Bremsseil bei abn. AHK

Hallo Gemeinde

eine Frage beschäftigt mich schon was länger.
Ich habe erstmals eine abnehmbare AHK am Auto, vorher immer starre.
Wenn ich jetzt das Bremsseil, wie gehabt um den Kugelkopf lege ( siehe auch Caravaning August Ausgabe Seite 37 Bild oben ) und der Kopf fliegt raus, ist der Effekt der, dass keine Bremsung stattfindet, also der WW ungebremst weiterrollt.
Jetzt könnte ich das Seil noch an einer Öse in der Nähe der AHK montieren. Hab ich ausprobiert und festgestellt, dass das Seil so kurz ist, dass bei Linkskurven die Bremse anzieht. Fällt also auch aus.
Gibt es längere Bremsseile ?
Wie aufwändig ist die Montage ?
Wo befestigt Ihr Eure Bremsseile ?
Wem ist schon mal der Kugelkopf abgeflogen ?

Bevor Fragen kommen....nein ich bin eigentlich kein Angsthase, aber so eine abnehmbare AHK ist von der Konstruktion, wenn man sich das mal genauer ansieht, nicht gerade vertrauenerweckend.

Ich hoffe, Ihr könnt mir mit ein paar weiterführenden Antworten helfen.

Gruß

WWAndi

Beste Antwort im Thema

Nun gut, werde in Zukunft in Duo-Vision fahren.
Ein Bremsseil direkt an der abnehmbaren AHK, ein zweites an der Abschleppöse.
Dazu werde ich kleine europäische Länderflaggen ans jeweilige Bremsseil hängen, damit ich den Kontrolleuren in der EU das Leben erleichtere.

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Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Nun gut, werde in Zukunft in Duo-Vision fahren.
Ein Bremsseil direkt an der abnehmbaren AHK, ein zweites an der Abschleppöse.
Dazu werde ich kleine europäische Länderflaggen ans jeweilige Bremsseil hängen, damit ich den Kontrolleuren in der EU das Leben erleichtere.

Hi Tempomat,

super Idee, solltest du dir patentieren lassen, LOL!!

Hab mir beim 318iA Touring auch die AHK nachträglich anbauen lassen , ist ein Teil von Westfalia das auch von BMW verbaut wird. Es gibt keine Möglichkeit die Abschleppöse einzuschrauben um das Abreisseil dort zu befestigen weil es dort kein Gewinde gibt. Es bleibt also so wie es ist , dass Seil um den Kugelhals legen und gut ist. Natürlich sollte jeder der eine abnehmbare hat soviel Gehirnschmalz einsetzen und die Kupplung ordnungsgemäß einhängen und auf jeden Fall auch verriegeln und abschliessen. Diejenigen die damit überfordert sind lassen sich besser die starre Version verbauen.

MfG. Biker

Zitat:

Original geschrieben von Biker12437


Hab mir beim 318iA Touring auch die AHK nachträglich anbauen lassen , ist ein Teil von Westfalia das auch von BMW verbaut wird. Es gibt keine Möglichkeit die Abschleppöse einzuschrauben um das Abreisseil dort zu befestigen weil es dort kein Gewinde gibt. Es bleibt also so wie es ist , dass Seil um den Kugelhals legen und gut ist. Natürlich sollte jeder der eine abnehmbare hat soviel Gehirnschmalz einsetzen und die Kupplung ordnungsgemäß einhängen und auf jeden Fall auch verriegeln und abschliessen. Diejenigen die damit überfordert sind lassen sich besser die starre Version verbauen.

MfG. Biker

Das reicht nicht. Bei einer Verkehrskontrolle wirst du reichlich Geld los, habe heute von einem Bekannten erfahren dass er sogar 3 Punkte wegen mangelnder Sicherung + 100.- Euro bekommen hat.

Das Abreisseil darf nicht an dem abnehmbaren Kugelkopf befestigt werden.

UNO

ich hatte schon einige Kontrollen. Es ging um die Ladungssicherung. Es wurde nie das Abreißseil bemängelt. In der Betriebsanleitung steht nichts, das ich dieses an der Öse befestigen muss. Und der Karabiner würde auch nicht passen, als Schlaufe wäre es dann zu eng. (allroad)
Eine Öse am Zugfahrzeug wäre wohl immer sinnvoll, aber es besteht kein Pflicht!!
Betriebsanleitung ist zu befolgen. Da steht in einigen auch, nach Gebrauch ist die abnehmbare AHK sofort zu entfernen. 😉

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Ich habe bei meinem durchaus noch aktuellen Golf 6 genau nachgesehen:

In der Bedienungsanleitung steht, dass man das Abreißseil ordnungsgemäß anbringen muss. Leider wird nicht weiter darauf eingegangen.

