Bußgeld wegen Parken auf Bewohnerparkplatz
...angeblich! Hallo erstmal. Heute Abend habe ich in der Innenstadt von Mainz in einer kleinen Straße geparkt. Dort sind die Parkplätze markiert, also soweit alles im grünen Bereich. Am Anfang der Straße steht das Verkehrsschild, welches im Anhang zu sehen ist. Daraus habe ich zumindest verstanden, dass Bewohner mit Ausweis durchgehend kostenlos parken können, alle anderen müssen Mo-Fr zwischen 08:00 und 20:00 Uhr ein gültiges Parkticket haben.
Nun ja, dann habe ich einen Parkticket gekauft und es sichtbar im Auto hinter der Windschutzscheibe hingestellt, so wie es sein muss. Das war um 19:32 Uhr. Um 22:35 kam ich zurück und siehe da, ein Knöllchen im "Wert" von 15 €. Tatbestand xy Parken auf Bewohnerparkplatz Zeichen 314:315, festgestellt um 21:55. Ehm, Moment. Habe ich das Verkehrsschild etwa falsch verstanden?!
Mal ganz abgesehen davon, auf der einen Seite der Straße ist ein Museum und eine Baustelle, auf der anderen nur eine Schule und sonst gar nichts! Wen habe ich bitte dort behindert?
Ich bin der Meinung, dass ich Recht habe, möchte aber auch eure Meinung hören. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Das Schild bedeutet, dass du bis 20.00 Uhr mit Parkschein da parken darfst. Dann musst du weg sein, da dann nur noch das Parken für Anwohner statthaft ist. Die 15,00€ wirst du wohl zahlen müssen! Hast du etwa gedacht, nach 20.00 Uhr kannst du da kostenlos weiter parken?
Meiner Meinung nach ist das untere Zusatzschild so nicht zulässig. Da steht eindeutig drauf Mo-Fr 8-20h. Richtig wäre 8-20 Uhr. Die Bezeichnung -h- heißt Stunden, nicht Uhr!
123 Antworten
Wie gesagt ich kenne es anders. Werfe ich um 16 Uhr 2 Euro Rein so dass ich theoretisch bis 18 Uhr bezahlt habe, kommt 1 Euro wieder raus (ja die Dinger wechseln hier!) und auf dem Schein steht Parkzeitende 17 Uhr. Scheint wohl jede Kommune nach eigenem Gutdünken zu Programmieren. Es gibt hier aber auch noch die alten Automaten die nicht wechseln. Hast du da nur 2 Euro obwohl einer ausreicht, bist du in der Form gekniffen das der Automat dann die 2 Euro nicht annimmt. Immerhin kann man so nicht zu viel bezahlen.
BTW:
Was würdet ihr zu folgender Schilderkombi sagen:
(P)arken
mit Parkschein
8 - 17 Uhr
Nach vorherrschender Meinung dürfte man nur mit Parkschein dort parken und dann auch nur zwischen 8 und 17 Uhr. was ist aber außerhalb der Zeit?
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
BTW:Was würdet ihr zu folgender Schilderkombi sagen:
(P)arken
mit Parkschein
8 - 17 UhrNach vorherrschender Meinung dürfte man nur mit Parkschein dort parken und dann auch nur zwischen 8 und 17 Uhr. was ist aber außerhalb der Zeit?
Nö - 17 bis 8 Uhr ist Parken ohne Parkschein erlaubt.
Das zweite Zusatzzeichen des TE scheint die Lage zwar anders machen zu wollen. Klappt aber nach StVO nicht. -> Murksbeschilderung.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Als nicht Bewohner darfst du da nur in den angegeben Zeiten mit Parkschein parken.
Falsch - siehe oben.
so ich versuche mal das verständlich darzulegen.
man kann nämlich nicht jedes schild für sich betrachten und dann sagen es gilt für das jeweilige darüber.
wenn ich das untere schild mal wegdenke,
so heisst die noch übrigbleibende beschilderung folgendes:
1. dies ist ein ANWOHNERPARKPLATZ auf dem ANWOHNER mit dem jeweiligen parkausweis parken dürfen UND SONST NIEMAND
durch das 2. zusatzschild wird das ganze eingeschränkt, und zwar dahingehend, das in den ANGEGEBENEN ZEITRÄUMEN JEDER mit einem PARKSCHEIN dort parken darf
daraus ergibt sich,
bist du kein anwohner, hast du ausserhalb der auf dem 2. schild stehenden zeiten dort NIX zu suchen und in den angegebnen zeiten hast du zu zahlen.
wenn das immernoch zu schwierig ist.......................................
