Bridgestone BT 45 für die GPZ 600 R

Kawasaki GPZ 600 R

Hallo zusammen,

benötige neue Reifen für meine GPZ u. bin auf die Bridgestone BT 45 gestoßen. Habe von verschiedenen Forumskollegen gesagt bekommen, dass die Reifen sehr gut sind und ohne Bedenken auf die Serienfelgen montiert werden können. Seitens Bridgestone existiert ja eine Freigabe für die GPZ 600 R.

OBWOHL die Größe der BT 45 NICHT im Fahrzeugschein eingetragen ist. Als Größe ist 110 bzw. 130 eingetragen, die BT 45 sind 120 bzw. 150 groß.

Weil mir das keine Ruhe gelassen hat, habe ich unter Motorradreifendirekt.de mal unter den FAQ´s die Erläuterungen unter den Freigaben durchgelesen. Dort steht, dass freigegebene Reifen anderer Hersteller bedenkenlos montiert werden können, sofern die Größe mit den Eintragungen im Fahrzeugschein übereinstimmt.

Habe dann eine E-Mail und eine Kopie des Fahrzeugscheins an Motorradreifendirekt.de geschickt und heute die Nachricht erhalten, dass ich zwingend bei der Originalgröße bleiben muss und die BT 45 NICHT montieren darf. Ist zwar schade, denn ich hätte die Reifen gerne montiert, aber das bestätigt das, was ich vermutet habe!

Zumindest für MEINE GPZ ist das so, weiß nicht, was bei anderen eingetragen ist. Man darf sich also nicht blind auf die Freigabe verlassen...

Viele Grüße
Ronny

92 Antworten

Ok ok „Aber ich wurde Angehalten und sollte Strafe zahlen wenn ich bis dato die reifen nicht eintragen lassen würde vielleicht ist das hier in Witten anders ;-) aber egal wer hat der hat hihi
Gruß aus Witten

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, muss afaik aber unterschrieben sein, die ausgedruckte ohne Unterschrift eines TÜVers geht glaube ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von theASH


Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, muss afaik aber unterschrieben sein, die ausgedruckte ohne Unterschrift eines TÜVers geht glaube ich nicht.

die Unterschrift des Reifenhändlers reicht aus. Die Unterschrift eines TÜV-lers ist nicht nötig.

Praxiserfahrung: War heute beim TÜV. Reifen (BT45 auf einer Z650) sind nicht eingetragen. Prüfer:" Hamse was über die Reifen?" Daraufhin hielt ich ihm den Internetausdruck von Bridgestone unter die Nase. Damit hat er sich zufrieden gegeben. Sollte auch für die GPZ gelten.

Gruß zettinator

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Habe die Freigabebescheinigung (auch nichts anderes als der Internetausdruck) vom Händler erhalten, als ich die BT 45 drauf bekam. Die Bescheinigung hat er nicht unterschrieben, ist lt. seiner Aussage auch so gültig!

Viele Grüße
Ronny

Zitat:

Original geschrieben von jabadabaduh


Habe die Freigabebescheinigung (auch nichts anderes als der Internetausdruck) vom Händler erhalten, als ich die BT 45 drauf bekam. Die Bescheinigung hat er nicht unterschrieben, ist lt. seiner Aussage auch so gültig!

Viele Grüße
Ronny

Auf der Reifenfreigabe steht (z.B. Pirelli)

Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Originalstempel und Unterschrift der Firma PIRELLI Deutschland GmbH oder
eines autorisierten Zweirad- oder Reifenhändlers. Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen
Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Änderungsabnahme gemäß §19.3 StVZO
ist nicht erforderlich

Wenn man Pech hat (bei einer Kontrolle) ...........

Auf der Bridgestone-Bescheinigung steht:

"Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH".

Und diese Unterschrift ist drauf...

Viele Grüße
Ronny

das reicht auch .. da steht nirgend das es ein ORIGNIAL Unterschrift sein muss 🙂 Kopie tuts auch ..

Hallo,

ich hatte gestern meine reifen BT 45 ohne Problem durch den TÜV bekommen ....ich hatte erst Schwierigkeiten weil ich nur ein Teilegutachten dabei hatte und musste die kleene nochmals vorstellen weil Bremsen nicht okay und habe mir von Bridgestone was schicken lassen ....Einmal ne Unbendenklichkeitsbescheinigung ...und zwar war die vom TÜV Nord ....und dann ging es auch ohne EINTRAG...
Wer mag kann meine Bescheinigung haben.
LG Micha

Hallo Ronny

ich fahre den BT45
in den Größen 130/90-16 hinten und 110/90-16 vorne bin sehr zufrieden damit und passen
ohne Probleme auf meine Felgen.

Gruß Michael

Also bei meiner GPX sind auch 110 / 130 im Schein eingetragen, die Vorbesitzerin ist aber mir 120 / 150 zum TÜV, ohne Probleme.
Ich fahre diese Reifen ja noch, und werde mir den Sommer auch dieselben montieren lassen.
Habe die aus dem Internet ausgedruckte Bescheinigung halt immer dabei, soll angeblich reichen.
Wenn ich im August zum TÜV fahre, merke ich ja, was der sagt 🙂

Wenn du die Reifenfreigabe vom Reifenhersteller hast der dann auch noch Aktuell ist gibts keine Probleme.

Letztes Jahr war ich beim GTÜ für HU der hat sich das genau angesehen, war aber in Ordnung.
Unten die PDF die vom Hersteller habe ich aus Internet, diese reicht vollkommen aus!

Gruß.

Reifenfreigabe-kawa

Und bei mein letzten Tüv hat er nicht mal dannach gefragt.

Gruß

Hallo zusammen

ja die Freigabe vom Hersteller reicht.

Habe meine direkt von meinem Reifenhändler bekommen.

Devil 4

Hallo zusammen

Grundsätzlich dürfen nur Reifengrößen gefahren werden die Eingetragen sind, dass mal vorne weg.

Dann, genau lesen.

Reifen Freigabe soweit die Reifengröße eingetragen ist im Schein.

Klartext: Die Freigabe sagt aus, dass die Reifen auf dem Motorrad gefahren werden dürfen, wenn sie mit der Reifenangabe im Schein übereinstimmen.

Devil 4

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