Bußgeldbescheid- was tun?

Ich, 18, probezeit, habe ein 30er schild übersehen, war mit 60 unterwegs... *blitz* 30kmh zu schnell, heute kam der wisch zur amhörung...

Das Auto läuft über meinen Vater, 30 kmh zu schnell macht 100€ und 1 Punkt und bei mir zusätzlich noch ein aufbauseminar und Verlängerte Probezeit...

Jetzt sind wir am überlegen wie wir weiter vorgehen..
1. Mein Vater sagt er wars, bekommt den Punkt und ich geb ihm das Geld. (nicht so toll für meinen vater) Frage: wie ist es mit der Versicherung wenn man einen Punkt hat, steigt die? (mein vater hat damals angegeben dass er keinen punkt hat)
2. Mein Vater macht vom Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht und sagt "ich wars nicht" ohne weitere Angabe
-> was passiert? Es wird ermittelt wer gefahren ist..
3. Ich bin gefahren und zahle das Aufbauseminar sowie das Bußgeld und bekomme den punkt... (nicht so toll, viel geld)

Was meint ihr, zu Punkt 2, wenn die ermitteln kommt dabei was raus? Kann es im endeffekt mehr kosten als punkt 1?
Familienangehörige muss mein Vater ja nicht nennen und ich habe die hoffnung dass die behörden einfach nicht weiterkommen und es gut sein lassen..

Grüße 🙂)

Beste Antwort im Thema

@TE Ich finde Deine Betroffenheit im vorletzten Kommentar unangebracht. Du warst es, der am 12. Januar gepostet hat, dass er seit 3 Monaten den Führerschein hat und bereits dreimal mit Mutters Auto geblitzt wurdest. Du schreibst was von "Kick" und bist auf der Suche nach Dingen, welche Dir das Schnellfahren verleiden.

Nun hat es Dich wieder erwischt, weil Du angeblich eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen hast.
So weit so gut, hast es gemacht und bist auch allein dafür verantwortlich. Aber nun suchst Du mit Hilfe des Forums nach Auswegen, um die daraus folgende Konsequenz abzumindern.

Ich unterstelle, dass Du ein Typ bist, der permanent zu schnell fährt und für den die geltenden Regeln augenscheinlich nicht gemacht sind. Es hat Dich halt bis jetzt nur eben 4 mal (?) erwischt.

Und genau für solche Leute muss es Konsequenzen geben, die sie in die Lage versetzen, doch noch etwas an ihrem Verhalten zu ändern, jeder hat eine zweite Chance verdient (bei Dir wäre es dann die fünfte Chance?).

Und da eben der Lerneffekt ausbleibt, wenn Dein Papa Dir wieder mal den Arsch rettet, fände ich es gut, wenn Du eben selbst die Suppe auslöffeln musst. Auch eine Nachschulung ist bei Dir sicher hilfreich.

Ich glaube nicht, dass Dir hier wirklich jemand was Böses will, mir zumindest ist es tief egal, ob Du Dein Fahrzeug und Deine Gesundheit ruinierst. Ich habe nur einfach was dagegen, dass solche Leute wie Du auch immer Unbeteiligte mit ihrer rücksichtslosen Art gefährden und verletzen. Alles Gute für Dich!

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Lass Dir vom Vater helfen, lerne daraus, und sei dankbar. Auf dem Schwarzmarkt ist ein Punkt auch locker 400 EUR wert. Du schuldest ihm was, wenn er das für Dich tut.

Wenn es jetzt teurer und nerviger würde, hat niemand etwas davon. Aber lass das nicht mehr vorkommen.

@TE: Wenn Dein alter Herr bisschen cool ist, dann nimmt er Dir die Karre vorerst weg, weil es Dir anscheinend an geistiger Reife fehlt, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

Vielleicht kommt diese Reife dann mit zunehmendem Alter und wenn Du Dir selbst ein Auto zusammengespart hast.

Dann nimm aber auch so eines, wo beispielsweise ein Limiter für die Geschwindigkeit verbaut ist, bei Mercedes beispielsweise gibt es sowas, aber die anderen Hersteller werden ähnliches im Programm haben. Allerdings macht eine solche Fahrhilfe auch nur dann Sinn, wenn Du in der Lage bist, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auch zu erkennen und das Ding daraufhin einzuschalten.

Ansonsten höre auf zu jammern wegen dem Punkt und dem bisschen Geld. Nicht Dein Vater ist zu schnell gewesen, sondern Du. Ich verstehe diese ganzen Gedankenspiele von Dir nicht. Erst Scheiße bauen und dann nach der Hängematte suchen, so ein Lappen! Steh zu Deiner Verantwortung und lerne draus.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Februar 2017 um 22:45:35 Uhr:


Nur dass das auf die Konstellation des TE halt nicht passt. 🙄

Dann les dir den Inhalt des links noch mal in Ruhe durch, wenn du ihn nicht gleich verstehst.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 15. Februar 2017 um 22:52:10 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Februar 2017 um 22:38:20 Uhr:


Mit den falschen Angaben im Anhörungsbogen erfüllt der Täter der Ordnungswidrigkeit den Straftatbestand der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft. Der Strohmann selbst kommt auch nicht ungestraft davon. Da die Vortäuschung einer Ordnungswidrigkeit zur Tatbestandsverwirklichung der falschen Verdächtigung ausreicht, macht sich dieser regelmäßig der Beihilfe zu falschen Verdächtigung strafbar. Dem tatsächlichen Fahrer und dem Strohmann drohen jeweils eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Quelle.

