Brief vom Finanzamt wegen KFZ Steuer

Ich habe ein Brief vom Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg bekommen, drin steht dass ich die KFZ Steuer nicht bezahlt habe.

Laut Finanzamt ist am 26.05.2013 259 Euro fällig + Vollstreckungskosten am 22.08.2013, das macht zusammen 298 Euro.

Mein Auto ist aber seit Oktober 2012 abgemeldet/umgemeldet.

Das Fahrzeug ist am 22.10.2012 in S. angemeldet.

Was sagen die Experten hier im Forum?

MfG Henrik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438


nur angemeldet, die abmeldung läuft dann innerhalb EU automatisch.

Ääääähhhh...nein. Wie man offensichtlich sieht...

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DANKE für die Auf/Erklärung! Habe ich das richtig verstanden, dass der TE sich in irgendeinem Punkt nicht genau an deine Anleitung gehalten hat?
Wäre es nun nicht sinnvoller, wenn du dich mit dem TE per PN in Verbindung setzen würdest? Ihn Quasi an die Hand nimmst und schaust bzw. hilfst die Sache aus der Welt zu schaffen? Du hast ja anscheinend Ahnung von der Materie.
So wie ich das momentan verstehe, können wir von hier aus eh nichts machen, weil wir mit den Schwedischen Gepflogenheiten nicht vertraut sind. Wir diskutieren uns sonst über Seiten fest und kommen doch zu keinem Ergebnis.
Tack så mycket Vielen Dank!

Was soll denn in Schweden geklärt werden??? Das Auto ist dort erfolgreich zugelassen. Es geht um die DEUTSCHE Kfz-Steuer 🙄

Jetzt mal ganz im Ernst, wenn du solch banalen Sachverhalten schon nicht folgen kannst und darüberhinaus auch gar keine Ahnung von der eigentlichen Materie hast, warum musst du dann auch noch zusätzliche Verwirrung durch nichtssagende Beiträge stiften??? Niemand kann alles wissen, ich weiß auch nicht, wie man Behinderte richtig befördert. Aber genau aus dem Grund halte ich mich auch aus genau diesen Threads dann raus...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Was soll denn in Schweden geklärt werden??? Das Auto ist dort erfolgreich zugelassen. Es geht um die DEUTSCHE Kfz-Steuer 🙄

... vielleicht weil der TE in Schweden einen Fehler bei der Anmeldung gemacht hat? Und, wie viele User haben ihm gesagt er soll beim zuständigen Finanzamt anrufen?

Und, darf ich deinen freundlichen Hinweis darauf mich in Zukunft nur noch zu Themen zu melden, die mich etwas angehen, als Maulkorb verstehen?

Also, darf ich meine Unwissenheit nicht durch nachfragen aufklären? Interessant! Wenn ich mich in meinem Leben daran gehalten hätte würde ich heute in irgendeiner Anstalt stumm vor mich hinbrüten. Nur musste ich mich in meinem Beruf immer neuen Herausforderungen stellen und mich mit Dingen beschäftigen, die für andere unwichtig waren. Mein Wissen ist leider nicht vom Himmel gefallen, wie anscheinend bei einigen anderen Menschen.

Ich habe leider mit genug Menschen zu tun, denen ihre (direkte) Umwelt total egal sind und die man in der sogenannten PISA Studie wiederfindet. Muss ich deshalb auch dumm bleiben?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Mein Wissen ist leider nicht vom Himmel gefallen, wie anscheinend bei einigen anderen Menschen.

In einem anderen Thread prangerst du an das sachliche Diskusionen hier nicht mehr auf MT moeglich sind. Aber haeufig geht die eskalation von dir bzw deine Post aus. Schon mal aufgefallen? Mal drueber nachgedacht? Vielleicht liegts ja doch an dir 😉

Und zum Thema, ein Fehler beim Anmelden in Schweden ist nicht passiert. Der Fehler war das nicht abmelden in Deutschland und sich darauf zu verlassen das es die Schwedische Behoerde macht.

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Naja - der originale Bootsmann hat bei Astrid Lindgren auch immer für Verwirrungen gesorgt... 😁

(und jetzt noch der Bezug zu Schweden...) 😛

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Was soll denn in Schweden geklärt werden??? Das Auto ist dort erfolgreich zugelassen. Es geht um die DEUTSCHE Kfz-Steuer 🙄
... vielleicht weil der TE in Schweden einen Fehler bei der Anmeldung gemacht hat?

