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Bußgeld wegen Parken im absoluten Halteverbot "mit Behinderung"

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 7:03

Moin,

vielleicht kann mir ja jemand helfen. Eigentlich habe ich keine wirkliche Lust mich damit zu beschäftigen und würde am liebsten die 25 € bezahlen und gut ist, ich finde es aber Abzocke, daher übrlege ich was man machen könnte.

Situation:

Geparkt im absoluten Halteverbot, halb bzw. 3/4 stehend auf der Wiese in einer Sackgasse! Nun kriege ich den Anhörungsbogen, 25 € wegen parken im absoluten Halteverbot mit Behinderung "fließender Verkehr" in einer Sackgasse?

Fakt ist: Ich habe dort geparkt, allerdings sehe ich die Behinderung nicht ein. Meiner Meinung haben die einfach was dazugeschrieben um 25€ anstatt 15€ zu bekommen.

Lohnt es sich, ohne Anwalt hier irgendwas zu machen?

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2015 um 8:47

Also die Argumente hier bekommen nun einen merkwürdigen Touch. Mit behindernden Müllwagen zu argumentieren ist wohl schon fast eine Frechheit. Ja die behindern oft, jedoch ist das wohl im allgemeinen Interesse. Die Aufgabe Müll zu entsorgen ist wohl höherwertiger Anzusehen, als die Leichtigkeit des Verkehrs.

LG Detta

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Mai 2015 um 15:27:14 Uhr:

 

aber der, der das Knöllchen geschrieben hat, muss das belegen können.

Dann sagt die Politesse halt, dass da ein Anwohner mehr als sonst kurbeln musste. Oder muss dafür ein Video vorgelegt werden, aus welchem ersichtlich ist, inwieweit eine Behinderung stattfand ?

die Aussage der Politesse ist auch ein Beweis. Im Zweifel entscheidet ein Richter, ob sie das glaubwürdig begründen konnte (Beschreibung des Fahrzeugs, Kennzeichen, etc.).

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Mai 2015 um 15:46:10 Uhr:

die Aussage der Politesse ist auch ein Beweis. Im Zweifel entscheidet ein Richter, ob sie das glaubwürdig begründen konnte (Beschreibung des Fahrzeugs, Kennzeichen, etc.).

Da wüsste ich jetzt schon, wer im vorliegendem Fall den Kürzeren zieht.

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 14:02

@Kai R.

Danke, wenigstens einer hat es verstanden wofür ein Forum da ist.

Es hätte ja sein können, dass jemand so einen Fall mal hatte. Wegen 10€ fange ich sicher keinen Rechtsstreit an.

Wenn ich das richtig verstanden habe kommen bei einem Widerspruch ja schon Gebühren auf einen zu, dann lohnt es erst recht nicht.

Zitat:

@Hagger84 schrieb am 12. Mai 2015 um 16:02:19 Uhr:

 

Wenn ich das richtig verstanden habe kommen bei einem Widerspruch ja schon Gebühren auf einen zu, dann lohnt es erst recht nicht.

Nicht zwangsläufig. Kommt immer drauf an, ob der Widerspruch berechtigt ist. In deinem Fall sieht es eher trübe aus.

am 12. Mai 2015 um 14:19

Zitat:

@Hagger84 schrieb am 12. Mai 2015 um 11:16:59 Uhr:

Geil was manche hier reininterpretieren :-D. Da wäre locker ein Leopard 2 Panzer an mir vorbeigekommen, ich blockiere keine Feuerwehr oder sonstiges. Aber manche machen scheinbar nie Fehler...Mal falsch parken etc. kann jedem mal passieren.

Wenden wäre auch noch möglich gewesen, schräg gegenüber war eine riesen Einfahrt zu einem Bauernhof. Danke für die sachlichen Kommentare!

Loooool nun wird er auch noch pampig!!!!!! Hat hier keiner behauptet, das er keine Fehler macht. Aber wenn die einen gemacht haben, haben sie nicht so ein Tam Tam gemacht.

LG Detta

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. Mai 2015 um 16:08:30 Uhr:

Nicht zwangsläufig. Kommt immer drauf an, ob der Widerspruch berechtigt ist. In deinem Fall sieht es eher trübe aus.

leider völlig falsch diese Aussage. Hast Du den Thread gelesen?

Auch wenn der Widerspruch berechtigt ist, kommen erst einmal die Verwaltungskosten des Bußgeldbescheides auf den TE zu, gegen die Verwarnung kann man nicht vorgehen.

Dagegen hätte man durchaus gute Chancen, die Behinderung wegzubekommen. Es ist kaum zu erwarten, dass der Aufschreibende das so gut dokumentiert hat, dass man Monate später in einer Gerichtsverhandlung die Aussage nicht doch erschüttern könnte, zumal die Schilderung des TE ja deutlich ist.

Es lohnt sich halt nur nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Mai 2015 um 16:44:07 Uhr:

 

leider völlig falsch diese Aussage. Hast Du den Thread gelesen?

Ist sie nicht. Selbst schon erlebt. Mein berechtigter Widerspruch( Zeitangabe stimmte nicht auf dem Bussgeldbescheid) zog eine Einstellung des Verfahrens nach sich.

hier würde aber das Verfahren nicht eingestellt. Der Vorwurf des Falschparkens ist ja berechtigt. Es bliebe also auch der Bußgeldbescheid dafür bestehen - einschließlich der Verwaltungsgebühren, die man halt bei der Verwarnung (inkl. Behinderung) nicht zahlt

Der TE hat sicherlich seine Gründe, warum er trotz mehrfacher Aufforderung kein Foto der Örtlichkeit hier einstellt...:D

am 12. Mai 2015 um 16:15

Oder die Adresse verrät, so dass man es sich mit z.B. Google Maps ansehen könnte ;).

am 12. Mai 2015 um 16:15

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Mai 2015 um 18:10:33 Uhr:

Der TE hat sicherlich seine Gründe, warum er trotz mehrfacher Aufforderung kein Foto der Örtlichkeit hier einstellt...:D

In Zeiten von google earth bräuchte es nicht mal ein Foto. Ein Link nach google maps würde auch reichen, um sich ein Bild von der Stelle zu machen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Mai 2015 um 18:03:29 Uhr:

hier würde aber das Verfahren nicht eingestellt. Der Vorwurf des Falschparkens ist ja berechtigt. Es bliebe also auch der Bußgeldbescheid dafür bestehen - einschließlich der Verwaltungsgebühren, die man halt bei der Verwarnung (inkl. Behinderung) nicht zahlt

Deshalb habe ich auch geschrieben, dass es in seinem Fall trübe aussieht.

Es ging auch nur um die Aussage, dass ein Widerspruch erstmal Gebühren nach sich zieht. Und das ist eben nicht immer so.

Zitat:

@Hagger84 schrieb am 12. Mai 2015 um 11:25:38 Uhr:

Allerdings war ich nicht alleine und die Behinderung hat niemand so wirklich empfunden.

Doch, in dem Falle die Politesse.

Und das zu beurteilen, liegt zunächst mal in ihrem Ermessensspielraum, dafür wurde sie ausgebildet.

Sieh' es doch endlich ein: Es kann nur teurer werden.

Der TE kann natürlich versuchen, gegen das Ticket vorzugehen. Manchmal fördert ein zusätzliches Lehrgeld den eigenen Erkenntnisprozeß. Daher haben IMHO auch die Aussagen jener User, die ihm dazu raten, ihre Berechtigung.

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