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Einige scheinen es immer noch nicht begriffen zu haben.
www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA
Also der Thread hier ist echt mal wieder der Hammer! Was es hier schon wieder für persönliche Anfeindungen gibt, wie andere niedergemacht werden, weil sie ihre Interpretation der Schilder schildern! 🙂
Andere Interpretationen werden nicht geduldet! Also das zeigt doch schon, dass die Schilderkobination nicht ganz eindeutig ist! Also ist da handlungsbedarf!
Zu dem Parkzeitende auf einem Parkschein: Ich kenne es nur so, dass anschließend dort Gratis weitergeparkt werden darf und man die Parkzeit auch nicht "überbezahlen" kann...
Sprich: Gebührenpflichtig bis 20.00 Uhr, man kommt um 19:30 und bezahlt max. noch die letzten 30 min...
Und genau auf die vom TE gezeigte Beschilderung bin ich vor 2 Wochen auch "reingefallen". um 19.50 Uhr angekommen... extra noch für die letzten 10 min. gezahlt, weil ich die Dame vom Ordnungsamt schon habe rumspringen sehen... Tja, gegn 21.00 Uhr zurückgekommen! Und ein Knöllchen gehabt...
Hab mich erst gewundert und auch geärgert, allerdings habe ich die Schilder wohl falsch interpretiert. Mein Fehler... Knöllchen bezahlt, etwas dazugelernt und kein Jammerthread erstellt! 😉
Allerdings finde ich persönlich die Schilderkombination schon etwas irreführend... Bin eigentlich jemand, der lieber weit läuft, oder für sein Parken bezahlt, bevor ich absichtlich falsch parke um einen Vorteil davon zu haben...
Und jetzt habt euch wieder alle lieb! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
man kann nämlich nicht jedes schild für sich betrachten und dann sagen es gilt für das jeweilige darüber.
Erklärst du mir dann mal bitte die von mir schon mehrfach zitierte StVO zu diesem Sachverhalt? Und erzählst mir dann noch mal, dass es doch sooooo eindeutig ist?
Ich will ja nicht endlos auf meinem Standpunkt beharren - aber solange hier keiner von der "Es ist doch alles ganz klar, ihr könnt nur keine Schilder lesen"-Fraktion mal Licht in das Gesetzesdunkel bringt (und das hat hier bisher noch keiner geschafft), sind eure "Argumente" die Tastatur nicht wert, auf der ihr sie tippt 😁
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
man kann nämlich nicht jedes schild für sich betrachten und dann sagen es gilt für das jeweilige darüber.
wenn ich das untere schild mal wegdenke,
so heisst die noch übrigbleibende beschilderung folgendes:
1. dies ist ein ANWOHNERPARKPLATZ auf dem ANWOHNER mit dem jeweiligen parkausweis parken dürfen UND SONST NIEMAND
durch das 2. zusatzschild wird das ganze eingeschränkt, und zwar dahingehend, das in den ANGEGEBENEN ZEITRÄUMEN JEDER mit einem PARKSCHEIN dort parken darf
Aus welcher Logik soll sich zwangsweise ergeben, dass das erste ZZ das Hauptschild einschränkt, das zweite ZZ aber die obere Kombi wieder lockert?
Man könnte ja auch sagen: 0 - 24 Uhr nur Anwohner (also Nichtanwohner dürfen da nie parken). Für die Anwohner gilt in der angegebenen Zeit zusätzlich Parkscheinpflicht.
Dann den Gedanken jemand widerlegen?
Zitat:
wenn das immernoch zu schwierig ist
Nochmal ganz deutlich: Ich halte die Beschilderung für unklar. Und diese Unklarheiten dürfen nicht zu Lasten des VT gehen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Aus welcher Logik soll sich zwangsweise ergeben, dass das erste ZZ das Hauptschild einschränkt, das zweite ZZ aber die obere Kombi wieder lockert?Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
man kann nämlich nicht jedes schild für sich betrachten und dann sagen es gilt für das jeweilige darüber.
wenn ich das untere schild mal wegdenke,
so heisst die noch übrigbleibende beschilderung folgendes:
1. dies ist ein ANWOHNERPARKPLATZ auf dem ANWOHNER mit dem jeweiligen parkausweis parken dürfen UND SONST NIEMAND
durch das 2. zusatzschild wird das ganze eingeschränkt, und zwar dahingehend, das in den ANGEGEBENEN ZEITRÄUMEN JEDER mit einem PARKSCHEIN dort parken darfMan könnte ja auch sagen: 0 - 24 Uhr nur Anwohner (also Nichtanwohner dürfen da nie parken). Für die Anwohner gilt in der angegebenen Zeit zusätzlich Parkscheinpflicht.
DKann den Gedanken jemand widerlegen?
Da der Anwohnerparkausweis ein gebührenpflichtiger Parkschein ist ( 0 - 24)
Da fällt doch sicher Weihnachten & Ostern auf den 30. Februar, wenn zur gebührenpflichtigen Anwohnerparkkarte zu bestimmter Uhrzeit nochmal ein gebührenpflichtiger Parkschein gezogen werden müsste.
