Bußgeldbescheid- was tun?

Ich, 18, probezeit, habe ein 30er schild übersehen, war mit 60 unterwegs... *blitz* 30kmh zu schnell, heute kam der wisch zur amhörung...

Das Auto läuft über meinen Vater, 30 kmh zu schnell macht 100€ und 1 Punkt und bei mir zusätzlich noch ein aufbauseminar und Verlängerte Probezeit...

Jetzt sind wir am überlegen wie wir weiter vorgehen..
1. Mein Vater sagt er wars, bekommt den Punkt und ich geb ihm das Geld. (nicht so toll für meinen vater) Frage: wie ist es mit der Versicherung wenn man einen Punkt hat, steigt die? (mein vater hat damals angegeben dass er keinen punkt hat)
2. Mein Vater macht vom Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht und sagt "ich wars nicht" ohne weitere Angabe
-> was passiert? Es wird ermittelt wer gefahren ist..
3. Ich bin gefahren und zahle das Aufbauseminar sowie das Bußgeld und bekomme den punkt... (nicht so toll, viel geld)

Was meint ihr, zu Punkt 2, wenn die ermitteln kommt dabei was raus? Kann es im endeffekt mehr kosten als punkt 1?
Familienangehörige muss mein Vater ja nicht nennen und ich habe die hoffnung dass die behörden einfach nicht weiterkommen und es gut sein lassen..

Grüße 🙂)

Beste Antwort im Thema

@TE Ich finde Deine Betroffenheit im vorletzten Kommentar unangebracht. Du warst es, der am 12. Januar gepostet hat, dass er seit 3 Monaten den Führerschein hat und bereits dreimal mit Mutters Auto geblitzt wurdest. Du schreibst was von "Kick" und bist auf der Suche nach Dingen, welche Dir das Schnellfahren verleiden.

Nun hat es Dich wieder erwischt, weil Du angeblich eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen hast.
So weit so gut, hast es gemacht und bist auch allein dafür verantwortlich. Aber nun suchst Du mit Hilfe des Forums nach Auswegen, um die daraus folgende Konsequenz abzumindern.

Ich unterstelle, dass Du ein Typ bist, der permanent zu schnell fährt und für den die geltenden Regeln augenscheinlich nicht gemacht sind. Es hat Dich halt bis jetzt nur eben 4 mal (?) erwischt.

Und genau für solche Leute muss es Konsequenzen geben, die sie in die Lage versetzen, doch noch etwas an ihrem Verhalten zu ändern, jeder hat eine zweite Chance verdient (bei Dir wäre es dann die fünfte Chance?).

Und da eben der Lerneffekt ausbleibt, wenn Dein Papa Dir wieder mal den Arsch rettet, fände ich es gut, wenn Du eben selbst die Suppe auslöffeln musst. Auch eine Nachschulung ist bei Dir sicher hilfreich.

Ich glaube nicht, dass Dir hier wirklich jemand was Böses will, mir zumindest ist es tief egal, ob Du Dein Fahrzeug und Deine Gesundheit ruinierst. Ich habe nur einfach was dagegen, dass solche Leute wie Du auch immer Unbeteiligte mit ihrer rücksichtslosen Art gefährden und verletzen. Alles Gute für Dich!

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Zitat:

@birscherl schrieb am 16. Februar 2017 um 09:57:04 Uhr:


Zwischen "nichts machen" und "sagt er wars" ist ein himmelweiter Unterschied.

das ist richtig. Also konkretisieren wir die Angelegenheit dahingehend, dass es am besten ist, gar nichts zu tun und entspannt den Bußgeldbescheid für den Vater abzuwarten. Den Anhörungsbogen mit dem Foto muss man ja gar nicht bekommen haben. Zahlen und gut ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Februar 2017 um 22:38:20 Uhr:


Mit den falschen Angaben im Anhörungsbogen erfüllt der Täter der Ordnungswidrigkeit den Straftatbestand der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft.

