Bulgarienfahrschule aber richtig und gültig

Fahrschule in Bulgarien

Fahrschulkosten 400-500 Euro
Ordentlicher Wohnsitz erforderlich
Bildungsnachweis mit Apostile
Gesundheitsnachweis

Fahrschule nicht in 8Tagen möglich- wird von einigen Vermittlern so -falsch-angeboten
Interntheorieprüfung
Theorieprüfung
Prakt .Prüfung

Hält man diese Punkte ein
Ist die bulg Fahrerlaubnis gültig.

Deutsch-bulgarische Fahrschule.

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Geh nach Hause.

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Also ich hatte 6 Monate eine gerichtliche sperre die ist aber abgelaufen sonst halt nur mpu

Und solange die nicht erbracht ist, darfst du hier nicht fahren, egal wo du den FS machst.

Eine EU-Fahrerlaubnis, die nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde, gilt auch in Deutschland. Egal, ob hier eine MPU drohen würde oder nicht.

Zitat:

@Rockville schrieb am 29. Januar 2022 um 21:44:36 Uhr:


Eine EU-Fahrerlaubnis, die nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde, gilt auch in Deutschland. Egal, ob hier eine MPU drohen würde oder nicht.

Wenn die Sperrfrist vorbei ist, kann man doch auch in deutschland den führerschein machen, ohne zur MPU zu müssen. Oder nicht?😕😕😕

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Nein, eine MPU-Anordnung erfolgt doch auch (logischerweise) nach Ablauf der Sperrfrist. Sonst würde ja kein Mensch zur MPU gehen.

Ist doch so schwer nicht.

Ein Auslandsführerschein ist dann in Deutschland gültig, wenn man auch in Deutschland legal einen deutschen Führerschein besitzen dürfte.

Es geht um die Fahrerlaubnis, nicht das Stück Papier.

Zitat:

@Rockville schrieb am 29. Januar 2022 um 21:49:10 Uhr:


Nein, eine MPU-Anordnung erfolgt doch auch (logischerweise) nach Ablauf der Sperrfrist. Sonst würde ja kein Mensch zur MPU gehen.

Gemeint ist wohl die Verjährung nach 10 bis 15 Jahren.

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 29. Januar 2022 um 21:50:45 Uhr:



Ein Auslandsführerschein ist dann in Deutschland gültig, wenn man auch in Deutschland legal einen deutschen Führerschein besitzen dürfte.

Der EU-Führerschein ist auch dann in Deutschland gültig, wenn man in D keine Fahrerlaubnis bekäme bzw. zuvor eine erfolgreiche MPU absolvieren müsste. Und "Sperrfrist" ist natürlich etwas ganz anderes als die Verjährung bzw. Unverwertbarkeit früherer Akten.

Der Führerschein kann schon gültig sein, das ist aber unerheblich, weil man ohne Fahrerlaubnis auch mit gültigem Führerschein nicht fahren darf. Das ist wie bei jedem Deutschen, der im Ausland ein Fahrverbot hat, aber natürlich mit seinem gültigen Führerschein überall außer in dem betreffenden Land fahren darf.

Mach es nicht komplizierter als es ist. Oben wurde behauptet, der bulgarische Führerschein (meinetwegen auch die bulgarische Fahrerlaubnis) würde nicht zum Fahren in Deutschland berechtigen, wenn hier noch eine MPU droht. Das stimmt so nicht.

Für Leute, die besonderen Wert auf korrekte Formulierungen legen, kann ich es auch anders ausdrücken: Eine bulgarische Fahrerlaubnis, die nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist erworben wurde, berechtigt zum Fahren in Deutschland. Und zum Nachweis der bulgarischen Fahrerlaubnis dient der bulgarische Führerschein.

Jetzt zufrieden?

Deine Aussage war "Der EU-Führerschein ist auch dann in Deutschland gültig, wenn man in D keine Fahrerlaubnis bekäme bzw. zuvor eine erfolgreiche MPU absolvieren müsste.", was nun mal falsch ist. Das hat nichts mit zufrieden, korrekt formuliert oder kompliziert zu tun.

Was soll denn an der zitierten Aussage falsch sein? Die Aussage ist auch dann richtig, wenn man Wert auf den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein legt.

Was daran falsch ist? "Wenn man in D keine Fahrerlaubnis bekäme" setzt voraus, dass man in D keine Fahrerlaubnis hat. Ohne Fahrerlaubnis darf man nicht fahren, egal welchen Führerschein man in der Tasche hat.
Das trifft übrigens auch immer wieder in D lebende Ausländer, die vergessen, dass ihre Fahrerlaubnis nur 6 Monate in D gültig ist und danach umgeschrieben sein muss. Die haben auch einen gültigen Führerschein, aber keine in D gültige Fahrerlaubnis.
Der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein ist essentiell, das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 29. Januar 2022 um 23:25:24 Uhr:


Der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein ist essentiell

Hier überhaupt nicht. Es ging nur um die Frage, ob der User mit seinem Vorhaben in Deutschland fahren darf. Darauf wurde sinngemäß mit "Nein" geantwortet, obwohl die richtige Antwort "Ja" ist. (Voraussetzung ist, dass seine Sperrfrist in D abgelaufen ist, was aus seinem Beitrag nicht eindeutig hervorgeht).

Niemand hat hier bezweifelt, dass er mit einem bulgarischen Führerschein auch eine bulgarische Fahrerlaubnis erworben hat. Die diesbezügliche Diskussion war also völlig unnötig und stiftet nur Verwirrung.

Ich vermute mal, dass das Amt spätestens bei der Umschreibung wieder mit der MPU durch die Tür kommt.

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