Bußgeld wegen Parken auf Bewohnerparkplatz
...angeblich! Hallo erstmal. Heute Abend habe ich in der Innenstadt von Mainz in einer kleinen Straße geparkt. Dort sind die Parkplätze markiert, also soweit alles im grünen Bereich. Am Anfang der Straße steht das Verkehrsschild, welches im Anhang zu sehen ist. Daraus habe ich zumindest verstanden, dass Bewohner mit Ausweis durchgehend kostenlos parken können, alle anderen müssen Mo-Fr zwischen 08:00 und 20:00 Uhr ein gültiges Parkticket haben.
Nun ja, dann habe ich einen Parkticket gekauft und es sichtbar im Auto hinter der Windschutzscheibe hingestellt, so wie es sein muss. Das war um 19:32 Uhr. Um 22:35 kam ich zurück und siehe da, ein Knöllchen im "Wert" von 15 €. Tatbestand xy Parken auf Bewohnerparkplatz Zeichen 314:315, festgestellt um 21:55. Ehm, Moment. Habe ich das Verkehrsschild etwa falsch verstanden?!
Mal ganz abgesehen davon, auf der einen Seite der Straße ist ein Museum und eine Baustelle, auf der anderen nur eine Schule und sonst gar nichts! Wen habe ich bitte dort behindert?
Ich bin der Meinung, dass ich Recht habe, möchte aber auch eure Meinung hören. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Das Schild bedeutet, dass du bis 20.00 Uhr mit Parkschein da parken darfst. Dann musst du weg sein, da dann nur noch das Parken für Anwohner statthaft ist. Die 15,00€ wirst du wohl zahlen müssen! Hast du etwa gedacht, nach 20.00 Uhr kannst du da kostenlos weiter parken?
Meiner Meinung nach ist das untere Zusatzschild so nicht zulässig. Da steht eindeutig drauf Mo-Fr 8-20h. Richtig wäre 8-20 Uhr. Die Bezeichnung -h- heißt Stunden, nicht Uhr!
123 Antworten
Ich würde es grundsätzlich begrüßen wenn die Preise für Parkhäuser und Parkplätze am besten noch im Parkleitsystem angegeben werden. Ich bin nämlich der Meinung das es mehr als genug "Geizknochen" gibt die sich nur deshalb irgendwo an die Straße stellen, weil Parkhäuser ja immer so teuer sind. Dumm ist aber wenn man dies meint, die Parkhäuser z.B. Sonntags pro Stunde 25ct. kosten oder sogar gratis sind! Ich persönlich kenne da einige Personen dieser Sorte.
Zitat:
Sehr gut finde ich es z.B. in manchen Teilen der USA geregelt, wo alle Stellen, an denen nicht ohne Einschränkungen geparkt werden darf, farblich markiert sind.
Danke für die Anmerkung, genauso ist es auch in der Schweiz. Parkplätze, die allen zur Verfügung stehen (gegen Gebühr, versteht sich), sind auf dem Boden blau markiert. Die für Anwohner sind weiß. Da hat man wirklich keine Ausrede.
Irgendwie muss ich es rauslassen: das Mainzer Ordnungsamt ist so was von dreist und kassiert mit jeder Gelegenheit ab, ohne Ausnahme! Wir bestreiten alle hier die Eindeutigkeit eines Verkehrsschildes, stellen uns aber eine grundlegende Frage nicht: woher kommt das Geld, womit all die Mitarbeiter des Ordnungsamts bezahlt werden, die den ganzen Tag irgendwie überall in Mainz sind? Simpel: aus dem Bußgeld, den wir zahlen. Und so geht das Geschäft weiter. Ich hoffe, ihr denkt nicht, denen geht es um den Recht der Anwohner auf einen Parkplatz, oder?!
Zitat:
Original geschrieben von darie17
Danke für die Anmerkung, genauso ist es auch in der Schweiz. Parkplätze, die allen zur Verfügung stehen (gegen Gebühr, versteht sich), sind auf dem Boden blau markiert. Die für Anwohner sind weiß. Da hat man wirklich keine Ausrede.Zitat:
Sehr gut finde ich es z.B. in manchen Teilen der USA geregelt, wo alle Stellen, an denen nicht ohne Einschränkungen geparkt werden darf, farblich markiert sind.
Irgendwie muss ich es rauslassen: das Mainzer Ordnungsamt ist so was von dreist und kassiert mit jeder Gelegenheit ab, ohne Ausnahme! Wir bestreiten alle hier die Eindeutigkeit eines Verkehrsschildes, stellen uns aber eine grundlegende Frage nicht: woher kommt das Geld, womit all die Mitarbeiter des Ordnungsamts bezahlt werden, die den ganzen Tag irgendwie überall in Mainz sind? Simpel: aus dem Bußgeld, den wir zahlen. Und so geht das Geschäft weiter. Ich hoffe, ihr denkt nicht, denen geht es um den Recht der Anwohner auf einen Parkplatz, oder?!
Das von dir angesprochene Verkehrsschildes ist uns nicht bekannt.
Die Beschildderungum die es hier geht sehr wohl.
