Bulgarienfahrschule aber richtig und gültig
Fahrschule in Bulgarien
Fahrschulkosten 400-500 Euro
Ordentlicher Wohnsitz erforderlich
Bildungsnachweis mit Apostile
Gesundheitsnachweis
Fahrschule nicht in 8Tagen möglich- wird von einigen Vermittlern so -falsch-angeboten
Interntheorieprüfung
Theorieprüfung
Prakt .Prüfung
Hält man diese Punkte ein
Ist die bulg Fahrerlaubnis gültig.
Deutsch-bulgarische Fahrschule.
Beste Antwort im Thema
Geh nach Hause.
256 Antworten
Bei dieser Umgehungsthematik steht immer im Raum, dass man wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft wird wenn die Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Ernstfall einer Entdeckung versagt wird. Die reale Verlegung des Lebensmittelpunktes für mindestens ein halbes Jahr vor deren Erteilung ist gut überprüfbar. Ein Rückumzug spricht schonmal ein wenig dagegen. Und wenn in Deutschland Eignungszweifel wegen entsprechender Eintragungen bestehen, müssen die hier auch in den dafür vorgesehenen Schritten ausgeräumt werden. Das Risiko eine Straftat zu begehen, trägt also der Führerscheintourist.
Es wurde hier alles schon gesagt, wiedergekäut, abgestritten und wieder richtiggestellt. Falls das Thema also jemals einen Nutzwert gehabt haben sollte, was man unterschiedlich beurteilen kann, so langsam geht er wohl verloren. Es läuft letztlich auf diesen Klassiker hinaus ... klick ... 😁
Zitat:
@Rockville schrieb am 30. Jan. 2022 um 21:57:25 Uhr:
Dieser Satz ergibt ja wirklich gar keinen Sinn.
Meinte die Fahrerlaubnis.
Keine Ahnung, weshalb ich diesen komischen Satz geschrieben habe.
Zitat:
@Rockville schrieb am 30. Jan. 2022 um 21:57:25 Uhr:
Du und andere. Gib in Google "EU-Führerschein MPU" ein oder "EuGH Kapper" oder "EuGH Halbritter" oder "EU-Führerschein Rechtsprechung Sperrfrist". Das ist geltende Rechtslage seit 2004, also seit fast 18 Jahren. Und es wurde seitdem immer wieder vom EuGH und von deutschen Gerichten bestätigt.
Du hast hoffentlich auch gelesen, dass die Fahrerlaubnis nur dann erkannt werden muss, wenn die Sperrfrist für die Neuerteilung abgelaufen ist.
Das wäre im Fall der MPU frühestens 10 Jahre + Tilgungsfrist, also bis zu 15 Jahre.
Da die Frist beim Fragesteller noch lange nicht abgelaufen ist, nützt es ihm also nichts.
Viel Erfolg beim warten.
Der Fragesteller sollte sich keine weiteren Verstöße in Form von Punkten leisten, da dann die Sperrfrist sich verlängert.
Ich glaube hier irrst du. Eine Sperrfrist hat mit der Auflage der MPU nichts zu tun. Die Sperrfrist musst du eh absitzen, wenn du dann nach Ablauf einen neuen Lappen beantragst heißt es 'is nicht, erst Eignung durch MPU nachweisen.
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Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 31. Januar 2022 um 12:17:46 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 30. Jan. 2022 um 21:57:25 Uhr:
Du und andere. Gib in Google "EU-Führerschein MPU" ein oder "EuGH Kapper" oder "EuGH Halbritter" oder "EU-Führerschein Rechtsprechung Sperrfrist". Das ist geltende Rechtslage seit 2004, also seit fast 18 Jahren. Und es wurde seitdem immer wieder vom EuGH und von deutschen Gerichten bestätigt.
Du hast hoffentlich auch gelesen, dass die Fahrerlaubnis nur dann erkannt werden muss, wenn die Sperrfrist für die Neuerteilung abgelaufen ist.
Das wäre im Fall der MPU frühestens 10 Jahre + Tilgungsfrist, also bis zu 15 Jahre.
Da die Frist beim Fragesteller noch lange nicht abgelaufen ist, nützt es ihm also nichts.
Viel Erfolg beim warten.
Der Fragesteller sollte sich keine weiteren Verstöße in Form von Punkten leisten, da dann die Sperrfrist sich verlängert.
Selten so viel Mumpitz gelesen. Eine MPU wird angeordnet um die Eignungszweifel zu überprüfen, wenn er eine Fahrerlaubnis beantragt. Die Fristen von 10 + 5 Jahren, bis diese nicht mehr angeordnet werden darf, sind zwar korrekt, haben aber so überhaupt Garnichts mit der Sperrfrist zu tun.