Das ist unmöglich weil der Zulassungsverfahren durch der Schwedische Verkehrsamt - Transportstyrelsen sehr bürokratisch und penibel ist, wenn eine Zulassung erfolgreich durchgeführt ist, dann stimmt auch alles. Alles wird doppelt kontrolliert, Jeder gilt als Verdächtig und Schwerkriminell, Das ist die Grundeinstellung die Schwedischen Behörden.

/ Henrik

Tack så mycket 😛

Hallo ins Forum,

ich kenn' mich ja ein wenig mit dem Finanzamt aus. Der TE hat m.E. vom Schriftbild und Aufbau eine Vollstreckungsankündigung bekommen, wobei es schon eine Vollstreckungsmaßnahme gegeben haben muss (da Vollstreckungskosten erwähnt sind). Ggf. ist es auch schon ein Vollstreckungsauftrag (sieht in der Tabelle gleich aus) an den Vollziehungsbeamten des Finanzamts (ist quasi der eigene Gerichtsvollzieher des Amts). Somit muss es definitiv vorher Schreiben des Amts gegeben haben, die aber an die bekannte Anschrift (wohl in Deutschland) gerichtet wurden oder - wenn die Zustellung nicht geklappt hat - auch öffentlich zugestellt wurden.

Vom Ablauf her hat der TE den Fehler gemacht, die Abmeldung in Deutschland nicht vorzunehmen. Damit ist das Fahrzeug in Deutschland noch zugelassen gewesen und damit fällt auch Kfz-Steuer an, da diese erst mit Abmeldung nicht mehr entsteht. Eine automatische Meldung aus Schweden an die deutsche Zulassungsstelle gibt's nicht. Da hätte der TE schon selbst (spätestens nach der Anmeldung in Schweden) tätig werden müssen.

Jetzt wird's kompliziert, da die Vollstreckung schon läuft. Der TE sollte dringend mit der Kfz-Steuerstelle (nicht mit der Vollstreckungsstelle) sprechen, ob und in welchem Umfang der Bescheid wegen der Ausfuhr geändert oder aufgehoben werden kann. Solange der Bescheid in der Welt ist (auch wenn er falsch ist) wird auch vollstreckt. Daher hat es keinen Sinn mit der Vollstreckungsstelle zu sprechen. Wenn Du nichts machst, wird's noch richtig unangenehm. Da ist von Kontopfändung, Pfändung anderer Ansprüche, Ladung zu Abgabe des Vermögensverzeichnisses (bei Nichterscheinen mit Haftanordnung) oder auch Vollstreckungsersuchen nach Schweden (ist ja EU-Mitglied) alles drin.

Viele Grüße

Peter

PS: Der TE sollte sich zudem beeilen, da die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer im 1. Halbjahr sukzessive auf den Zoll übergeht (kommt aus dem letzten Föderalismusreformgesetz). Hamburg ist übrigens schon im März dran. Von daher wird da etwas Druck beim Finanzamt sein, den Vollstreckungsfall vor Abgabe abzuschließen, da die Übergabe laufender Vollstreckungsfälle nicht gerade gewünscht ist. Für den TE ist dies auch durchaus positiv, da der Zoll durchaus sehr folgerichtig vollstreckt (z.B. im Rahmen der Überwachung grenznaher Regionen wird dann in bar kassiert oder das Fahrzeug als Sicherheit beschlagnahmt).

Also ist meine Annahme, dass auch in Schweden vollstreckt werden kann, richtig?! Na dann. 😛

Zitat:

Original geschrieben von 212059


Hallo ins Forum,

ich kenn' mich ja ein wenig mit dem Finanzamt aus. Der TE hat m.E. vom Schriftbild und Aufbau eine Vollstreckungsankündigung bekommen, wobei es schon eine Vollstreckungsmaßnahme gegeben haben muss (da Vollstreckungskosten erwähnt sind). Ggf. ist es auch schon ein Vollstreckungsauftrag (sieht in der Tabelle gleich aus) an den Vollziehungsbeamten des Finanzamts (ist quasi der eigene Gerichtsvollzieher des Amts). Somit muss es definitiv vorher Schreiben des Amts gegeben haben, die aber an die bekannte Anschrift (wohl in Deutschland) gerichtet wurden oder - wenn die Zustellung nicht geklappt hat - auch öffentlich zugestellt wurden.

