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Brille

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 17:43

Hallo Leute,

heute war ich beim Augenarzt und bekam nen Schock als Sie mir sagte dass ich meinen Führerschein nur eingeschränkt bekommen würde. Sie sagte dass ich z.B. nicht nachts fahren dürfte, keinen mitnehmen dürfte und nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit fahren dürfte.. Stimmt das ? Habe die Brillenverordnung angehängt als Screenshot wäre echt dankbar für eure Hilfe !!

MfG damien

http://www.landwarriorproject.de/dl/img/Brille.jpg

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26 Antworten

Bin mir nicht sicher.

Also ich weiß das du kurzsichtig bist weil du ne Fernbrille brauchst. rechts -1dioptrin links -2,5

WEiß aber nicht was Sphär. debeutet, wird vielleicht die Veränderung oder so sein, keine Ahnung.

Womit ich voll nix anfangen kann ist das mit der Achse, weil einmal 5° und 160° wenn das so ist hat das wohl was hiermit zu tun, bezweifel es aber eher.

 

Bin selber kurzsichtig und hab r -2 und l -1,75 und datf ganz normal fahren udn die abweichung von 1,5 bei den Augen wird ja koregiert, könnte höchstens was mit den Winkel zu tun haben. Würd an deiner Stelle mal nen anderen Arzt oder wenigstens Optiker fragen was das bedeutet. WEiß kenne nur Nachtblindheit und das ist ja dass man im dunkeln nix oder nur schelcht sieht und ich weiß nicht wie das festgestellt wird und ob das der Augenarzt kann aber man merkts wenn man im dunkeln schelchter sehn kann.

 

Hoffe ich konnte die helfen

am 27. Juli 2004 um 18:42

ich würd sagen:

SUCH DIR NEN NEUEN DOC

wenn ich den Wisch nämlich richtig deute seh ich um einiges Schlecher als Du und ich hab keinerlei Einschränkungen.

Stimmt schon das der Doc komisch ist, nur wenn mir ein Arzt sowas sagt würd ich immer wissen wollen warum.

Aber wie gesagt frag mal nen anderen der von sowas Ahnung haben muß.

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 18:58

Puh bin erstmal erleichtert ! Danke Jungs ! Mein Bruder hat auch gesagt, dass ich noch ein paar Docs besuchen soll. Die Ärztin sagte zu mir dass ich mit dem linken Auge inkl. Brille 40% sehe falls das relevant ist ?

MfG damien

Also wenn du 40% mit Brille siehst darfste gar keinen Führerschein machen, weil du 70% brauchst, mein ich und zwar auf beiden Augen.

Ausserdem ist die Brille eine erfindung dazu besser bzw wieder scharf zu sehen. Und das tut deine Brille!

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 19:06

Hmm bist du sicher ? Weil mein rechtes Auge sieht ja 100% mit Brille, vielleicht meinte Sie deswegen, dass ich den nur eingeschränkt machen darf den Lappen.. ?

MfG damien

am 27. Juli 2004 um 19:29

also das mit den 70% auf beiden Augen kann irgendwie nicht sein (oder ist das neu?).

Ich habe auf dem rechten Auge eine Restsehkraft von 10% und auf dem linken mit Brille 50%.

Mit Brille darf ich ohne weiteres fahren und die Werte waren beim Führerscheinerwerb 1991 schon genau so.

Zur Erklärung:

- "Sphär." beschreibt die Kurz- bzw. Weitsichtigkeit in Dioptrien.

- "Zyl." ist der ausgleich der Hornhautverkrümmung.

- "Achse" ist die Achslage der Hornhautverkrümmung, also wo sie zum Wirken kommt. Senkrecht zu der angegebenen Achslage macht sich die Hornhautverkrümmung bemerkbar.

Gehe einfach mal zu Fielmann und lass dich checken. Dort arbeiten bei uns in der Stadt echt gute Augenoptikermeister. Die machen kostenlose Tests und beraten auch gut.

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 19:43

Werd ich machen, Vielen Dank !

MfG damien

Zitat:

Original geschrieben von damienmc3

Werd ich machen, Vielen Dank !

MfG damien

Ja, tu das. Bin mal gespannt auf deinen Bericht, was die gesagt haben.

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 20:07

Jop alles klar werde spätestens Anfang nächster Woche berichten.

MfG damien

am 27. Juli 2004 um 20:15

jo mach das, die sache interessiert mich jetzt auch

Hi Damien,

die Anforderungen an das Sehvermögen zum Führen von Kraftfahrzeugen sind in der Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) §12 zusammengefasst.

http://www.fahrschule24.net/fev/sitemap.htm

Für Einschränkungen der Fahrerlaubnis (Nachtfahrverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung) guck mal unter http://www.dog.org/.../Vkk-Empf-10.pdf

Wenn dein Sehvermögen allerdings so weit eingeschränkt ist, dass ev. eine Einschränkung der Fahrerlaubnis in Frage kommt, ist ein Gutachten erforderlich.

Die Brillenverordnung sagt da gar nichts aus. Sie ersetzte auch keine Sehtest-Bescheinigung, wie du sie zur Erteilung einer Fahrerlaubnis vorlegen musst.

Lass dir also erst mal ne entsprechende Brille machen. Wenn du mit der den Sehtest dann nicht bestehst, muss ein Gutachten angefertig werden und aufgrund dessen kann die erteilung einer Fahrerlaubnis verweigert oder an Bedingungen geknüpft werden.

Gruß´

Trambolubi

am 27. Juli 2004 um 20:46

Die Anlage 6 zur Führerschein-Verordnung ist ausführlicher:

http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=6

Viel Spass beim lesen.

Gruss, Günther.

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