Brief vom Finanzamt wegen KFZ Steuer

Ich habe ein Brief vom Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg bekommen, drin steht dass ich die KFZ Steuer nicht bezahlt habe.

Laut Finanzamt ist am 26.05.2013 259 Euro fällig + Vollstreckungskosten am 22.08.2013, das macht zusammen 298 Euro.

Mein Auto ist aber seit Oktober 2012 abgemeldet/umgemeldet.

Das Fahrzeug ist am 22.10.2012 in S. angemeldet.

Was sagen die Experten hier im Forum?

MfG Henrik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438


nur angemeldet, die abmeldung läuft dann innerhalb EU automatisch.

Ääääähhhh...nein. Wie man offensichtlich sieht...

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So, vielleicht hilft das ja auch dem TE:

Zitat:

Får jag tillbaka mitt utländska registreringsbevis när ni är klara med ursprungskontrollen?
[...] Enligt ett samarbete mellan EU- och EES-länderna så ska ursprungslandet meddelas när ett fordon därifrån registreras i ett annat EU- eller EES-land. Det betyder att Transportstyrelsen skickar en signal till ursprungslandet som berättar att fordonet har registrerats här. Ursprungslandet kan med hjälp av denna signal avregistrera fordonet hos sig om det inte redan är gjort. Det betyder att du inte har något behov av att spara någon del av ditt utländska registreringsbevis för att kunna sköta avregistreringen i ursprungslandet, då detta sker med automatik.

https://www.transportstyrelsen.se/.../

Das bestätigt die nun mehrmals gefallene Äußerung, daß die Transportstyrelsen die Heimatbehörde informiert. So wie es auch umgekehrt der Fall wäre, wenn man aus SE nach DE zieht oder von BE nach NL oder wie auch immer. (Lokale Unterschiede im generellen Prozedere mag es geben, z.B. die immense NAchverzollung in Dänemark)

Zitat:

Das bestätigt die nun mehrmals gefallene Äußerung, daß die Transportstyrelsen die Heimatbehörde informiert. So wie es auch umgekehrt der Fall wäre, wenn man aus SE nach DE zieht oder von BE nach NL oder wie auch immer. (Lokale Unterschiede im generellen Prozedere mag es geben, z.B. die immense NAchverzollung in Dänemark)

Ich kann dies in Bezug auf CH bestätigen. Und ich kann dies mit meiner eigenen Erfahrung. Im Unterschied zum TE hatte ich bei meinem Export jedoch extra Exportkennzeichen genommen.

Im Allgemeinen werden einem die Kennzeichen bei der kantonalen MFK genommen, gereinigt und an die Zulassungsstelle in D gesendet. Auch hier ist keine Transparenz gegeben. Man erhält keinerlei Empfangsbestätigung etc.

Zitat:

Original geschrieben von volvocrasher


So, vielleicht hilft das ja auch dem TE:

Zitat:

Original geschrieben von volvocrasher



Zitat:

Får jag tillbaka mitt utländska registreringsbevis när ni är klara med ursprungskontrollen?
[...] Enligt ett samarbete mellan EU- och EES-länderna så ska ursprungslandet meddelas när ett fordon därifrån registreras i ett annat EU- eller EES-land. Det betyder att Transportstyrelsen skickar en signal till ursprungslandet som berättar att fordonet har registrerats här. Ursprungslandet kan med hjälp av denna signal avregistrera fordonet hos sig om det inte redan är gjort. Det betyder att du inte har något behov av att spara någon del av ditt utländska registreringsbevis för att kunna sköta avregistreringen i ursprungslandet, då detta sker med automatik.

https://www.transportstyrelsen.se/.../

Das bestätigt die nun mehrmals gefallene Äußerung, daß die Transportstyrelsen die Heimatbehörde informiert. So wie es auch umgekehrt der Fall wäre, wenn man aus SE nach DE zieht oder von BE nach NL oder wie auch immer. (Lokale Unterschiede im generellen Prozedere mag es geben, z.B. die immense NAchverzollung in Dänemark)

Danke für den Link!

Genau, abmeldung läuft automatisch!

Na dann gib dich dieser Illusion hin, dass alles läuft und automatisch passiert...hast bestimmt deswegen auch gezahlt 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von volvocrasher


Ich will Dir nicht widersprechen, möchte nur kurz einwerfen, daß meine Freundin damals die Schilder einer Freundin mitgegeben hat, die sie in Schweden besucht hat. Bei der Zulassungsstelle in DE, wo diese Freundin die Schilder abgeben wollte, wurde dieser erklärt, das sei nicht nötig, weil das KFZ bereits abgemeldet sei. Zudem ist eine Abmeldung ohne Brief nicht so leicht möglich - und den schickt man ja an die Transportstyrelsen. (Und kriegt den übrigens auch nicht wieder, was wiederum bedeutet, daß das Ummeldeverfahren nicht gestoppt werden kann, wenn es erst einmal begonnen wurde)

Das Problem ist, man kann in dem Bereich einfach keine allgemeingültigen Aussagen treffen, weil das echt jede Zulassungsstelle anders macht. Die einen beharren drauf, dass Kennzeichen und ZB I vorgelegt werden (die ZB II braucht man ja nicht zur Außerbetriebsetzung), der anderen Stelle langt eine ausländische Zulassung und die Kennzeichen, wieder ne andere Stelle meldet ein Fahrzeug einfach ab und schreibt die Kennzeichen zur Fahndung aus. Oder eben auch mal nicht.

