Bus aus Haltestelle lassen und Gegenverkehr

Hallo Zusammen,

bitte stellt Euch folgende Situation vor:

Ein Linienbus möchte aus einer Haltestelle losfahren. Direkt nach der Haltestelle parken Autos am rechten Straßenrand. Die verbleibende Straßenbreite ist zu schmal, das zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können.

Busfahrer blinkt links, fährt raus, während ein PKW entgegenkommt. PKW muss rückwärtsfahren, damit der Bus weiterkommt.

§20 Absatz 5 StVO sagt ja, dass man Bussen beim Anfahren aus der Haltestelle ermöglichen und nötigenfalls warten muss. Aber gilt das auch für den Gegenverkehr? §6 StVO sagt ja, wer das Hindernis auf seiner Seite hat muss warten. Das würde ja auf den Bus zutreffen.

Vielen Dank für die Antworten.

Grüße,

diezge

94 Antworten

Der Bus hätte nicht losfahren dürfen. Ist er aber. Nur darf er nicht ohne Einweiser rückwärts fahren (Vorgabe der BG). Blöde Situation. Also ist der Pkw-Fahrer schlau, wenn er auf seine Vorfahrt verzichtet und zurücksetzt.

Wenn man in gleicher Richtung wie der Bus fährt, hat man dem Bus die Ausfahrt/Abfahrt zu ermöglichen.

Der Bus darf sich seine Ausfahrt aber nicht erzwingen, er hat keine Vorfahrt.

Mit dem Gegenverkehr hat das nichts zu tun. Hier muss der Bus ganz klar warten bis der Gegenverkehr durch ist, man kann als Gegenverkehr nett sein, muss es aber nicht. In gleicher Richtung ist man dazu angehalten nett zu sein.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. August 2025 um 06:31:20 Uhr:
Der Bus darf sich seine Ausfahrt aber nicht erzwingen, er hat keine Vorfahrt.

was sich aber nicht mit dem Verhalten vieler Fahrer deckt. Die fahren einfach rücksichtslos raus in der Gewissheit, dass kaum einer mit ihrem schweren Gefährt kollidieren will.

"als Busfahrer den Gegenverkehr zum Halten zwingen" machen bei uns in der Kreisstadt täglich die Busfahrer, absichtlich. Ich hatte mich neulich schon gefragt, was wäre, wenn ich einen Unfall billigend in Kauf nehmen würde?
Situation ähnlich wie beim TE: Bus ist Rechtsabbieger, muss aber aufgrund der Enge der Kreuzung mit dem Vorderwagen in die Gegenfahrbahn einfahren, um um die Kurve zu kommen. Ich komme im Gegenverkehr um muss halten. Muss ich halten?
Theoretisch weiß ich, dass der Busfahrer keine andere Chance hat, als hier in die Gegenfahrbahn zu fahren. Auf einer viel befahrenen Hauptstraße sicherlich nicht angenehm, aber es nervt trotzdem, hier anhalten zu müssen.
Muss ich anhalten oder kann ich mein "recht erzwingen und den Unfall sehenden Auges zulassen"?
[Entschuldige @diezge dass ich deinen Thread hier benutze]

Bus
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. August 2025 um 01:18:59 Uhr:
Der Bus hätte nicht losfahren dürfen. Ist er aber. Nur darf er nicht ohne Einweiser rückwärts fahren (Vorgabe der BG). Blöde Situation. Also ist der Pkw-Fahrer schlau, wenn er auf seine Vorfahrt verzichtet und zurücksetzt.

Nicht der Bus fuhr rückwärts.

PKW muss rückwärtsfahren

Nirgends stand daß der Bus rückwärts gefahren wäre… das war nur ein allgemeiner Hinweis von Berlin-Paul daß die BG so eine Aktion dem Busfahrer verbietet, ohne Einweiser.
Aber Danke für Deinen Beitrag.

@ keksemann: Natürlich musst du nicht warten und darfst es auch „krachen“ lassen.

Würde es aber nicht drauf ankommen lassen, am Ende kriegst doch noch eine Teilschuld aufgebrummt.
Wenn ich die Örtlichen Gegebenheiten kenne und den Bus von weitem schon sehe, zeige ich halt Rücksicht durch Langsamer werden oder Handzeichen und lass den abbiegen.

@ktown

Verstehe den Post nicht.

Der Vorposter hat sich doch verständlich ausgedrückt, oder?

Ja im Nachhinein betrachtet schon.🫠 Kommt hier selten vor, aber ich gebe es zu, dass ich es falsch gelesen habe.

Also ich finde schon, dass der §20 StVO der richtige Ansatz ist.

M.W. gilt §6 vor §20.

Damit hat sich der Bus die Vorfahrt erzwungen, da er …

Zitat:
@keksemann schrieb am 19. August 2025 um 06:47:56 Uhr:
"als Busfahrer den Gegenverkehr zum Halten zwingen" machen bei uns in der Kreisstadt täglich die Busfahrer, absichtlich. Ich hatte mich neulich schon gefragt, was wäre, wenn ich einen Unfall billigend in Kauf nehmen würde?
Situation ähnlich wie beim TE: Bus ist Rechtsabbieger, muss aber aufgrund der Enge der Kreuzung mit dem Vorderwagen in die Gegenfahrbahn einfahren, um um die Kurve zu kommen. Ich komme im Gegenverkehr um muss halten. Muss ich halten?
Theoretisch weiß ich, dass der Busfahrer keine andere Chance hat, als hier in die Gegenfahrbahn zu fahren. Auf einer viel befahrenen Hauptstraße sicherlich nicht angenehm, aber es nervt trotzdem, hier anhalten zu müssen.
Muss ich anhalten oder kann ich mein "recht erzwingen und den Unfall sehenden Auges zulassen"?
[Entschuldige @diezge dass ich deinen Thread hier benutze]

