Bus aus Haltestelle lassen und Gegenverkehr

Hallo Zusammen,

bitte stellt Euch folgende Situation vor:

Ein Linienbus möchte aus einer Haltestelle losfahren. Direkt nach der Haltestelle parken Autos am rechten Straßenrand. Die verbleibende Straßenbreite ist zu schmal, das zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können.

Busfahrer blinkt links, fährt raus, während ein PKW entgegenkommt. PKW muss rückwärtsfahren, damit der Bus weiterkommt.

§20 Absatz 5 StVO sagt ja, dass man Bussen beim Anfahren aus der Haltestelle ermöglichen und nötigenfalls warten muss. Aber gilt das auch für den Gegenverkehr? §6 StVO sagt ja, wer das Hindernis auf seiner Seite hat muss warten. Das würde ja auf den Bus zutreffen.

Vielen Dank für die Antworten.

Grüße,

diezge

94 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 19. August 2025 um 11:46:54 Uhr:
Wieso sollte das so sein? Die Konkretisierung erfolgt doch ab Abs. 2.Der Abs.1 beschreibt die allgemeingültige Verhaltensweise und die bezieht sich auf den Verkehr, um den Bus herum, grundsätzlich.

Es geht nur im Absatz 5 um das Aus-und Abfahren eines Busses.

In den anderen Absätzen geht es um den Schutz von Fußgängern.

Zitat:
@rheinlaendernord schrieb am 19. August 2025 um 11:51:50 Uhr:
ktown
Bin ich jetzt ein Rüpel weil ich jemand Vorfahrt gewähre und es einfach nett finde wenn man sich bedankt?

Wenn du dir den Schuh anziehst, kann ich nix für.

Aber nein. In diese Richtung ist die Interpretation falsch. Aber warum man sich beschwert, dass es keinen Dank gibt verstehe ich genauso wenig. In wieviel Prozent der Fälle bekommt man im Straßenverkehr noch ein Danke?

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. August 2025 um 11:58:06 Uhr:
Es geht nur im Absatz 5 um das Aus-und Abfahren eines Busses.
In den anderen Absätzen geht es um den Schutz von Fußgängern.

Ne es geht um den §20 im gesamten und man kann den Abs. 1 nicht von den anderen Absätzen ausschließen.

Das wäre so, wenn du § 1 Abs. 1 StVO außer acht lässt, weil er ja nicht in Abs. 5 des §20 erwähnt wird.

Hallo Zusammen,

die Diskussion beginnt etwas unübersichtlich zu werden.

Es ging mir hier nicht um den nachfolgenden Verkehr, sondern ob §20 Absatz 5 StVO auch für den Gegenverkehr gilt, wenn direkt nach der Bushaltestelle Autos am Straßenrand parken und der Bus dadurch auf die Gegenfahrbahn muss.

Hier im Video kann man die Situation sehen:

https://www.facebook.com/0zkanyula/videos/1456316022164095/?comment_id=1254094589020375&reply_comment_id=928913536106551&notif_id=1755531630269533&notif_t=comment_mention&ref=notif&locale=de_DE

Ich hoffe, man kann das Video öffnen da Facebook.

Grüße,

diezge

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Also nach meiner Auslegung der STVO hätte der Bus hier eindeutig warten müssen.

Der Bus hat hier Hindernisse auf seiner Fahrspur und die darf er erst umschiffen wenn er kein Gegenverkehr hat. Mit §20 Absatz 5 hat die Situation für mich nichts zu tun.

Zitat:
@hlmd schrieb am 19. August 2025 um 11:22:35 Uhr:
Du berücksichtigst nicht das "wenn nötig"!

Wie kommst du zu so einer Behauptung, wo ich doch das "wenn nötig" sogar zitiert habe?

Zitat:
@diezge schrieb am 19. August 2025 um 12:03:28 Uhr:
Hier im Video kann man die Situation sehen:

In dem Fall irrt sich wohl der Busfahrer. Zunächst gibt er im Video den Wortlaut der StVO falsch wieder. Statt "das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen" sagt er "Ausscheren aus der Haltestelle". Auch "wir müssen unsere Fahrpläne einhalten" ist natürlich kein Argument. Dann zieht er nach links rüber, um an fünf Pkw und einem Feuerwehr-Lkw vorbeizufahren, obwohl deutlich erkennbar Gegenverkehr kommt.

Völlig irrelevant da private Meinung eines eigennützigen Busfahrers.

