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Bußgeld wegen Parken im absoluten Halteverbot "mit Behinderung"

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 7:03

Moin,

vielleicht kann mir ja jemand helfen. Eigentlich habe ich keine wirkliche Lust mich damit zu beschäftigen und würde am liebsten die 25 € bezahlen und gut ist, ich finde es aber Abzocke, daher übrlege ich was man machen könnte.

Situation:

Geparkt im absoluten Halteverbot, halb bzw. 3/4 stehend auf der Wiese in einer Sackgasse! Nun kriege ich den Anhörungsbogen, 25 € wegen parken im absoluten Halteverbot mit Behinderung "fließender Verkehr" in einer Sackgasse?

Fakt ist: Ich habe dort geparkt, allerdings sehe ich die Behinderung nicht ein. Meiner Meinung haben die einfach was dazugeschrieben um 25€ anstatt 15€ zu bekommen.

Lohnt es sich, ohne Anwalt hier irgendwas zu machen?

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2015 um 8:47

Also die Argumente hier bekommen nun einen merkwürdigen Touch. Mit behindernden Müllwagen zu argumentieren ist wohl schon fast eine Frechheit. Ja die behindern oft, jedoch ist das wohl im allgemeinen Interesse. Die Aufgabe Müll zu entsorgen ist wohl höherwertiger Anzusehen, als die Leichtigkeit des Verkehrs.

LG Detta

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am 12. Mai 2015 um 9:28

Mach am besten das nächste mal einfach ein Foto. Die Sackgassen, die ich kenne, wo am Ende ein Halteverbot ausgeschildert ist, um das Wenden zu ermöglichen, haben dieses zurecht.

am 12. Mai 2015 um 10:45

Zitat:

@Hagger84 schrieb:

allerdings sehe ich die Behinderung nicht ein.

...

schräg gegenüber war eine riesen Einfahrt zu einem Bauernhof.

Wieso komm ich jetzt auf die Feuerzangenbowle, achja, deshalb:

"Da stelle ma uns mal janz dumm, ..."

Zitat:

@Hagger84 schrieb am 12. Mai 2015 um 11:16:59 Uhr:

Geil was manche hier reininterpretieren :-D. Da wäre locker ein Leopard 2 Panzer an mir vorbeigekommen, ich blockiere keine Feuerwehr oder sonstiges. Aber manche machen scheinbar nie Fehler...Mal falsch parken etc. kann jedem mal passieren.

Wenden wäre auch noch möglich gewesen, schräg gegenüber war eine riesen Einfahrt zu einem Bauernhof. Danke für die sachlichen Kommentare!

Wie schon geschrieben wurde: solche Schilder werden nicht grundlos aufgestellt. Da wird bei Falschparken immer mit Behinderung argumentiert.

Du schreibst das dort die riesige Einfahrt zu einem Bauernhof sei. Ja warum ist die Einfahrt denn so riesig? Evtl. weil riesige Maschinen wie Mähdrescher oder Trekkergespanne mit mehreren Anhängern dort ein- und ausfahren?

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 11:31

Jo, aber da hätte ein LKW drehen können, zumindest einer der Feuerwehr. Und dort steht schräg gegenüber, ich stand also nicht im Weg ;)

am 12. Mai 2015 um 12:08

Zitat:

@Hagger84 schrieb am 12. Mai 2015 um 11:16:59 Uhr:

Aber manche machen scheinbar nie Fehler...

Das nicht, aber manche lamentieren nicht lange rum, wenn sie einen Fehler gemacht haben und zahlen einfach die 25€.

So lange du uns nicht erzählst, wo genau dir das passiert ist, werden wir von hier aus kaum dir erzählen können, worin in diesem Fall konkret die Behinderung bestand.

am 12. Mai 2015 um 12:22

Dann widerspricht doch.

Zum einen entscheiden wir das ohnehin nicht, zum anderen widerlegt Du ständig Hinweise, dass der Vorwurf einer Behinderung berechtigt sein wird, zumindest sehr wahrscheinlich sein könnte. Schreibe das der zuständigen Behörde und warte ab.

Ist das Selbe, was Du machen müsstest, wenn hier tausende Antworten kämen, dass dieser Vorwurf ungerechtfertigt ist - und hätte auf die Antwort der Bußgeldstelle den selben Effekt: keinen.

am 12. Mai 2015 um 12:30

Zitat:

@Dramaking schrieb am 12. Mai 2015 um 14:22:23 Uhr:

Dann widerspricht doch.

Zum einen entscheiden wir das ohnehin nicht, zum anderen widerlegt Du ständig Hinweise, dass der Vorwurf einer Behinderung berechtigt sein wird, zumindest sehr wahrscheinlich sein könnte. Schreibe das der zuständigen Behörde und warte ab.

Ist das Selbe, was Du machen müsstest, wenn hier tausende Antworten kämen, dass dieser Vorwurf ungerechtfertigt ist - und hätte auf die Antwort der Bußgeldstelle den selben Effekt: keinen.

Unter diesem Aspekt wäre es wahrscheinlich sogar sinnvoll ihn zum Einspruch zu raten, da er komplett lernressistent scheint. Dann würde er es zumindest von offizieller Stelle hören und die dazukommenden Verwaltungsgebühren würden den Lerneffekt eventuell etwas mehr anregen.

@Hagger84,

du hast vollkommen Recht, wie oder wo oder ob überhaupt irgendjemand behindert wurde, das entscheidet immer noch der, dem so eine ominöse Behinderung vorgeworfen wurde. Wo kommen wir denn sonst hin...?

