Bußgeldbescheid wegen angeblich nicht abgeschlossenem Auto
habe ich von der ´Bußgeldstelle erhalten, und auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits war die Sachbearbeiterin aber so nett, und hatte mir das "Beweisfoto" zugeschickt, welches am 11.März 2022 um 08:48 Uhr von dem Außendienstmitarbeiter der Bugeldstelle aufgenommen worden ist.
Ich lade dieses Foto einmal hoch
Was meint ihr aufgrund dieses Fotos:
Ist, bzw. war das Auto abgeschlossen?
176 Antworten
Es ist schon eine steile Argumentationsweise wenn man behauptet, dass eine Plane den Zustand eines abgeschlossenen Fahrzeugs darstellen soll. Hinzu kommt noch, dass man es noch so laut herausbrüllen kann, dass das Fahrzeug doch abgedeckt war so muss der Halter sich das schon selbst ankreiden lassen wenn diese Plane nicht sicher befestigt war und der Wagen offen da stand. Das Gegenteil muss er dann beweisen.
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 4. April 2022 um 22:28:17 Uhr:
Aber Fakt ist, dass der Abschleppwagenfahrer die Beamten vom Ordnungsamt allesamt kennt, und er selbst eingeräumt hat, sehr oft Aufträge von denen zu erhalten.
.......
Auch den Beamten, der das Abschleppen angeordnet hat, kennt der Abschleppwagenfahrer, und ihm ist sogar der Vorname des Beamten "rausgerutscht".
und was ist daran ungewöhnlich. Das liegt in der Natur der Sache, dass ein Abschleppunternehmen das Ordnungsamt als den häufigsten Auftraggeber hat und es ist auch nur menschlich, dass man mit der Zeit sich persönlicher kennt. Was sie machen ist Dinge den handelnden Personen zu unterstellen.
Ich für meinen Teil vermute, dass hier der Halter versehentlich in einen Zwist zwischen OA und Werkstatt geraten ist, weil der öffentliche Straßenraum kein Abstellplatz für eine Werkstatt sein darf.
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 4. April 2022 um 22:28:17 Uhr:
Zitat:
Gerade wenn ein Auto so vor einer Werkstatt abgestellt ist, könnte man da als OA schon mal nachfragen, bevor man zur Tat schreitet.
Zumal auch ein Zettel in lesbarer Schrift auf dem Armaturenbrett mit meiner Tel-Nr. lag
Was es wiederum zu beweisen gilt.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 2. April 2022 um 13:40:04 Uhr:
Anders sieht es bei einem offenen Cabriolet aus. Das gilt auch bei offenem Verdeck als abgeschlossen, wenn die Türen verriegelt sind.
Aber IMHO auch nur wenn die Fenster oben sind. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 2. April 2022 um 14:22:55 Uhr:
Welche Schuld trifft das Ordnungsamt, wenn denn der Wagen tatsächlich ohne Scheibe auf der Straße stand? KEINE
Naja, anhand der Bilder vom Fahrzeug würde ich sagen mit Verursachung von 250,- an Kosten haben die einen wirtschaftlichen Totalschagen erzeugt. 😉
Vor einer Werkstatt hätte man da durchaus mal reingehen können bzw. den Besitzer anrufen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@ktown schrieb am 5. April 2022 um 08:53:21 Uhr:
Ich für meinen Teil vermute, dass hier der Halter versehentlich in einen Zwist zwischen OA und Werkstatt geraten ist, weil der öffentliche Straßenraum kein Abstellplatz für eine Werkstatt sein darf.
Solange Fahrzeuge zugelassen sind und von ihnen keine Gefahr ausgeht (scharfe Kanten, Ölaustritt etc.) darf die Straße natürlich Abstellplatz für eine Werkstatt sein.
Ähnliche Themen
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 09:27:34 Uhr:
… Vor einer Werkstatt hätte man da durchaus mal reingehen können bzw. den Besitzer anrufen.
Jetzt ist also das Ordnungsamt Schuld, dass der TE sein Auto widerrechtlich abgestellt hat? Wie immer im Leben, auch hier sind’s die anderen, niemals man selbst …
Vor einer Werkstatt hätte man da durchaus mal nicht mit offenem Fenster parken sollen.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 09:27:34 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 2. April 2022 um 14:22:55 Uhr:
Welche Schuld trifft das Ordnungsamt, wenn denn der Wagen tatsächlich ohne Scheibe auf der Straße stand? KEINE
1. Naja, anhand der Bilder vom Fahrzeug würde ich sagen mit Verursachung von 250,- an Kosten haben die einen wirtschaftlichen Totalschagen erzeugt. 😉2. Vor einer Werkstatt hätte man da durchaus mal reingehen können bzw. den Besitzer anrufen.