Zum 1. ist es ein Parkplatz mit der Einschränkung NUR für Inhaber eines kostenpflichtigen (Parkscheines) Parkausweises AL2 365 Tage im Jahr.
Zum 2. wird auch Autofahren die keinen AL2 habe zu bestimmten Zeiten (NUR die die angegeben sind) mit Parkschein eine Parkplatz zur Verfügung gestellt.
Es wird aber immer versucht möglichst günstige Auslegung der Verkehrschilder für sich herauszulesen. Das ist menschlich nur nicht immer von Erfolg gekrönt
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Nein. Es ist ein bedingter Parkplatz und die Bedingungen stehen in den Zusatzschildern.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Glaube ich Dir.
Aber komme aus dem Reich der Kümmelkörnersenkrechtspalter .
Dröseln wir das doch mal auf: Pauschal ist das ein Parkplatz.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
So ist es.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das erste Zz sagt, dass es für Bewohner mit dem Parkausweis gilt.
Das zweite Zz sagt, dass es für Fahrzeuge mit Parkschein Mo - Fr 8 - 20 Uhr und Sa 9 - 16.30 gilt.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Dann ist es natürlich kein Parkplatz. Wenn aber kein Parkplatz, dann kein Parken.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Was gilt für mich, wenn ich keine der oben genannten Bedingungen erfülle? Jedenfalls betreffen mich die Zusatzzeichen nicht. Bleibt die Frage, ob das für mich ein erlaubter Parkplatz wäre.
Stell Dir einfach stattdessen eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor - ein Zusatzzeichen "für LKW" und ein zweites Zusatzzeichen "zwischen 8 und 20 Uhr". Dann wirst Du nach 20 Uhr doch auch nicht sagen - "Oh erstmal steht da pauschal eine Geschwindigkeitbegrenzung, da ich keinen LKW fahre und es später als 20 Uhr ist, also keins der Zusatzschilder zutrifft, ist es eine Begrenzung und ich darf mit dem Auto auch nicht schneller fahren".
Amen
Der Vergleich ist gut ... aber irgendwo (Korinthenmodus an) kann ich die ursprüngliche Frage (basismäßig Parkplatz, ergänzt durch Zusatzzeichen ...) schon nachvollziehen 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
dies bedeutet, sofern ich damals ich, der schule aufgepasst habe, dass ich hier nur stehen darf , wenn ich ENTWEDER -Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Hier dazu auch ein Auszug aus dem Berliner Bürgeramt für Parkraumbewirtschaftung:
Im Parkraumbewirtschaftungsgebiet gelten folgende Regelungen:
Parkzonen 4, 6, 16, 17, 19
In der Zeit von Montag bis Freitag sowie an den Adventssamstagen von 09.00 bis 19.00 Uhr, an den übrigen Samstagen von 09.00 bis 14.00 Uhr ist das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis ("Anwohnervignette"😉 oder Ausnahmegenehmigung zum Parken betrieblich genutzter Fahrzeuge zulässig.Denke mal, dass dies Schilder ähnlich aussehen wie vom TS gezeigt.
NT
- einen parkschein, oder
- einen bewohnerausweis, oder
- eine ausnahmegenehmigung zum.................
habe
und nicht-
- parkschein UND anwohnerausweis
das komma zwischen parkschein und anwohnerausweis kannst du genauso durch ein ODER ersetzen wie es zwischen dem anwohnerausweis und der ausnahmegenegmigung steht.ich war nie der held in der schule aber SOLCHE kleinigkeiten der deutschen grammatik solle eig jeder noch beherschenPS.
wers nicht glaubt, fragt eure deutschlehrertante edith:
es ist eine aufzählung, würde als letztes nicht ODER sondern UND stehen,
müsste ich sowohl parkschein, als auch anwohnerausweis, als eben auch die ausnahmegehnemigung haben um dort parken zu dürfen
...eine kleine Nachhilfestunde in Deutsch für unseren Schulhelden:
Das "oder" trennt hier zwei Halbsätze voneinander und ist in diesem Fall kein Aufzählungszeichen. Vielleicht eher zu verstehen mit entweder/oder.
Halbsatz 1 entweder:
In der Zeit ......ist das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis ("Anwohnervignette"😉 zulässig.
Halbsatz 2 der sich nur auf die Ausnahmegenehmigung bezieht:
In der Zeit .......nur mit Ausnahmegenehmigung zum Parken betrieblich genutzter Fahrzeuge (hier sind die Dienstfahrzeuge der im Parkraumbereich ansässigen Unternehmen gemeint) zulässig.
Auch einfacher mit folgendem Beispielsatz zu verstehen:
Max bevorzugt schwarze Anzüge, mit Einstecktuch oder weiße Jacken zur Abendgarderobe.
NT
Zitat:
Original geschrieben von darie17
Wir bestreiten alle hier die Eindeutigkeit eines Verkehrsschildes, stellen uns aber eine grundlegende Frage nicht: woher kommt das Geld, womit all die Mitarbeiter des Ordnungsamts bezahlt werden, die den ganzen Tag irgendwie überall in Mainz sind? Simpel: aus dem Bußgeld, den wir zahlen. Und so geht das Geschäft weiter. Ich hoffe, ihr denkt nicht, denen geht es um den Recht der Anwohner auf einen Parkplatz, oder?!
