-Empfänger oder "reich"😉, um auch eine echte und nicht nur populistische Sommerloch-Gerechtigkeit zu erhalten und wie bewertet man Vermögen, damit Strafe für jeden "gleich wirkungsvoll" ist und nicht geschönt werden kann, wie zB. bekannter weise im Unterhaltsrecht manipuliert wird.
TS beziehen sich auch immer auf das Netto-Gehalt, wo ist denn da die Gerechtigkeit, wenn sich ein "hohes" Nettogehalt nur daraus ergibt, weil man 3 Kinder hat und die Frau nicht mitarbeitet, Somit nur deshalb "viel" verdient, weil man jeden Cent auch zur Ernährung einer größeren Familie benötigt - gegenüber einem Single mit gleichem Brutto ohne Kinder, der kostenfrei noch im Hotel Mama wohnt.
Bußgelder auf TS umstellen ist doch nur etwas im Rahmen einer RTL2-Serie. Gerechtigkeit wird es damit auch nicht geben, nur die "Armen" können sehen, dass die "Reichen" mehr bezahlen müssen, was denen aber auch nicht weh tun wird. Unter dem Strich bleibt nichts als eine Neidbefriedigung bei deutlich erhöhten Verwaltungskosten für die "Armen".
Wobei H4 und TS eine wunderbare Sache ist:
Bei H4 zählt ausschließlich der Regelsatz von 380 Euro, die Zusatzleistungen, wie Miete, ... sind kein Einkommen, die bekommt ein H4-Empfänger ohne dass dies eine Wirkung auf die Höhe des TS hat.
Ein Kleinstverdiener, der 760 Euro netto hat, muss zwar seine Miete und alles andere selbst bezahlen und hat eher weniger als ein H4-Empfänger, bekommt aber durch das doppelt so hohe Netto-Einkommen auch den doppelten TS als der H4-Empfänger.
Geht dieser Kleinstverdiener dann zum Jobcenter und holt sich einen Zuschlag, dass er zumindest auf das gleiche verfügbare Geld eines H4-Empfängers kommt ("Aufstocker"😉, dann ist das auch Netto-Einkommen, was den TS erhöht.
Der Aufstocker hat dann nur das Selbe jeden Monat zur Verfügung, wie ein H4-Empfänger, muss aber aufgrund des 2,5fachen "Netto-Einkommens" auch die 2,5fache Strafe bezahlen - weil es gerechter ist!?
So eine Populismuspauke hat das Trommelfell auf beiden Seiten:
Die klassischen Bußgeldgründe wie Termindruck eines Außendienstlers; Missachtung des Parkverbots, damit der Werkstattwagen mit dem Werkzeug in der Nähe der Einsatzstelle steht; schnell nach der Arbeit noch die Kinder aus dem Kindergarten abholen; langer Arbeitsweg mit dadurch überdurchschnittlicher Chance auf einen Blitzer zu treffen; ...
- das hat ein H4-Empfänger alles nicht.
Für Niemanden ist es leichter, ein Bußgeld zu vermeiden und daher soll es nun "gerechter" sein, dass dieser H4-Empfänger nur ~40% von der Strafhöhe zu zahlen hat, wie ein Aufstocker, der sich an zwei weit auseinander liegenden Putzstellen den Hintern aufreißt, um zwar nicht mehr als ein H4-Empfänger zu haben, aber wenigstens keiner zu sein?
426 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Falsch. Es ist eben ein Monat und nicht 4 Wochen.
Ich meine, dass meine Schwägerin letztes für 4 Wochen abgegeben hat. Dann habe ich mich aber wohl geirrt.
Edit: Habe nachgefragt. Es war bei ihr offiziell auch ein ganzer Monat. Sie hat ihn nur frühzeitig zurückgeschickt bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Wenn sie den Februar mit 28 Tagen genommen hat, dann waren es 4 Wochen. 😉
Moment mal, ist es dann nicht ungerecht, wenn man den Lappen bspw. im Juli abgibt?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Moment mal, ist es dann nicht ungerecht, wenn man den Lappen bspw. im Juli abgibt?Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Wenn sie den Februar mit 28 Tagen genommen hat, dann waren es 4 Wochen. 😉
Ich fordere hiermit eine Angleichung der Tagesanzahl sämtlicher Monate! Das muss schleunigst, natürlich EU-einheitlich (Harmonisierung ist ja wichtig), umgesetzt werden! Es lebe die Gerechtigkeit!
