Bus aus Haltestelle lassen und Gegenverkehr
Hallo Zusammen,
bitte stellt Euch folgende Situation vor:
Ein Linienbus möchte aus einer Haltestelle losfahren. Direkt nach der Haltestelle parken Autos am rechten Straßenrand. Die verbleibende Straßenbreite ist zu schmal, das zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können.
Busfahrer blinkt links, fährt raus, während ein PKW entgegenkommt. PKW muss rückwärtsfahren, damit der Bus weiterkommt.
§20 Absatz 5 StVO sagt ja, dass man Bussen beim Anfahren aus der Haltestelle ermöglichen und nötigenfalls warten muss. Aber gilt das auch für den Gegenverkehr? §6 StVO sagt ja, wer das Hindernis auf seiner Seite hat muss warten. Das würde ja auf den Bus zutreffen.
Vielen Dank für die Antworten.
Grüße,
diezge
94 Antworten
..liegt vllt. auch an der Formulierung:
-ist zu ermöglichen..
-wenn nötig müssen..
Wenn man es wollte könnte man es klarer formulieren damit kein Interpretationsspielraum entsteht.
Nein, man muß eben wissen, was diese Formulierungen bedeuten. Hatte ich oben schon mal geschrieben.
Wenn da steht ".. muß auf Fußgänger achten, wen nötig warten.....", heißt das nunmal "VORRANG!" Ohne daß dieses Wort im Text gefallen ist. Ende.
Die StVO ist kein Schmökerroman fürs Kaminzimmer, wo man bei jeder Formulierung seiner Phantasie freien Lauf läßt.
Zitat:
@ktown schrieb am 19. August 2025 um 17:48:53 Uhr:
Lassen wir mal die im Video beschriebene Situation außen vor, da sich in vielfachen Dingen der Busfahrer im Unrecht befindet so muss man doch sagen, dass man hier mal sieht wie unterschiedlich die individuellen Sichtweisen des Einzelnen sind und wie anders die Gerichte hier es sehen.
Nein bitte nicht!
Ich als TE hatte ausdrücklich darum gebeten, NUR die im Video beschriebene Situation zu diskutieren.
Danke!
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Zitat:
@nogel schrieb am 19. August 2025 um 18:35:37 Uhr:
Nein, man muß eben wissen, was diese Formulierungen bedeuten. Hatte ich oben schon mal geschrieben.
Wenn da steht ".. muß auf Fußgänger achten, wen nötig warten.....", heißt das nunmal "VORRANG!" Ohne daß dieses Wort im Text gefallen ist.
Wird so in keinem Gesetzestext stehen
Zitat:
@nogel schrieb am 19. August 2025 um 18:35:37 Uhr:
Nein, man muß eben wissen, was diese Formulierungen bedeuten.
Ich würde sagen, die Formulierungen in der STVO müssen für jeden verständlich sein und kein Interpretationsspielraum bieten.
In anderen §§ ist es auch klarer formuliert.
Zitat:
@nogel schrieb am 19. August 2025 um 18:35:37 Uhr:
Nein, man muß eben wissen, was diese Formulierungen bedeuten. Hatte ich oben schon mal geschrieben.
Wenn da steht ".. muß auf Fußgänger achten, wen nötig warten.....", heißt das nunmal "VORRANG!" Ohne daß dieses Wort im Text gefallen ist.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 19. August 2025 um 18:50:19 Uhr:
Wird so in keinem Gesetzestext stehen
.
Aber selbstverständlich! Steht z.B. fast wörtlich so in StVO §9 (3):
"Wer abbiegen will,......, auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. August 2025 um 19:12:39 Uhr:
Ich würde sagen, die Formulierungen in der STVO müssen für jeden verständlich sein und kein Interpretationsspielraum bieten.
In anderen §§ ist es auch klarer formuliert.
Gäbe es in den Gesetzestexten klare Formulierungen bräuchte es keine Gerichte.
Im Übrigen gibt es ja eine gefestigte Rechtsprechung nur scheinen hier einige diese nicht anerkennen zu wollen.
Zitat:
@Adalbert_Dorsten schrieb am 19. August 2025 um 08:02:46 Uhr:
M.W. gilt §6 vor §20.
