Bulgarienfahrschule aber richtig und gültig

Fahrschule in Bulgarien

Fahrschulkosten 400-500 Euro
Ordentlicher Wohnsitz erforderlich
Bildungsnachweis mit Apostile
Gesundheitsnachweis

Fahrschule nicht in 8Tagen möglich- wird von einigen Vermittlern so -falsch-angeboten
Interntheorieprüfung
Theorieprüfung
Prakt .Prüfung

Hält man diese Punkte ein
Ist die bulg Fahrerlaubnis gültig.

Deutsch-bulgarische Fahrschule.

Beste Antwort im Thema

Geh nach Hause.

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Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. Januar 2022 um 08:00:36 Uhr:


Ich vermute mal, dass das Amt spätestens bei der Umschreibung wieder mit der MPU durch die Tür kommt.

Ich hab da auch mal versucht was rauszufinden. Die einen Quellen sagen man muss umschreiben, die anderen sagen man muss nicht.

Dann wäre noch interessant wie sich der 185 Tage Wohnsitzwechsel auf einen deutschen Staatsbürger auswirkt (Ummeldung, Steuerrecht, usw.)

Was unstrittig ist, ist dass es Probleme geben wird weil EU Führerscheine ja nun regelmäßig verlängert werden müssen. Das muss dann auch im Ausland passieren.

Also alles nicht so einfach wie die Führerscheinagenturen dass immer so in ihren Werbungen erzählen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 29. Januar 2022 um 23:30:42 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 29. Januar 2022 um 23:25:24 Uhr:


Der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein ist essentiell

Hier überhaupt nicht. Es ging nur um die Frage, ob der User mit seinem Vorhaben in Deutschland fahren darf. Darauf wurde sinngemäß mit "Nein" geantwortet, obwohl die richtige Antwort "Ja" ist. (Voraussetzung ist, dass seine Sperrfrist in D abgelaufen ist, was aus seinem Beitrag nicht eindeutig hervorgeht).

Und hier irrst du dich einfach.

Zitat:

@Rockville schrieb am 29. Januar 2022 um 23:30:42 Uhr:


Niemand hat hier bezweifelt, dass er mit einem bulgarischen Führerschein auch eine bulgarische Fahrerlaubnis erworben hat. Die diesbezügliche Diskussion war also völlig unnötig und stiftet nur Verwirrung.

Darüber wurde nie diskutiert. Du solltest mal weniger Nebelkerzen werfen, dann bleibt dir das Thema auch klarer.

Zitat:

@Rockville schrieb am 29. Januar 2022 um 22:20:34 Uhr:


...
Für Leute, die besonderen Wert auf korrekte Formulierungen legen, kann ich es auch anders ausdrücken: Eine bulgarische Fahrerlaubnis, die nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist erworben wurde, berechtigt zum Fahren in Deutschland. Und zum Nachweis der bulgarischen Fahrerlaubnis dient der bulgarische Führerschein.

Prinzipiell ja, aber da dem Fragesteller eine MPU anhängt gilt deine Aussage nicht.

Denn der Fragesteller darf in Deutschland erst wieder fahren, wenn er die geforderte MPU bestanden hat. Diese ist nämlich die Voraussetzung eine gültige Fahrerlaubnis in Deutschland zu bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er einen ausländischen Führerschein gemacht hat und im Ausland fahren darf.

Genau so ist‘s. Rockville will das nur leider nicht einsehen, ich hab ja auch schon mehrfach versucht, ihm das näherzubringen. Solange er aber nicht zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis unterscheiden kann oder will, wird das schwierig.

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Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. Januar 2022 um 08:00:36 Uhr:


Ich vermute mal, dass das Amt spätestens bei der Umschreibung wieder mit der MPU durch die Tür kommt.

Bulgarien ist EU-Mitglied. EU-Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 30. Januar 2022 um 09:41:56 Uhr:


Solange er aber nicht zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis unterscheiden kann oder will, wird das schwierig.

Auf diesen Unterschied kommt es hier überhaupt nicht an. Abgesehen davon schrieb ich ursprünglich "Eine EU-Fahrerlaubnis, die nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde, gilt auch in Deutschland. Egal, ob hier eine MPU drohen würde oder nicht."

Und wenn der User einen bulgarischen Führerschein hat, dann hat er wohl auch eine bulgarische Fahrerlaubnis.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 30. Januar 2022 um 09:32:17 Uhr:


Prinzipiell ja, aber da dem Fragesteller eine MPU anhängt gilt deine Aussage nicht.
Denn der Fragesteller darf in Deutschland erst wieder fahren, wenn er die geforderte MPU bestanden hat.

Das ist falsch.