Wieso, der Täter füllt den Bogen doch gar nicht aus.

Gruß Metalhead

das mit der mittelbaren Täterschaft greift, wenn der Täter (=Sohn) den Vater anstiftet, sich selbst zu bezichtigen. Wenn es der Vater von sich aus tut, um den Sohn zu schützen, greift er nicht. Wie kann er auch, wenn der Bogen zum Vater (=Halter) geht und der Sohn davon gar nichts erfährt?

Sachlich:

Was die Versicherung angeht sollte der TE den Vertrag studieren. Ist es ein herkömmlicher Standardvertrag wird es sich auf den nicht auswirken. Bei einem zukünftigen Abschluss kann es Auswirkungen haben.

Ebenso kann es Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis des Vaters haben, sollte er nochmals Punkte sammeln.

Eine Lösung jenseits der Tatsachen könnte u.U. strafrechtlich relevant sein, ebenso ist es kein Kavaliersdelikt. Bei 60 statt 30 wäre ja auch noch +10 zu den sonst üblichen 50 Relevanz.

Die ehrliche Lösung ist die beste. Die Variante "ich war's nicht" kann helfen und beinhaltet keine Lüge. Hat aber das Potenzial doch noch ertappt zu werden und dann auf den ehrlichen Pfad gezwungen zu werden.

Rückschlüsse soll man selber anstellen. 😉

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Februar 2017 um 12:45:39 Uhr:


das mit der mittelbaren Täterschaft greift, wenn der Täter (=Sohn) den Vater anstiftet, sich selbst zu bezichtigen.

Wenn man das dann so einem Richter erzählt, hat man aber alles, und noch viel mehr verdient, was dann auf einen zukommt. 😁

Gruß Metalhead

Ich glaub, ich spinne. Zu meiner Zeit stand man dazu, wenn man Scheiße gebaut hat. Wäre mir nie im Traum eingefallen, für meinen Mist meine Eltern geradestehen zu lassen. Was ist das für eine Mentalität heutzutage. Kaum zu glauben.
Ich habe - gerade mal nach 3 Tagen Führerschein auch damals den Benz eines Nachbarn gerammt. Keiner hat was gesehen - außer mir und ich bin direkt zu dem hin und hab gebeichtet - und am Wochende mit Glasfaserspachtel usw. Papas Auto wieder repariert. Die Rückleuchte vom Nachbar waren dann 40 DM von meinem kleinen Lehrbubengehalt.

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 16. Februar 2017 um 14:23:00 Uhr:


Ich glaub, ich spinne. Zu meiner Zeit stand man dazu, wenn man Scheiße gebaut hat.

mein Held. Bringt den Fragesteller weiter so eine Äußerung, keine Frage.

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 16. Februar 2017 um 14:23:00 Uhr:


Ich glaub, ich spinne. Zu meiner Zeit stand man dazu, wenn man Scheiße gebaut hat. Wäre mir nie im Traum eingefallen, für meinen Mist meine Eltern geradestehen zu lassen. Was ist das für eine Mentalität heutzutage. Kaum zu glauben.
Ich habe - gerade mal nach 3 Tagen Führerschein auch damals den Benz eines Nachbarn gerammt. Keiner hat was gesehen - außer mir und ich bin direkt zu dem hin und hab gebeichtet - und am Wochende mit Glasfaserspachtel usw. Papas Auto wieder repariert. Die Rückleuchte vom Nachbar waren dann 40 DM von meinem kleinen Lehrbubengehalt.

.........und wenn du in einer 30er Zone mal zu schnell bist, fährst du sicher sofort zur nächsten Polizeidienststelle und erstattest Selbstanzeige.

