Bußgeld aus Belgien nicht zahlen

Hi, bin wohl 2kmh zu schnell gefahren auf der belgischen autobahn. Nun finde ich 63.10euro jedoch happig. Ich werde dieses land nicht wieder besuchen. Vorallem weil ich mir sicher bin nicht 2kmh zu schnell gefahren zu sein.

Auf der Rückseite steht.
Wenn nicht fristgerecht gezahlt wird würden die auf

76.10eur erhöhen dann später ein weiteres mal auf 118.02eur

Laut eu verordung wird wohl erst ab 70euro Bußgeld eingetrieben.

Nun frage ich mich natürlich wenn ich nicht zahle gilt das auch für die erhöhungen? Der betrag ist ja über 70 wenn man nicht zahlt?

Auch steht im brief das die deutschen behörden aktiv werden.

Also muss man Bußgelder aus belgien nun zahlen oder nicht? Wenn nicht warum gibts diese Behauptung überhaupt das man es nicht müsste?

Passiert mir in Deutschland nun etwas wenn ich nicht zahle oder nicht?

Brief
233 Antworten

Aus Prinzip solltest du einfach zu deinem Fehlverhalten stehen und zahlen. Es kann nur teurer werden 🙄

Zitat:

@JoergFB schrieb am 22. August 2024 um 06:55:35 Uhr:


Aus Prinzip solltest du einfach zu deinem Fehlverhalten stehen und zahlen. Es kann nur teurer werden 🙄

Warum könnt ihr euch nicht an die Forenregeln halten?
"- Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“.

Die Frage war: "Also muss man Bußgelder aus belgien nun zahlen oder nicht? Wenn nicht warum gibts diese Behauptung überhaupt das man es nicht müsste?

Euren Senf dazu wollte der TE doch gar nicht wissen. Jedesmal arten diese Threads in unnötige Weisheiten aus. Macht doch dann selber einen Thread zu euren Ansichten auf.

Google sagt:

"In Deutschland werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Diese Grenze gilt für das Bußgeld plus anfallende Verwaltungskosten. " https://www.adac.de/.../

"... eine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland war schlichtweg nicht möglich, weshalb der Verkehrssünder das Schreiben einfach ignorieren konnte.

Diese Zeiten sind jedoch vorbei, zumindest wenn es sich um Verkehrsverstöße innerhalb der EU handelt. Dafür sorgt der sog. „EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“. Dieses Abkommen legt fest, dass sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten, die in einem EU-Land begangen wurden, vollstreckt werden können, wenn der Täter seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Land hat.

In Deutschland wurde der Beschluss am 28. Oktober 2010 umgesetzt. Seitdem ist eine Vollstreckung ausländischer Bußgelder auch bei uns möglich, wenn die Tat in einem der folgenden Länder begangen wurde:

- Belgien..."
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

So wie ich das lese wird Belgien den Betrag eintreiben lassen - auch wenn er in die deutsche Staatskasse fließt. ("Zum anderen landen die vom Bundesamt für Justiz eingezogenen Beträge in der deutschen Staatskasse, nicht in der des Tatlandes. Der Gedanke dahinter ist, dass das Bußgeld in erster Linie als Strafe für den Verkehrssünder dienen soll und nicht als Einnahmequelle irgendeines Landes (auch wenn in der Öffentlichkeit oft eine andere Meinung diesbezüglich herrscht). Demnach ist es egal, in wessen Staatskasse das Bußgeld landet"😉

Dann bleibt man halt bei einem unvernünftigen und sturem „aus Prinzip“ und zahlt nicht, fragt jedoch hier nicht weiter nach.

Im Schreiben steht unmissverständlich:

Nach der 2. Erhöhung noch nicht bezahlt?
Die Behörden in Ihrem Land werden die Geldbuße eintreiben.
Sie zahlen möglicherweise zusätzliche Kosten.

Ist doch alles schon mehrfach geschrieben worden. Er will es doch aus Prinzip nur nicht glauben.

Sei's drum. Sein Problem. Er wird keinen finden, der ihm auf die Schulter klopft und sagt gut gemacht. Ignorier es .🙄

Die rechtliche Sachlage konnte er auch selbst ergooglen. Für den Rest hat er halt nicht den erhofften Zuspruch erhalten. Die Konsequenzen muss er sowieso selbst tragen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Kaderekusen schrieb am 22. August 2024 um 01:56:04 Uhr:


Kurz gesagt wenn mir hier nichts passieren kann werde ich sicher nicht zahlen.

Ich würde fragen: Wie teuer wird es, wenn es in Deutschland eingetrieben wird?

