Brief vom Finanzamt wegen KFZ Steuer
Ich habe ein Brief vom Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg bekommen, drin steht dass ich die KFZ Steuer nicht bezahlt habe.
Laut Finanzamt ist am 26.05.2013 259 Euro fällig + Vollstreckungskosten am 22.08.2013, das macht zusammen 298 Euro.
Mein Auto ist aber seit Oktober 2012 abgemeldet/umgemeldet.
Das Fahrzeug ist am 22.10.2012 in S. angemeldet.
Was sagen die Experten hier im Forum?
MfG Henrik
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
nur angemeldet, die abmeldung läuft dann innerhalb EU automatisch.
Ääääähhhh...nein. Wie man offensichtlich sieht...
74 Antworten
So wie ich die Sache sehe ist das Auto in D und in S zugelassen.
Du hättest das Auto in D abmelden müssen.
Die Steuern wirst du wohl oder übel bezahlen müssen.
Und das Auto in D natürlich abmelden.
Wenn ich mich nicht irre... 😁 😁 😁
@TE: Sorry, aber bist Du ausgeprägt meinungsstabil (auch stur genannt) oder beratungsressistent?
Lese doch mal das gepostete Merkblatt von User birscherl....😉; das hat auch was mit Respekt zu tun...die Beiträge anderer User lesen! Schließlich möchtest Du was erfahren...wie man dein persönliches Problem lösen könnte.....😉
DIESER Abschnitt reicht doch und ist verständlich geschrieben. Selbst ICH habe es verstanden 😁😉
Ein rechtlicher Anspruch auf Außerbetriebsetzung eines Kfz durch eine deutsche
Auslandsvertretung (Botschaft) besteht nicht.
Verfahren bei der Deutschen Botschaft Stockholm
Die Botschaft Stockholm nimmt nur in begründeten Ausnahmefällen Außerbetriebsetzungen von
Kraftfahrzeugen vor. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache in der Botschaft während der regulären
Öffnungszeiten und die Vorlage beider Kennzeichenschilder sowie der deutschen
Originalfahrzeugpapiere (Teil I und II) erforderlich. Die Gebühr für die Abmeldung beträgt derzeit
250,- SEK (wechselkursabhängig) und ist in bar zu entrichten.
Sofern das Auto bereits in Schweden registriert wurde, wenden Sie sich bitte direkt an die
frühere deutsche Kfz-Zulassungsstelle.
Ach, bevor sich jemand aufregt. Der Wechselkurs zur Schwedischen Krone zum Euro beträgt etwa 7:1, damit sind das ungefähr 35 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
@TE: Sorry, aber bist Du ausgeprägt meinungsstabil (auch stur genannt) oder beratungsressistent?
Du fragst noch? Frühere Beiträge zeigten das bereits. zB Ich und mein Tempomat auf eher langsam und der Rest soll nicht stören... aber schön zu sehen, auch dieses Verhalten führt früher oder später zu eigenen Schmerzen 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Letzter Teil deines Satzes obliegt dem Finanzamt! Der TE hatte bereits schon mal etwas abgehakt und schreibt deswegen hier.....😎
Okay, ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das deutsche FA Einsicht zeigt und die schwedische Zulassung als Nachweis akzeptieren. Wissen tue ich es nicht.
Ein Anruf beim FA sollte das eigentlich klären.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Aber auch da gibt es was von Ratiopharm 😁
Keine Schleichwerbung bitte sonst musst du noch den Satz schreiben: Zu Nebenwirkungen fragen Sie Ihren etc.
... und NEIN, ICH rufe nun nicht beim Finanzamt an. Das MUSS der TE (dieses) mal selbst erledigen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
DIESER Abschnitt reicht doch und ist verständlich geschrieben. Selbst ICH habe es verstanden 😁😉Ein rechtlicher Anspruch auf Außerbetriebsetzung eines Kfz durch eine deutsche
Auslandsvertretung (Botschaft) besteht nicht.