Grds. gehört zur Außerbetriebsetzung aber die Entwertung sprich Entsiegelung der Kennzeichen dazu. Daher kann ich die Aussage in deinem Posting überhaupt nicht nachvollziehen (was nicht heißen soll, dass es so nicht gelaufen ist 😉). Wenn die Zulassungsstelle aber nicht mal eine Mitteilung erhält (und das geht im internationalen Verfahren eben NUR über das KBA), woher soll sie dann etwas von einer ausländischen Zulassung wissen? Auch zum Thema Versicherung wurde hier ja nichts gesagt, ich denke mal, dass der TE die wohl gekündigt hat und daher eh schon einiges anderes läuft. Macht ja keinen Sinn, Versicherung weiter zu bezahlen, wenn man das Auto im Ausland angemeldet hat...

Der fehler liegt bei KBA in Flensburg.
Innerhalb drei Wochen bekomme ich mein Geld zurück.

/ Henrik

Du hast jetzt innerhalb von 2 Tagen incl. Postweg einen geänderten Bescheid bekommen? Die Story wird nicht glaubwürdiger …

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Du hast jetzt innerhalb von 2 Tagen incl. Postweg einen geänderten Bescheid bekommen? Die Story wird nicht glaubwürdiger …

Postweg? Du hast kein Telefon oder was?

Außerdem war ich vor Ort beim Zulassungsstelle in Hamburg, wo wir das ganze geklärt haben.

Wenn man keine Ahnung hat.... 🙄

/ Henrik

e-mail und so'n technischner Schnick-Schnack, wie FAX und co., sind wohl inzwischen auch nicht mehr jedem gelaeufig 😉
Generation "SmartFoehn" laesst da wohl herzlich gruessen 🙂 😉 😁 😛

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Du hast jetzt innerhalb von 2 Tagen incl. Postweg einen geänderten Bescheid bekommen? Die Story wird nicht glaubwürdiger …
Postweg? Du hast kein Telefon oder was?

Außerdem war ich vor Ort beim Zulassungsstelle in Hamburg, wo wir das ganze geklärt haben.

Wenn man keine Ahnung hat.... 🙄

/ Henrik

Manch einem geht einer Ab wenn man mit Informationen hinter dem Berg haelt und andere als dumm da stehen laesst.

Wo waere das Problem gewesen zu schreiben das du Persoenlich dort gewesen bist und die Sache aus der Welt geschafft wurde?

Trotzdem muss eine Behörde einen Bescheid erlassen, das geht nicht mündlich und auch nicht persönlich. Erst wenn das Schriftstück eintrudelt, kann man sich auch darauf verlassen. Am Telefon wird schon gleich gar nichts Verbindliches ausgesagt.

Allein schon, dass er Post vom Finanzamt bekommt und die Sache auf der Zulassungsstelle geklärt haben will, ist völlig absurd. Die Story bleibt unglaubwürdig.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Allein schon, dass er Post vom Finanzamt bekommt und die Sache auf der Zulassungsstelle geklärt haben will, ist völlig absurd. Die Story bleibt unglaubwürdig.

Dass er Post vom Finanzamt bekommen hat bedeutet, dass das Finanzamt KFZ-Steuer haben wil.

Nachdem mit der Zulassungsstelle gesprochen wurde wurde festgestellt, dass beim KBA in Flensburg jemandem ein Irrtum unterlaufen ist. Warum soll die Story unglaubwürdig sein?

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Mitarbeiter auf der Zulassungsstelle Jemanden beim KBA kennt und den kurzerhand angerufen hat.

Es soll durchaus Mitarbeiter geben die manchmal einem "Kunden" etwas mehr weiterhelfen als sie eigentlichg MÜSSTEN.

Ich erinnere mich selbst es war vor sehr langer Zeit an einen Finanzbeamten der meine Bestätigung in die Schreibmaschine einspannte.

Die Zeile An das Finanzamt xxx tippte und die Bestätigung war gebührenfrei.

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, so eine Einstellung zur Arbeit zu haben.
Dienstleister sein und kein abgehobener Apparatschnik.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Allein schon, dass er Post vom Finanzamt bekommt und die Sache auf der Zulassungsstelle geklärt haben will, ist völlig absurd. Die Story bleibt unglaubwürdig.
Dass er Post vom Finanzamt bekommen hat bedeutet, dass das Finanzamt KFZ-Steuer haben wil.
Nachdem mit der Zulassungsstelle gesprochen wurde wurde festgestellt, dass beim KBA in Flensburg jemandem ein Irrtum unterlaufen ist. Warum soll die Story unglaubwürdig sein?…

Weil der Bescheid des FA nur durch einen geänderten Bescheid des FA aufgehoben werden kann, nicht durch telefonische oder mündliche Ausagen eines Angestellten der Zulassungsstelle. Und dieser geänderte Bescheid ist sicher nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen erstellt und postalisch zugestellt. Der Verwaltungsakt zwischen Zualssungsstelle, KBA und FA ist nicht mal eben auf der Schreibmaschine erledigt. Da geht es auch nicht um die "Einstellung zur Arbeit", sondern um die Einhalltung von Verwaltungs- und Rechtsvorschriften und schließlich um einen rechtsgültigen Bescheid. (Und weil jetzt gleich der Einwand kommt: Dass der trotzdem nicht immer stimmen muss, ist klar.)

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Trotzdem muss eine Behörde einen Bescheid erlassen, das geht nicht mündlich und auch nicht persönlich. Erst wenn das Schriftstück eintrudelt, kann man sich auch darauf verlassen. Am Telefon wird schon gleich gar nichts Verbindliches ausgesagt.

Allein schon, dass er Post vom Finanzamt bekommt und die Sache auf der Zulassungsstelle geklärt haben will, ist völlig absurd. Die Story bleibt unglaubwürdig.

Ich weiß nicht genau was dein Problem ist 🙄 aber der Zulassungsstelle hat wie gesagt das ganze geklärt, mit dem Computer und per Fax.

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