1. ja nun ... hätten Sie also eher wegen illegaler Schrottablagerung tätig werden sollen? 😉
2. können - vielleicht. Wenn die Werkstatt zum Kontrollzeitpunkt besetzt war. Wenn eindeutig erkennbar war, der soll in die Werkstatt. Aber müssen ... ? Und recherchieren wie irgendwer erreichbar ist - da ist der Anruf beim gelisteten Abschlepper schneller durchgeführt. Und dann ist weiterhin die Frage - was hätte das Nachfragen bei der Werkstatt gebracht? Die hätten den Wagen auch nicht von der Straße weg bewegen können und wollten ihn ohnehin von Anfang an nicht auf dem Hof haben. mein Tipp: die hätten gleich gesagt "den haben wir da nicht hin gestellt, das geht uns nix an".
Zitat:
@Florian48 schrieb am 5. April 2022 um 09:34:59 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 5. April 2022 um 08:53:21 Uhr:
Ich für meinen Teil vermute, dass hier der Halter versehentlich in einen Zwist zwischen OA und Werkstatt geraten ist, weil der öffentliche Straßenraum kein Abstellplatz für eine Werkstatt sein darf.
Solange Fahrzeuge zugelassen sind und von ihnen keine Gefahr ausgeht (scharfe Kanten, Ölaustritt etc.) darf die Straße natürlich Abstellplatz für eine Werkstatt sein.
Klar. Wäre die Rechtslage anders, würde das Ordnungsamt auch anders handeln. So muss sie einfach regelmäßig hinfahren und sonstige Tatbestände finden.😁
Zitat:
@Florian48 schrieb am 5. April 2022 um 09:37:58 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 09:27:34 Uhr:
… Vor einer Werkstatt hätte man da durchaus mal reingehen können bzw. den Besitzer anrufen.
Jetzt ist also das Ordnungsamt Schuld, dass der TE sein Auto widerrechtlich abgestellt hat? Wie immer im Leben, auch hier sind’s die anderen, niemals man selbst …
Es gilt immer die Verhältnismäßigkeit zu beachten und die war hier IMHO nicht gegeben.
Gruß Metalhead
Zitat:
1. ja nun ... hätten Sie also eher wegen illegaler Schrottablagerung tätig werden sollen? 😉
Das war möglicherweise die Intention die Plane abzuheben. 😉
Dann hat man vermutlich das Kennzeichen geprüft und somit auch den Halter gekannt (dann wäre es der gleiche Aufwand den Abschlepper oder den Halter zur rufen).
Zitat:
2. können - vielleicht. Wenn die Werkstatt zum Kontrollzeitpunkt besetzt war. Wenn eindeutig erkennbar war, der soll in die Werkstatt. Aber müssen ... ? Und recherchieren wie irgendwer erreichbar ist - da ist der Anruf beim gelisteten Abschlepper schneller durchgeführt. Und dann ist weiterhin die Frage - was hätte das Nachfragen bei der Werkstatt gebracht? Die hätten den Wagen auch nicht von der Straße weg bewegen können und wollten ihn ohnehin von Anfang an nicht auf dem Hof haben. mein Tipp: die hätten gleich gesagt "den haben wir da nicht hin gestellt, das geht uns nix an".
Das bezweifle ich, zumindest hätte ich mir als Besitzer dann die Kohle von denen wieder geholt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 09:27:34 Uhr:
Naja, anhand der Bilder vom Fahrzeug würde ich sagen mit Verursachung von 250,- an Kosten haben die einen wirtschaftlichen Totalschagen erzeugt. 😉
Vor einer Werkstatt hätte man da durchaus mal reingehen können bzw. den Besitzer anrufen.Gruß Metalhead
Also der Sachverhalt ist zwar immer noch nicht so ganz schlüssig, aber soweit ich es verstanden habe, lag noch kein Reparaturauftrag vor weil der TE die Ersatzscheibe selbst besorgen wollte. Ergo muss die Werkstatt nicht zwangsläufig wissen, wem die Karre gehört. Die Sachlage passt auch zu der Argumentation des TE, dass es angeblich einen Zettel mit seinen Kontaktdaten im Fahrzeug gab. Wäre ja nicht notwendig, wenn der Wagen im Auftrag der Werkstatt dort stand.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 10:03:05 Uhr:
Das bezweifle ich, zumindest hätte ich mir als Besitzer dann die Kohle von denen wieder geholt.