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Man könnte das aber z. B. erst über 20 km/h machen.Hat auch kaum einen Sinn mit 1/10 Tagessatz oder ähnlichem bei 1 km/h Überschreitung anzufangen.
Und um mich zu wiederholen - in anderen Ländern geht das auch...
Um mich zu wiederholen - auch in den "angesprochenen anderen Ländern" existieren
grundsätzlich Regelbußgeldsätzedie auch für das Überschreiten der Höchstgeschwindigeit gelten. Auch bei gröberen Verkehrsverstößen gibt es z. B. in der Schweiz Grundsatzempfehlungen für die Tagessatzhöhe die auch angenommen werden, der Richter spricht erst nach einem Einspruch ein Machtwort. Vermutlich wird daher auch hier das Bußgeld von maximal 1 % aller Verkehrsverstöße am Einkommen des verantwortlichen Halters festgemacht.
Hier geht es aber um das Thema:
Zitat:
Wie ihr ja alle wisst (oder auch nicht) sieht unser Bußgeldkatalog es nicht vor, die Höhe der Bußgelder an das Einkommen des Täters zu koppeln (wie es z.B. im Strafrecht üblich ist, damit der Täter auch wirklich bestraft wird).
Würdet ihr eine Umstellung der Bußgelder auf Basis von Tagessätzen eher begrüßen oder ablehnen (jetzt nur mal vom Prinzip der Gerechtigkeit betrachtet, und nicht weil das aktuelle System euch billiger kommt)?
...für mich hört sich das so an, dass alle Bußgelder einkommensabhängig verhängt werden sollen.
N.T.
Als Ersttäter hat man 4 Monate Zeit sich auszusuchen wann man sein Fahrverbot antritt und man kann noch etwas mit Einspruch spielen...
Aber du kannst dich gern stark machen für generell 5 oder 6 Wochen Fahrverbot statt 1 Monat. 😉
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Und wie hat diese Sperre ausgesehen?Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Das alte, derzeit geltende Punktesystem hatte da eine eingebaute Sperre, die verhindert hat, dass Verwarnungsgelder "unangenehm" werden können. Mit dem neuen Punktesystem ist diese Sperre weggefallen, da wird es dann mit Sicherheit innovative Veränderungen geben.😰
Etwas schwierig herzuleiten, ich versuchs mal:
(man kann aber auch gern komplett
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/durchsuchen)
§4 StVG
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.htmlZitat:
(2) Für die Anwendung des Punktsystems sind die im Verkehrszentralregister nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 zu erfassenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach der Schwere der Zuwiderhandlungen und nach ihren Folgen mit einem bis zu sieben Punkten nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe s zu bewerten.
§28 StVG
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__28.htmlZitat:
...
(3) Im Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert über...
3.rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 24, 24a oder § 24c, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens vierzig Euro festgesetzt ist, soweit § 28a nichts anderes bestimmt,
...
Im Prinzip ist die Grenze 40 € momentan.
Ich finde den Wegfall jetzt nicht so schlimm wie pflaumenkuchen, man kann damit auch Ordnungswidrigkeiten über 35 € "fabrizieren" ohne den Verkehrsteilnehmer mit einem Punkt zu belasten. Vor allem jetzt wo Punkte mehr wert werden... 😉
Sowas ist z. B. bei der dUmweltzone angedacht. Soll vielleicht irgendwann mal 80 € kosten aber keinen Punkt bringen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Das war das letztmögliche Mittel, um Dich aus Deinen Vorstellungen zu wecken, und das scheinbar erste Mittel, was auch funktioniert hat.
