Bußgeld wegen Parken auf Bewohnerparkplatz

...angeblich! Hallo erstmal. Heute Abend habe ich in der Innenstadt von Mainz in einer kleinen Straße geparkt. Dort sind die Parkplätze markiert, also soweit alles im grünen Bereich. Am Anfang der Straße steht das Verkehrsschild, welches im Anhang zu sehen ist. Daraus habe ich zumindest verstanden, dass Bewohner mit Ausweis durchgehend kostenlos parken können, alle anderen müssen Mo-Fr zwischen 08:00 und 20:00 Uhr ein gültiges Parkticket haben.

Nun ja, dann habe ich einen Parkticket gekauft und es sichtbar im Auto hinter der Windschutzscheibe hingestellt, so wie es sein muss. Das war um 19:32 Uhr. Um 22:35 kam ich zurück und siehe da, ein Knöllchen im "Wert" von 15 €. Tatbestand xy Parken auf Bewohnerparkplatz Zeichen 314:315, festgestellt um 21:55. Ehm, Moment. Habe ich das Verkehrsschild etwa falsch verstanden?!

Mal ganz abgesehen davon, auf der einen Seite der Straße ist ein Museum und eine Baustelle, auf der anderen nur eine Schule und sonst gar nichts! Wen habe ich bitte dort behindert?

Ich bin der Meinung, dass ich Recht habe, möchte aber auch eure Meinung hören. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Das Schild bedeutet, dass du bis 20.00 Uhr mit Parkschein da parken darfst. Dann musst du weg sein, da dann nur noch das Parken für Anwohner statthaft ist. Die 15,00€ wirst du wohl zahlen müssen! Hast du etwa gedacht, nach 20.00 Uhr kannst du da kostenlos weiter parken?
Meiner Meinung nach ist das untere Zusatzschild so nicht zulässig. Da steht eindeutig drauf Mo-Fr 8-20h. Richtig wäre 8-20 Uhr. Die Bezeichnung -h- heißt Stunden, nicht Uhr!

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Zitat:

Original geschrieben von Christoph_Roller



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Das Schild heist:
Anwohner dürfen 24 Stunden parken.
08:00 Uhr bis 20:00 (Mo-Fr) Uhr 09:00 bis 16:30 Uhr (Sa) haben Anwohner Schein zu ziehen.

Nichtanwohner dürfen da überhaupt nicht parken, auch nicht mit Schein.

Hää?????????????

Das würde zumindestens das Knöllchen erklären.

Ich musste auch schon Bußgeld zahlen und da stand kein Schild, nur ich hatt ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt...

Das verstehe ich jetzt nicht. Bitte mal genauer erläutern.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Das verstehe ich jetzt nicht. Bitte mal genauer erläutern.

Christoph hat den Bereich der Anwohnerparkkarte möglicherweise übersehen. Er hatte die "falsche" Anwohnerparkkarte

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Das verstehe ich jetzt nicht. Bitte mal genauer erläutern.
Christoph hat den Bereich der Anwohnerparkkarte möglicherweise übersehen. Er hatte die "falsche" Anwohnerparkkarte

Es war ein Bordstein an einem Tor (keine Einfahrt) und auch kein Schild, dass dort nur Anwohner parken können, genauso wenig markierte Parkflächen.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Das verstehe ich jetzt nicht. Bitte mal genauer erläutern.
Christoph hat den Bereich der Anwohnerparkkarte möglicherweise übersehen. Er hatte die "falsche" Anwohnerparkkarte

War lt. Strafzettel 10 Euro Verwarnungsgeld, ich als guter Bürger habs gezahlt, aber richtig verstehe ich das nicht. Vielleicht weil ich dort nicht gemeldet war, ich hatte ja ein anderen Autokennzeichen.

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Eigentlich schade, dass sich keiner die Mühe macht da mal ordentlich zu recherchieren (oder recherchieren zu lassen) und dann reinen Tisch zu machen. 🙁

Wie wäre es damit:

Zitat:

http://www.rv24.de/.../rv24_infoblatt_schilderwald_presse.pdf

Verkehrsschilder werden grundsätzlich immer von oben nach unten gelesen.
Oben steht die Hauptaussage, die nach unten hin immer weiter konkretisiert
wird.

