Bremswirkung zu schwach bei Anhängerbetrieb
Ein Hallo in die Runde.
Ich bin neu hier, auch wenn ich das Auto schon fast ewig habe, und melde mich mal sofort mit einer Frage.
Die Suchfunktion hat mich nicht wirklich weitergebracht. (Vielleicht ist die auch nur nicht Frauentauglich😁 )
Nun zu meinem Anliegen : Ich fahre einen Audi S6/4B und muss umzugsbedingt jetzt recht oft mit Anhänger fahren, um meine Pferde zu transportieren. Dabei merke ich, dass die Bremsen am Auto doch schnell an ihre Grenzen stoßen.
Kann man da (kostengünstig) was machen?
Einen versierten Schrauber habe ich an der Hand, da gibt es schon mal kein Problem.
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.
29 Antworten
Ich sehe das Problem auch beim Anhänger.
Habe einen Allroad Diesel mit der gleichen Bremsanlage wie die Themenstarterin (HP2 1LX). Ich ziehe mit meinem oft meinen großen Anhänger (ZGG 3,0t). Hoffe immer das ich noch im erlaubten Gewichtsbereich bin 🙄🙄🙄
Ich kann nur sagen das ich nie Probleme hatte das meine Bremse überfordert war oder ähnliches.
Schau mal ob du beim Anhänger die Bremse vielleicht stärker einstellen lassen kannst. Je nach Anhänger muss die im laufe der Zeit nachgestellt werden wenn sich die Klötze abnutzen.
MfG
@-Audi-Marco-
Habe ich richtig gelesen, dass der S6 2.100 kg gebremst anhängen darf?
3t an Deinem Allroad finde ich etwas viel, oder? Meines Wissens darf der Q7 das gerade mal anhängen.
@CK_beats
Ja hast du richtig gelesen. Ich habe einen Allroad Diesel 179PS der darf 2.100 KG gebremst und bis 2.400 KG unter bestimmten Voraussetzungen (antischlinger Kupplung) ziehen. Mein Anhänger hat ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3.000 KG. Ich darf diesen also ziehen solange das tatsächliche Gewicht incl. Ladung 2.100 KG nicht überschreitet.
Würde gerne mehr dürfen! Sollte hier jemand wissen wie ich es schaffen kann das ich mehr ziehen darf würde ich mich über Info´s dazu freuen.
MfG
Leider hat der Allroad wirklich nur 2.1T zugelassen obwohl er sich mit den 3T gespielt hat.
Aber selbst die Autobahnpolizei die mich aufhielt weil ein Gurt-Ende lose war (jenes welches überbleibt wenn man etwas verzurrt) hat nicht gemeckert. Dabei sah ich mich in Gedanke schon mit Anzeigen überhäuft und mit einem Traktor den ich irgendwie legal nach Hause bringen muss 😁
Ich finde es auch schade dass der nur 2.1t ziehen darf. Selten so einen geilen Zugesel gehabt. Das tolle ist zB man beläd den Anhänger mit maximaler Stützlast, der Allroad geht hinten in die Knie. Man startet ihn, er pumpt sich hoch und die Dämpfung wird straffer.
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@Ghost-Writer:
Wenn Du den Hänger in den ersten Jahren nur zärtlich im Flachland gefahren hast, dann kann es in hügeligem Gelände sehr schnell dazu kommen, daß sich die Bremsen quasi einfahren. Soll heißen: In den ersten Jahren Flachlandberieb sind sie gar nicht richtig strapaziert worden. Ein paar längere Gefällstrecken mit Beladung und ständig leichtem Bremsen bewirkt dann, daß sich die Bremsbacken in Trommeln erst mal richtig an die Trommeln anpassen. Dies kann bei nur einer Fahrt passieren, hat also nichts mit dem Tüv zu tun.
Du kannst selbst testen, ob dies bei Dir der Fall ist: Direkt hinter der Kupplung des Hängers ist das Teleskopelement, das beim Bremsen durch den auflaufenden Hänger zusammengeschoben wird. Laß jemaden Dein Auto mit leerem Hänger dran mit Schrittgeschwindigkeit fahren und dann relativ hart abbremsen (keine Vollbremsung mit ABS). Wird das Teleskopelement bis zum Anschlag zusmmengeschoben (man hört dann das Anschlagen) muß die Bremse nachgestellt werden. Kommen die Räder des leeren Hängers kurz zum Blockieren bei trockener Straße bevor das Gespann steht sollte alles in Ordnung sein.
Wenn Du den Hänger einseitig mit einem Wagenheber aufbockst (Hänger sollte dabei an ein Fahrzeug angekuppelt sein), kannst Du durch langsames Anziehen der Handbremse des Hängers prüfen, ob auch tatsächlich alle Räder des Hängers gebremst werden. Die Räder werden dabei von einer zweiten Person von Hand gedreht. Die Handbremse wirkt auf die selbe Mechanik wie die Auflaufbremse.
Viel Erfolg...
@- Audi-Marco-
Dir ist schon klar, dass immer das zulässige Gesamtgewicht zählt und nicht die tatsächlich beladene Menge, oder?
Es ist verboten einen 3t Anhänger an ein Auto mit max. 2,1t Zuglast anzuhängen. Egal, ob mit 3t beladen, 2 oder leer.
Du darfst auch keinen 40 Tonner leer fahren, wenn Du einen Führerschein CE oder C1E hast.