Weiterhin steht dort:
"Wenn Ihr Fahrzeug bereits werkseitig mit einer Anhängevorrichtung geliefert wurde, ist alles für den
Anhängerbetrieb technisch und gesetzlich Notwendige bereits berücksichtigt."

Mein Golf hat eine werksseitig verbaute abnehmbare AHK und es gibt definitiv keine Möglichkeit das Abreißseil extra mit dem Zugwagen zu verbinden. Habe nämlich schon mit hellem Licht gesucht.

Die Abschleppöse kann ebenfalls nicht benutzt werden, denn (Zitat aus der Bedienungsanleitung):

"An Fahrzeugen, die werkseitig mit einer Anhängevorrichtung ausgestattet sind, befindet sich hinter der Abdeckung keine Aufnahme für die einschraubbare Abschleppöse. Zum Abschleppen ist der Kugelkopf zu montieren und zu benutzen"

Wenn es, für in Deutschland zugelassene Autos, tatsächlich Vorschrift ist, das Abreißseil bei einer abnehmbaren AHK direkt an der Karosserie zu befestigen, dürften wahrscheinlich alle Golf 6 mit werksseitiger AHK ohne gültige Betriebserlaubnis sein.

Naja, Beienungsanleitungen stehen zumeist "unter Vorbehalt technischer Änderungen", somit ist der Hersteller raus. Bei gesetzlichen Regelungen und deren Auslegung findet man meist keinen Vorbehalt und Einsatz des gesunden Menschenverstandes sollte einem schon klar machen, dass die Befestigung am schwächsten Glied risikobehaftet sein kann (nicht muss)

Hallo!

Ich weiß ja nicht ob das noch für jemanden interessant ist, aber ich habe gerade bei unserem VW Golf V Variant an die von VW montierte abnehmbare Anhängerkupplung (Westfalia A40V) eine Öse für das Abreißseil nachgerüstet.

Ich habe mir dazu ein in Holland auch Hulpkoppeling genanntes Anbauteil besorgt, das man bei diversen holländischen und belgischen Internethändlern auch unter diesem Namen finden und kaufen kann.

Bei deutschen Händlern bin ich weniger gut fündig geworden, vielleicht fehlte mir aber auch nur eine zündende Idee wie das Teil im Deutschen heißt. Einen Treffer hatte ich aber unter: Anhängersicherung mit Schlinge oder in der eBucht unter: Halter für Abreißseil.

Angebaut habe ich es an dem festen, am Fahrzeug verbleibenden Teil der AHK, so wie es in Holland oder in einigen Skandinavischen Ländern wohl vorgeschrieben ist (s. angehangens Bild).

Lediglich die mitgelieferten M10x50 Schrauben musste ich gegen M10x60 aus dem Baumarkt austauschen.

Die Anbringung ist mit einem 17er Maulschlüssel (zum Gegenhalten auf der Steckdosenseite) und einer 17er Nuss mit Knarre problemlos möglich, wenn auch ein wenig eng.

Die Kosten betrugen 12,39 EUR für das Teil plus die längeren Schrauben.

Damit habe ich ein besseres Gefühl und dem Holländer sollte es auch genügen, egal ob es jetzt von der Gesetzgebung in Holland her so sein muss oder nicht. Da kann ich mir dort jetzt jegliche Diskussion sparen.

Gruß

Frank

Bommel,
mir als Kunde kann das eigentlich relativ egal sein. Ich muss es definitiv nicht wissen, ob das Bremsseil eventuell einen gesonderten Befestigungspunkt benötigt oder nicht. Zum Allgemeinwissen von Autofahrern gehört diese Kenntnis m.E. nicht.
Ich halte mich einfach 100%-ig an meine Bedienungsanleitung.

Wenn ich das Seil über die Kupplungskugel lege, dann habe ich genau das getan, was mir bei meinem im Deutschland zugelassenen und offensichtlich mit einer Betriebserlaubnis, die auch für die AHK gelten muss, versehenen Fahrzeug, möglich ist.