Vom Ablauf her hat der TE den Fehler gemacht, die Abmeldung in Deutschland nicht vorzunehmen. Damit ist das Fahrzeug in Deutschland noch zugelassen gewesen und damit fällt auch Kfz-Steuer an, da diese erst mit Abmeldung nicht mehr entsteht. Eine automatische Meldung aus Schweden an die deutsche Zulassungsstelle gibt's nicht. Da hätte der TE schon selbst (spätestens nach der Anmeldung in Schweden) tätig werden müssen.

Jetzt wird's kompliziert, da die Vollstreckung schon läuft. Der TE sollte dringend mit der Kfz-Steuerstelle (nicht mit der Vollstreckungsstelle) sprechen, ob und in welchem Umfang der Bescheid wegen der Ausfuhr geändert oder aufgehoben werden kann. Solange der Bescheid in der Welt ist (auch wenn er falsch ist) wird auch vollstreckt. Daher hat es keinen Sinn mit der Vollstreckungsstelle zu sprechen. Wenn Du nichts machst, wird's noch richtig unangenehm. Da ist von Kontopfändung, Pfändung anderer Ansprüche, Ladung zu Abgabe des Vermögensverzeichnisses (bei Nichterscheinen mit Haftanordnung) oder auch Vollstreckungsersuchen nach Schweden (ist ja EU-Mitglied) alles drin.

Viele Grüße

Peter

PS: Der TE sollte sich zudem beeilen, da die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer im 1. Halbjahr sukzessive auf den Zoll übergeht (kommt aus dem letzten Föderalismusreformgesetz). Hamburg ist übrigens schon im März dran. Von daher wird da etwas Druck beim Finanzamt sein, den Vollstreckungsfall vor Abgabe abzuschließen, da die Übergabe laufender Vollstreckungsfälle nicht gerade gewünscht ist. Für den TE ist dies auch durchaus positiv, da der Zoll durchaus sehr folgerichtig vollstreckt (z.B. im Rahmen der Überwachung grenznaher Regionen wird dann in bar kassiert oder das Fahrzeug als Sicherheit beschlagnahmt).

Hallo Peter

Du schreibst immer gute Beiträge, ich habe aber das Geld nun überweist, jetzt will ich mein Geld wieder!

/ Henrik

Zitat:

Original geschrieben von 212059


Vom Ablauf her hat der TE den Fehler gemacht, die Abmeldung in Deutschland nicht vorzunehmen. Damit ist das Fahrzeug in Deutschland noch zugelassen gewesen und damit fällt auch Kfz-Steuer an, da diese erst mit Abmeldung nicht mehr entsteht. Eine automatische Meldung aus Schweden an die deutsche Zulassungsstelle gibt's nicht. Da hätte der TE schon selbst (spätestens nach der Anmeldung in Schweden) tätig werden müssen.

Nein. Transportstyrelsen meldet nach Deutschland, daß das KFZ in Schweden angemeldet wurde und der Brief und Schein (T1 und T2) eingezogen wurde. Das ist das normale Prozedere. Das liegt auch in der Sache selbst. Die Ursprungskontroll wird nur durchgeführt, wenn beide Papiere eingesendet wurden. Punkt.

Meine Freundin hat, als ihr Volvo im Zuge ihres Umzuges "heimgeholt" wurde, eine Bestätigung von der Transportstyrelsen eingefordert, daß der Wagen in DE abgemeldet wurde. Es wurde ihr mitgeteilt, daß dieses automatisch geschieht.

Aus den Daten zum MB des Threaderstellers geht hervor, daß dieser am 22.10.2012 in SE registriert wurde. Die Zulassungsstelle / das FA in DE müssen eine Bescheinigung bekommen haben, daß der Wagen zu diesem Datum in einem anderen EU-Land registriert wurde.

Zwei Möglichkeiten: Im Zuge der Datenübertragung hat es einen Ausfall gegeben. (Datenloch, Brief in den Gulli gefallen, Taube von Habicht gefressen) oder aber bei der ZS/dem FA hat ein Mitarbeiter geschlampt. Die Krux ist eben, daß man aus DE keine Bescheinigung/Bestätigung erhält.

Interessant zu erfahren ist, was die Versicherung in DE gemacht hat. Denn diese wird ja von der ZS informiert, daß das KFZ abgemeldet wurde, und da ist die Routine davon unabhängig, wer den Benz abgemeldet hat: Halter oder Transportstyrelsen.

