Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren

N'abend,

Diesen Bußgeldbescheid habe ich erhalten (siehe Fotos).

Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, welche aber NICHT mit Punkten geahndet wird.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist unstreitig.

Mich wundert jedoch das Bußgeld über 116,50 € wegen der Covid 19 Maske,
zumal die Maske nur am Kinn getragen wird.
Nase und Augen sind sichtbar und erkennbar.

Bußgeld wegen Tragen Covid 19 Maske
Rechtsmittelbelehrung Covid 19 Maske
302 Antworten

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 16. August 2021 um 21:39:12 Uhr:


Knapp an 3.5t+ vorbei 😛

Ja, wenn man gleichzeitig mit 3 solcher KDF-Wagen führen würde käme man da ran😁😁

Hier noch eine Großaufnahme des Gesichtes mit Maske.

Lediglich die Augen habe ich mit "Grünen Punkten" nachträglich verdeckt!

Um noch einmal auf das Foto zurückzukommen:

Man sieht die Nase, die Ohren.

Die Maske verdeckt vielleicht (?) den Mund😕😕

Die Stirnpartie wird vom Spiegel verdeckt ("Schuld" des Herstellers, in dem Falle VW?)
Das war Ironie!

Also unter einer Verdeckung und Vermummung stelle ich mir etwas anderes vor.

Bussgeld-wegen-covid-maske

Mit RS-Versicherung könnte es auch Sinn machen, diese Messung anzugreifen. Den Rest sowieso.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. August 2021 um 21:51:49 Uhr:


Mit RS-Versicherung könnte es auch Sinn machen, diese Messung anzugreifen. Den Rest sowieso.

Ach, das mit dem juristischen Angriff gegen die Messung funktioniert
auch ohne RS-Versicherung.

Man braucht nur bei der Behörde nach der monatlich vorgeschriebenen Eichung des Radargerätes nachfragen, und wenn das nicht vorhanden ist, kann / könnte man auch die Messung ansich angreifen.

In dem Falle bräuche man nur abzuwarten, ob so eine Eichung vorgelegt werden kann, oder nicht.

Würde / wäre aber so ein Eichprotokoll vorhanden, ist es auch wirtschaftlicher Sicht wohl wenig sinnvoll, die Messung bzw. deren Ergebnis anzuzweifeln bei einem Verwarngeld in Höhe von € 35,--

Alleine die Gerichtsgebühren im Falle eines Unterliegens
belaufen sich meiner Meinung nach schon auf € 60,--

So kann man dann für sich selbst vorher ausloten, wie die Chancen stehen.

Eine Rechtschutzversicherung ist ja auch nur ein "Verein", welcher nach Prüfung im Falle von Erfolgsaussichten Kostendeckungszusage für einen RA gibt.

Solche Verfahren laufen i.d.R. beim Amtsgericht, und da besteht kein Rechtsanwaltszwang, da der Streitwert unter € 5000 liegt

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Zitat:

@qaqaqe schrieb am 16. August 2021 um 21:39:12 Uhr:


Knapp an 3.5t+ vorbei 😛

Aber nur gaaaanz knapp😁

Ich will ja "nichts sagen", aber unter Verschleierung und Vermummung stelle ich mir soetwas wie im Bild unten vor:

Bei der Gelegenheit stelle ich mir gerade einmal bildlich vor, ich wäre eine Frau muslemischen Glaubens, und würde den Schleier aus Glaubensgründen tragen (müßen), und werde dann geblitzt.

Wäre dann ein Bußgeld deswegen nicht eine Diskriminierung 😕😕

Muslima-mit-niqab-beim-autofahren

Öhm ... also die Eichfrist ist ganz sicher nicht nur 1 Monat lang und nach dem Streitwert geht es auch nicht. Wegen des Kostenrisikos wäre eine RS grundsätzlich schonmal sinvoll. Gegen das eingesetzte Lidarsystem kann man in puncto Rohmessdaten in formellrechtlicher Hinsicht sehr scharf schießen und die Messreihen zeigen mitunter einige Auffälligkeiten in tatsächlicher Hinsicht. Bei deiner Messung macht es ferner Sinn, das Tatfoto mal sehr genau zu überprüfen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. August 2021 um 22:23:27 Uhr:


. Bei deiner Messung macht es ferner Sinn, das Tatfoto mal sehr genau zu überprüfen.

Inwiefern das TATFOTO einmal sehr genau zu überprüfen?

Jetzt hast Du mich neugierig gemacht!!😉

Es ist evtl. ungültig.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. August 2021 um 22:30:44 Uhr:


Es ist evtl. ungültig.

Inwiefern ungültig 😕😕

Lass doch mal "die Katze aus'sm Sack"😉
soll also heißen, gib doch mal einen Hinweis, warum das Foto ansich üngültig wäre / ist ??

Hallo, BS-041619,

Zitat:

@BS-041619 schrieb am 16. August 2021 um 22:10:16 Uhr:


Man braucht nur bei der Behörde nach der monatlich vorgeschriebenen Eichung des Radargerätes nachfragen, und wenn das nicht vorhanden ist, kann / könnte man auch die Messung ansich angreifen.

klar kannst Du nach diesem monatlichen Eichprotokoll fragen.

Bringen wird Dir diese Frage allerdings nichts, denn die Geräte werden jährlich geeicht, und dass dies vergessen wird, ist relativ selten.

Ein Einspruch gegen die Messung dürfte wenig erfolgversprechend sein.

Anders sieht es bei dem Vorwurf wegen der Maske aus.

Hier könnte es sich durchaus lohnen, einen Einspruch einzulegen und diesen zum Einen an den Sachbearbeiter und zum Anderen zur Kenntnisnahme an dessen Vorgesetzten zu schicken.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass der SB schlicht und ergreifend falsch informiert war, was das Tragen der Maske beim Autofahren betrifft.

Viele Grüße,

Uhu110

Man könnte sich aber auch sagen „Huch, ich hab einen Fehler gemacht“ und die Sache bezahlen. Ich weiß, völlig abstrus und den meisten hier fehlen die Cohones dazu, aber eventuell mal einen Versuch wert.

Anrufen und nachfragen ist auch total uncool.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 17. August 2021 um 04:11:27 Uhr:


Man könnte sich aber auch sagen „Huch, ich hab einen Fehler gemacht“ und die Sache bezahlen. Ich weiß, völlig abstrus und den meisten hier fehlen die Cohones dazu, aber eventuell mal einen Versuch wert.

Klingt wie "wenn etwas vom Amt oder von der Polizei kommt, dann ist es auf jedem Fall korrekt".
Duckmäusertum und Staatshörigkeit erfordert keine Eier.

Aber Selbstreflexion und das eingestehen eigener Fehler schon.

Ich frag einfah mal: Der "typische" V&S-Fahrer mit zHG +20 auf dem Tacho bekommt ein Ticket wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h. Da geht man dann echt gegen vor, weil ja nnur die Messung falsch sein kein und man selbst ja nüscht falsch gemacht hat?

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