Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren

N'abend,

Diesen Bußgeldbescheid habe ich erhalten (siehe Fotos).

Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, welche aber NICHT mit Punkten geahndet wird.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist unstreitig.

Mich wundert jedoch das Bußgeld über 116,50 € wegen der Covid 19 Maske,
zumal die Maske nur am Kinn getragen wird.
Nase und Augen sind sichtbar und erkennbar.

Bußgeld wegen Tragen Covid 19 Maske
Rechtsmittelbelehrung Covid 19 Maske
302 Antworten

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 17. August 2021 um 11:07:33 Uhr:


Kindergarten. Man ist zu schnell gefahren und jetzt sind alle anderen schuld und doof...🙄

Noch einmal, um die Geschwindigkeitsüberschreitung würde es mir überhaupt nicht gehen.

Bisher habe ich auch jeden Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlt, auch dann, wenn ich nicht ganz einverstanden war.

Hier stört mich die Selbstherrlichkeit der Sachbearbeiterin, die das eben auch bei anderen so macht. Solche Leute müssen auch merken, dass das so nicht geht, und das merken sie nur, wenn sie unangenehmen Gegenwind spüren.

Gruß

Uwe

Nein. "Unangenehmer Gegenwind" ist beleidigte Leberwurst und Kindergarten.

Der Rechtsweg steht offen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. August 2021 um 11:04:51 Uhr:


Nö, bei so etwas geht es mir dann nicht mehr um mich, sondern ums Prinzip und das solche Handlungen von solchen Sachbearbeitern unterbunden werden.

https://www.adac.de/news/autofahren-mundschutz/

" Bei einem Mundschutz aus Gesundheitsgründen soll vorübergehend aus Opportunitätsgründen von einer Ahndung abgesehen werden. Das ist jedoch alles eine Einzelfallentscheidung und steht letztendlich im Ermessen des Polizeibeamten.

Wenn im Fahrzeug keine Ansteckungsgefahr droht, darf kein Mundschutz getragen werden.
Wird mit einem Mundschutz eine Ordnungswidrigkeit begangen, läuft das normale Bußgeldverfahren durch. "

Dass da vorsätzliches Fehlverhalten der Sachbearbeiterin vorliegt kann ich jetzt erstmal nicht erkennen. Die beleidigte Leberwurst dagegen schon 😉

Zitat:

@AS60 schrieb am 17. August 2021 um 09:58:49 Uhr:


Wie kommst du an diese Info. Schätze mal du legst den Katalog von 2020 zu Grunde,

-> Kopf -> Tischkante....
Google hat mir die ganze Zeit den falschen BKat ausgeworfen.... beim KBA zu schauen wäre so einfach gewesen.

Dennoch passt da was nicht. 35€ plus 60€ ergibt immernoch 95€ und von da kommt man nicht auf 88€. Und eine Nichtahndung der Maske und dafür eine Erhöhung der Geldbuße auf 250% wäre dann schon nicht mehr angemessen.

Ggf. hatte der/die Sachbearbeiter/-in auch den falschen BKat ;-).

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Zitat:

@Emsland666 schrieb am 17. August 2021 um 11:36:47 Uhr:


Nein. "Unangenehmer Gegenwind" ist beleidigte Leberwurst und Kindergarten.

Alles hinnehmen ist Obrigkeitshörigkeit und Duckmäuserei. 🙁

Ich habe im Leben die Erfahrung gemacht, dass man durchaus manchmal unangenehm sein und sich für sich und andere einsetzen muss. So kommt man im Leben weiter und genau so wird man später genau von denen akzeptiert, die den Gegenwind bekommen haben. Im Berufsleben sind es dann sogar die, die einen um Rat fragen und mit denen man ein gutes Arbeitsverhältnis bekommt.

Die Duckmäuser hingegen werden nie akzeptiert, egal wie sehr sich auch bemühen anerkannt zu werden.

Auch bei den Vorgesetzen bis zu Geschäftsleiterebene sind es nicht die Duckmäuser die Anerkennung finden, sondern die, die ihre Meinung vertreten und ganz wichtig, sie fundiert begründen können. Selbst, wenn man sich nicht durchsetzen kann, ist man danach nicht irgendwer, sondern eine Person die als kompetent geschätzt wird.

Gruß

Uwe

@Moers75

Lese dir bitte den entsprechenden Absatz in §23 der StVO nochmal durch, denn den habe ich extra in einem Beitrag oben zitiert.

Man verstößt nur dagegen, wenn die Person nicht mehr erkannt werden kann. Genau dies ist in diesem Fall nichtzutreffend, denn die Sachbearbeiterin hat den Fahrer ja erkennen können und nur daher den Bußgeldbescheid rausschicken können.

Daher ist der Vorwurf, gegen §23, Abs. 4 der StVO verstoßen zu haben, unberechtigt.

