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Bußgeldbescheid wegen angeblich nicht abgeschlossenem Auto

Themenstarteram 2. April 2022 um 11:16

habe ich von der ´Bußgeldstelle erhalten, und auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits war die Sachbearbeiterin aber so nett, und hatte mir das "Beweisfoto" zugeschickt, welches am 11.März 2022 um 08:48 Uhr von dem Außendienstmitarbeiter der Bugeldstelle aufgenommen worden ist.

Ich lade dieses Foto einmal hoch

Was meint ihr aufgrund dieses Fotos:

Ist, bzw. war das Auto abgeschlossen?

Beweisfoto Bussgeldstelle 11.03.2022
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176 Antworten
Themenstarteram 2. April 2022 um 11:19

Da ich aber zu 100% weiß, dass das Auto abgeschlossen war, habe ich nachträglich auch noch einmal 2 Fotos erstellt,

nämlich:

1.) Auto ist abgeschlossen (Knöpfe sind unten)

2.) Auto ist NICHT abgeschlossen (Knöpfe sind oben)

Zur besseren Unterscheidung habe ich bei dem "Nicht-abgeschlossenen -Auto" ein Foto geschossen, wo der Schlüssel mit samt schwarzer Ledertasche im Türgriff-Schloß steckt!;);)

Auto abgeschlossen Knöpfe - sind unten
Auto NICHT abgeschlossen - Knöpfe oben

..ich würde eher meinen die Scheibe der Fahrertür war ganz unten auf dem Bild der Bußgeldstelle.

Das Original dürfte wesentlich besser sein als das was dir zugesendet wurde.

Wiehoch ist denn das Bußgeld überhaupt??

Hast du die von dir erstellten Fotos auch schon an die Bußgeldstelle übermittelt?

Wie ist der konkrete Tatvorwurf mit Tatbestandsnummer?

Fenster nicht geschlossen => Fahrzeug nicht verschlossen => Tatbestand verwirklicht nach Paragraf 14, Absatz 2 StVO => TBNR 114000 kostet 15 Euro, "Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern."

Wenn das Fenster offen ist, dann ist es vollkommen unerheblich, ob das Fahrzeug mit dem Schlüssel abgeschlossen ist oder nicht.

Themenstarteram 2. April 2022 um 11:34

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 2. April 2022 um 13:23:45 Uhr:

..ich würde eher meinen die Scheibe der Fahrertür war ganz unten auf dem Bild der Bußgeldstelle.

Ja, Anfang März 2022 waren irgendwelche Idioten unterwegs, und haben Schreiben von mehreren Autos eingeschlagen.

Eines davon ist / war mein Auto

Zitat:

 

Das Original dürfte wesentlich besser sein als das was dir zugesendet wurde.

Ich habe nur dieses eine schwarz weiß Foto erhalten mit dem Bußgeldbescheid

Zitat:

Wiehoch ist denn das Bußgeld überhaupt??

Es geht hier nur um die Frage, ob das Auto abgeschlossen war oder nicht.

Die Höhe des Bußgeldes (ursprünglich "Verwarngeld" 15€ ) spielt keine Rolle da für mich uninteressant.

Themenstarteram 2. April 2022 um 11:35

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 2. April 2022 um 13:25:13 Uhr:

Hast du die von dir erstellten Fotos auch schon an die Bußgeldstelle übermittelt?

Ja

Siehe meinen Post: Fenster offen => Fahrzeug nicht gesichert => Tatbestand verwirklicht.

Themenstarteram 2. April 2022 um 11:38

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 2. April 2022 um 13:31:51 Uhr:

Wenn das Fenster offen ist, dann ist es vollkommen unerheblich, ob das Fahrzeug mit dem Schlüssel abgeschlossen ist oder nicht.

Weil die Scheibe eingeschlagen war, wurde das Auto auch komplett mit einer Plane mit Gummizug vorne und Gummizug hinten (eine sog. Autogarage) abgedeckt und zusätzlich noch mit einem "Schnappverschluß" unter dem "Bauch" also dem Unterboden gesichert.

Das Auto war vor einer KFZ Reparatur Werkstatt geparkt mit Kontaktdaten wie Telefon Nummer von mir auf einem Zettel geschrieben - abgelegt auf dem Armaturenbrett.

Das Auto stand da, weil die Scheibe noch nicht lieferbar war, und erst 2 Tage später angeliefert und gekauft werden konnte.

Hatte das Auto am 09.März 2022 späten Nachmittag gegen 17:oo Uhr dort abgestellt.

Und da war das noch Glück. Unser Auto wurde nachdem ein anonymer Idiot die Beifahrerscheibe eingeworfen hatte „zur Sicherung“ abgeschleppt.

Das ist auf dem Photo der Bußgeldstelle aber nicht der Fall???

Wenn das Fenster offen war gilt das Auto, auch wenn die Türen verriegelt sind als nicht abgeschlossen. Daher ist der Bußgeldbescheid rechtens. Anders sieht es bei einem offenen Cabriolet aus. Das gilt auch bei offenem Verdeck als abgeschlossen, wenn die Türen verriegelt sind.

Zitat:

@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 13:38:14 Uhr:

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 2. April 2022 um 13:31:51 Uhr:

Wenn das Fenster offen ist, dann ist es vollkommen unerheblich, ob das Fahrzeug mit dem Schlüssel abgeschlossen ist oder nicht.

Weil die Scheibe eingeschlagen war, wurde das Auto auch komplett mit einer Plane mit Gummizug vorne und Gummizug hinten (eine sog. Autogarage) abgedeckt und zusätzlich noch mit einem "Schnappverschluß" unter dem "Bauch" also dem Unterboden gesichert.

......und wie wurde das Foto der Bußgeldstelle dann gefertigt? Haben die vorher die Plane entfernt?

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