Zitat:

@f355 schrieb am 16. Februar 2017 um 16:48:52 Uhr:



Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 16. Februar 2017 um 14:23:00 Uhr:


Ich glaub, ich spinne. Zu meiner Zeit stand man dazu, wenn man Scheiße gebaut hat. Wäre mir nie im Traum eingefallen, für meinen Mist meine Eltern geradestehen zu lassen. Was ist das für eine Mentalität heutzutage. Kaum zu glauben.
Ich habe - gerade mal nach 3 Tagen Führerschein auch damals den Benz eines Nachbarn gerammt. Keiner hat was gesehen - außer mir und ich bin direkt zu dem hin und hab gebeichtet - und am Wochende mit Glasfaserspachtel usw. Papas Auto wieder repariert. Die Rückleuchte vom Nachbar waren dann 40 DM von meinem kleinen Lehrbubengehalt.

.........und wenn du in einer 30er Zone mal zu schnell bist, fährst du sicher sofort zur nächsten Polizeidienststelle und erstattest Selbstanzeige.

Scheiß Vergleich !

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Februar 2017 um 16:40:04 Uhr:



Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 16. Februar 2017 um 14:23:00 Uhr:


Ich glaub, ich spinne. Zu meiner Zeit stand man dazu, wenn man Scheiße gebaut hat.

mein Held. Bringt den Fragesteller weiter so eine Äußerung, keine Frage.

...vllt. bringt es ihn zum nachdenken...aber auch nur vllt......

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 16. Februar 2017 um 14:23:00 Uhr:


Ich glaub, ich spinne. Zu meiner Zeit stand man dazu, wenn man Scheiße gebaut hat. Wäre mir nie im Traum eingefallen, für meinen Mist meine Eltern geradestehen zu lassen. Was ist das für eine Mentalität heutzutage. Kaum zu glauben.
Ich habe - gerade mal nach 3 Tagen Führerschein auch damals den Benz eines Nachbarn gerammt. Keiner hat was gesehen - außer mir und ich bin direkt zu dem hin und hab gebeichtet - und am Wochende mit Glasfaserspachtel usw. Papas Auto wieder repariert. Die Rückleuchte vom Nachbar waren dann 40 DM von meinem kleinen Lehrbubengehalt.

Ich spekuliere mal: Bei Dir gab es -wie bei mir- wahrscheinlich noch keine Nachschulungspflicht, die Strafen waren geringer und es gab sicher noch keine Punkte bei diesem Vergehen. Mal abgesehen davon gab es zu meiner Zeit (und ich nehme wieder an auch zu Deiner Zeit) so gut wie keine verkehrsberuhigten Zonen, bei denen Du in die Falle hättest dappen können.

So Vergleiche sind in etwa so zu handhaben wie der blöde Spruch meines Vaters, dass seine Bundeswehrzeit ja vieeeeeel härter war als meine.🙄

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Februar 2017 um 10:20:29 Uhr:


Der Sachverhalt ist mit dem aus dem Link nicht zu vergleichen.

???

Aus dem Link (letzter Absatz):
Strafbar ist es auch, wenn Autofahrer ohne das Einschalten eines Punktehändlers die Behörden austricksen wollen, indem sie selbst den Anhörungsbogen fälschen: etwa durch das Vorschieben eines Kollegen, Verwandten oder Freundes, der angeblich zum Tatzeitpunkt hinterm Steuer gesessen hat. Auch wenn der damit einverstanden ist, in die Rolle des Sündenbocks zu schlüpfen, wird hier der Straftatbestand der falschen Verdächtigung Unschuldiger erfüllt.

Also ganz exakt der Sachverhalt aus Plan 1 des TE...

Den Anhörungsbogen bekommt übrigens immer erst einmal der Halter des Fahrzeuges, auch wenn klar ist, dass er nicht der Fahrer sein kann. "Meine" Anhörungsbögen gehen immer an die Firma als Fahrzeughalter. Bei Vergehen unterhalb der Punkteschwelle könnte dann der Fuhrparkleiter das OWI-Geld einfach ohne Angabe des Fahrers überweisen (tut er aber leider nicht) und der Vorgang wäre aus der Welt. Wenn Punkte im Spiel sind, muss aber eine Person ermittelt werden.