Dann solltest du in Zukunft vielleicht mal versuchen, schlüssig zu argumentieren und nicht Sachen schreiben, die so rüberkommen, als würdest du dir ein paar schöne Blendgranaten raussuchen, die hochtrabend klingen, aber für den der sie wirklich liest, schnell eben nur als Blendgranaten enttarnt werden.
Beispiel gefällig:
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ja, das ist das Hauptkriterium zur Abgrenzung.Zitat:
Original geschrieben von dodo32
...also ist die Verletzung eines fremden Rechtsgut Grundlage zur Straftat und somit die Differenzierung zur Ordnungswidrigkeit hergestellt.
Dein Argument ist also, eine Owi könnte nicht "mal eben so" zur Straftat werden, weil die Grenze ja ganz eindeutig die Verletzung fremden Rechtsgutes ist.
Klingt auch erst mal schlüssig und kann man sich durchaus vorstellen. Traurig daran ist, dass User wie z.B. dodo32 dir das auch direkt abgekauft haben, weil es so schön richtig klingt und davon überzeugt sind, dass hier ein wahrer Fachmann gesprochen hat.
Nun gibt es aber den §21 OWiG. Und mit dem ist das so eine komische Sache. Diesen § dürfte es ja nach deiner Logik überhaupt nicht geben. Er regelt nämlich folgendes: "Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit"
Und wenn wir mal tiefer hineinschauen findet sich darin folgendes:
Zitat:
Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so wird nur das Strafgesetz angewendet.
Nanu? Wie gibt's denn das? Gibt es etwa Handlungen, die ein fremdes Rechtsgut verletzen und zeitgleich aber auch nicht?
Wenn etwas Owi ist, kann es doch nicht Straftat sein. Du hast uns doch gerade eine sehr klare Grenze aufgezeigt, die beides messerscharf trennt.
Oder war dies am Endo doch nur wieder eine Blendgranate und nicht zu Ende recherchiertes Wiki-Wissen?
Was ist daran so schwierig in einem Thread einfach zu schreiben "Ich find TS bei Bußgeldern scheiße, weil...". Tut es Not sich von einem Halbargument ins nächste zu retten, nur um sein Gesicht nicht zu verlieren? Erklärs mir bitte, denn sowas ist mir unbegreiflich.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Dann solltest du in Zukunft vielleicht mal versuchen, schlüssig zu argumentieren und nicht Sachen schreiben, die so rüberkommen, als würdest du dir ein paar schöne Blendgranaten raussuchen, die hochtrabend klingen, aber für den der sie wirklich liest, schnell eben nur als Blendgranaten enttarnt werden.Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Das war das letztmögliche Mittel, um Dich aus Deinen Vorstellungen zu wecken, und das scheinbar erste Mittel, was auch funktioniert hat.Beispiel gefällig:
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Dein Argument ist also, eine Owi könnte nicht "mal eben so" zur Straftat werden, weil die Grenze ja ganz eindeutig die Verletzung fremden Rechtsgutes ist.Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ja, das ist das Hauptkriterium zur Abgrenzung.Klingt auch erst mal schlüssig und kann man sich durchaus vorstellen. Traurig daran ist, dass User wie z.B. dodo32 dir das auch direkt abgekauft haben, weil es so schön richtig klingt und davon überzeugt sind, dass hier ein wahrer Fachmann gesprochen hat.
Nun gibt es aber den §21 OWiG. Und mit dem ist das so eine komische Sache. Diesen § dürfte es ja nach deiner Logik überhaupt nicht geben. Er regelt nämlich folgendes: "Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit"
Und wenn wir mal tiefer hineinschauen findet sich darin folgendes:
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Nanu? Wie gibt's denn das? Gibt es etwa Handlungen, die ein fremdes Rechtsgut verletzen und zeitgleich aber auch nicht?Zitat:
Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so wird nur das Strafgesetz angewendet.
Wenn etwas Owi ist, kann es doch nicht Straftat sein. Du hast uns doch gerade eine sehr klare Grenze aufgezeigt, die beides messerscharf trennt.
Oder war dies am Endo doch nur wieder eine Blendgranate und nicht zu Ende recherchiertes Wiki-Wissen?
