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Bußgeld wegen Parken im absoluten Halteverbot "mit Behinderung"

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 7:03

Moin,

vielleicht kann mir ja jemand helfen. Eigentlich habe ich keine wirkliche Lust mich damit zu beschäftigen und würde am liebsten die 25 € bezahlen und gut ist, ich finde es aber Abzocke, daher übrlege ich was man machen könnte.

Situation:

Geparkt im absoluten Halteverbot, halb bzw. 3/4 stehend auf der Wiese in einer Sackgasse! Nun kriege ich den Anhörungsbogen, 25 € wegen parken im absoluten Halteverbot mit Behinderung "fließender Verkehr" in einer Sackgasse?

Fakt ist: Ich habe dort geparkt, allerdings sehe ich die Behinderung nicht ein. Meiner Meinung haben die einfach was dazugeschrieben um 25€ anstatt 15€ zu bekommen.

Lohnt es sich, ohne Anwalt hier irgendwas zu machen?

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2015 um 8:47

Also die Argumente hier bekommen nun einen merkwürdigen Touch. Mit behindernden Müllwagen zu argumentieren ist wohl schon fast eine Frechheit. Ja die behindern oft, jedoch ist das wohl im allgemeinen Interesse. Die Aufgabe Müll zu entsorgen ist wohl höherwertiger Anzusehen, als die Leichtigkeit des Verkehrs.

LG Detta

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Zitat:

@Hagger84 schrieb am 12. Mai 2015 um 09:03:40 Uhr:

Moin,

vielleicht kann mir ja jemand helfen. Eigentlich habe ich keine wirkliche Lust mich damit zu beschäftigen und würde am liebsten die 25 € bezahlen und gut ist, ich finde es aber Abzocke, daher übrlege ich was man machen könnte.

Situation:

Geparkt im absoluten Halteverbot, halb bzw. 3/4 stehend auf der Wiese in einer Sackgasse! Nun kriege ich den Anhörungsbogen, 25 € wegen parken im absoluten Halteverbot mit Behinderung "fließender Verkehr" in einer Sackgasse?

Fakt ist: Ich habe dort geparkt, allerdings sehe ich die Behinderung nicht ein. Meiner Meinung haben die einfach was dazugeschrieben um 25€ anstatt 15€ zu bekommen.

Lohnt es sich, ohne Anwalt hier irgendwas zu machen?

Ein bischen viel Wind für 10 Euro findst du nicht?

Zitat:

@Hagger84 schrieb am 12. Mai 2015 um 09:03:40 Uhr:

Moin,

vielleicht kann mir ja jemand helfen. Eigentlich habe ich keine wirkliche Lust mich damit zu beschäftigen und würde am liebsten die 25 € bezahlen und gut ist, ich finde es aber Abzocke, daher übrlege ich was man machen könnte.

Situation:

Geparkt im absoluten Halteverbot, halb bzw. 3/4 stehend auf der Wiese in einer Sackgasse! Nun kriege ich den Anhörungsbogen, 25 € wegen parken im absoluten Halteverbot mit Behinderung "fließender Verkehr" in einer Sackgasse?

Fakt ist: Ich habe dort geparkt, allerdings sehe ich die Behinderung nicht ein. Meiner Meinung haben die einfach was dazugeschrieben um 25€ anstatt 15€ zu bekommen.

Lohnt es sich, ohne Anwalt hier irgendwas zu machen?

Ein Foto des Ortes wäre interessant um die Situation einzuschätzen.

Fakt ist: Ein absolutes Halteverbot wird man nicht ohne Grund angeordnet haben. Dies wird immer dann getan, wenn der Verkehr sonst erheblich beinträchtigt würde - das kann auch in einer Sackgasse sein (deswegen haben auch oft Wendehämmer in Sackgassen ein absolutes Halteverbot). Und du gibst ja selber zu, dass du noch zu einem 1/4 auf der Strasse stands. Ob du damit wirklich den Verkehr behindert haben könntet, können wir mangels Foto oder Strassenansicht nicht beurteilen.

Aber hinterfrage dich mal selber: Wäre beispielsweise noch der Mülllaster oder ein grosses Feuerwehrauto problemlos durchgekommen?

Hallo,

Man(n) bezahl die 25 Euro und vergiss es.