Und wie du oben schon angedeutet hast, die 10€-Begründung haben die Ordnungshüter sicherlich nur erfunden. Die haben vermutlich an der Einnahmen-Summe gefehlt, die jährlich im Finanzhaushalt für Ordnungswidrigkeiten budgetiert ist.

Da die Sachlage so eindeutig ist, würde ich komplett widersprechen und nicht einen Cent bezahlen.

Und noch androhen, dass ich mir anwaltliche Schritte wg. offensichtlicher Willkür und Abzocke vorbehalte.

;););):p

am 12. Mai 2015 um 12:54

Vielleicht ist der Widerspruch gegen das "mit Behinderung" tatsächlich berechtigt, weil da irgend was vor Ort ist, was diesen Vorwurf ab absurdum führt und hier noch nicht genannt wurde. Die - allerdings nicht entlastende - Einfahrt zu einem Bauernhof ist ja auch erst im Verlauf aufgetaucht.

Letztendlich ohnehin nur Vermutung und Raterei, denn nur die Bußgeldstelle wird sagen können, aufgrund welcher Zusammenhänge die Verschärfung begründet ist.

So lange, wie nicht auf genau diese Begründung eingegangen wird - werden kann, weil die niemand kennt, wackelt die nicht mal.

am 12. Mai 2015 um 13:03

Zitat:

@reox schrieb am 12. Mai 2015 um 14:44:32 Uhr:

Und noch androhen, dass ich mir anwaltliche Schritte wg. offensichtlicher Willkür und Abzocke vorbehalte.

Vielleicht noch Wegelagerei - Anfänger :p

Die wichtigsten Begriffe lauten "Amtsmissbrauch" und "Rechtsbeugung", sowie der Hinweis, dass man damit an die Öffentlichkeit gehen wird.

Wann wird man lernen, dass man einer Behörde gleich von Beginn an zeigen muss, wer der Keks und wer der Krümel ist. :D

Also falls der TE nicht ununterbrochen neben seinem geparkten Auto stand, dann wird er wohl schwerlich beurteilen können, ob da jemand behindert wurde...

Dem TE wurde doch dargelegt, dass es so oder so im Endeffekt für ihn nur teurer werden kann. Ich würde zahlen und mich darüber freuen, dass es in Deutschland so billig ist - anderswo kostet es das Fünf- bis Zehnfache. Wenn das aber zu einfach erscheint, dann soll er ruhig den nervigen und teuren juristischen Tanz beginnen. Wer tanzen will, der sollte dann aber auch nicht jammern, wenn ihm jemand auf die Füße tritt.

Hierzu fällt mir nix mehr ein. Man stelle sich vor, es parkt einer wissentlich falsch und versucht nun, über ein Forum irgendwas zu finden, was er der Bussgeldstelle als Fehler unterschieben kann. Als wenn wir hier irgendwas daran ändern könnten.

Bist du der Ansicht, dass du falsch behandelt wurdest, musst widersprechen. Ob sich der Aufwand für den lächerlichen Betrag überhaupt lohnt, lass ich mal dahingestellt. Wenn es dir nach dem Widerspruch besser geht, tu es. Aber beschwer dich dann nicht, wenn die Bussgeldstelle auf der Zahlung besteht, weil du irgendwas unbeachtet gelassen hast.

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 12. Mai 2015 um 13:30:06 Uhr:

Wie schon geschrieben wurde: solche Schilder werden nicht grundlos aufgestellt. Da wird bei Falschparken immer mit Behinderung argumentiert.

Du weißt aber schon, dass die Behinderung konkret nachgewiesen werden muss? Eine abstrakte Behinderung reicht nicht aus. Man müsste also belegen: "der blaue LKW der Spedition trallalla, Kennzeichen, musste deswegen einen Zug beim Wenden mehr machen"

Sonst kann man die Behinderung nicht vorwerfen (auch wenn das gerne gemacht wird).

Dazu noch eine Anmerkung: Ein Forum lebt davon, dass User eine Frage stellen und kundige Mitposter darauf eine Antwort wissen. Es ist doch seitens des TE völlig legitim, zu hinterfragen, ob der Vorwurf einer Behinderung so akzeptiert werden muss, wenn es eigentlich keine Behinderung gegeben haben kann. Warum man darauf mit moralinsauren Kommentaren a la "akzeptiere es wie ein Mann", die nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen, reagiert und sich dann noch über die Frage des TE aufregt, verstehe ich nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Mai 2015 um 15:09:16 Uhr:

Man müsste also belegen: "der blaue LKW der Spedition trallalla, Kennzeichen, musste deswegen einen Zug beim Wenden mehr machen"

Mal angenommen, das würde so nach seinem möglichen Widerspruch kommen. Gehst du nun zu der Spedition und fragst dort nach, ob die an dem und dem Tag zu der und der Zeit in dieser Strasse waren ?

Was ich damit sagen will: Der TE kann gar nicht wissen, ob er wen behindert hat. Oder hat er die ganze Zeit neben dem Fahrzeug gestanden und zugeschaut, wie ihm das Knöllchen angepappt wird ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. Mai 2015 um 15:22:32 Uhr:

Was ich damit sagen will: Der TE kann gar nicht wissen, ob er wen behindert hat. Oder hat er die ganze Zeit neben dem Fahrzeug gestanden und zugeschaut, wie ihm das Knöllchen angepappt wird ?

aber der, der das Knöllchen geschrieben hat, muss das belegen können.

Im konkreten Fall ist es aus anderen Gründen (Verwaltungsgebühren) nicht sinnvoll, eine solche Klärung zu betreiben.

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