Verfahren bei der Deutschen Botschaft Stockholm
Die Botschaft Stockholm nimmt nur in begründeten Ausnahmefällen Außerbetriebsetzungen von
Kraftfahrzeugen vor. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache in der Botschaft während der regulären
Öffnungszeiten und die Vorlage beider Kennzeichenschilder sowie der deutschen
Originalfahrzeugpapiere (Teil I und II) erforderlich. Die Gebühr für die Abmeldung beträgt derzeit
250,- SEK (wechselkursabhängig) und ist in bar zu entrichten.
Sofern das Auto bereits in Schweden registriert wurde, wenden Sie sich bitte direkt an die
frühere deutsche Kfz-Zulassungsstelle.Ach, bevor sich jemand aufregt. Der Wechselkurs zur Schwedischen Krone zum Euro beträgt etwa 7:1, damit sind das ungefähr 35 Euro.
Das ist aber was ganz anderes.
Das normale verfahren für Privatpersonen, heißt Import.
- der Deutsche Orginalpapiere - Zulassungsbescheinigung teil 1 / 2 und weitere unterlagen zum der Schwedischen Verkehrsamt per Post schicken.
- Die Papiere werden geprüft, das dauert c.a 3-4 Wochen.
- HU durchführen, Fahrgestellnummer wird geprüft usw.
- Neue Fahrzeugapiere und Kennzeichen werden zugestellt.
Die kosten liegen so um die 250 Euro.
/ Henrik
Ist da ne Lücke im System?
Das Fahrzeug war angemeldet aber nicht Versichert. Da hätte doch schon vorher was auffallen müssen.
Das normale Verfahren ist das Fahrzeug in Deutschland abmelden, Exportnummer dran, nach Schweden fahren und dort anmelden. Schweden sendet keine Abmeldebescheinigung nach Deutschland.
Manchmal geht eine Mitteilung über das KBA an die alte Zulassungsstelle. Aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Zumal dann immer noch die Frage nach den Papieren und den Kennzeichen ungeklärt bleibt.
Lustig wird's vielleicht dann auch noch, wenn das Finanzamt drauf kommt, dass das Fahrzeug ja vielleicht auch noch in D mit versteuert werden kann 😁
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Ich habe ein Brief vom Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg bekommen, drin steht dass ich die KFZ Steuer nicht bezahlt habe.Laut Finanzamt ist am 26.05.2013 259 Euro fällig + Vollstreckungskosten am 22.08.2013, das macht zusammen 298 Euro.
Mein Auto ist aber seit Oktober 2012 abgemeldet/umgemeldet.
Das Fahrzeug ist am 22.10.2012 in S. angemeldet.
MfG Henrik
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Das normale verfahren für Privatpersonen, heißt Import.
- der Deutsche Orginalpapiere - Zulassungsbescheinigung teil 1 / 2 und weitere unterlagen zum der Schwedischen Verkehrsamt per Post schicken.
- Die Papiere werden geprüft, das dauert c.a 3-4 Wochen.
- HU durchführen, Fahrgestellnummer wird geprüft usw.
- Neue Fahrzeugapiere und Kennzeichen werden zugestellt.
Die kosten liegen so um die 250 Euro.
/ Henrik
Allmählich blicke ich überhaupt nicht mehr durch. Wenn das Fahrzeug doch
ABgemeldet war, ergeht doch auch eine Meldung ans Finanzamt ... normalerweise.
Spekulieren wir doch mal:
Nun müssten wir wissen, wie das Auto nach Schweden gekommen ist, da gibt es ja genügend Möglichkeiten. Nach dem TE ist das Fahrzeug nach Schweden
IMPORTIERTworden und dann erst angemeldet worden.
Geht man mal davon aus, dass die Abmeldung beim Finanzamt nicht angekommen ist, kann er sich doch ruhig zurücklehnen, da es nicht sein Problem ist.
Keine Ahnung ob deutsche Behörden eine ausstehende Steuer in Schweden eintreiben kann?
