Bussgeld ?? anzeige ??
Hallo....
Nachdem ich heute ein einen Ort gesucht habe und dabei durch einige Feldwege gefahren bin, hielt ich eine G-Klasse an und fragt ganz witzig wo ich denn hinwill???
darauf antwortete ich dass ich einen ort suche... Er meint dann des glaub ich nicht und will mich nun anzeigen ?!
Wie soll ich darauf weiterhin reagieren oder was soll ich machen`?
Vor allem wer war der ??!!
Muss ich mit einer Geldstarfe rechnen?
mfg + danke!!!
PS. super weihnachtsgeschenk 😁
39 Antworten
Is halt typisch Deutschland ..... wie wenn wir sonst keine Probleme hätten als ein paar Leute die mal nen Feldweg entlangfahren.....
Denke da kommt nix - das ist für den freundlichen Herren mit dem G nämlich auch ein Scheiss Aufwand und Papierkrieg.
Also des war wirklich so, ich wollt nen weg zu einem dorf "leicht" abkürzen... kenne mich aber in der gegend nicht aus... war vllt net so schlau dahin zu fahren?!?! aber mal im ernst um die uhrzeit am 26.12 ??? voll krass find ich des!
und ja bei mir waren noch 2 im auto .... die das bestätigen können, dass ich den weg in das eine dorf suchte!
falls überhaupt was kommt werde ich euch auf dem laufenden halten...
mfg
Zitat:
Original geschrieben von h2-fanatiker
Wenn das, bzw. ein Privatweg- , -Schild da stand, ist das ganze was anderes, aber ansonsten darf ich jeden Weg befahren, wenn ich mich an die StVO halte....
Dürfen tust du garnix!
Lesen was in dem Wisch da oben steht kannst du schon oder? Und auf Feldwegen gilt eben nicht die STVO sondern die in diesem Bundesland gültige Feldwegesatzung!
Zitat:
Original geschrieben von logangun
Is halt typisch Deutschland ..... wie wenn wir sonst keine Probleme hätten als ein paar Leute die mal nen Feldweg entlangfahren.....Denke da kommt nix - das ist für den freundlichen Herren mit dem G nämlich auch ein Scheiss Aufwand und Papierkrieg.
Das hat nix mit typisch Deutschland zu tun! Oder wie würde es dir gefallen, wenn deine Nachbarn jedesmal durch deinen Garten laufen nur damit sie etwas Zeit sparen wenn sie ins Ort wollen? Super Sache oder? Aber ich kann Leuten wie dir, die damit nix zu tun haben keinen Vorwurf machen, weil sie schlicht und ergreifend Null Ahnung von der Materie haben und einfach mal ihre Meinung über dieses bürokratische Deutschland kund tun müssen!
Als Landwirt ist es nämlich sehr schön, wenn ihm auf seinem Weg 20 Autos entgegenkommen denen er, mit seinem Hänger mit Obst im Schlepptau, allen ausweichen muss, weil so ein paar Egoisten meinen, sie könnten ja durch den Feldweg 1min Fahrweg sparen. Ganz großes Kino. Das ist nämlich typisch Deutsch!
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Befahren von Feldwegen mit Kraftfahrzeugen
Das Befahren der Feldwege ist in der Regel durch das Verkehrszeichen 260 mit dem Zusatzschild “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” geregelt. Dieses Verkehrszeichen sagt aus, dass das Befahren der Feldwege mit Krafträdern, Kleinkrafträdern, Mofas sowie Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten ist. Ausgenommen von diesem Verbot ist der landwirtschaftliche Verkehr. Auch wenn dieses Verkehrszeichen nicht angebracht sein sollte, gilt dennoch nach dem Straßengesetz (§ 3 Abs. 2 Nr. 4) generell für alle Feldwege ein auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränktes Nutzungsrecht. Unter landwirtschaftlichem Verkehr ist das Befahren der Feldwege zum Zwecke der Bewirtschaftung der über den betreffenden Feldweg erschlossenen landwirtschaftlichen Grundstücke und die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Grundstücken zu deren rechtmäßiger Nutzung zu verstehen. Zu dem betreffenden landwirtschaftlichen Grundstück muss dabei vom allgemeinen öffentlichen Straßennetz aus immer auf dem kürzesten Weg zugefahren werden.
Es ist jedoch immer wieder festzustellen, dass auch mit anderen Kraftfahrzeugen die Feldwege z.B. als “Abkürzungsstrecken” befahren und benutzt werden.
Die Gemeindeverwaltung möchte daher alle Kraftfahrer darauf hinweisen, dass solch ein Verstoß gegen das Verkehrsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
@ kenshiro
und es hat wohl mit typisch deutscher Bürokratie zu tun .... wir sind das Land mit den Umfangreichsten Regelungen und bemühen uns diese auch noch akribisch zu kontrollien.... das ist in dieser Form in Europa einzigartig.
Und bleib mal locker - es ist noch ein gewaltiger Unterschied ob:
A:
einer in meinem Garten rumläuft oder gar fährt (was für ein Vergleich - steht sicher in Relation)
B:
Einer mal einen Feldweg langfährt wo 1x pro Monat ein Trecker langkommt
C:
Ein Ortsunkundiger mal eine Nebenstrasse/Feldweg/Landwirtschaftsweg benutzt und dann mal zufällig einer vorbeikommt der berechtig ist und einer mal kurz ausweichen muss.
D:
Einer eine regelmässige Abkürzung nutzt die einfach geschickt aber verboten ist (und hier gebe ich dir recht - das muss nicht sein.) Aber an solchen Strecken werden meist regelmässig von den Sheriffs Knöllchen verteilt.
Das hat aber nix mit Deutschland, sondern mit menschlichen Verhaltensweisen zu Abkürzungsmöglichkeiten zu tun. Die gelten für den ganzen Planet.) - Du scheinst leider einer der betroffenen zu sein die ihr Grundstück/Nutzfläche an solch einem Wegstück liegen haben, und Hand aufs Herz lohnt es sich ehrlich jeden gleich Anzuzeigen ... da wirst du ja nicht froh bei....)
Und glaub mir - ich komme auch vom Land, die meisten haben damit dort kein Problem, wenn mal ein Trecker kommt kurz rechts ran und den vorbeilassen und jut is. Meistens regen sich Jagdpächter auf - auch über Spaziergänger - die Ihnen ja das geliebte Wild vertreiben könnten..
Ich gehe jetzt mal im Sinne seiner Beschreibung von A-C aus ..... und da gleich mit Anzeige drohen und sich aufregen halte ich für mindestens genauso unkorrekt, man hätte den Ortsfremden ja darauf hinweisen können dass das nicht erlaubt ist und er es doch künftig unterlassen möchte..... (Nach Angabe TE ist er ja auch höflich gewesen)
So long - lasst die Schiesseisen stecken (und nennt mir die Landwirte die alles nach Vorschrift machen - kenne selber genug)
PS: Dein erster Post hier - da stehe ich dahinter ....
Also im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog finde ich nichts zu Feldwegen.
Ordnungswidrigkeit also nach regionaler Gegebenheit... soll er dich anzeigen, fertig aus.
Und nur mal so nach 2min google eine rechtliche Meinung - am Rande erwähnt eben diese typische Beispiel womit sich Gemeinden und Rechtsanwälte + Richter dann irgendwann beschäftigen müssen (den Fall der gesperrten Strasse/Feldweg die widerrechtlich genutzt wird natürlich aussen vor)
Quelle "Frag einen Anwalt"
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Sachverhalt:
Unser Grundstück haben wir vor 5 Jahren von unserem Nachbarn A gekauft. Es war vorher ein großes Grundstück und wurde im Zuge des Kaufs aufgeteilt.
Wir liegen aber auf dem hinteren Teil des Grudstücks und haben deshalb ein Überfahrtsrecht über das Grundstück des Nachbarn A. Außerdem konnte vom Nachbarn B, der oben ans Grundstück angrenzt, auch ein Überfahrtsrecht bekommen werden.
Am hinteren Ende unseres Grundstückes schließt ein Feldweg (ca. 30 m) an, über den wir auch DIREKT auf den öffentlichen Verkehrsraum kommen können.
Wenn wir das tun, stört es Nachbarn C. Dieser hat uns nun bei der Gemeinde (= Eigentümer des Feldwegs) angezeigt. Die Gemeinde hat einen "wischi-waschi Brief" geschrieben und "bittet" uns freundlich, den Feldweg nicht mehr zu befahren.
Dürfen wir den Feldweg aus rechtlicher Sicht befahren?
Wie ist die Begründung für ein Ja oder ein Nein?
Ist dies eher eine baurechtliche Frage?
Bitte um Info!
Herzlichen Dank.
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Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ohne genauere Kenntnis des Sachverhalts kann ich leider kein "Ja" oder "Nein" geben. Folgende Erläuterung dürfte Ihnen jedoch weiterhelfen:
Sie dürften dann auf dem Feldweg fahren, wenn dieser dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Dies kann abschließend nur geklärt werden, wenn Sie sich bei der Gemeinde nach einer entsprechenden Widmung erkundigen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Gemeinde sich auf eine andersartige Widmung berufen hätte, wenn eine solche existieren würde. Dies spricht für eine Widmung für den öffentlichen Verkehr.
