Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren
N'abend,
Diesen Bußgeldbescheid habe ich erhalten (siehe Fotos).
Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, welche aber NICHT mit Punkten geahndet wird.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist unstreitig.
Mich wundert jedoch das Bußgeld über 116,50 € wegen der Covid 19 Maske,
zumal die Maske nur am Kinn getragen wird.
Nase und Augen sind sichtbar und erkennbar.
302 Antworten
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 17. August 2021 um 05:32:32 Uhr:
Aber Selbstreflexion und das eingestehen eigener Fehler schon.Ich frag einfah mal: Der "typische" V&S-Fahrer mit zHG +20 auf dem Tacho bekommt ein Ticket wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h. Da geht man dann echt gegen vor, weil ja nnur die Messung falsch sein kein und man selbst ja nüscht falsch gemacht hat?
Wow, der erste sinnvolle Beitrag hier!
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. August 2021 um 19:14:58 Uhr:
Wie kommst du auf 70 Euro für die Geschwindigkeit.
Laut Bußgeldkatalog wird bei einem Geschwindigkeitsverstoß zwische 16-20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein Verwarngeld von 35 € fällig.
Schau in den Bußgeldbescheid, dort steht 11.3.3 BKat, nach aktuellem BKat sind dann innerorts 70€ fällig.
Nur können wir anhand des Fahrzeugs nun eher davon ausgehen, dass der angewendete Verstoß falsch ist. Bei dem Fahrzeug wären tatsächlich "nur" 35€ fällig.
Da lohnt es sich gegen an zu gehen....
Randbemerkung: 35€ (Geschwindigkeit) plus 60€ (Maske) ergeben auch keine 88€. Eine Erhöhung für Wiederholungstäter gar nicht mit betrachtet. Der Bußgeldbescheid ist fehlerhaft.
"Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren"
Karma!
... das Ding kommt nie länger in der Nähe meines Gesichts als unbedingt nötig!
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 17. August 2021 um 04:11:27 Uhr:
Man könnte sich aber auch sagen „Huch, ich hab einen Fehler gemacht“ und die Sache bezahlen. Ich weiß, völlig abstrus und den meisten hier fehlen die Cohones dazu, aber eventuell mal einen Versuch wert.
Es geht dem TE doch nicht um die Geschwindigkeitsüberschreitung…
Zitat:
@BS-041619 schrieb am 15. August 2021 um 20:59:18 Uhr:
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist unstreitig.
…sondern um den unberechtigten Vorwurf:
Zitat:
Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.
Dieser Vorwurf ist definitiv unberechtigt, denn die Beamtin konnte ihn erkennen, denn sonst hätte sie ihm ja gar kein Bußgeldbescheid schicken dürfen, sondern es hätte ein Anhörungsbogen sein müssen.
Also, warum soll der TE zu dem falschen Vorwurf stehen?
Gruß
Uwe
Ähnliche Themen
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 17. August 2021 um 05:32:32 Uhr:
Aber Selbstreflexion und das eingestehen eigener Fehler schon.
Nene, so geht's nicht. Reflektierende Elemente müssen im Straßeverkehr bauartgenehmigt sein. Irgendwas selbstgemachtes reflektierendes hat da nichts verloren 😠
😁
Da im Bußgeldbescheid nichts steht wie sich die 88€ zusammensetzen wäre mein erster völlig abstruser Gedanke auch gewesen einfach mal anrufen und fragen. Ich weiß, völlig weltfremd in der heutigen Zeit, aber ich bin bei manchen Dingen einfach noch von gestern. 😮
Ich sag es doch. Die Bußgeldstellen brauchen WhatsApp, Telegram usw. Nur so können die heutigen jungen Leute nur noch kommunizieren. Anrufen sie sowas von antiquiert. 😁
Zitat:
@ktown schrieb am 17. August 2021 um 09:48:24 Uhr:
Ich sag es doch. Die Bußgeldstellen brauchen WhatsApp, Telegram usw. Nur so können die heutigen jungen Leute nur noch kommunizieren. Anrufen sie sowas von antiquiert. 😁
OT:
Es braucht keine Messenger, sondern einfach eine ordentliche Email Kommunikation!