Dafür würde ich nicht so einen Wind machen.

Seelze 01

Es lohnt sich nicht. Im Moment ist es eine Verwarnung ohne weitere Kosten. Damit Du Einspruch einlegen kannst muss es erst ein Bußgeldbescheid werden. Das verteuert die Sache dann um 28,50 € an Verwaltungskosten - selbst wenn Du 10.- € sparst kein Gewinn für Dich.

Man weiß das man was falsch gemacht hat und will trotzdem den dicken Max markieren.

Zahle einfach die 25€ und lern daraus. Oder zieh vor gericht, gewinne, zahle dann den Anwalt + 10€ Verwarnungsgeld + 28,50€ Bearbeitungsgebühr + Stress & Zeit. Wird bestimmt nach Adam Riese billiger!

vor Gericht würde es weitere 28,50€ teurer - ohne eventuelle Zeugengelder

am 12. Mai 2015 um 8:11

Wenn der Müllwagen wegem dem Falschparker da hin und her rangieren muß , ist das eine Behinderung .

Zitat:

Lohnt es sich, ohne Anwalt hier irgendwas zu machen?

Nein und tu Dir selber einen Gefallen und geh zum entsprechenden Fachanwalt,

nur der kennt sich mit sowas wirklich aus.

Frage mich auch was der ganze Thread soll, sind für mich die richtigen, bewußt falsch parken und dann wegen 10 € so ein Akt. Wie andere schon sagten, es geht ja nicht darum daß Du PKW`s behinderst sondern gibt ja auch Rettungswagen und Feuerwehr und die wäre mit Sicherheit nicht durch gekommen, egal ob Sackgasse oder was sonst, Behinderung ist Behinderung und da gibts keine Unterschiede.

Für mich einfach lächerlich das ganze, da ein Drama drauss zu machen, vielleicht hast Du daraus gelernt und das ist ja auch Sinn eines Strafzettels und das nächste mal parkst Du wo Du parken darfst.

Vielleicht wären die ja noch durchgekommen, bei Sackgasse gibt es aber noch ein weiteres Problem, wo sollen die Wenden um wieder raus zu kommen? Ggf. war es eine Wendemöglichkeit die du eingeschränkt hast?

Bei "mit Behinderung" sei froh um das Bußgeld und dass nicht sofort der Abschleppwagen kam ;)

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 9:16

Geil was manche hier reininterpretieren :-D. Da wäre locker ein Leopard 2 Panzer an mir vorbeigekommen, ich blockiere keine Feuerwehr oder sonstiges. Aber manche machen scheinbar nie Fehler...Mal falsch parken etc. kann jedem mal passieren.

Wenden wäre auch noch möglich gewesen, schräg gegenüber war eine riesen Einfahrt zu einem Bauernhof. Danke für die sachlichen Kommentare!

am 12. Mai 2015 um 9:20

Wenn man in einem absoluten Halteverbot am Ende einer Sackgasse parkt, dann ist das immer mit Behinderung, da der Wendehammer eben nicht freigehalten wurde. Und dafür ist das Halteverbot dort angebracht. Angrenzende Privatgrundstücke als Ausrede zu nehmen, ist auch nicht angebracht.

Zitat:

@Hagger84 schrieb am 12. Mai 2015 um 11:16:59 Uhr:

Wenden wäre auch noch möglich gewesen, schräg gegenüber war eine riesen Einfahrt zu einem Bauernhof. Danke für die sachlichen Kommentare!

Nun, wenig Infos geben halt viel Interpretationsspielraum.

Und eine Einfahrt = Privatgrund interessiert nicht bei der Wendemöglichkeit. Die Frage ob du jemanden behindert hat hängt halt von der konkreten Situation ab, wo du genau gestanden hast, ob das ggf. eine Wendefläche war, ...

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 9:25

Es gab keinen Wendehammer und ich habe nicht ganz am Ende geparkt. "Fliessender Verkehr" behindert in der dortigen Sackgasse kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen ;) Ggf. war auch das Problem das natürlich noch viele vor mir standen und wir in der Reihe dann die Behinderung dargestellt haben. Allerdings war ich nicht alleine und die Behinderung hat niemand so wirklich empfunden.

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