Bus aus Haltestelle lassen und Gegenverkehr

Hallo Zusammen,

bitte stellt Euch folgende Situation vor:

Ein Linienbus möchte aus einer Haltestelle losfahren. Direkt nach der Haltestelle parken Autos am rechten Straßenrand. Die verbleibende Straßenbreite ist zu schmal, das zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können.

Busfahrer blinkt links, fährt raus, während ein PKW entgegenkommt. PKW muss rückwärtsfahren, damit der Bus weiterkommt.

§20 Absatz 5 StVO sagt ja, dass man Bussen beim Anfahren aus der Haltestelle ermöglichen und nötigenfalls warten muss. Aber gilt das auch für den Gegenverkehr? §6 StVO sagt ja, wer das Hindernis auf seiner Seite hat muss warten. Das würde ja auf den Bus zutreffen.

Vielen Dank für die Antworten.

Grüße,

diezge

94 Antworten

Es geht aber nicht um dein Sozialverhalten sondern um das Gesetz. Danach hat der TE gefragt.

Dass man so eine Frage überhaupt stellt, ist schon sehr vielsagend.

Sie war absolut legitim, daher verstehe ich "dein" Problem nu grad gar nicht.

Zitat:
@Handschweiß schrieb am 19. August 2025 um 21:22:52 Uhr:
Dass man so eine Frage überhaupt stellt, ist schon sehr vielsagend.

Wie ist denn Deine rechtliche Auffassung?

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Zitat:
@Handschweiß schrieb am 19. August 2025 um 21:22:52 Uhr:
Dass man so eine Frage überhaupt stellt, ist schon sehr vielsagend.

Vielsagend ist deine Art der Beantwortung, und was angeblich "selbstverständlich und mehr als vernünftig" ist. Gilt dein erwähntes "Sozialverhalten" auch für den Busfahrer? Der zieht ja raus, obwohl er 6 geparkte Fahrzeuge vor sich hat und der entgegen kommende Autofahrer praktisch keine legale Ausweichmöglichkeit hat. Das Ergebnis sieht man ja dann auch: Der Autofahrer muss verbotenerweise auf den Gehweg ausweichen, in dem Moment fährt dort auch noch eine Radfahrerin, alles sehr ungeschickt wegen des mangelnden Sozialverhaltens des Busfahrers.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. August 2025 um 20:55:41 Uhr:
Dagegen sprechen schon die sehr unwissenden überheblichen Kommentare zum Video.

Wie so oft, die wichtigen Sekunden zu beginn fehlen. Für mich sieht es so aus das der bus zunächst anziehen mußte um Einsicht zu bekommen. Das Feuerwehrauto steht da etwas unpassend. zugleich könnte man vermuten das der PKW zu beginn des Abfahrtmanöver sich evtl. an einem freien Stück (vor dem Rettungswagen) befand.

Immerhin hat der PKW, ohne Umschweife, platz gemacht.

Was *ich* §20 nicht entnehme ist das er nur für die selbe Fahrtrichtung gilt und erst recht nicht in einer de facto nur einspurigen Straße.

Zitat:
@Astradruide schrieb am 20. August 2025 um 09:40:47 Uhr:
Wie so oft, die wichtigen Sekunden zu beginn fehlen. Für mich sieht es so aus das der bus zunächst anziehen mußte um Einsicht zu bekommen.

Das wäre hier aber kontraproduktiv da das Video pro Bus gedreht wurde.

Weiter kann der Busfahrer locker über PKWs vor sich die Straßenführung einsehen. Der Kommentar tut den Rest, „Sowie wir den Blinker links setzen hat ihr Euch in Luft aufzulösen“ was natürlich völliger Nonsens ist. Das könnte man hier gewählter diplomatisch formulieren.

Sozialverhalten als Begründung zu nehmen, finde ich „interessant“.

Ich gebe gerne nach, wenn ich die „Not“ des Anderen sehe (auch wenn ich Vorfahrt habe und das tue ich im Übrigen fast jeden Tag).

Erzwungenes Nachgeben ist für mich immer noch eine Nötigung…

Der Bus zahlt im Übrigen auch nicht den Verschleiß des PKWs wegen dieses Manöv.

Wenn der Bus eine Engstelle auf seiner Seite passieren musste, hätte er warten können/müssen. Da er der Stärkere ist, hat er sich wohl seine Vorfahrt …

Genau so sehe ich das auch.