Wäre ich nun in der Lage des TE, würde ich mich an die Transportstyrelsen wenden und im gleichn Moment auch an die ZS in Deutschland. Am besten fordert man einen Nachweis von der Transportstyrelsen an, daß der Wagen abgemeldet wurde, so daß diese nach DE geschickt werden kann, um den Sachverhalt klarzustellen.

Hallo ins Forum,

gut, nach Bezahlung ist das Vollstreckungsthema vorbei. Auch in diesem Fall musst Du Dich mit der Kfz-Steuerstelle beim FA (bzw. später beim Zoll, da's m.E. ein wenig dauern wird) auseinandersetzen.

Dein Hauptproblem ist, dass Kfz-Steuer per Bescheid festgesetzt wird und dieser Bescheid eine Dauerwirkung wird. Bestandskräftig wird der Bescheid auch schon sein. Von der Kfz-Steuer kommst Du immer erst per Abmeldung des Fahrzeug runter, wobei dies erst ab dem Tag nach der Abmeldung greift. Ob Du's jetzt schaffst, dieses Datum nach vorne zu schieben, kann ich nicht einschätzen.

Hast Du eigentlich mit der Zulassungsstelle in Hamburg Kontakt aufgenommen? Wo sind die Kennzeichen mit den amtlichen Siegeln? Die brauchst Du nämlich, um die Abmeldung machen zu können. Solange Du die Zulassungsfrage nicht klärst, wird die Kfz-Steuer solange weiter erhoben, wie für das Fahrzeug deutsche Kennzeichen zugeteilt sind.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438


Alles wird doppelt kontrolliert, Jeder gilt als Verdächtig und Schwerkriminell, Das ist die Grundeinstellung die Schwedischen Behörden.

/ Henrik

Wie wahr, wie wahr.

Mein Weib damals beim Skatteverket: "Ich möchte eine Personnummer beantragen."
Sachbearbeiterin: "Hast Du Arbeit?"
Weib: Ja
SB: Wo ist Dein Vertrag?
Weib: Habe ich nicht, kriege ich erst mit Personnummer.
SB: Dann kann ich Dir nicht helfen. Du mußt auch zum Migrationsverket (Ausländerbehörde)
Weib: Nein, das müssen EU-Bürger nicht
SB: Doch, die helfen Dir mit der Personnummer

SB bei Migrationsverket (verkürzte Darstellung) Haha, nein, nein, nicht zuständig

Weib: (zurück beim Skatteverket): Mv nicht zuständig.
SB: Hast Du Arbeit?
Weib: Grrrr....

Dank einer Arbeitgeberintentionserklärung erhielt sie letztlich eine Personnummer, erhielt einen Arbeitsvertrag, erhielt dann auch einen Mietvertrag, konnte ihr Auto ummelden usw. Hat aber Spaß gemacht.

Hallo ins Forum,

@volvocrasher: Das Verfahren in Schweden kenne ich nicht. Ich weiß nur sicher, dass beim Finanzamt keine Meldung ankommt. Die kann - wenn überhaupt - nur bei der Zulassungsstelle auflaufen, wobei ich da im grenzüberschreitenden Bereich auch noch nix von gehört habe. Eigene Erfahrungen mit der Privatausfuhr habe ich aber nicht. Deine Frage nach der Versicherung ist aber auch interessant.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von 212059


Wo sind die Kennzeichen mit den amtlichen Siegeln? Die brauchst Du nämlich, um die Abmeldung machen zu können. Solange Du die Zulassungsfrage nicht klärst, wird die Kfz-Steuer solange weiter erhoben, wie für das Fahrzeug deutsche Kennzeichen zugeteilt sind.

Viele Grüße

Peter

Ich will Dir nicht widersprechen, möchte nur kurz einwerfen, daß meine Freundin damals die Schilder einer Freundin mitgegeben hat, die sie in Schweden besucht hat. Bei der Zulassungsstelle in DE, wo diese Freundin die Schilder abgeben wollte, wurde dieser erklärt, das sei nicht nötig, weil das KFZ bereits abgemeldet sei. Zudem ist eine Abmeldung ohne Brief nicht so leicht möglich - und den schickt man ja an die Transportstyrelsen. (Und kriegt den übrigens auch nicht wieder, was wiederum bedeutet, daß das Ummeldeverfahren nicht gestoppt werden kann, wenn es erst einmal begonnen wurde)

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