In Italien und Co wäre es völlig überflüssig über so einen Sachverhalt zu reden. Da sind die Menschen im Straßenverkehr besser vernetzt. In dieser Situation, lässt man ganz einfach das größere Fahrzeug wegen der eingeschränkten Manövrierfähigkeit den Vorrang. Sei denn man hat eine Vespa und findet Platz über den Gehweg. ;⁠)

Zitat:
@Adalbert_Dorsten schrieb am 19. August 2025 um 08:02:46 Uhr:
M.W. gilt §6 vor §20.
Damit hat sich der Bus die Vorfahrt erzwungen, da er …

und meines Wissens steht vor dem §6 noch der §1 Abs 1.

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Natürlich wäre es situationsabhängig aber wenn man als PKW Fahrer vorausschauend fährt, kann man sicherlich dem Bus die Möglichkeit der Ausfahrt gewähren ohne wirklich viel Zeit zu verlieren.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. August 2025 um 06:31:20 Uhr:
Wenn man in gleicher Richtung wie der Bus fährt, hat man dem Bus die Ausfahrt/Abfahrt zu ermöglichen.

Deine Einschränkung "in gleicher Richtung" lässt sich der StVO nicht entnehmen. Gefordert ist, dass man dem Bus das Abfahren von der Haltestelle ermöglichen muss. Wenn ein langer Gelenkbus beim Abfahren aus einer Haltebucht also ausholen muss, dann muss man ggf. auch im Gegenverkehr warten, wenn nur so dem Bus das Abfahren ermöglicht wird.

Danach wird das Vorbeifahren an geparkten Fahrzeugen meistens kein Abfahren von der Haltestelle (§ 20 StVO) mehr sein, sondern ein Vorbeifahren (§ 6 StVO). Dann hat der Bus auch keinen Vorrang mehr. Metergenau lässt sich das vielleicht nicht immer festlegen, sondern könnte vom Einzelfall abhängen. Es hängt eben davon ab, ob das Abfahren von der Haltestelle schon als beendet angesehen werden kann.

er hat keine Vorfahrt.

Doch, hat er. Genau genommen hat der Bus beim Abfahren von der Haltestelle Vorrang und nicht Vorfahrt.

Ich bezweifle ganz stark was du schreibst, ein Fahrzeug welches physikalisch/ mechanisch bedingt beim abbiegen, einbiegen nicht seine Spur halten kann darf nicht in den Gegenverkehr fahren, auch kein Bus beim abfahren von seiner Haltestelle.

Er hat keine Vorfahrt, sage ich, doch hat er, sagst du, genau genommen hat er Vorrang, sagst du. Ja toll ich hab nie behauptet was du sagst und auch nie angezweifelt. Man kann auch alles zerquatschen.

Zitat:
@harzmazda schrieb am 19. August 2025 um 08:21:33 Uhr:
In Italien und Co wäre es völlig überflüssig über so einen Sachverhalt zu reden. Da sind die Menschen im Straßenverkehr besser vernetzt. In dieser Situation, lässt man ganz einfach das größere Fahrzeug wegen der eingeschränkten Manövrierfähigkeit den Vorrang. Sei denn man hat eine Vespa und findet Platz über den Gehweg. ;⁠)

Was hat jetzt der Verkehr in IT mit dem Sachverhalt hier zu tun? Nix! Niente! Nada!

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Wir haben hier (LK M) auch einige Stellen, wo es eng werden kann. Es hängt komischwerweise von den Busunternehmen ab, ob es kritisch wird oder nicht. Vor Jahren wechselte im Umland von M der Betreiber der Buslinien der MVV von der MVG zur DB. Während es in der Stadt eigentlich kaum Probleme gibt (noch MVG), fahren die von der DB oft wie die letzten A... Die erzwingen sich die Vorfahrt.

Habe quasi direkt vor der Haustür einen kleinen Kreisel, wo der Bus nur mit Benutzung der Gegenspur rauskommt (LKWs übrigens auch). Damals haben die Fahrer so gut wie immer gewartet, wurden aber meist sowieso durchgelassen. Jetzt fahr'n 'se einfach OHNE zu warten. Man muss dazu halt leider sagen, dass die Fahrer bei der DB meist nur rudimentäre Deutschkenntnisse haben und dazu noch deutlich mieser bezahlt werden...

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Interessant finde ich ja die Interpretation des §20 StVO. Da steht nix von Vorrang oder Vorfahrt. Man muss die Abfahrt ermöglichen, mehr nicht! Man kann auch vorbei fahren wenn der Platz reicht. Genauso dürfen die Busfahrer nicht sofort losfahren, sondern erst nachdem sie rechtzeitig angefangen haben zu blinken und sich vergewissert haben, das auch frei ist. Ist ja auch ein Thema bei Haltestellen während des Berufsverkehrs, wenn man neben dem Bus an der Haltestelle zum stehen kommt. Blinker setzen und einfach los geht da auch nicht.

Wenn der Bus an geparkten Fahrzeugen nach der Haltestelle nicht vorbei kommt, ist das das Problem des Busfahrers. Wo die Haltestelle endet ist meist nicht definiert, manchmal aber durch Markierung zu sehen, wo es eindeutiger ist. Sobald der Fahrer losgefahren ist und "rausgelassen" wurde, ist er ein ganz normaler VT.

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VG

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