Innerhalb 15Jahre nach MPU Aufforderung stimmt meine Aussage.
Der Fragesteller kann natürlich 15Jahre warten und darf damit wieder fahren in Deutschland.
Vorausgesetzt er hat in dieser Zeit in Deutschland keine weiteren Punkte bekommen oder einen Führerschein beantragt.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 30. Januar 2022 um 16:16:58 Uhr:


Innerhalb 15Jahre nach MPU Aufforderung stimmt meine Aussage.

Leider nicht.

doch so stimmt

Ich könnte auch jetzt das Googlen abnehmen, aber das sehe ich nicht ein. Die Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Verwaltungsgerichte ist da ganz eindeutig. Aber bei MT gilt anscheinend die Basisdemokratie: Wer öfter "nein" oder "doch" sagt, hat am Ende Recht.

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 30. Januar 2022 um 08:14:37 Uhr:


Was unstrittig ist, ist dass es Probleme geben wird weil EU Führerscheine ja nun regelmäßig verlängert werden müssen. Das muss dann auch im Ausland passieren.

Auch bei größeren Verkehrsvergehen kann man Probleme bekommen. 😉

Das Problem ist, dass ein Auto sich auch ohne Fahrerlaubnis fahren lässt, und man als Fahrer manchmal erst bei einer Kontrolle erfährt, dass man (für dieses Land) keine hat. Gerne würde ich sagen, dass es ohne fachkundige Beratung leichtsinnig ist zu fahren. Aber da dürfte ich auf taube Ohren stoßen. Gerade die Leichtsinnigkeit ist doch oft der Grund, warum man in Deutschland zur MPU soll.

Zitat:

@Rockville schrieb am 30. Januar 2022 um 18:59:49 Uhr:


Ich könnte auch jetzt das Googlen abnehmen, aber das sehe ich nicht ein. Die Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Verwaltungsgerichte ist da ganz eindeutig. Aber bei MT gilt anscheinend die Basisdemokratie: Wer öfter "nein" oder "doch" sagt, hat am Ende Recht.

Nein, so ist es nicht.

Laut meiner Googlesuche bei bußgeldkatalog.de ist es so.

Die MPU kann erst nach frühestens 10Jahren wiedererteilt werden. Zu den 10 Jahren kommt allerdings noch eine Tilgungsfrist von 5 Jahren. Und selbst dann kann eine MPU gefordert werden.

Du kannst aber gerne eine Quelle zur Untermauern deiner Aussage nennen.

Ist ebenfalls besser als nur nein zu schreiben. Es bleibt dadurch auch nur eine Behauptung deinerseits.

Da somit keine Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs in Deutschland vorliegt, kannst derjenige noch so viele Führerscheine haben, wie er will. Das Fahren in Deutschland ist nicht gestattet.
Aber vielleicht hast du ja eine Quelle, die das Gegenteil beweist.

Ungeachtet der juristischen Details besteht für jeden, der in die geschilderte Situation kommt, das Hauptproblem darin, erst einmal die Ursache in den Griff zu bekommen, welche zur Anordnung einer MPU geführt hat. Gelingt dies nicht, besteht jederzeit die Gefahr, daß das Problem wieder akut wird und letztlich dazu führt, das derjenige wieder an dem Punkt angelangt, an dem er ganz zu Anfang stand.

Dieser Fakt war vermutlich auch dem User Bulgarienfahrschule noch nicht wirklich bewußt, als er den Thread eröffnet hat.

Zitat:

@Rockville schrieb am 30. Januar 2022 um 18:59:49 Uhr:


Ich könnte auch jetzt das Googlen abnehmen, aber das sehe ich nicht ein. Die Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Verwaltungsgerichte ist da ganz eindeutig. Aber bei MT gilt anscheinend die Basisdemokratie: Wer öfter "nein" oder "doch" sagt, hat am Ende Recht.

Na du bist ja drollig. Wer agiert denn hier die ganze Zeit nach dem Credo 'Beweis durch Behauptung "?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. Januar 2022 um 20:38:47 Uhr:


Wer agiert denn hier die ganze Zeit nach dem Credo 'Beweis durch Behauptung "?

Du und andere. Gib in Google "EU-Führerschein MPU" ein oder "EuGH Kapper" oder "EuGH Halbritter" oder "EU-Führerschein Rechtsprechung Sperrfrist". Das ist geltende Rechtslage seit 2004, also seit fast 18 Jahren. Und es wurde seitdem immer wieder vom EuGH und von deutschen Gerichten bestätigt.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 30. Januar 2022 um 19:51:10 Uhr:


Die MPU kann erst nach frühestens 10Jahren wiedererteilt werden.

Dieser Satz ergibt ja wirklich gar keinen Sinn.

Du übersiehst, dass bei Lefty ganz andere Voraussetzungen bestehen (offene MPU) und die Urteile daher gar nicht übertragbar sind. Äpfel mit Birnen vergleichen bringt selten weiter.

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