Bußgeldbescheid wegen angeblich nicht abgeschlossenem Auto
habe ich von der ´Bußgeldstelle erhalten, und auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits war die Sachbearbeiterin aber so nett, und hatte mir das "Beweisfoto" zugeschickt, welches am 11.März 2022 um 08:48 Uhr von dem Außendienstmitarbeiter der Bugeldstelle aufgenommen worden ist.
Ich lade dieses Foto einmal hoch
Was meint ihr aufgrund dieses Fotos:
Ist, bzw. war das Auto abgeschlossen?
176 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 5. April 2022 um 10:28:39 Uhr:
Nochmals. Die Werkstatt hat weder den Wagen selbst dort abgestellt noch hat sie den pot. Kunden dazu aufgefordert.
Sehe ich anders. 😉
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 13:52:49 Uhr:
Werkstatt hatte gesagt, ich soll das Auto dort abstellen - und das habe ich getan
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 11:06:48 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 5. April 2022 um 10:28:39 Uhr:
Nochmals. Die Werkstatt hat weder den Wagen selbst dort abgestellt noch hat sie den pot. Kunden dazu aufgefordert.
Sehe ich anders. 😉
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 11:06:48 Uhr:
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 13:52:49 Uhr:
Werkstatt hatte gesagt, ich soll das Auto dort abstellen - und das habe ich getanGruß Metalhead
Das ist die Schwierigkeit des etwas diffusen Sachverhalts. Selbst wenn es so gesagt wurde, steht der TE vor dem Problem diese Aussage beweisen zu können und es entbindet ihn nicht davon selbst sein Hirn einzuschalten.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 11:06:48 Uhr:
Sehe ich anders. 😉
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. April 2022 um 11:06:48 Uhr:
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 13:52:49 Uhr:
Werkstatt hatte gesagt, ich soll das Auto dort abstellen - und das habe ich getanGruß Metalhead
Wenn die Werkstatt zum TE sagt "Spring" dann fragt er wie weit, wie hoch, wohin und: springt.
Klar.
Für gewöhnlich haben Autowerkstätten in allen Lebenslagen Weisungsrecht und dürfen auch rechtswidrige Handlungen anordnen. Dem wird sicher jeder Richter folgen.
🙄😕🙄😕
Ich lese hier mit zunehmender Verwunderung mit und frage mich, welche absurden Piruetten noch gedreht werden um nicht anzuerkennen das niemand außer dem TE sich selbst das eingebrockt hat.
Für überzogen und unnötig halte ich das das Schleppen auch. Erschwerend kommt hinzu das es den TE zum denkbar unglücklichen Zeitpunkt und in Form von 250 EUR auch schmerzlich trifft.
Aber rechtlich zu beanstanden ist es leider nicht.
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Danke für den Thread, wusste gar nicht das es verboten ist sein Auto nicht abzuschließen. Schließe meins fast nie ab. Sollte ich wohl mal ändern ;-)
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 5. April 2022 um 13:25:51 Uhr:
Danke für den Thread, wusste gar nicht das es verboten ist sein Auto nicht abzuschließen. Schließe meins fast nie ab. Sollte ich wohl mal ändern ;-)
Ändern müsste man dieses schwachsinnige Verbot. Wie stößt man sowas eigentlich an, ohne selbst gleich in die Legislative gehen zu müssen?
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. April 2022 um 13:40:19 Uhr:
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 5. April 2022 um 13:25:51 Uhr:
Danke für den Thread, wusste gar nicht das es verboten ist sein Auto nicht abzuschließen. Schließe meins fast nie ab. Sollte ich wohl mal ändern ;-)Ändern müsste man dieses schwachsinnige Verbot. Wie stößt man sowas eigentlich an, ohne selbst gleich in die Legislative gehen zu müssen?
Mein Defektes Schloss (Auto lässt sich nur über die FB aufschließen) nun doch mal reparieren zu lassen ist da aber der Weg des geringsten Wiederstands. Auch wenn ich das eigentlich nicht einsehe, und die Regelung auch für Unfug halte. In jedes Cabrio kommt man genauso, und wenn ein Dieb kommt so oder so ins Auto. Jemand der Autos klaut, weiß wie er rein kommt (Meine Karre klaut eh keiner ;-) ), jemand der Wertgegenstände klaut schlägt wenn nötig die Scheibe ein. Für mich stellt es tätsächlich ein höheres Risiko dar das Auto abzuschließen.
Moin.
Was haltet ihr von dieser "Wende" / Überlegung?!
@32.4-032203359 (oder ist Linksfahrer64 / MHCP genehmer?!) - ist das eigentlich zufällig der gleiche Golf, um den es hier geht/ging?!? 🙄
https://www.motor-talk.de/.../...lt-das-unkraut-spriesst-t7122969.html
Ich meine, ZUFÄLLE gibt es... aber die gleichen Felgen, die gleiche Beule hinten links... erzähle doch mal bitte! 🙄
edit:
@Hermy66
@Moerser
edit2:
ich klingel' mal wieder bei den Mods - sorry im Voraus - für den wohl 200. Account von ehem. linksfahrer64! 😠
Dass der angesprochene User bzw. TE das Forum für seine kruden threads seit Jahren missbraucht, die sich z.T. mehr als nur im Graubereich abspielen (da geht das hier fast noch)... und Mehrfachaccounts eben nunmal nach den NUB nicht erlaubt sind.
