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Bußgeldbescheid nach genau 3 Monaten und 2 Tagen erlassen - ist das nicht verjährt?

Moin,

In der 2.Januar Woche des Jahres 2024 hatte ich einen gebrauchten VW gekauft, der noch auf den Vorbesitzer lief, als ich damit geblitzt wurde.

(Tattag: 16.Januar 2024)

Jetzt am 20.April 2024 kam plötzlich ein Bußgeldbescheid, welcher am 18. April 2024 geschrieben worden ist.

Frage: Ist die ganze Ordnungswirdrigkeit nicht nach 3 Monaten verjährt?

Bußgeldbescheid nach 3 Monaten erlassen
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75 Antworten

Es stimmt ja nicht mal inhaltlich, was er geschrieben hat. Wenn sich die Ermittlungen für die Behörde als schwierig gestalten, dann verlängert sich die Verjährungsfrist angeblich um mehrere Wochen. Da kommt dann der Bußgeldbescheid nach 5 Monaten, verbunden mit dem Hinweis "Wir hatten so schwierige Ermittlungen". ;-)

Was genau die Verjährung unterbricht, ist in§ 33 OWiG geregelt. "Schwierige Ermittlungen" gehören nicht dazu.

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