Aber Du wärest nicht der erste, der bei einer Kontrolle eines Besseren belehrt wird.
Gibt eine ordentliche Anzeige.
@Schnellda
Der von Dir vogeschlagene Test wird auch beim TÜV durchgeführt, wenn kein geeigneter Rollenprüfstand vorhanden ist.
Jedoch hast Du leider keine Aussage über die Leistung der Bremsen.
Natürlich blockieren die Räder im leeren Zustand, wenn noch irgendwo Belag anliegt.
Aber bei voller Beladung reicht das dann nicht mehr aus.
Also, Trommel abnehmen, Beläge prüfen, neu Einstellen.
@CK_beats:
Wollte auch nur eine Testanleitung geben, die man schnell mal vor der eigenen Garage durchführen kann. Es gibt natürlich auch andere Faktoren, die das Bremsverhalten des Hängers beeinflussen, z.B. könnte die Auflaufvorrichtung schwergängig sein (sollte gelegentlich gefettet werden) oder die Beläge sind verglast weil zu heiß geworden.
Wenn man aber mit diesem Test merkt, daß die Auflaufvorrichtung anschlägt weiß man auf jeden Fall, daß etwas mit dem Hänger nicht stimmt (um diese Frage ging es ja eigentlich), und das sollte auf jeden Fall eine Fachwerkstatt machen.
In Sachen Anhängelast liegst Du aber falsch. In §45 der StVZO ist immer von der tatsächlichen Anhängelast die Rede, nicht von dem zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers. Es ist also zulässig, einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t, der aber tatsächlich nur 2,1t wiegt, mit einem Fahrzeug zu ziehen, das eine maximale Anhängelast von 2,1t hat.
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist bei der erforderlichen Führerscheinklasse ausschlaggebend. Es gibt sehr kleine Anhänger (Typ "Klau-Fix" vom Baumarkt😁) die man sogar ohne Anhängerführerschein ziehen darf. Pferdeanhänger fallen aber nicht in diese Klasse.
Entschuldige bitte die Frage, aber was zum Geier ist ein 'Anhängerführerschein'?
So etwas habe ich nie machen müssen.
So ist es bei uns, soll doch EU-konform sein. Ich darf mit BE unsere Caravan ziehen, meine Frau mit nur B nicht (Gespanngewicht 50 Kg zu hoch). Auch darf ich immer mit dem aktuellen Anhängergewicht rechnen, die mit B nur zulässigen Gesamtgewicht.
Ist es in Deutschland anders?
Ach, diese ganzen neuen FS-Klassen. Da blickt doch niemand mehr durch. Ich habe noch schön altmodisch die Klassen 1 bis 5 im Schein stehen und darf damit praktisch alles fahren. 😉
Bei den alten FS war der Anhänger incl. ;-)
Ich würde auch mal die Bremsen am Hänger überprüfen lassen, zu alte Beläge können verglasst sein oder anders und somit die Leistung nicht mehr bringen.
Der S6 hat schon eine halbwegs gute Bremse, nur nicht für 2to Auto mit Anhänger.
Wenn dein Mechaniker Fragen zu der Infolektüre hat einfach melden.
Empfehlen würde ich den Umbau auf 345mm mit 1k Sattel an der VA und hinten 330mm mit A6 4F/ S4 B6 teilen um noch 17er Winterräder fahren zu können. Das ist dann Standfester, noch unterhaltbar von den Kosten und einfach zu besorgen.
Gruss Scholli
schließe mich den vorrednern an, fahre auch öfter richtig fette Gespanne am D2 und T5, die haben zwar beide keine HP2, aber trotzdem: einen guten anhänger merkst du im betrieb kaum.
Wenn es beim bremsen und anfahren kracht dann ist der Stoßdämpfer in der Auflaufeinrichtung im arsch, nicht schlimm aber auf dauer bremsenkillend
kannst dich ja ds nächste mal wenn du gefahren bist den wagen abstellen, und mit dem fuß das anhängermaul kräftig mit richtig druck richtung heck drücken, wenn es sich sehr weit eindrücken lässt ist die sache klar, pferdehänger haben meistens Alko achsen, die älteren können ganz leicht auf der Grube nachgestellt werden, die beläge halten eigentlich immer eeeewig!
mfg
Zitat:
@Schnellda schrieb am 13. September 2015 um 10:53:18 Uhr:
In Sachen Anhängelast liegst Du aber falsch. In §45 der StVZO ist immer von der tatsächlichen Anhängelast die Rede, nicht von dem zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers. Es ist also zulässig, einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t, der aber tatsächlich nur 2,1t wiegt, mit einem Fahrzeug zu ziehen, das eine maximale Anhängelast von 2,1t hat.
Wow!
Danke für die Info.
Ist zwar OT, aber wieder dazu gelernt!
Meine Führerscheine sind schon ein paar Tage her. Ich hatte nur irgendwas mit dem zulässigen Gesamtgewicht in Erinnerung!
Sooo, mein Schrauber hat sich den Anhänger mal zur Brust genommen.
Tatsächlich ist die Auflaufeinrichtung defekt (darf die das nach fünf Jahren? 😠).
Das werde ich jetzt instandsetzen lassen und dann dürfte alles wieder gut sein.
Vielen lieben Dank für die ganzen hilfreichen Antworten. Ihr seid echt super! 😉
Wir tun was wir können, auf der anderen Seite des Bildschirms ;-)