Ok aber völlig unabhängig davon finde ich den hier geschilderten Sachverhalt durchaus interessant. Dieses Gesetz scheint es ja wirklich zu geben und nicht nur ich wusste das bisher noch nicht. Also wäre schade wenn dieser Thread geschlossen würde. Zumindest meine Meinung. 🙂
Meine Karre steht bei entsprechendem Wetter durchaus hin und wieder mit offenem Fenster und nicht abgeschlossen irgendwo rum, wenn ich kurz was besorge etc.. So heizt sie sich nicht so auf.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. April 2022 um 22:35:08 Uhr:
Im Doppellock verriegelte Türen sind mit dem Pin nicht zu öffnen. Die Wegfahrsperre legt den Hocker ohne Anwesenheit des Schlüsseltransponders hinreichend sicher lahm. Das Lenkradschloss ist auch nur mit brachialer Gewalt zu knacken. All das ist wesentlich schwerer zu überwinden als eine Glasscheibe, die man mit dem Keramiksplitter einer Zündkerze einwerfen kann.Wenn da nichts von Wert im Auto liegt oder verbaut ist, ist das Abschleppen einfach nur unverhältnismäßig und das Knöllchen rechtswidrig.
War nichts wertvolles im Auto drin.
Selbst das Radio war ausgebaut, und zwar von mir selbst vor dem 09.03.2022 bevor das Auto dort überhaupt geparkt wurde.
Zitat:
@ktown schrieb am 5. April 2022 um 08:53:21 Uhr:
Ich für meinen Teil vermute, dass hier der Halter versehentlich in einen Zwist zwischen OA und Werkstatt geraten ist, weil der öffentliche Straßenraum kein Abstellplatz für eine Werkstatt sein darf.
1.) Wieso wird ein Zwist zwischen Ordnungsamt und Werkstatt dann auf dem Rücken der eigenen Bevölkerung ausgetragen, indem die Auto der Kunden/Bevölkerung abzuschleppen
Zitat:
@ktown schrieb am 5. April 2022 um 08:53:21 Uhr:
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 4. April 2022 um 22:28:17 Uhr:
Zumal auch ein Zettel in lesbarer Schrift auf dem Armaturenbrett mit meiner Tel-Nr. lag
Was es wiederum zu beweisen gilt.
Ja, der Bürger soll und muß zu 100%beweisen,
und die Behörde kommt aufgrund eigener Mutmassungen dann zu eigenen Überzeugungen, die dann plötzlich
Tatsachen werden
Zitat:
@ktown schrieb am 5. April 2022 um 09:59:31 Uhr:
Klar. Wäre die Rechtslage anders, würde das Ordnungsamt auch anders handeln. So muss sie einfach regelmäßig hinfahren und sonstige Tatbestände finden.😁
Was die lt. Aussage der Werkstatt auch ständig so machen
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. April 2022 um 10:26:01 Uhr:
Also für mich stellt sich der Sachverhalt so dar:01. Die Scheibe des Wagens vom TE wird eingeschlagen.
02. TE fährt zur Werkstatt (Kostenvoranschlag?) und entscheidet sich die Scheibe selbst zu besorgen.
03. Der Wagen wird vor der Werkstatt mit einer Plane darüber stehen gelassen, ist zugelassen und versichert.
04. TE hinterlässt einen Zettel mit seiner Telefonnummer
05. Das OA kommt vorbei, hebt die Plane warum auch immer fast komplett ab, anstatt nur die Nummernschilder zu prüfen
06. OA bemerkt die eingeschlagene Scheibe und ruft daraufhin ohne weitere Klärung den Abschlepper
07. Der Wagen des TE wird abgeschleppt, Kosten entfallen komplett auf ihn.Halten wir fest, es ist hier zuerst einmal nix außergewöhnliches passiert. Der TE hat sich auch Gedanken gemacht. Wahrscheinlich wäre eine Folie an der Scheibe besser gewesen, aber sei es drum. Da nicht die Werkstatt den Wagen dort geparkt hat (höchstens ein "kannste so machen" rausgelassen hat) sondern der TE selbst, kann man hier auch der Werkstatt nix.
so war es.
außer zu Punkt 2: da hatte die Werkstatt gesagt, ich solle mir am Besten selbst eine Scheibe vom Schrott oder Ebay holen, das wäre preiswerter, dann kämen nur die Einbaukosten
Zitat:
Bleibt die Unverhältnismäßigkeit, die ich hier ebenfalls absolut sehe. Ein augenscheinlich nicht verkehrsgefährdendes Fahrzeug, zugelassen und versichert in einer offiziellen Parkbucht abgestellt (Plane hin oder her) direkt abzuschleppen, weil eine Scheibe offen / kaputt ist, ist ein absoluter Witz. Genau wie der TE würde ich hier versuchen, mir mein Geld wieder zu holen. Nur mit Tipps aus dem Forum wird das sicherlich nicht gelingen, da braucht es einen Anwalt für Verkehrsrecht. Hier ist dann wie immer die Frage, ob man dieses zusätzliche finanzielle Risiko eingehen möchte.
Und da hier weder eine Verantwortungslosigkeit des TE noch eine absichtliche Gesetztesübertretung vorliegt, sehe ich es sogar als die Pflicht des TE an, alle Optionen zu prüfen.
Ach, habe doch schon einige gute Tipps aus dem Forum erhalten, wie z.B.- das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen
Wo finde ich das eigentlich?
Oder muß man da das Gericht anschreiben zwecks Bitte um Übersendung einer Kopie