Auf welcher Grundlage?
Zitat:
@ktown schrieb am 5. April 2022 um 10:05:48 Uhr:
Auf welcher Grundlage?Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 10:03:05 Uhr:
Das bezweifle ich, zumindest hätte ich mir als Besitzer dann die Kohle von denen wieder geholt.
Auf der Grundlage daß eine Werkstatt für mein Auto verantwortlich ist.
Ich lasse doch als Werkstatt nicht wissentlich Kundenautos abschleppen, das ist wirtschaftlicher Selbstmord.
Gruß Metalhead
Also für mich stellt sich der Sachverhalt so dar:
01. Die Scheibe des Wagens vom TE wird eingeschlagen.
02. TE fährt zur Werkstatt (Kostenvoranschlag?) und entscheidet sich die Scheibe selbst zu besorgen.
03. Der Wagen wird vor der Werkstatt mit einer Plane darüber stehen gelassen, ist zugelassen und versichert.
04. TE hinterlässt einen Zettel mit seiner Telefonnummer
05. Das OA kommt vorbei, hebt die Plane warum auch immer fast komplett ab, anstatt nur die Nummernschilder zu prüfen
06. OA bemerkt die eingeschlagene Scheibe und ruft daraufhin ohne weitere Klärung den Abschlepper
07. Der Wagen des TE wird abgeschleppt, Kosten entfallen komplett auf ihn.
Halten wir fest, es ist hier zuerst einmal nix außergewöhnliches passiert. Der TE hat sich auch Gedanken gemacht. Wahrscheinlich wäre eine Folie an der Scheibe besser gewesen, aber sei es drum. Da nicht die Werkstatt den Wagen dort geparkt hat (höchstens ein "kannste so machen" rausgelassen hat) sondern der TE selbst, kann man hier auch der Werkstatt nix.
Bleibt die Unverhältnismäßigkeit, die ich hier ebenfalls absolut sehe. Ein augenscheinlich nicht verkehrsgefährdendes Fahrzeug, zugelassen und versichert in einer offiziellen Parkbucht abgestellt (Plane hin oder her) direkt abzuschleppen, weil eine Scheibe offen / kaputt ist, ist ein absoluter Witz. Genau wie der TE würde ich hier versuchen, mir mein Geld wieder zu holen. Nur mit Tipps aus dem Forum wird das sicherlich nicht gelingen, da braucht es einen Anwalt für Verkehrsrecht. Hier ist dann wie immer die Frage, ob man dieses zusätzliche finanzielle Risiko eingehen möchte.
Und da hier weder eine Verantwortungslosigkeit des TE noch eine absichtliche Gesetztesübertretung vorliegt, sehe ich es sogar als die Pflicht des TE an, alle Optionen zu prüfen.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 10:18:25 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 5. April 2022 um 10:05:48 Uhr:
Auf welcher Grundlage?
Auf der Grundlage daß eine Werkstatt für mein Auto verantwortlich ist.
Ich lasse doch als Werkstatt nicht wissentlich Kundenautos abschleppen, das ist wirtschaftlicher Selbstmord.Gruß Metalhead
Nochmals. Die Werkstatt hat weder den Wagen selbst dort abgestellt noch hat sie den pot. Kunden dazu aufgefordert. Der TE sagt selbst
Zitat:
mit Zettel und Telefonnummer für evtl. Rückfragen auf dem Armaturenbrett, dass das Auto in die Werkstatt zur Reparatur verbracht wird.
Zukunft, dass Fahrzeug ist also noch nicht der Werkstatt überlassen worden.
Wieso sollte die Werkstatt für jedes Fahrzeug das eventuell mal Kundenfahrzeug wird und im Dunstbereich der Werkstatt im öffentlichen Straßenraum abgestellt wird, verantwortlich sein?
Schau dir die Bilder an. Ich möchte nicht wissen, wieviel potentielle Kunden mit solchen Fahrzeugen dort anfragen und danach nie mehr auftauchen weil irgendein Kumpel ausgeholfen hat.
Da hätte die Werkstatt viel zutun, wenn sie jeder Schrottkarre in irgendwelchen Parkbuchten den vermeintlichen Kunden zuordnen kann. Das kann vielleicht sein, wenn man dort regelmäßig Kunde ist und das Fahrzeug bekannt. Aber selbst dann wäre das max. eine persönliche Serviceleistung den Kunden darauf hinzuweisen.