Du kannst natürlich auch irgendwelchen Usern glauben, die das Gegenteil behaupten. Ich würde mich aber eher auf die Verkehrsrechtsanwälte (in diesem Fall des ADAC) verlassen, die wissen doch ein klein wenig fundierter als AS60 und Kai R., was passiert.

Der Bescheid ging an den Vater. Das Auto ist auf den Vater Zugelassen.
Wie soll er sich all den Straftaten die du hier ausführt verdächtig machen wenn er sich der Sache einfach stellt und zahlt?
Kommt da die KriPo und untersucht wer wirklich gefahren ist?

Der TE schreibt von einem Anhörungsbogen, nicht von einem Bescheid. Wenn der Vater dort wissentlich falsche Angaben macht, macht er sich strafbar, so einfach ist das nun mal. Auch wenn User wie AS60 oder Kai R. das weiterhin nicht begreifen oder meinen, die Gesetze würden für sie nicht gelten.

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Das ist ein Rat, den man Dir nicht besser ins Gebetbuch schreiben könnte! Dein Denkfehler liegt bei Dir. Den musst Du schon selbst suchen. 😛

Warum benennst du den angeblichen Denkfehler nicht, wenn du ihn doch angeblich kennst? Ach so, kannst du ja gar nicht … 😁

Dein Denkfehler besteht vordergründig darin, bei relativer Ahnungslosigkeit zu glauben, dass Du dennoch etwas davon verstehst. 🙂

Also ich bekomme "immer" ein Schreiben mit Bild, wenn mal wieder einer zu schnell unterwegs war in der Familie 😛.
Ich würde mal behaupten ab aufwärts 2 zugelassen KFZ auf einen Halter? Die im Amt werden bei der Halterabfrage auch einsehen können, wieviele KFZ auf einen zugelassen sind?

Man kann vom Vater doch nicht ernsthaft erwarten, dass er Wochen später noch weiß, wo er eventuell unwissentlich zu schnell unterwegs war. Dass an dem Tag sein Sohn mit dem Fahrzeug unterwegs war.........daran kann er sich nach Wochen auch nicht mehr erinnern. Also.......er ärgert sich, bekommt einen Punkt und die entsprechende Zahlung wird geleistet. 😉

Wenn ein fleißiger Beamter (gibt es so was überhaupt) tatsächlich Nachforschungen anstellen sollte, dann weiß Papa endlich, warum er sich an den Verstoß absolut nicht erinnern konnte. 😉

die Konstellation mit der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft war eine völlig andere, weil man dort nachweisen konnte, dass die Falschaussage mutwillig gemacht wurde um eine Bestrafung zu umgehen (Alberto-Methode). Hier macht der Vater im Extremfall nichts und reagiert auch nicht auf den Anhörungsbogen. Vermutlich bekommt er dann einen Bußgeldbescheid (ohne Foto), den er einfach bezahlt. Alles bleibt im Rahmen eines normalen Irrtums. Das Risiko in der Konstellation ist minimalst.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Februar 2017 um 09:45:10 Uhr:


… Hier macht der Vater im Extremfall nichts …

Nein, das ist eben nicht der Fall. Der TE schreibt "… 1. Mein Vater sagt er wars, bekommt den Punkt und ich geb ihm das Geld." Zwischen "nichts machen" und "sagt er wars" ist ein himmelweiter Unterschied.

Zitat:

@birscherl schrieb am 16. Februar 2017 um 09:57:04 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Februar 2017 um 09:45:10 Uhr:


… Hier macht der Vater im Extremfall nichts …

Nein, das ist eben nicht der Fall. Der TE schreibt "… 1. Mein Vater sagt er wars, bekommt den Punkt und ich geb ihm das Geld." Zwischen "nichts machen" und "sagt er wars" ist ein himmelweiter Unterschied.

Wäre schön wenn du hier mal sagen würdest wogegen der Vater deiner Meinung nach verstößt wenn er angibt gefahren zu sein, weil er das eben glaubt. Was soll da nachkommen? Selbst wenn daraufhin ein Sachbearbeiter anhand der Bilder feststellen sollte dass er es nicht

gewesen sein kann ( wird nicht passieren ) kommt da nichts.

Falsche Verdächtigung kann es ja nun mal nicht sein wenn er sich selbst des Rotlichtverstosses bezichtigt.
Der Sachverhalt ist mit dem aus dem Link nicht zu vergleichen.

Logisch sagt der Vater er wars. Er kann sich zwar nicht erinnern, aber er glaubt der Busgeldstelle. Die Busgeldstelle ist froh, sich nicht mit einem Einspruch herumschlagen zu müssen.........und alle sind glücklich und zufrieden. 🙂

Zitat:

@f355 schrieb am 16. Februar 2017 um 10:23:06 Uhr:


Logisch sagt der Vater er wars. Er kann sich zwar nicht erinnern, aber er glaubt der Busgeldstelle. Die Busgeldstelle ist froh, sich nicht mit einem Einspruch herumschlagen zu müssen.........und alle sind glücklich und zufrieden. 🙂

Außer vielleicht der Vater.😁😁😁

Der muß ein Jahr sehr vorsichtig sein.

Denn die erste Hälfte für einen Monat Fitnesstraining ( Fahrverbot ) hätte er ja dann ja schon.

Der Junior könnte sich ja dann ggf. revanchieren 🙂

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