Was ist daran so schwierig in einem Thread einfach zu schreiben "Ich find TS bei Bußgeldern scheiße, weil...". Tut es Not sich von einem Halbargument ins nächste zu retten, nur um sein Gesicht nicht zu verlieren? Erklärs mir bitte, denn sowas ist mir unbegreiflich.
Zum besseren Verständnis:
Laut meiner Recherche, ist eine Handlung die unter §21 OWIG fällt z.B. das zu schnelle Fahren (OWI) unter starkem Alkoholeinfluss (Straftat).
Somit sind es aber trotdem immer noch zwei Handlungen/Taten die halt nur gleichzeitig begangen werden.Deshalb ist nicht das zu schnell fahren allein, sondern nur die Gesamthandlung ansich eine Straftat.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Moment mal, ist es dann nicht ungerecht, wenn man den Lappen bspw. im Juli abgibt?
Es steht jedem frei, seine Geschwindigkeitsübertretung so zu terminieren, dass er den Führerschein im Februar abgeben kann.
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Zum besseren Verständnis:
Laut meiner Recherche, ist eine Handlung die unter §21 OWIG fällt z.B. das zu schnelle Fahren (OWI) unter starkem Alkoholeinfluss (Straftat).Somit sind es aber trotdem immer noch zwei Handlungen/Taten die halt nur gleichzeitig begangen werden.Deshalb ist nicht das zu schnell fahren allein, sondern nur die Gesamthandlung ansich eine Straftat.
Das hättest Du nicht einmal recherchieren müssen, das ist logisch. 😉
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Ich fordere hiermit eine Angleichung der Tagesanzahl sämtlicher Monate! Das muss schleunigst, natürlich EU-einheitlich (Harmonisierung ist ja wichtig), umgesetzt werden! Es lebe die Gerechtigkeit!
Wenn du es hinbekommst die 365,25 Tage pro Jahr gleich und trotzdem ganzzahlig auf 12 Monate aufzuteilen, so wird deine Idee sicherlich gut ankommen...
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Das hättest Du nicht einmal recherchieren müssen, das ist logisch. 😉Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Zum besseren Verständnis:
Laut meiner Recherche, ist eine Handlung die unter §21 OWIG fällt z.B. das zu schnelle Fahren (OWI) unter starkem Alkoholeinfluss (Straftat).Somit sind es aber trotdem immer noch zwei Handlungen/Taten die halt nur gleichzeitig begangen werden.Deshalb ist nicht das zu schnell fahren allein, sondern nur die Gesamthandlung ansich eine Straftat.
Für Elchsucher aber offensichtlich nicht,deshalb habe Ich das Beispiel für einen § 21 OWIG Fall gebracht.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Oder war dies am Endo doch nur wieder eine Blendgranate und nicht zu Ende recherchiertes Wiki-Wissen?Was ist daran so schwierig in einem Thread einfach zu schreiben "Ich find TS bei Bußgeldern scheiße, weil...". Tut es Not sich von einem Halbargument ins nächste zu retten, nur um sein Gesicht nicht zu verlieren? Erklärs mir bitte, denn sowas ist mir unbegreiflich.
Schuster bleib bei deinen Leisten!
Man muss sich nur ein paar Beiträge der einzelnen Forenteilnehmer durchlesen um sehr schnell zu erkennen, wer ein Googlestudium hat und wer nicht. Die Beiträge von Pflaumenmus zeugen von fundiertem Fachwissen im Gegensatz zu deiner offensiven Zurschaustellung rechtlicher Unkenntnis.
N.T.
Sorry; aber keiner erfindet das Rad neu! Alles ist bereits irgendwo niedergeschrieben! Wer weiß, wo was steht reicht schon....ein Jura-Studium funtkioniert auch so....verstehen sollte man es selbst aber auch....und anwenden! Nur zählt nicht grundsätzlich der Buchstabe sondern der Sinn!
Also ruhig Blut in der virtuellen Welt....alles ist bereits mal gesagt worden...ansonsten ist der Nobelpreis einem sicher....😉
Wer was sagt ist hier mehr von Bedeutung....für so manchen User jedenfalls....hat es den Anschein....😉😎