Das Quiz dazu:

http://www.rv24.de/direkt/ratgeber/tipps/verkehrszeichen.jsp

Weiter geht es:

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=13011&forum=4

http://www.fahrschulforum.de/.../...ehrsschilder_lesen,193040_msg.html

Bedeutung des Zusatzschildes immer nur für das genau darüber:

http://www.lenhart-ra.de/faz/faz_2011-Nr25.pdf

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


....Genau genommen steht hier was ganz anderes - nämlich dass nur Anwohner hier parken dürfen, die zusätzlich dazu in den genannten Zeiten einen Parkschein lösen müssen.....

Wenn ich also von oben nach unten lese, ist hier zunächst mal ein Parkplatz (oberes Schild). Auf diesem Parkplatz dürfen Anwohner immer parken (Zusatzschild darunter). Zu den angegebenen Zeiten müssen sie einen Parkschein ziehen (Zusatzschild unten, welches sich ja auf das darüber liegende bezieht).
Dass auch andere Verkehrsteilnehmer hier parken dürfen, steht da überhaupt nicht. .....

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



----die richtige Interpretation der Schilder:

1. Oberstes Schild Z. 314 - PARKEN - eigentlich für alle Verkehrsteilnehmer wäre da nicht
2. zweites Schild, Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis ALZ 0-24 h" schränkt Schild 1 auf diese Berechtigten ein, d. h., kein anderer darf hier parken
3. drittes Schild, mit Parkschein Mo-FR 08 - 20 h ... schränkt widerrum das zweite Schild insoweit ein, dass die parkberechtigten Anwohner in dieser Zeit einen Parkschein kaufen müssen.

NT

Quiz des TE wurde schon mehrfach gelöst!

NT

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



----die richtige Interpretation der Schilder:

1. Oberstes Schild Z. 314 - PARKEN - eigentlich für alle Verkehrsteilnehmer wäre da nicht
2. zweites Schild, Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis ALZ 0-24 h" schränkt Schild 1 auf diese Berechtigten ein, d. h., kein anderer darf hier parken
3. drittes Schild, mit Parkschein Mo-FR 08 - 20 h ... schränkt widerrum das zweite Schild insoweit ein, dass die parkberechtigten Anwohner in dieser Zeit einen Parkschein kaufen müssen.

NT

Der 3. Punkt würde ja bedeuten, dass die Bewohner mit Parkausweis ALZ erst mal für den Parkauweis "Parkgebühr" zahlen müssen

und

in der angegeben Zeit

Mo-FR 08 - 20 h

nochmal Parkgebühr zahlen😕

Genau.

NT

Quatsch..bedeutet zu den parkberechtigten Anwohner, dürfen andere gegen Parkgebühr in der Zeit von bis....auch parken!

😉

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Quatsch..bedeutet zu den parkberechtigten Anwohner, dürfen andere gegen Parkgebühr in der Zeit von bis....auch parken!

Sehe ich genau so

Sonst hätte ja die hier so oft strapazierte "Abzocke" der parkberechtigten Anwohner ihren Meister gefunden.

Zwei Gebühren der selben Art für eine Leistung wäre exakt rechtswidrig....und somit nichtig!

Hier sind ja echte Experten am Werk....😁

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12


Eigentlich schade, dass sich keiner die Mühe macht da mal ordentlich zu recherchieren (oder recherchieren zu lassen) und dann reinen Tisch zu machen. 🙁

Wie du siehst ist es gar nicht so einfach, reinen Tisch zu machen. Es gibt hier immer wieder jemanden der seine Bildungsungeübtheit mit gesammeltem Stammtischwissen paart und dann der Meinung ist, dass er mit diesem Halbwissen bestehende Gesetze ignorieren kann.

NT

und wo hast du dein FACHwissen her???

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


und wo hast du dein FACHwissen her???

Drei Jahre Ausbildung, > 20 Jahre operative Erfahrung bei einer Executivbehörde mit zweijährigem Fachhochschulstudium in dieser Zeit.

N.T.

um hier als hilfsjurist auftreten zu können, reicht den meisten schon die fähigkeit, paragraphen unfallfrei zu posten bzw. jede menge wikipedialinks einzufügen.

manchmal fragt man sich echt, warum man sich semesterlang gequält hat.... 🙄

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