Bußgeld wegen "zu lauter Fahrweise"...

Mercedes C-Klasse C204 Coupé

Hallo...

ich fuhr grad eben ein paar Runden durch die Innenstadt bei mir im Ort und wurde von der Polizei angehalten - Grund dafür: zu laute Fahrweise.

Mir wird vorgeworfen, dass ich vorsätzlich durch Lärm andere belästige.

Ich fahre immer auf dem C Modus und da fährt das Auto im 2. Gang an und wenn man dazu noch das Gaspedal sehr tief durchdrückt, sodass die Automatik im 2. Gang bleibt, aber der Motor schon bis das Auto losrollt auf >2000rpm dreht, gibt das ein sehr lautes Anfahrgeräusch obwohl sich das Auto eher zahm nach vorne bewegt.

Daran wollen die mir jetzt Lärmbelästigung auslegen - spinnen die? Der Beamte hätte mich beobachtet und mind 10 Fälle beobachtet und schreibt für jeden dieser "Fälle" jetzt eine Anzeige und es geht auch was an die Führerscheinstelle.

Ich bestreite ja nicht, dass ich sehr gern etwas zügiger beschleunige, aber können die mir das wirklich so auslegen? Ich hab eben fast nen Lachkrampf bekommen... 😁

Gruß 🙂)

Beste Antwort im Thema

Junger Sohn Mannheims,

sei doch froh, dass Du in Deutschland lebst.
Ein Arbeitskollege von mir, der meinte, in den USA an der Ampel einen Kavalierstart mit quietschenden Reifen hinlegen zu müssen, handelte sich damit einen Tag Gefängnis ein.

Deine Geschichte würde ich auch gerne aus Sicht des/der Beamten hören. Einseitige Darstellungen reichen nicht aus, um sich ein gutes Bild von der Situation zu machen. Deine Versuche zur Rechtfertigung zeugen ja eher von einer gewissen Reifeverzögerung.

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Zitat:

Original geschrieben von Dennis147


Ernsthaft? was kann ich dafür, dass das Auto so laut ist?

Ja, durchaus.

Nach deiner Schilderung hast du ja einen Anfahr-Modus gewählt, der besonders laut ist. Somit beruht die Lautstärke auf einer persönlichen Entscheidung von dir.

Er hat einen "Anfahrmodus" gewählt, der besonders laut ist. Weil über 2000 Touren???...

...besonders laute Variante...

Das ist ein Diesel Automatik! Jedes Mofa ist lauter. Hier wird ein Sch... geschrieben. Unglaublich. 😰😰😰

§30 StVO

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Da können sie dir ein Verwarnungsgeld aussprechen aber sonst juckt das nicht weiter. Das "wir melden das der Führerscheinstelle" ist nur Einschüchterung. 😉
Dürfte ja dann unter "Nebenkosten" beim c63 anfallen 😁

Vielleicht sollte man das auch mal anfechten mit der Begründung, dass es bei einem Sportwagen nunmal nicht leiser geht um damit einen Präzedenzfall zu schaffen 😁

Hallo,
wenn das alles durchgeht, wird wohl auch noch eine technische Überprüfung beim Tüv bzw. vorführung vom Fahrzeug bei der Polizei anstehen.
Phon-Messung

Sollte alles Serie sein ist die Sache gleich vom Tisch.

Das empfinden eines Beamten ist relativ.

Gruss Ralf

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Zitat:

Original geschrieben von Dennis147


Hallo...

ich fuhr grad eben ein paar Runden durch die Innenstadt bei mir im Ort und wurde von der Polizei angehalten - Grund dafür: zu laute Fahrweise.

Mir wird vorgeworfen, dass ich vorsätzlich durch Lärm andere belästige.

Ich fahre immer auf dem C Modus und da fährt das Auto im 2. Gang an und wenn man dazu noch das Gaspedal sehr tief durchdrückt, sodass die Automatik im 2. Gang bleibt, aber der Motor schon bis das Auto losrollt auf >2000rpm dreht, gibt das ein sehr lautes Anfahrgeräusch obwohl sich das Auto eher zahm nach vorne bewegt.

Daran wollen die mir jetzt Lärmbelästigung auslegen - spinnen die? Der Beamte hätte mich beobachtet und mind 10 Fälle beobachtet und schreibt für jeden dieser "Fälle" jetzt eine Anzeige und es geht auch was an die Führerscheinstelle.