Gruß

Uwe

Zitat:

Ich habe im Leben die Erfahrung gemacht, dass man durchaus manchmal unangenehm sein und sich für sich und andere einsetzen muss. So kommt man im Leben weiter und genau so wird man später genau von denen akzeptiert, die den Gegenwind bekommen haben. Im Berufsleben sind es dann sogar die, die einen um Rat fragen und mit denen man ein gutes Arbeitsverhältnis bekommt.

Ich sprechen nicht von Handlungsempfehlungen, sondern von der Art und Weise. Was soll das HB - Männchen? Der Rechtsweg steht offen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. August 2021 um 11:50:44 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 17. August 2021 um 09:58:49 Uhr:


Wie kommst du an diese Info. Schätze mal du legst den Katalog von 2020 zu Grunde,

-> Kopf -> Tischkante....
Google hat mir die ganze Zeit den falschen BKat ausgeworfen.... beim KBA zu schauen wäre so einfach gewesen.

Dennoch passt da was nicht. 35€ plus 60€ ergibt immernoch 95€ und von da kommt man nicht auf 88€. Und eine Nichtahndung der Maske und dafür eine Erhöhung der Geldbuße auf 250% wäre dann schon nicht mehr angemessen.

Ggf. hatte der/die Sachbearbeiter/-in auch den falschen BKat ;-).

Passen tut das vorn und hinten nicht. Fehler macht natürlich jeder, wäre aber schon traurig, wenn das dem Sachbearbeiter passiert. Ich hätte schon lange telefoniert und wäre schlauer. Aber jeder so wie er will. Dann haben wir wenigstens was zum grübeln.🙂

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. August 2021 um 11:58:47 Uhr:


@Moers75

Lese dir bitte den entsprechenden Absatz in §23 der StVO nochmal durch, denn den habe ich extra in einem Beitrag oben zitiert.

Man verstößt nur dagegen, wenn die Person nicht mehr erkannt werden kann. Genau dies ist in diesem Fall nichtzutreffend, denn die Sachbearbeiterin hat den Fahrer ja erkennen können und nur daher den Bußgeldbescheid rausschicken können.

Daher ist der Vorwurf, gegen §23, Abs. 4 der StVO verstoßen zu haben, unberechtigt.

Gruß

Uwe

Sie konnte wohl das Gesicht sehen, erkennen bedeutet in dem Falle aber Identifizieren! Das kann sie sicher nicht vom Schreibtisch aus! Sie hat einfach angenommen, dass er der Fahrer war! Im Grunde wäre hier schon der nächste Verfahrensfehler anzumerken! Das Gesicht ist nicht zweifelsfrei identifizierbar (sonst wäre der Punkt "Vermummungsverbot" nicht zum tragen gekommen) also hätte zumindest ein Anhörungsbogen voraus gehen müssen!
Ich habe schon ein Foto erhalten, auf dem das Gesicht besser erkennbar war, trotzdem kam zuerst der Anhörungsbogen! (Natürlich habe ich nur meine Halter-Grunddaten angegeben.)

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 17. August 2021 um 12:29:27 Uhr:


Ich sprechen nicht von Handlungsempfehlungen, sondern von der Art und Weise. Was soll das HB - Männchen?

Lese doch bitte meine Beiträge

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 17. August 2021 um 12:29:27 Uhr:


Der Rechtsweg steht offen.

Natürlich, aber ein Anruf, mit den richtigen Argumenten und den richtigen Hebeln, führt oft eher zu Ziel.

Nur die Duckmäuser scheuen die direkte, aber sachlich Konfrontation und wählen gleich den Rechtsweg, um sich nach vielen Monaten Ärger und Kosten sich wie ein Schneekönig zu freuen, dass sie gewonnen haben. 😉

Gruß

Uwe

Ein sachlicher Anruf ist immer das erste Gebot. Jener, ist aus deinen Ausführungen jedoch nicht erkennbar (angemessener Gegenwind).

Wenn man aber nicht anrufen will...

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 17. August 2021 um 13:51:25 Uhr:


Ein sachlicher Anruf ist immer das erste Gebot. Jener, ist aus deinen Ausführungen jedoch nicht erkennbar (angemessener Gegenwind).

Das war deine falsche Interpretation. Ein angemessener Gegenwind ergibt sich nicht durch die Beschimpfung anderer Personen, sondern durch sachliche Argumentationen und Forderungen, denn das genau macht das Angemessene aus.

Gruß

Uwe

Nein, Gegenwind insinuiert mangelnde Bereitschaft zum Diskurs. Es zeigt keine offene Erkenntnisbereitschaft.

Bedenklich deine Interpretation.

Das ist mir wesensfremd und daher ist meine Interpretation nicht so fast hasserfüllt.

Wenn jemand durch mich Gegenwind erfährt, bin ich fast immer auch kompromissbereit und mit der richtigen Argumentation kann man den Wind aus den Segeln nehmen. So soll es auch sein und so funktioniert eine konstruktive Auseinandersetzung.

Gruß

Uwe

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