Zur Sicherheit, obwohl das eigentlich nicht meine Aufgabe ist, weder als Halter noch als Fahrer, habe ich die Meinung von VW zu diesem Thema eingefordert. Mal sehen, was die Schreiben.

@Frank:

Ich habe mal über Google geschaut, aber keinen Shop gefunden der diese Ösen nach Deutschland verschickt.
Könntest du evtl.mal einen Link einstellen wo du diese Öse gekauft hast?

Gruss
Björn

Ich lese hier schon die ganze Zeit mit und finde die Ansichten richtig spannend. Keine Ahnung wie es wirklich ist, gesunder Menschenverstand gegen Gesetzes- oder Verordnungslage?!
Jetzt aber mal ein ganz ketzerischer Gedanke:
Diese nachträglich verbaute Öse aus den Beneluxländern hat wahrscheinlich ja keine Zulassung für Deutschland, theoretisch (da zusammen mit einem vorgeschriebenen Teil, dem Abreißseil verwendet) bedeutet das doch den Verlust der Betriebserlaubnis, oder?! Ich besitze z.B. eine Fahrradträger für die Anhängerkupplung aus den Niederlanden von ca. 1990, der ist hier (obwohl die Dinger inzwischen auch in Deutschland ja massenweise zugelassen sind!) nicht zugelassen.

Hallo Björn,

wenn Du bei Google nur die 3 Worte: Anhängersicherung mit Schlinge eingibst findest Du schon ein paar Treffer, z.B.: "http://www.multishop-stollberg.de/...t-Schlinge-HP0438103_p7318_x2.htm oder http://www.restposten.de/article-8729178.html
.
Ich selbst habe es über die eBucht gekauft, Suchtext hier Halter für Abreißseil , z.B. Artikelnummer: 230410874264 .

Gruß

Frank

Danke für die Links!🙂
Habe bei Google nur "Hulpkoppeling" eingegeben und demnach nur Niederländische Shops gefunden.
Gruss
Björn

Hallo bebahunter,
da bin ich der gleichen Ansicht.
Wenn ich einen Zusatz an einer Komponente anbaue, die eine ABE (oder sonstige Betriebserlaubnis) hat und in deren ABE dieses Zusatzteil nicht mit aufgeführt ist, erlischt die Betriebserlaubnis.

Man darf viele LED-Innenleuchten nicht mal in das Auto einbauen, da sollte es schon stark verwundern, dass man eine Komponente (AHK), für die eine Betriebserlaubnis erforderlich ist und die zudem stark sicherheitsrelevant ist, mit einem zusätzlichen Teil (ohne ABE), dass zudem für das sichere Auslösen der Anhängerbremse zuständig ist, verändern darf.

Das mag in anderen Ländern funktionieren, in D mit Sicherheit nicht.
Es gibt z.B. auch viele Fahrradträger für die AHK mit denen z.B. Skandinavier auf deutschen Straßen herumfahren (bei denen sowohl die Beleuchtung, als auch das Nummernschild abgedeckt ist), die, an in Deutschland zugelassenen Autos, definitiv nicht betrieben werden dürfen.

Ich habe gerade mit "meinem" TÜV Prüfer (TÜV Nord) gesprochen, da ich diese Öse auch montieren will.

Man darf an einer AHK keine Schweißarbeiten etc. vornehmen.
Eine Klemmbefestigung für eine Öse oder z.B. Halter für einen Fahrradträger haben keinerlei Einfluss auf die Betriebserlaubnis der AHK.

An Westfalia hab ich eine schriftliche Anfrage gestellt. Mal schauen was die sagen...

Björn

Zitat:

Original geschrieben von Björn_R


Ich habe gerade mit "meinem" TÜV Prüfer (TÜV Nord) gesprochen, da ich diese Öse auch montieren will.

Man darf an einer AHK keine Schweißarbeiten etc. vornehmen.
Eine Klemmbefestigung für eine Öse oder z.B. Halter für einen Fahrradträger haben keinerlei Einfluss auf die Betriebserlaubnis der AHK.

An Westfalia hab ich eine schriftliche Anfrage gestellt. Mal schauen was die sagen...

Björn

Der Hersteller kann / darf diese öse anschweisen und es erlischt NICHT die ABE

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