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Brinen mit Xenon Gas welche Erfahrung habt Ihr?

Themenstarteram 23. November 2005 um 20:30

Hallo,

ich wollte in meinen Corolla Verso andere Birnen in den Frontscheinwerfer setzten. Da die Original Birnen bzw. die ausleuchtung sehr schlecht ist. Finde ich zu mindest.

Wer kann mir den mal ein Tipp geben welche Birnen gut sind

z. B. Premium Gold mit Xenon Gas 50% Licht

oder, altern.

welche Erfahrung habt Ihr mit Euren Birnen / Licht ausbeute

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67 Antworten
Themenstarteram 30. November 2005 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Speedsta

die schweizer haben das bis anhin, wird jetzt aber auch nicht mehr der fall sein dank sadibe ;)

dat is nit nett, nur wegen einen! Wat können den die anderen dafür.

nun ja habs mir lange überlegt. jemanden in der schweiz betreiben zu lassen ist recht einfach. aber bei solchen querschlägern isses die mühe nich wert, deswegen hack ich das als lehrgeld ab und biets jetzt nich mehr an.

am 30. November 2005 um 17:38

@ Speedsta

Eben wie ich dir schon sagte...

Wenn ich was kaufe, dann sollte es neu und unbenutzt sein!

Da du mir aber Leuchten andrehst die schon im einsatz waren, kann ich dies nicht akzeptieren!

Zudem war sicher was verstellt, denn beim bild:

http://www.kalweit-online.com/fun/xenon006.jpg

sahen danach meine ausleuchtung nicht mehr aus!

folgende gründe um bei speedsta keine biolights zu kaufen:

-Fakebilder auf der Homepage

-Verkauft gebrauchte Ware als NEU

- ist so doof und legt nicht mal eine rechnung mitzu

-Will einem die Lampen zurücksenden, obschon mal eine Mängelrüge geschrieben hat!

and last but not least: Will von Mir Geld haben, obschon ich die Leuchten retourniert habe inkl Porto und mich auch über die Qualität beschwert habe (Gebrauchtspuren!)= Mängelrüge!

Ist a auch in Germany ein Begriff...

Ueber solche sogenannte Verkäufer kann ich mich nur aufregen und man sollte mal über diese reden, statt über solche die angeblich die "Zeche" geprellt haben.

Zudem Ist es seine dämlichkeit, wenn er gegen rechnung versendet und dabei noch unakzeptable Ware verkauft...

Wen alles gepasst hätte, dann gilt bei mir Ware-gegen Cash

aber so...nee danke! Ich zahle nur, wenn ich Ware behalte! Ihr doch auch, oder??

Zudem Speedsta, erzähl keinen müll...Wir wissen beide wies war und zudem haben sich schon ein paar leute hier drin eine meinung über dich gemacht und mich auch via PN angeschrieben...!!

Mach dich nicht weiter lächerlich als du es eh schon bist!

So, hier noch ein liebgemeinter Gratistipp!

 

Apropos Betreiben (nur als richtigstellung für unsere Deutschen Freunde wie es in der schweiz geht:

Man kann einen Betreiben, wenn:

man im besitze einer bestellung ist!

die ware beim empfänger ist/bleibt

der empfänger nach 2x mahnen nicht bezahlt hat (inner 45 Tagen)

nachweisen kann dass kein geldeingang stattgefunden hatt

keine vom verkäufer unterzeichnete quittung hat

also, speedsta, da du ja bei einem rechtsschutz gearbeitet hast, solltest du dies wissen, oder hast du rentnern einen bausparvertrag verkauft? oder arbeitslosen einen arbeitsrechtsschutz verkauft...:-)

mahnungen sind nich pflicht. und die ware hatte abnutzungen erst als ichse zurückbekommen hab. aber das haste mir ja schon am telefon gesagt dassde das einach behaupten würdest *tztztz*

Themenstarteram 30. November 2005 um 20:05

also aus Old Germany "wie der AMI" sagt kann ich nur beiden teilweise recht geben.

1. Kein Verkäufer ist verpflichtet eine Mahnung zu schreiben. Sobald die Ware das Lager verläßt hat der Käufer sich um die Sichheit zu kümmern.

2. anders sieht es aber aus, wenn die Ware als neu deklariert ist aber sie nicht ist. Sprich es fehlen versiegelungen. Egal welchen Artikel ich kaufe und wenn es eine Birne ist, sind die meistens an der Trennstelle mit einem Aufkelber als Siegel verklebt.

3. Wenn keine RG dabei lag, so gilt das BGB. Anders lautende Vereinbarungen (Verkäufer AGB`s) müßen vor jedem Geschäftsabschluß dem Käufer gut sichtbar und Freiwillig zugänglich gemacht werden.

4. Sollte eine Ware als neu deklariert sein, diese aber nicht ist. So kann der Käufer kostenlosen ersatz fordern oder die Ware unfrei zurück senden. Da hier nicht die Vereinbarte Ware zum Geschäftsabschluß gekommen ist.

5. Das ist das schöne an Deutschland. Wir sind solche Bürocratenärsche, das wir noch keinen Gesetz entwurf gefunden haben zu welcher Zeit wir auf Klo gehen dürfen / können. Anders herum schütz es uns aber vor schaden!!!!

kannst gerne mein lager anschauen kommen, wennde nur eine lampe findest die gebraucht ist bekommste von dem Lampentyp 10 Sets gratis ;)

am 1. Dezember 2005 um 6:58

@ SPEEDSTA

Du bist ein typischer Verkäufer!!!!

Nur scheisse labbern....

Zudem veröffentlichst du 2 Bilder:

hier die bilder

originalxenon im golf gti

http://www.kalweit-online.com/fun/xenon007.jpg

und hier nachrüstung ohne scheinwerfer zu wechseln

http://www.kalweit-online.com/fun/xenon006.jpg

na wer erkennt den unterschied

Aber das beste ist, dass du Äpfel mit Birne vergleichst...

Da kommen mir solche Werbung in denn Sinn mit dem Bauch-weg-Trainer...Vorher / Nachher aber es sind ganz andere Leute :-)

Du kannst doch nicht 2 Bilder Vergleichen von einem original Xenon (Golf) und einem ganz anderen Auto!!!!

Wenn schon musst du das gleiche Auto nehmen mit Vorhher und nachher!!!

Aber eben, musst ja nicht Speedsta sein...

Wie heisst es doch so schön:

Es gibt Leute dic brauchen eine Lizenz zum Töten.

Du brauchst eine Lizens zum Leben!

Moin,

Motor-Talk.de ist kein Reklamationsforum und daher schliesse ich den Thread an dieser Stelle.

Ferner ist eine gewerbliche Nutzung von Motor-Talk.de in den Beiträgen und Signaturen nicht gestattet.

Sofern Ihr Probleme hinsichtlich einer Kaufabwicklung habt, so tauscht doch bitte entsprechende private Nachrichten oder Mails aus. Manchmal hilft ein Telefonat auch erheblich weiter.

* * * c l o s e d * * *

Fragen hierzu werden gerne per PN beantwortet

Beste Grüße

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