Einspruch, ich habe die Eindeutigkeit nicht bestritten. Siehe meine Anmerkung im Laufe dieses Threads hierzu.
Ich und viele andere die sich hier geäußert haben, hätten dort ohne Anwohnerausweis nach 20:00 Uhr nicht geparkt.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Es wird aber immer versucht möglichst günstige Auslegung der Verkehrschilder für sich herauszulesen. Das ist menschlich nur nicht immer von Erfolg gekrönt
Klar. Aber zwischen dem, was ich selber tun bzw. nicht tun würde, und der Frage, ob es bestrafungswürdig ist, besteht nun mal ein Unterschied. Das eine ist Ethik, das andere Justiz. In einem Rechtsstaat gilt immer das Gesetz (und das ist auch gut so). Deshalb kann eine Behörde Schilder eben nicht irgendwie zusammenkombinieren und dann erwarten, daß alle merken, was hier "gewollt ist", sondern sie muß die Schilder so gestalten und aufstellen, daß die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Es wird aber immer versucht möglichst günstige Auslegung der Verkehrschilder für sich herauszulesen. Das ist menschlich nur nicht immer von Erfolg gekrönt
Kann man das gleiche nicht über die Behörden sagen? Diese dichtet sich vielleicht auch nur die knöllchenreichste Auslegung einer Rechtslage/Schilderkombination zusammen.
Erstens ist ja nicht einmal geklärt, dass in diesem Fall der Verantwortliche für die Schilderkombination mit dem Kontrollierenden zusammenfällt. Gerade Zusatzschilder (siehe der Fehler "h" statt "Uhr"😉 scheinen mir alles andere als normiert zu sein und müssen sich daher auch nicht immer explizit auf eine bestimmte Regelung beziehen. Vielleicht gibt es ja auch behördenintern unterschiedliche Interpretationen, da hilft dann tatsächlich nur ein Rechtsanwalt. Weiterhin darf eine Behörde eben keine dermaßen uneindeutigen Schilder aufstellen. Wenn ich innerorts ein Tempolimit-Schild sehe "30, 22-6 Uhr" weiß ich auch sofort, dass dort von 6-22 Uhr Tempo 50 und von 22-6 Uhr Tempo 30 gilt. Nur beim Parken schafft man es irgendwie immer, unheimlich komplizierte Regelungen zu erfinden und diese dann nicht mal eindeutig zu kommunizieren. Bricht sich wirklich jemand einen Zacken aus der Krone, wenn die Schilder wenigstens Halbsätze enthalten, wie z.B. "Parken mit Bewohnerausweis AL2 von 0-24 Uhr frei, mit Parkschein nur von 8-20 Uhr"? Ist doch schon sehr viel eindeutiger...
hab dann mal auch ein nettes bildchen wo ich erst schmunzeln musste,
dann musste ich nachdenken was die meinen,
und heute kamen mir zufällig 3 polizisten entgegen die ich darauf angesprochen habe,
alle 3 haben mich in meiner meinung bestätigt,
also sind die aussagen nicht ergoogelt oder nur vermutet.
ich werde mal das bildchen anhängen,dann können sich hier wieder einige profilieren und morgen poste ich die aussage der 3 beamten. _😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
hab dann mal auch ein nettes bildchen wo ich erst schmunzeln musste,
dann musste ich nachdenken was die meinen,
und heute kamen mir zufällig 3 polizisten entgegen die ich darauf angesprochen habe,
alle 3 haben mich in meiner meinung bestätigt,
also sind die aussagen nicht ergoogelt oder nur vermutet.
ich werde mal das bildchen anhängen,dann können sich hier wieder einige profilieren und morgen poste ich die aussage der 3 beamten. _😁😁
Die dann auch voneinander abweichen können ( fall sie sich nicht absprechen 🙂), weil die Polizei in aller Regel die Beachtung solcher Schilder nicht überprüft bzw. ahndet und aus diesem Grund teilweise nicht viel mehr weiß, als der "normale" Bürger.
Politessen, die müssten es eigentlich genau wissen.
RICHTIGZitat:
Original geschrieben von Rudiger
In den Geschaftsstunden 1 Std.
andere Zeiten 3 std.
Bezahlen uber die 800 Nr.Rudiger
bis auf das bezahlen, also entweder für angemeldete user über die 0800, oder halt ganz normal am automaten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das Schild heist:
Anwohner dürfen 24 Stunden parken.
08:00 Uhr bis 20:00 (Mo-Fr) Uhr 09:00 bis 16:30 Uhr (Sa) haben Anwohner Schein zu ziehen.Nichtanwohner dürfen da überhaupt nicht parken, auch nicht mit Schein.
Hää?????????????
Das würde zumindestens das Knöllchen erklären.
Ich musste auch schon Bußgeld zahlen und da stand kein Schild, nur ich hatt ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt...