Busgeldkatalog angemessen oder übertrieben ?
Hallo alle zusammen,
es würde mich mal interessieren ob Ihr den "neuen" Busgeld-katalog für angemessen oder für übertrieben haltet ???
Ich persönlich finde es gut das die Drogen- und Trunkenbolde zurecht gewiesen werden (irgendwo müssen die 4000-5000 Verkehrstote jedes Jahr auch herkommen....)
aber Lapalien so strickt zu bestrafen halte ich für übertrieben... 😰
man bedenkt dass man bei einem Preis von 1.28 € pro Liter fast über einen Euro Steuer zahlt - dann ist das nicht übertrieben oder was 😕 ??? ( Gut, wir sind auch so doof und zahlen das, egal was es kostet weil wir davon abhänig sind aber trotzdem kann das nicht sein)
Wenn man ständig so "ausgenommen" wird ist das Juristisch gesehen für den "normalen" Bürger eigentlich nicht Tragbar !!!
Und dann kommt noch so ein drastisch verschärfter Busgeldkatalog dazu! Was haltet Ihr von dem überarbeiteten "Katalog" ?
Beste Antwort im Thema
Hallo.
Ich finds ok. Ich fänd es gut wenn Sie das Bußgeld nach Einkommen des Deliquenten festlegen, wie in Skandinavien üblich. Dann würde das Bußgeld auch den Lichthupeundblinkerauflinkerspurdichtauffahrer stören.
Wenn man sich an die Verkehrsvorschriften hällt, muss man's ja auch nicht zahlen.
Gruß Tom
31 Antworten
Moin,
Ihr kennt den Begriff "subjektive Wahrnehmung" ? Iss doch logisch, das Ihr das Wahrnehmt, was euch gewisse Meinungen Bestätigt.
Stellt euch mal die Frage, weshalb auf der gut ausgebauten Bundesstrasse ein 50 Schild steht. Die stehen da nicht, weil das so lustig ist. Eine Bundesstrasse soll dem schnellen Transit dienen, ein Tempolimit von 50 widerspricht dieser Idee. Grade auf einer Bundesstrasse darf keine Stadt oder Gemeinde mal eben so ein Schild hinstellen. Wenn Ihr der Meinung seit, dass ein solches Schild irgendwo zu unrecht steht ... meldet es der zuständigen Behörde, dann wird das Schild da geprüft oder ihr erhaltet die entsprechende Begründung weshalb es da steht.
Gruß Kester
Zitat:
Original geschrieben von slaut
Und mal ehrlich: "Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt" => Das geht ja gar nicht!!! Dann dürfte auch nicht mehr geraucht, gegessen, am Radio rumgestellt werden, usw.
Der Vergleich hinkt. Im Gegensatz zum Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist Rauchen, Essen und Radio einstellen nicht im strafbewehrten Tatbestandskatalog enthalten.