Breiter Taktung und sein Problem wäre gelöst. Odet prüfen lassen ob hier so überhaupt geparkt werden darf.

Rücksicht ja aber er hat es drauf angelegt und da lass ich den warten.

Bei einer derartig akademischen Betrachtung von Verkehrsführungs-"Problemen" braucht man sich wirklich nicht mehr zu wundern, warum der Straßenverkehr in vielen anderen Ländern trotz deutlich höherer Verkehrsdichte insgeamt flüssiger läuft.

Richtig, Timbow, deswegen sind derartige Diskussion dort auch völlig entbehrlich.

Meine oberste Priorität die Vermeidung eines Unfalles.
Auf den ganzen Stress, mein Auto hat Aua, das ganze Gedibber und Geschreibe muss ich mir absolut nicht antun.
Da ist es für mich zweitrangig, ob ich im Recht wäre.

Einmal ganz tief Luft holen, vielleicht einmal fluchen und die Situation entschärfen.

Nun lasst doch mal die Kirche im Dorf, der TE hat nach der rechtlichen Seite gefragt, wollte keine persönlichen Befindlichkeiten hören. Und erst wenn man die rechtliche Seite kennt, kann man danach seine persönliches Vorgehen richten.

Hier sollte Einigkeit bestehen, das Rechthaberei so ziemlich das Letzte ist was einem im Straßenverkehr weiter bringt.

Zitat:
@Poloman59 schrieb am 19. August 2025 um 14:18:24 Uhr:

Auf den ganzen Stress, mein Auto hat Aua, das ganze Gedibber und Geschreibe muss ich mir absolut nicht antun.
Da ist es für mich zweitrangig, ob ich im Recht wäre.
Einmal ganz tief Luft holen, vielleicht einmal fluchen und die Situation entschärfen.

.

Zitat:
@Quertraeger schrieb am 19. August 2025 um 14:14:43 Uhr:
Richtig, Timbow, deswegen sind derartige Diskussion dort auch völlig entbehrlich.

Da gibt es für euch beide eine tolle Abhilfe: einfach hier nicht mitlesen und schon gar nicht mitschreiben 🙃

Und ansonsten hat @Diedicke1300 komplett recht: nur wenn man die rechtliche Lage genau kennt, kann man sich ein Urteil erlauben und eine eigene Meinung bilden.

Denn glaubt mir (und hier im Forum liest man es ja ständig): es gibt nirgends soviele Mythen, Stammtischweisheiten und selbst zurechtgebogene Meinungen wie im Straßenverkehrsrecht.

Und nur weil man genau weiß, daß man z.B. Vorfahrt hätte, muß man ja trotzdem nicht darauf bestehen, sie zu bekommen oder gar zu erzwingen....

Mit dem „Gedibber und Geschreibe“ meinte ich den ganzen Rattenschwanz an Stress, den so ein Unfall nach sich zieht und nicht diesen Thread.

Ich würde dieses "dem Bus ist die Abfahrt zu ermöglichen" ähnlich interpretieren wie die Wegerechte nach § 38 StVO. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Bus herauszulassen, daraus leiten sich aber keinerlei Rechte für den Busfahrer ab. Der muss ganz normal auf den fließenden Verkehr achten und ist wartepflichtig, wenn der fließende Verkehr ihm das Ausfahren nicht ermöglicht. Erzwingen darf er nichts.

Bei Fahrten mit Sondersignal ist es genauso. Das Sondersignal verpflichtet die anderen, mir freie Bahn zu verschaffen, gibt mir als Fahrer aber keine zusätzlichen Rechte. Deswegen muss ich an jeder Kreuzung sehr genau schauen, ob mir die anderen auch freie Bahn gewähren. Tun sie es nicht, muss ich warten.

Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. August 2025 um 16:10:47 Uhr:
Die anderen Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Bus herauszulassen, daraus leiten sich aber keinerlei Rechte für den Busfahrer ab. Der muss ganz normal auf den fließenden Verkehr achten und ist wartepflichtig, wenn der fließende Verkehr ihm das Ausfahren nicht ermöglicht. Erzwingen darf er nichts.

Lassen wir mal die im Video beschriebene Situation außen vor, da sich in vielfachen Dingen der Busfahrer im Unrecht befindet so muss man doch sagen, dass man hier mal sieht wie unterschiedlich die individuellen Sichtweisen des Einzelnen sind und wie anders die Gerichte hier es sehen.

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