Aber entweder gibt es da nur "info@" Mail Domains oder es antwortet niemand.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 17. August 2021 um 09:34:11 Uhr:
Da im Bußgeldbescheid nichts steht wie sich die 88€ zusammensetzen wäre mein erster völlig abstruser Gedanke auch gewesen einfach mal anrufen und fragen. Ich weiß, völlig weltfremd in der heutigen Zeit, aber ich bin bei manchen Dingen einfach noch von gestern. 😮
Normalerweise mache ich das auch so, aber bei dieser Sachbearbeiterin müsste ich mir das zuvor gut überlegen, denn das Gespräch ginge dann gleich um mehrere Punkte.
Gruß
Uwe
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 17. August 2021 um 08:07:48 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. August 2021 um 19:14:58 Uhr:
Wie kommst du auf 70 Euro für die Geschwindigkeit.
Laut Bußgeldkatalog wird bei einem Geschwindigkeitsverstoß zwische 16-20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein Verwarngeld von 35 € fällig.Schau in den Bußgeldbescheid, dort steht 11.3.3 BKat, nach aktuellem BKat sind dann innerorts 70€ fällig.
Wie kommst du an diese Info. Schätze mal du legst den Katalog von 2020 zu Grunde, der nach kurzer Zeit wieder aufgehoben wurde. Der aktuell gültige ist auf der Seite des KBA zu finden.
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html
Tatbstandsnummer 103204
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 17. Aug. 2021 um 09:55:06 Uhr:
Normalerweise mache ich das auch so, aber bei dieser Sachbearbeiterin müsste ich mir das zuvor gut überlegen, denn das Gespräch ginge dann gleich um mehrere Punkte.
Ich glaube nicht, dass man ihm aus einem Telefongespräch einen Strick drehen kann.
Nein, das meinte ich nicht, eher das Gegenteil. Die Sachbearbeiterin hat sich nicht korrekt verhalten und würde mir im Vorfeld überlegen, ob ich das nicht massiv ansprechen würde, ja, sogar nach ihrem Vorgesetzten fragen würde.
Gruß
Uwe
Wie wäre es statt "massiv ansprechen" einfach erst einmal freundlich fragen wie sich die 88€ zusammensetzen? 😕
Ansonsten hilft auch kein Vorgesetzter oder "massiv ansprechen" sondern schlicht schriftlich fristgerecht Einspruch einlegen.
Normalerweise bin ich der Erste, der solche Sachen auf dem mündlichen Wege freundlich klärt und das in der Regel mit Erfolg.
Hier würde mir das aber nicht um die 88,- € gehen, sondern ums Prinzip, dass die Dame ihre Position ausnutzt, um unberechtigte Bußgeldbescheide auszustellen.
Hinzu kommt noch, dass wir wegen Corona momentan in einer Ausnahmesituation sind. Daher wird von den Landesregierungen gefordert, dass kulant und mit Augenmaß zu handeln, wenn jemand beim Autofahren eine Maske trägt.
Das, was die Dame dann macht, geht aus meiner Sicht nicht, zumal in diesem Fall der Vorwurf wegen der Maske auch noch unberechtigt ist, weil der Fahrer ja zu erkennen war.
Nö, bei so etwas geht es mir dann nicht mehr um mich, sondern ums Prinzip und das solche Handlungen von solchen Sachbearbeitern unterbunden werden.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 17. August 2021 um 05:32:32 Uhr:
Aber Selbstreflexion und das eingestehen eigener Fehler schon.Ich frag einfah mal: Der "typische" V&S-Fahrer mit zHG +20 auf dem Tacho bekommt ein Ticket wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h. Da geht man dann echt gegen vor, weil ja nnur die Messung falsch sein kein und man selbst ja nüscht falsch gemacht hat?
Bist aber schwer von Begriff.
Es geht dem TS nicht um die Geschwindigkeit.
Aber Deine Signatur sagt eigentlich alles über Dich aus, mit solchen Scheuklappen ist der geistige Horizont leider eingeschränkt.