Ich bestreite ja nicht, dass ich sehr gern etwas zügiger beschleunige, aber können die mir das wirklich so auslegen? Ich hab eben fast nen Lachkrampf bekommen... 😁

Gruß 🙂)

Spinner von Deiner Sorte gibt es leider zu viele.

Völlig klar und berechtigt. 😁 Mercedes C-Klasse C204 63 AMG

Zitat:

Reifeverzögerung

trifft wohl ins Schwarze. Etliche Anwohner werden den Beamten vermutlich auf Knien danken.

Die amerikanische Variante find' ich richtig gut.

Zitat:

Original geschrieben von Dennis147



Zitat:

Warum hast du diese besonders laute Variante gewählt?

Weil ich auf den Sound steh.

Ich kann dich voll und ganz verstehen!

Ganz ehrlich, ich hätte mich auch köstlich amüsiert bei so einer Aktion. Das Verwarngeld würde ich eher mit einem Lächeln im Gesicht zahlen, iss ja süss oO

Auch wenn man mir nun auch Reifeverzögerung nachsagen sollte, watt solls. Aber irgendwo iss auch echt Schluss mit Regeln. Ich finde das einfach Lächerlich. Man könnte natürlich jeglichen Spass verbieten und alle Leute in grau gestrichene Keller einsperren und vor sich hin vegetieren lassen. Manche sind aber einfach Kind geblieben (und das ist verdammt gut so) und wollen auch mal Spass im Leben haben. Und solange er halt nicht mit 120 durch den Ort geballert ist, ist doch alles gut? "Zu lautes Anfahren" finde ich wirklich extrem albern, und würde ich von mir aus gern wöchentlich mit nem Bußgeld bezahlen anstatt es mir verbieten zu lassen.

Wie man sich hier in einem Auto Forum noch debattieren kann das er doch hätte "sanfter" Anfahren können, ist mir völlig schleierhaft. Klar kann man, aber dann braucht man auch kein C63 und kann sich auch nen Corsa kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Das Land wo die Politische Elite umsonst in der Business Class
fliegen darf und der kleine Mann für zu lautes fahren ein Verwarngeld bekommt.

Weil ja auch jeder kleine Mann einen 63er fährt. 😉 (Den hätte ich auch gern als Alltagswagen)

Ich hab das Gegenteil erlebt. Ich habe schon Daumen hoch und Grinsen von Polizisten bekommen, obwohl ich auch sinnlos Gas gegeben habe. Und ich bin mir sicher das mein Altmetall deutlich lauter ist. 😁

Das ist ganz einfach: Wer sich außerhalb der Legalität bewegt muß mit den Konsequenzen leben. Sprich Bußgeld zahlen.

wäre der Sound nicht legal hätte der TÜV den C63 nicht abgesegnet und dann wäre er so nicht auf den Markt gekommen.

Einfach abwarten, was von der Bußgeldstelle geschrieben wird... und da dagegen vorgehen und auf den Serienstand des Fahrzeug hinweisen.

Zitat:

Original geschrieben von sobisch


wäre der Sound nicht legal hätte der TÜV den C63 nicht abgesegnet und dann wäre er so nicht auf den Markt gekommen.

Wenn alles an deinem Fahrzeug legal ist würd ich mir da keinen Kopf machen. Einfach Einspruch einlegen und fertig. Wenn die blauen dann eine Wiedervorführug beim TÜV verlangen können Sie den auch noch bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von sobisch


...und alle Leute in grau gestrichene Keller einsperren und vor sich hin vegetieren lassen.

Bei so manchem Beitrag hier drängt sich der Verdacht auf, daß das bei diesen Leuten so ist. 😉

Zitat:

Original geschrieben von sobisch


wäre der Sound nicht legal hätte der TÜV den C63 nicht abgesegnet und dann wäre er so nicht auf den Markt gekommen.

Meine Hupe ist auch legal, trotzdem bekomme ich (zurecht) Ärger, wenn ich laut hupend durch die Stadt fahre.

Genau so ist das mit dem Motorsound.

Man kann so oder so anfahren.

Ob die Beamten jetzt besonders pingelig sind, oder der TE extrem laut angefahren ist, kann hier keiner sagen. Seine eigene Aussagen zeigen schonmal eine leichte Tendenz zu letzterem.

Wenn er Post vom Straßenverkehrsamt bekommt, kann er Rechtsmittel einlegen.

Im übrigen finde ich das Thema hier falsch platziert.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Epex121


...und da dagegen vorgehen und auf den Serienstand des Fahrzeug hinweisen.

Ob das Fahrzeug sich noch im Serienzustand befindet, konnte ich den Beiträgen des TE nicht entnehmen.

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