Bußgeldbescheid nach genau 3 Monaten und 2 Tagen erlassen - ist das nicht verjährt?
Moin,
In der 2.Januar Woche des Jahres 2024 hatte ich einen gebrauchten VW gekauft, der noch auf den Vorbesitzer lief, als ich damit geblitzt wurde.
(Tattag: 16.Januar 2024)
Jetzt am 20.April 2024 kam plötzlich ein Bußgeldbescheid, welcher am 18. April 2024 geschrieben worden ist.
Frage: Ist die ganze Ordnungswirdrigkeit nicht nach 3 Monaten verjährt?
87 Antworten
Zitat:
@B-BB schrieb am 22. April 2024 um 17:56:07 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. April 2024 um 17:54:23 Uhr:
Zumal das nur fürs Gucken ist.
Bei 70,- Bußgeld dürfte auch 1 Punkt in Rede stehen.
Nein.... 19 km/h zu schnell ist kein Punkt...
ich glaube, das geht erst ab 21 km/h und schneller los mit Punkten
steht auch im Bussgeldbescheid so drin.... 0 Punkte.... habe mir gerade noch einmal das von mir hochgeladene Bild angeschaut
Jetzt erst gesehen. 🙂
Zitat:
@B-BB schrieb am 22. April 2024 um 17:44:45 Uhr:
Ja, zusammen € 98.50 für die Bußgeldstelle
Und womit? Mit Recht!
Einfach zahlen und gut 🙂
(im Übrigen läutet ganz leicht mein linksfahrer64-Alarm... 🙄 )
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Zitat:
@B-BB schrieb am 22. April 2024 um 17:56:07 Uhr:
steht auch im Bussgeldbescheid so drin.... 0 Punkte.... habe mir gerade noch einmal das von mir hochgeladene Bild angeschaut
Kein Fahrverbot
kein Punkt
Bezahlen und gut, die 98,50 Euro sind es nicht wert vor Gericht zu ziehen.
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Verstehe,dass B-BB angepisst ist. Aber wenn ich schon mit dem neuen Auto auf Name des Vorbesitzers rumgurke obwohl ich das eigentlich unverzüglich auf meinem Namen ummelden muss, würde ich tunlichst vermeiden, irgendwelche Verwarn- oder Bussgelder
zu produzieren.
So wird bald niemand mehr sein Auto angemeldet übergeben wollen.
Sei froh wenn Du keinen Ärger mit der Frau bekommst die Dir fas Auto verkauft hat. Zahl einfach die 100 Öre und gut ist und nächstes Mal besser aufpassen.
Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten. Das deutet daraufhin, dass vorher ein Anhörungsbogen versendet wurde.
Ok, dieser Anhörungsbogen scheint dich nie erreicht zu haben... Interessant ist in der Tat die Adresse, welche auf dem Brief des Anhörungsbogens steht. Ist diese richtig, wird es schwierig. Ist diese falsch sehe ich Chancen aus der Nummer raus zu kommen.
ABER:
Willst du ernsthaft wegen eines zu Recht ausgestellten Bußgeldbescheides unter 100€, der dir nichtmal Punkte bringt, dagegen angehen? Du hast natürlich die Chance deinen Einsatz nun zu erhöhen und noch mehr zu zahlen, wenn du am Ende (vor Gericht) verlierst.
Den Einspruch würd ich wohl auch rausschicken und schauen, wie reagiert wird. Wird der abgelehnt...würd ich persönlich zahlen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. April 2024 um 16:46:38 Uhr:
Ich würde stumpf Einspruch einlegen und Verjährung einwenden. Falls dann keine Einstellung kommt, sondern eine Terminladung zum Amtsgericht, wäre bei bestehender RS-Versicherung der Gang zum Anwalt sinnvoll. Der könnte dann feststellen, ob es Sinn macht weiterzugehen oder eben auch nicht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. April 2024 um 17:26:30 Uhr:
Den Einspruch kannst du dann auch noch in der Hauptverhandlung zurücknehmen, was die Gerichtsgebühr etwas verringern dürfte (selbst wenn nicht, das sind nur rund 50,- für die Neugier).
50 Euro allein ists ja nicht - die Zeit wäre mir zu teuer dafür. Auch mit RSV, die verplemperte Zeit ist erheblich mehr Wert als die vage Chance, keine 100 Euro zahlen zu müssen.
Der TE wollte wissen WIE er die Frage der Verjährung klären kann. Ob es für ihn letztlich Sinn macht, das muss er uns ja nicht sagen.
Ich würde die 70 Euro Geldbuße bezahlen und gleichzeitig ein kurzes Schreiben an die Bußgeldstelle senden, in dem ich darauf hinweisen würde, dass mich die Anhörung nicht erreicht hat und um den Erlass der Gebühren bitten würde, weil ich die Buße selbstverständlich sofort bezahlt hätte, wenn mich die Anhörung erreicht hätte.
Würde mich sehr wundern, wenn man auf die Entrichtung der übrigen 28,50 Euro bestehen würde. Weitergehende Dinge würde ich nicht unternehmen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 23. April 2024 um 12:04:02 Uhr:
und um den Erlass der Gebühren bitten würde, weil ich die Buße selbstverständlich sofort bezahlt hätte, wenn mich die Anhörung erreicht hätte.
Die Gebühren wären auch mit Erhalt des Anhörungsbogens angefallen. Da wird man sich nicht drauf einlassen (dürfen)
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 23. April 2024 um 13:19:13 Uhr:
Die Gebühren wären auch mit Erhalt des Anhörungsbogens angefallen. Da wird man sich nicht drauf einlassen (dürfen)
Im punktefreien Bereich nicht. Da geht der Fragebogen an den Halter, verbunden mit dem Angebot, die Sache gegen Überweisung des gebührenfreien Bußgelds aus der Welt zu schaffen.
Da aber in diesem Fall die Halterin (natürlich) nichts überwiesen hat, sondern den TE als Fahrer benannt hat, ist diese Möglichkeit vermutlich "verfallen".
Ich kannte das bisher nur für Verwarnungen. Bei OWi war es meines Wissens nach so, dass die Gebühren immer onTop kamen.
Die Erfahrung hatte ich vor 6 Monaten (70er Schild übersehen, mit 88 geblitz worden)... 60€ plus Auslagen und Gebühren. Keine Möglichkeit durch direkte Zahlung die Gebühren zu umgehen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 23. April 2024 um 14:11:46 Uhr:
Ich kannte das bisher nur für Verwarnungen. Bei OWi war es meines Wissens nach so, dass die Gebühren immer onTop kamen.
Ich kenne aus eigener Erfahrung fast nur Knöllchen unterhalb der Punktegrenze. Die waren immer gebührenfrei. Kann sich aber geändert haben, das letzte ist ca. 3 Jahre her.