Damit hat sich der Bus die Vorfahrt erzwungen, da er …
Ich vermute mal das der Bus schon deutlich vor dem "einfahrenden" PKW rausgezogen ist und der Gegenverkehr dann verpeilt hat zeitig zu bremsen/verzögern. Ich unterstelle also, das der bis nicht rausgezogen ist und der PKW schon in der Engstelle war - und vermutlich auch nicht kurz davor.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. August 2025 um 09:31:06 Uhr:
Ich bezweifle ganz stark was du schreibst, ein Fahrzeug welches physikalisch/ mechanisch bedingt beim abbiegen, einbiegen nicht seine Spur halten kann darf nicht in den Gegenverkehr fahren, auch kein Bus beim abfahren von seiner Haltestelle.
Gegenverkehr und Gegenspur würde nicht gleichsetzen sondern differenzieren.
Macht der Bus/Zug das, während der Gegenverkehr noch reichlich weit weg ist, (nehmen wir 150m) sehe ich darin kein schädliches Verhalten wenn wir bei "Stadttempo" sind.
Es ist ja auch nicht ungewöhnlich das LKW schonmal länger dauernde Rangiermanöver fahren müssen, damit beginnen wenn weit und breit kein Auto in Sicht ist. Wer dann mit dem Fahrzeug dort ankommt und meint auf Vorfahrt pochen und Nötigung wegen Blockade plädieren zu müssen, sollte vllt. mal über seine Fahreignung nachdenken.
Zitat:
@diezge schrieb am 19. August 2025 um 12:03:28 Uhr:
Ich hoffe, man kann das Video öffnen da Facebook.
Yep, die Radfahrerin ist Schuld an allem 😁
Zitat:
@nogel schrieb am 19. August 2025 um 15:22:55 Uhr:
.
Da gibt es für euch beide eine tolle Abhilfe: einfach hier nicht mitlesen und schon gar nicht mitschreiben 🙃
Die Intention, die hinter diesen Ratschlag steht, ist sicherlich nicht im Sinne des Forenbetreibers. 😉
Zitat:
@Astradruide schrieb am 19. August 2025 um 20:14:58 Uhr:
Gegenverkehr und Gegenspur würde nicht gleichsetzen sondern differenzieren.
Macht der Bus/Zug das, während der Gegenverkehr noch reichlich weit weg ist, (nehmen wir 150m) sehe ich darin kein schädliches Verhalten wenn wir bei "Stadttempo" sind.
Um dieses Scenario ging es gar nicht. Es ging darum, das man als Gegenverkehr wissen muss, das bzw. ein Schlenki wenn er die Haltebucht verlässt auf die Gegenspur fahren muss. Weiter wurde behauptet das der Bus hier Vorrang hat, abgeleitet aus §20 Absatz 5. Dies gilt meiner Meinung nach aber nur für den nachfolgenden Verkehr in gleicher Richting, nicht für den Gegenverkehr. Hier darf der Bus erst aus der Haltebucht heraus fahren wenn auf der Gegenspur kein Gegenverkehr ist.
Wenn ein langer Gelenkbus beim Abfahren aus einer Haltebucht also ausholen muss, dann muss man ggf. auch im Gegenverkehr warten, wenn nur so dem Bus das Abfahren ermöglicht wird.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 19. August 2025 um 20:02:00 Uhr:
Ich vermute mal das der Bus schon deutlich vor dem "einfahrenden" PKW rausgezogen ist und der Gegenverkehr dann verpeilt hat zeitig zu bremsen/verzögern. Ich unterstelle also, das der bis nicht rausgezogen ist und der PKW schon in der Engstelle war - und vermutlich auch nicht kurz davor.
Dagegen sprechen schon die sehr unwissenden überheblichen Kommentare zum Video.
Es ist doch selbstverständlich und mehr als vernünftig, einen Bus vorzulassen. Da sitzen nämlich i.d.R. mehr Leute drin als in meinem Auto. Also warte ich einen Moment und mache dem Fahrer nicht das Leben schwer. Hat was mit Sozialverhalten zu tun, ein Gesetz brauche ich dazu nicht.