Als Pflichtbewusster Steuerzahler, der nun seinen Wohnsitz in Schweden hat (und somit Schwede ist?) kann ich doch nun hingehen und dem zuständigen Finanzamt in Deutschland die Sachlage erklären, es zumindest versuchen.
Ist das Auto aber Zugelassen nach Schweden verbracht worden ... ergibt sich doch eine ganz andere Sachlage und da trifft wiederum DAS zu:
Ein rechtlicher Anspruch auf Außerbetriebsetzung eines Kfz durch eine deutscheAuslandsvertretung (Botschaft) besteht nicht.
Verfahren bei der Deutschen Botschaft Stockholm
Die Botschaft Stockholm nimmt nur in begründeten Ausnahmefällen Außerbetriebsetzungen von
Kraftfahrzeugen vor. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache in der Botschaft während der regulären
Öffnungszeiten und die Vorlage beider Kennzeichenschilder sowie der deutschen
Originalfahrzeugpapiere (Teil I und II) erforderlich. Die Gebühr für die Abmeldung beträgt derzeit
250,- SEK (wechselkursabhängig) und ist in bar zu entrichten.
Sofern das Auto bereits in Schweden registriert wurde, wenden Sie sich bitte direkt an die
frühere deutsche Kfz-Zulassungsstelle.
oder????
Und hat der TE nicht SchwedenKronen mit Euro verwechselt?
Alter Schwede, da blickt ja keiner mehr durch ...😛
Die Vorgehensweise ist komplizierter als hier geschildert. Exportkennzeichen funktionieren aus einem sehr einfachen Grund nicht: Es dauert teilweise ewig, bis man in Schweden alle benötigten Dinge zusammen hat.
Beim Import (oder in diesem Fall "Mitnahme"😉 eines Autos benötigt man zu erst eine schwedische Personenkennziffer. (Auf die man bei sehr gründlichen Mitarbeitern des Skatteverkets bis zu 3 Monaten warten kann). Schritt 1 Bei der Einfuhr ist die so genannte Ursprungskontroll, die man bei der Transportstyrelsen beantragt, hierzu sendet man die deutschen Papiere ein Brief und Schein ein - ja, das ist Mist), dann wird geprüft, ob das Fahrzeug in der EU zur Fahndung ausgeschrieben ist. Man bekommt nach erfolgter Prüfung eine Nummer mitgeteilt, unter der man das Auto bei einer lokalen Prüfstelle (Bilprovningen oder Dekra) vorführt für eine Kontrollbesiktning (erweiterte TÜV-Prüfung). Wenn das Auto diese besteht, bekommt man innerhalb weniger Tage seine Kennzeichen zugeschickt und das Auto ist von nun an schwedisch. Transportstyrelsen teilt der deutschen Zulassungsbehörde mit, daß das Fahrzeug nun in Schweden registriert ist. ABER: Man sollte als Halter selbst zur Sicherheit die ehemals zuständige Zulassungsstelle informieren. Die ganz peniblen Geister schicken zudem die deutschen Schilder per Post an die Zulassungstelle zurück.
Das Problem bei der ganzen Sache ist jedoch, daß man sich aus DE abmeldet, somit aber kein Auto mehr angemeldet haben kann. Die Anmeldung in Schweden kann sich aber über mehrere Monate hinziehen. Am besten versucht man, sich durchzumogeln und meldet sich in DE erst behördlich ab, wenn man eine schwedische Personnummer erhalten hat. (Das kann jedoch auch ärgerlich sein, wenn z.B. in DE noch Krankenkassenbeiträge und ähnlucher Schmonz anfallen)
In Ballungsräumen wie Stockholm oder Göteborg kann man leider bereits ewig auf den Termin zur Kontrollbesiktning warten oder bekommt einen Termin in einer 150 km entfernten Nachbarstadt, weil innerhalb von 3 Monaten kein Termin frei ist. (Hat meine Freundin so in Göteborg erlebt).
p.s. wenn man sich in den Kampf mit schwedischen Behörden wirft, sollte man immer die Jagd nach dem Passierschein A38 im Kopf haben.