Wie so oft kann man alles erkären aber nicht Allen.
@wkinezl:
Ich gebe dir recht: Es macht keinen Sinn! Allerdings gebe ich zu bedenken das Städte und Kommunen oftmals chronisch knapp bei Kasse sind und im "erfinden" und "erschließen" neuer Geldquellen oftmals sehr kreativ vorgehen. Als Beispiel sei genannt das die Damen auf dem Bonner Straßenstrich täglich für 6€ ein Ticket ziehen müssen. In Köln gibt es eine Bettensteuer in Hotels und eine Sexsteuer in Bordellen. Warum sollte nicht irgendein Kämmerer auf die Idee kommen die Anwohner zusätzlich zur Kasse zu bitten? Mittlerweile würde selbst das mich nicht mehr wundern. 🙄
Übrigens habe ich hier noch einen Link zum "Bonner Modell".
hmmmmm,
dann gibts wohl nur eine möglichkeit,
stellt euch da hin kassiert das knöllchen und geht bis zum europäischen gerichtshof für menscherechte,
aber postet hier auch bitte das ergebniss, sonst wird es hier nach dem willen einiger keine klare definition geben geben.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Da der Anwohnerparkausweis ein gebührenpflichtiger Parkschein ist ( 0 - 24)Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Aus welcher Logik soll sich zwangsweise ergeben, dass das erste ZZ das Hauptschild einschränkt, das zweite ZZ aber die obere Kombi wieder lockert?Man könnte ja auch sagen: 0 - 24 Uhr nur Anwohner (also Nichtanwohner dürfen da nie parken). Für die Anwohner gilt in der angegebenen Zeit zusätzlich Parkscheinpflicht.
DKann den Gedanken jemand widerlegen?
Da fällt doch sicher Weihnachten & Ostern auf den 30. Februar, wenn zur gebührenpflichtigen Anwohnerparkkarte zu bestimmter Uhrzeit nochmal ein gebührenpflichtiger Parkschein gezogen werden müsste.
Wie so oft kann man alles erkären aber nicht Allen.
Nö - eine von mehreren Möglichkeiten wäre:
Du brauchst den Anwohnerparkausweis, um überhaupt dort parken zu dürfen. Damit bist Du gegen den nicht-Anwohnern schon mal bevorrechtigt und zahlst dafür. Wenn Du in den Zeiten der Parkscheinpflicht dort parken willst, brauchst Du zusätzlich einen Parkschein. Nachts und am Sonntag bist Du allein mit dem Parkausweis gegenüber den Nicht-Anwohnern bevorrechtigt.
Wie schon gesagt: Eindeutig ist was anderes...
Es ist völlig überflüssig, sich darüber zu streiten, welche Interpretation der gezeigten Schilderkombination richtig ist. Bitte lest noch einmal oben nach:
Diese Schilderkombination ist AN SICH unzulässig, das steht in der Verwaltungsvorschrift zur StVO und wurde überdies ganz konkret von einem Obergericht so entschieden.
Wie man sich als Parkplatzsuchender in so einer Situation verhält bzw. im Ernstfall als Empfänger einer gebührenpflichtigen Verwarnung, ist deshalb eine rein taktische Frage: Es liegt eine durchaus nicht geringe Erfolgaussicht darin, außerhalb der auf ZS 2 angegebenen Zeit als Nichtanwohner ohne Parkschein zu parken und darauf abzustellen, man habe das eben so verstanden, wie es der TE im Ursprungsposting dargelegt hat. (Man sollte es aber nicht öfter machen.)
Zitat:
Original geschrieben von darie17
Hallo Dubert, ja, ich bin mir sicher, dass dieses Schild auch für meinen Parkplatz galt. Es waren überhaupt keine andere Schilder oder sichtbare Markierungen. Mal ganz abgesehen von der ganzen Geschichte, in der (kleinen) Straße ist nur ein Museum, eine Schule, eine Baustelle und ein Kino. Für welche Bewohner sind denn diese Parkplätze gedacht? Für die, die drei Straßen weiter wohnen? Glaube ich nicht.
Du hast vergessen zu erwähnen, dass in der "(kleinen) Straße nur ein Museum, eine Schule, eine Baustelle und ein Kino" und ein Parkhaus (!) ist.
Und als kleiner Tipp: Kinobesucher zahlen 2,75€ fürs Parkhaus.
Die aktuellen Pläne der Stadt sehen zum Glück vor, dass die Parkhäuser attraktiver gemacht werden (z.B. Gebühren der Parkhäuser sinken, im Gegenzug die Gebühren für Parkplätze steigen bzw selbige Wegfallen) um den Parksuchverkehr, der die Innenstadt regelmäßig verstopft, zu entzerren.