Die Sperrfrist ist bei Lefty schon längst durch und wenn die FE nicht gegen das Wohnsitzprinzip verstößt und legal erworben wurde, obliegt es der ausstellenden Behörde ob sie Eignungszweifel hat oder nicht.
Da kann und darf sich die deutsche Behörde nicht darüber hinwegsetzen. Sollte wieder etwas vorfallen, kann diese auch den FS nicht entziehen, sondern maximal eine Nutzungsuntersagung für Deutschland aussprechen.
Wo steht denn, dass die Sperrfrist schon vorbei ist?
Welche meinst du?
Wenigstens hatte er nie einen Führerschein, laut seiner Aussage.
Seine MPU ist noch offen, was ich so verstehe, dass noch keine 10 Jahre rum sind und damit eine Beantragung in Deutschland nicht möglich wäre. Deswegen seine "Flucht" ins Ausland und absitzen der 185 Tage.
Selbst nach diesen 185 Tage wird er wohl in D nicht fahren dürfen (von einem Entzug der FE habe ich nie etwas geschrieben sondern nur von nicht anerkennen).
Da er die MPU-Anordnung hat, werden wohl berechtigte Zweifel an einer Eignung vorhanden sein.
Zitat:
@Lefty schrieb am 28. Januar 2022 um 12:57:28 Uhr:
Also ich hatte 6 Monate eine gerichtliche sperre die ist aber abgelaufen sonst halt nur mpu
Da steht es.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Januar 2022 um 10:52:14 Uhr:
Es wurde hier alles schon gesagt, wiedergekäut, abgestritten und wieder richtiggestellt. Falls das Thema also jemals einen Nutzwert gehabt haben sollte, was man unterschiedlich beurteilen kann, so langsam geht er wohl verloren.
Da hast du leider recht. Es wäre aber schön, wenn sich am Ende der Diskussion die richtige Auffassung herauskristallisieren würde. Das ist schwierig, wenn selbst der Begriff "Sperrfrist" ganz falsch verstanden wird.
Beim User Lefty ist es aber ganz einfach. Wenn er die bulgarische Fahrerlaubnis nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erwirbt und zu diesem Zeitpunkt auch noch seinen Wohnsitz in Bulgarien hatte, dann darf er mit der bulgarischen Fahrerlaubnis auch in Deutschland fahren.
Interessanterweise war seine eigentliche Frage eine ganz andere, nämlich ob ihm die bulgarischen Behörden tatsächlich die Fahrerlaubnis erteilen. Ob da noch mal eine Rückmeldung von ihm kommt?
Zitat:
@Rockville schrieb am 31. Januar 2022 um 16:04:54 Uhr:
...
Interessanterweise war seine eigentliche Frage eine ganz andere, nämlich ob ihm die bulgarischen Behörden tatsächlich die Fahrerlaubnis erteilen. Ob da noch mal eine Rückmeldung von ihm kommt?
Da keiner von uns eine funktionierende Glaskugel hat, wird auch niemand die Frage beantworten können.
Außer mit der Bemerkung: Abwarten und Tee trinken.
Und seine offene MPU könnte Folgen haben. Muss nicht, kann aber.
Zitat:
@Rockville schrieb am 31. Januar 2022 um 16:04:54 Uhr:
… Beim User Lefty ist es aber ganz einfach. …
Leider ist es das nicht, da die Gerichte jeden Einzelfall einzeln entscheiden und immer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
https://www.anwaltonline.com/.../...m-ausland-zur-umgehung-der-mpu?...
In deinem Link steht praktisch genau das Gegenteil von dem, was du damit beweisen wolltest. Ich hoffe, du wirst den Verfasser auch über den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein belehren. Er ist da offenbar nicht so sattelfest. 🙂
Ich muss im Gegensatz du dir hier niemandem etwas beweisen.
Den wichtigen Teil hab ich für dich mal rauskopiert:
Die deutsche Rechtsprechung hat mit der Anwendung dieser Grundsätze nach wie vor dann Schwierigkeiten, wenn die ausländische Fahrerlaubnis erkennbar erworben wurde, um der nur in Deutschland vorgeschriebenen MPU zu entgehen. Daher gab es auch nach den Entscheidungen des EuGH immer wieder Urteile, die gegenteilig entschieden haben.
Klärt doch euren Zwist per PN. Dann dreht ihr euch hier in dieser zweifelhaften Themenspende auch nicht immer weiter im Kreis. 🙂