Lasst ihn doch machen, er wird schon sehen, wie das ausgeht. Ich habe mal ein 38€-Parkknöllchen aus Österreich nicht gezahlt, am Ende hat es nach der ersten Mahnung fast 60€ gekostet. Ich habe dann schnell überwiesen, um weitere Verteuerungen zu vermeiden.

Zitat:

@Kaderekusen schrieb am 22. August 2024 um 01:56:04 Uhr:


die anderen sagen ja kann eingetrieben werden.

Es wird eingerieben. Das geht aus Belgien ganz fix.

Zitat:

@aditreiber schrieb am 22. August 2024 um 12:36:55 Uhr:



Zitat:

@Kaderekusen schrieb am 22. August 2024 um 01:56:04 Uhr:


Kurz gesagt wenn mir hier nichts passieren kann werde ich sicher nicht zahlen.

Ich würde fragen: Wie teuer wird es, wenn es in Deutschland eingetrieben wird?

Nicht günstiger als die Hauptforderung!

Ich höre das Gejammer ständig, wenn die Vollstreckungskosten die einzutreibenden Gebühren überschreiten.
Tja hättest mal gleich bezahlt!

@Kaderekusen
Gibt es denn ein Frontfoto, sodass du als Fahrer identifizierbar bist? Falls nicht, kannst du einfach die Fahrereigenschaft abstreiten. Dann kann es in Deutschland auch nicht gegenüber dem Halter eingetrieben werden.

Zwar gibt es eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2019, dass Bescheide aus Ländern mit Halterhaftung auch in Ländern durchgesetzt werden können, die eine solche Regelung nicht kennen, aber das hat m.W. das Bundesamt für Justiz bis jetzt nicht umgesetzt (bei der Entscheidung ging es um einen polnischen Fahrer, der in den Niederlanden geblitzt wurde).

Ist das jetzt Rechtsberatung oder nicht?

Zitat:

@Kaderekusen schrieb am 22. August 2024 um 01:56:04 Uhr:


Nochmals da es welche nicht kapieren wollen. ich werde nicht in belgien nochmals fahren. Die sache ist gegessen.

Nun sind die aussagen hier wieder widersprüchlich.

Der eine sagt nein dir passiert hier nichts, die anderen sagen ja kann eingetrieben werden.

Da einige nicht neim Thema bleiben. Kurz gesagt wenn mir hier nichts passieren kann werde ich sicher nicht zahlen.

Sei es auch nur 1 euro. Aus prinzip

Das Argument "ich fahre da nicht mehr hin" hat in den 80ern funktioniert. Wir sind jetzt im Jahr 2024. Wenn du eine verbindliche Antwort willst, musst du einen Anwalt fragen. In Internet-Foren gibt es hauptsächlich gegoogeltes Halbwissen, veraltete Antworten, oder zusamengedichtete Aussagen... 😉

Stell dir einfach die Frage, was für dich schlimmer ist, wenn eine Antwort falsch sein sollte.
-Eine Strafe zahlen, die man hätte umgehen können.
-Eine höhere Strafe zahlen, als die zuerst angebotene.

Zitat:

@LCG schrieb am 22. August 2024 um 10:56:35 Uhr:


Dann bleibt man halt bei einem unvernünftigen und sturem „aus Prinzip“ und zahlt nicht, fragt jedoch hier nicht weiter nach.

Im Schreiben steht unmissverständlich:

Nach der 2. Erhöhung noch nicht bezahlt?
Die Behörden in Ihrem Land werden die Geldbuße eintreiben.
Sie zahlen möglicherweise zusätzliche Kosten.

Wenn es ums Prinzip geht kann man abwarten, und später Geld an deutsche Behörden zahlen, anstatt an belgische...

"Wenn du eine verbindliche Antwort willst, musst du einen Anwalt fragen."

Dann aber einen, der in die Zukunft sehen kann. Wie wird die Behörde reagieren...

Kann nur von meiner Erfahrung mit Frankreich berichten das mir bis heute nichts passiert ist.
Ich wurde zwischen 2017 und 2020 zweimal in Frankreich mit meinem eigenen Auto Geblitzt immer unter 5 Kmh und habe es nicht bezahlt.
Wohne in der nähe von Frankreich halte mich daher auch öfters dort auf eine Eintreibung in Deutschland gab es nicht auch von einer Fahndung ist mir nichts bekannt benutze öfters die Mautpflichige Autobahn.

Pst -nur unter uns, nicht weiter sagen: Hier geht's nicht um Frankreich.

Sind vor Jahren in Indonesien auch zu schnell mit nem Tuk Tuk unterwegs gewesen - da kam bis heute auch nichts😁😎

Deine Antwort
Ähnliche Themen