Ich gebe gerne nach. Aber nicht wenn einer auf Deubel komm raus meint es erzwingen zu wollen.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. August 2025 um 12:19:06 Uhr:
Das wäre hier aber kontraproduktiv da das Video pro Bus gedreht wurde.
...

Ein Aspekt, der bei vielen solcher Beiträge besser beachtet werden sollte. Wessen Position soll denn mit edm Beitrag untermauert werden? Und was wurde da weggelassen oder ergänzt?

Plötzlich ist manches viel klarer.

Zitat:@diezge schrieb am 19. August 2025 um 12:03:28 Uhr:
Hallo Zusammen,die Diskussion beginnt etwas unübersichtlich zu werden.Es ging mir hier nicht um den nachfolgenden Verkehr, sondern ob §20 Absatz 5 StVO auch für den Gegenverkehr gilt, wenn direkt nach der Bushaltestelle Autos am Straßenrand parken und der Bus dadurch auf die Gegenfahrbahn muss.Hier im Video kann man die Situation sehen:https://www.facebook.com/0zkanyula/videos/1456316022164095/?comment_id=1254094589020375&reply_comment_id=928913536106551¬if_id=1755531630269533¬if_t=comment_mention&ref=notif&locale=de_DEIch hoffe, man kann das Video öffnen da Facebook.Grüße,diezge

Ich finde, dass das Video eine sehr besondere Situation darstellt, da es hier über einen längeren Strassenabschnitt einen Feuerwehreinsatz gibt.

Wie sich die Situation auf Höhe des Busses für den Gegenverkehr darstellt, ist auch nicht ersichtlich.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. August 2025 um 12:19:06 Uhr:
Das wäre hier aber kontraproduktiv da das Video pro Bus gedreht wurde.
Weiter kann der Busfahrer locker über PKWs vor sich die Straßenführung einsehen.

Die ist es also gelungen (weit) über die Tatütatas hinwegzuschauen?

Der Kommentar tut den Rest, „Sowie wir den Blinker links setzen hat ihr Euch in Luft aufzulösen“ was natürlich völliger Nonsens ist. Das könnte man hier gewählter diplomatisch formulieren.

Könnte man, ist aber nicht Gegenstand der Fragestellung.

Zitat:
@Adalbert_Dorsten schrieb am 20. August 2025 um 13:43:17 Uhr:
Der Bus zahlt im Übrigen auch nicht den Verschleiß des PKWs wegen dieses Manöv.

Du hast heute die falschen Gummibärchen gegegessen.

Wenn hier Verschleiß überhaupt der Rede wert wäre, dann ist der eines 16T Busses samt Diesel ungleich höher - tausendfach. Und da Verkehrsbetriebe meist noch kommunal "unterstützt" werden, belastet es noch unser Steuersäckel.

Evtl. wäre es gleich deutlich wirtschaftlicher gewesen den Bus rechtzeig zu erkennen, das Tempo vllt. ohne bremsen herausnehmen zu können und evtl. nicht mal aus dem Stand anfahren zu müssen.

Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 20. August 2025 um 14:04:19 Uhr:
Ich gebe gerne nach. Aber nicht wenn einer auf Deubel komm raus meint es erzwingen zu wollen.

Wenn der Linienbus vor Dir in der einspurigen Gasse steht wirst Du irgendwann zurücksetzen. Vllt. wartest Du erst bis der Serviceswagen des Verkehrsbetriebs kommt, vllt. wartest Du auch noch bis die Polizei da ist, aber irgendwann wirst Du den Rückwärtsgang einlegen!

Ich habe so einem Schauspiel mal bewigewohnt wo ein bus ca. 120 ° abbiegen muß. An der Stelle müssen die LBusse nicht nur die fast komplette Gegenspur nutzen, sie brauchen auch noch ~30m der gegenspur in der Seitenstraße. Am Ende lief es mit dem Sturbock im PKW in der Seitenstraße ab wie oben.

Hint: Beim ausschwenken war der noch nicht da, kam aber zügig an und meinte ein Example statuieren zu müssen.

Meine Güte. Was für eine typisch deutsche Diskussion.

Wenn ich sehe, dass ein Bus an einer engen Stelle von der Haltestelle losfährt und ich komme ihm entgegen, dann lässt man den Bus fahren. Völlig egal irgendwelcher Regelungen.

Ist doch ähnlich wenn andere LKWs und Busse zum Beispiel abbiegen und ich sehe das. Dann halte weit vor der Haltelinie an, um ihm das Abbiegen zu ermöglichen.

Aber klar, einige PKW Fahrer können nicht über den Tellerrand schauen.

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