Fazit:
Auch wenn das Risiko denkbar gering ist, würde ich als Vater es nicht eingehen. Zum einen aus moralischen Gründen, zum anderen besteht eben doch das Restrisiko, dass man auf einen motivierten Sachbearbeiter trifft. Bei mir wäre das Restrisiko sogar signifikant erhöht, da ich 2 Töchter habe 😁

Stimmt soweit, stelle aber die Frage, wo das Restrisiko ansetzt, wenn der Halter sich selbst bezichtigend eingesteht und zahlt. Die Erziehungsthematik lassen wir aussen vor. 😁😁 Da guckt kein Sachbearbeiter mehr drauf im System wird die Erfüllung mit der Einnahme an die Staatskasse und der Erhöhung des Sparbuchs in Flensburg verbucht und weg ist der Vorgang.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 16. Februar 2017 um 17:21:06 Uhr:


Da guckt kein Sachbearbeiter mehr drauf im System wird die Erfüllung mit der Einnahme an die Staatskasse und der Erhöhung des Sparbuchs in Flensburg verbucht und weg ist der Vorgang.

Sicher wäre ich mir da nicht.

Wenn meine Firma einen Anhörungsbogen an mich weiterleitet, steht da sinngemäß: "Da Sie als Fahrer nicht in Frage kommen möchte wir Sie bitten, den beigefügten Anhörungsbogen auszufüllen".

Wenn meine Frau einen Anhörungsbogen für eine mit dem auf sie zugelassenen Zweitwagen begangene OWi bekommt, steht dort sinngemäß: "Wenn Sie das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nicht gefahren sind, tragen Sie die Daten des Fahrers bitte in den Anhörungsbogen ein".

Kann ein Computersystem automatisch unterscheiden, ob eine Firma (die nicht als Fahrer in Frage kommt) oder eine Person der Halter ist? Ich vermute mal, da ist noch ein Mensch am Werk.

Edit:
Interessant wäre in diesem Zusammenhang die Formulierung, wenn der Halter männlich ist, der geblitzte Fahrer aber eindeutig weiblich. Hat da vielleicht mal jemand die "passende" Konstellation erlebt? Für eigene Erfahrungen in dieser Hinsicht müsste ich noch mindestens 12 Jahre warten, wenn es beim Mindestalter von 17 für den Führerscheinerwerb bleibt...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. Februar 2017 um 17:07:00 Uhr:


Den Anhörungsbogen bekommt übrigens immer erst einmal der Halter des Fahrzeuges, auch wenn klar ist, dass er nicht der Fahrer sein kann.

nein, und das darf auch so nicht sein (auch wenn manche Behörden schlampig arbeiten). Anhörungsbogen richten sich immer an einen Betroffenen (§55 Owig). Er dient dem grundgesetzlich garantierten Recht, dass jeder Beschuldigte angehört oder vernommen werden muss. Kann der Halter nicht der Fahrer sein, kommt ein Zeugenfragebogen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. Februar 2017 um 17:07:00 Uhr:


"Meine" Anhörungsbögen gehen immer an die Firma als Fahrzeughalter.

An Firmen gehen grundsätzlich immer Zeugenfragebögen. Den eigentlichen Fahrer kann eine Bußgeldstelle ja gar nicht kennen

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. Februar 2017 um 17:07:00 Uhr:


Auch wenn das Risiko denkbar gering ist, würde ich als Vater es nicht eingehen. Zum einen aus moralischen Gründen, zum anderen besteht eben doch das Restrisiko, dass man auf einen motivierten Sachbearbeiter trifft. Bei mir wäre das Restrisiko sogar signifikant erhöht, da ich 2 Töchter habe 😁

jetzt musst Du noch erklären, worin denn die Verwirklichung des Risikos besteht, außer in der Tatsache, dass dann halt doch der Sohn/die Tochter bestraft wird?

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