Als Anhaltspunkt: Feldwege sind immer dann öffentlich, wenn Sie den Verkehrsteilnehmern (faktisch) zugänglich sind. Verbieten hingegen Verkehrszeichen das Befahren oder wird die Einfahrt durch bauliche Maßnahmen (Schlagbaum etc.) verhindert, ist der Feldweg für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Rechtsanwalt-
---(Ende der Quelle)
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Den relevanten Teil habe ich mal fett gemacht - der TE kann uns sicher sagen ob er in diesem Sinne "Unschuldig" oder nicht ist .... bzw wenn gewisse Regelungen sich Deutschlandweit je nach Gemeinde unterscheiden, dann hat man ja fast keine Chance als Ortsunkundiger ........
Ich bin sicher nicht derjenige der hier mir Anzeigen droht. Im Gegenteil. Ich bekomme immer von Spaziergängern gedroht mich anzuzeigen, weil ich mit meinem Auto dort langfahre, wo sie meinen sie wären noch im Recht! Dann halte ich meistens an und kläre die Leute mal auf, dass
1. ich hier auf den Wegen Vorrecht habe
2. Sie überhauptnix zu melden haben
Und wenn sie meinen ich wäre zu schnell gefahren, weil ihr dämlicher Bettvorleger mir mal wieder unangeleint vor die Karre oder Traktor rennt, frage ich auch ob sie des Lesens befähigt sind und die Schilder mit der Aufschrift "Naturschutzgebiet" lesen können, wo sogar für die, mit nicht ganz so kognitiven Fähigkeiten ausgestatten Mitmenschen, Bildchen drunter sind, die sagen: Hunde sollen an die Leine. Zumal bei uns 40 km/h erlaubt sind und nicht 30 km/h was natürlich auch keiner weiß.
Fakt ist, dass 90% der Leute denken Feld, Wald und Wiesen wären Allgemeingut, was es nämlich nicht ist.
Und sei versichert: bei uns steht an jedem Feldweg ein solches Schild, was die Nutzung nur für die Anlieger erlaubt.
Aber wenn ich schon sehe, der hat ein auswärtiges Nummernschild, da kann ich mir doch schon denken, dass der sich verfahren hat und sicher nicht freiwillig da entlang fährt.
Hallo,
das befahren von Feld- und Wirtschaftswegen von unberechtigten Personen, ob Ortsfremd oder nicht, ist verboten - basta. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.
Und wenn das ein Forstbeamter (kein Jäger oder Jagdpächter) war hat der im Wald sogar so etwas wie "Polizeirecht".
Das Chaos und den angerichteten Flurschaden möchte ich mal sehen wenn jeder denkt:"Ich kürze hier mal über den Feldweg ab, passiert ja nix."
plaga8
Warte doch erstmal ab, bis es soweit ist. Oder hast Du schon einen Schrieb bekommen?
Wahrscheinlich löst Du hier nur hitzige Diskussionen um nichts aus.
Ich bin als Jugendlicher sehr oft mit Kumpels irgendwo auf'n Feldweg gefahren, zwar nicht um abzukürzen, aber eigentlich min. dreimal pro Woche. 😁
Und so Spießbürger-Typen wie ganz oben geschildert sind uns auch gelegentlich begegnet, die sind aber zum Glück selten. Jedoch kam nie was außer den 'warmen Worten' bei der Begegnung direkt.
Ich glaub' also erstens nicht, daß Du überhaupt 'ne Anzeige kriegen wirst. Zweitens kostet das nur'n Zwanni, wenn. Ist imho eine Verkehrsordnungswidrigkeit. So wie Falschparken.
Also macht mal nicht so'n Wind um nix.
die BRD wie wir sie alle mögen 😰
würd gar nicht darüber nach denken, hast dich halt verfahren & finito.
... da hat wohl einer sch**ß geschenke bekommen und hatte miese laune...
Hallo,
also ich habe noch keinen Brief bekommen ...
außerdem war die stelle sehr komisch:
auf der Landstraße in Richtung Waldweg war kein Schild...(nur für Landwirtschaftsfahrzeuge frei) aber "scheinbar" später:
also ich habe es echt nicht gesehen - sonder mein Cousin!
nun mal abwarten und TEE trinken!
! dennoch vielen dank für die Erleichterung !
mfg
Zitat:
Original geschrieben von plaga8
Hallo,das befahren von Feld- und Wirtschaftswegen von unberechtigten Personen, ob Ortsfremd oder nicht, ist verboten - basta. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.
Das ist falsch! Wie aber weiter oben schon berichtet wurde.
Zitat:
Original geschrieben von h2-fanatiker
Das ist falsch! Wie aber weiter oben schon berichtet wurde.Zitat:
Original geschrieben von plaga8
Hallo,das befahren von Feld- und Wirtschaftswegen von unberechtigten Personen, ob Ortsfremd oder nicht, ist verboten - basta. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.
Manche stehen schon extrem auf dem Schlauch, aber du schießt echt den Vogel ab! 🙄
Wenn es eine Disziplin in "Extrem-Doof-stellen-beim-Begreifen-von Dingen" geben würde, würdest du alle um längen schlagen! 😁