Bremsseil bei abn. AHK

Hallo Gemeinde

eine Frage beschäftigt mich schon was länger.
Ich habe erstmals eine abnehmbare AHK am Auto, vorher immer starre.
Wenn ich jetzt das Bremsseil, wie gehabt um den Kugelkopf lege ( siehe auch Caravaning August Ausgabe Seite 37 Bild oben ) und der Kopf fliegt raus, ist der Effekt der, dass keine Bremsung stattfindet, also der WW ungebremst weiterrollt.
Jetzt könnte ich das Seil noch an einer Öse in der Nähe der AHK montieren. Hab ich ausprobiert und festgestellt, dass das Seil so kurz ist, dass bei Linkskurven die Bremse anzieht. Fällt also auch aus.
Gibt es längere Bremsseile ?
Wie aufwändig ist die Montage ?
Wo befestigt Ihr Eure Bremsseile ?
Wem ist schon mal der Kugelkopf abgeflogen ?

Bevor Fragen kommen....nein ich bin eigentlich kein Angsthase, aber so eine abnehmbare AHK ist von der Konstruktion, wenn man sich das mal genauer ansieht, nicht gerade vertrauenerweckend.

Ich hoffe, Ihr könnt mir mit ein paar weiterführenden Antworten helfen.

Gruß

WWAndi

Beste Antwort im Thema

Nun gut, werde in Zukunft in Duo-Vision fahren.
Ein Bremsseil direkt an der abnehmbaren AHK, ein zweites an der Abschleppöse.
Dazu werde ich kleine europäische Länderflaggen ans jeweilige Bremsseil hängen, damit ich den Kontrolleuren in der EU das Leben erleichtere.

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Zitat:

Original geschrieben von Toon2006


was ist an meiner ausführung falsch?

Nichts!

@situ:
"Bei meinem Octavia ist eine Anhängelast eingetragen und er hat werksmäßig eine (abnehmbare) AHK, trotzdem hat er auch selbstverständlich die vorgeschriebene hintere Abschleppöse und ich gehe mal fest davon aus, dass mein 2-jähriger, in Deutschland zugelassener und verbesserter - dafür preiswerterer - Golf-Klon, den deutschen StVZO-Bestimmungen entspricht (beim Golf V/VI ist es - kann ja auch nicht anders sein - exakt auch so). Poste doch mal, was für einen Golf exakt du fährst (Golf I, II, II, IV, V oder VI?).

Die Öse ist nicht ersichtlich, sondern liegt mit dem Reserverad - beim Golf ein EXTRA, hier natürlich Serie - im Kofferraum. Wird sie benötigt, muss an der Stoßfängerschürze rechts unten ein kleines Teil ausgeklippt und die Öse eingeschraubt werden. Steht auch in der Anleitung exakt beschrieben."

Ist zwar nicht ganz so entscheidend, aber bei etwas genauerem Nachlesen und und nur geringer Marktkenntnis, sollte man eigentlich erkennen, dass es sich bei einem "1-jährigen" Golf nur um den aktuellen Golf 6 handeln kann. (um Golf 1 bis 4 jedenfalls garantiert nicht!)

Deine Rückschlüsse vom aktuellen Octavia auf den aktuellen Golf sind zudem schlichtweg falsch!

Der aktuelle Golf hat bei werksmässig montierter AHK zwar die Abschleppöse, diese Öse kann aber nur vorne montiert werden, da hinten, hinter der vorhandenen Abdeckung, kein Gewinde dafür existiert.

Hierzu ein paar Zitate aus der Bedienungsanleitung des Golf:

"Wenn Ihr Fahrzeug bereits werkseitig mit einer Anhängevorrichtung geliefert wurde, ist alles für den
Anhängerbetrieb technisch und gesetzlich Notwendige bereits berücksichtigt.

...

Das Abreißseil des Anhängers muss immer ordnungsgemäß am Zugfahrzeug befestigt sein. Lassen Sie
das Abreißseil zwischen Anhänger und Zugfahrzeug so weit durchhängen, dass genügend Spiel für das
Fahren um die Kurve vorhanden ist. Das Abreißseil darf jedoch nicht so weit durchhängen, dass es im
Fahrbetrieb auf dem Boden schleift.

...

Die Anhängevorrichtung kann auch zum Abschleppen von Fahrzeugen verwendet werden
? Heft 3.3 „Rat und Tat“, Kapitel „Abschleppöse hinten“. Daher sollte der Kugelkopf (2) der Anhängevorrichtung
immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

...

Fahrzeuge mit werkseitig eingebauter Anhängevorrichtung
An Fahrzeugen, die werkseitig mit einer Anhängevorrichtung ausgestattet sind, befindet sich hinter der
Abdeckung keine Aufnahme für die einschraubbare Abschleppöse. Zum Abschleppen ist der Kugelkopf
zu montieren und zu benutzen ? Heft 3.2 „Fahren“, Kapitel „Fahren mit einem Anhänger“.

...

• Fahrzeuge mit werkseitig eingebauter Anhängevorrichtung dürfen nur mit einer Abschleppstange, die
speziell für die Montage an einem Kugelkopf geeignet ist, abschleppen. Bei Benutzung einer nicht geeigneten Abschleppstange können der Kugelkopf und das Fahrzeug beschädigt werden. Benutzen Sie statt dessen ein Abschleppseil.

...

• Die Anhängevorrichtung kann auch zum Abschleppen von Fahrzeugen verwendet werden. Daher
sollte der Kugelkopf der Anhängevorrichtung immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
• Fahrzeuge mit werkseitig eingebauter Anhängevorrichtung haben im Stoßfänger hinten keine Gewindebohrung für die Abschleppöse."

Und damit zum wiederholten Mal:

Mit meinem a k t u e l l e n Golf kann man ausschließlich mit der werkseitigen AHK abschleppen!
Eine Abschleppöse für hinten gibt es nicht!

Eine Öse für das Abreißseil existiert ebenfalls nicht!
(Das steht in keiner Anleitung. Ist aber trotzdem so. Über etwas, was nicht existent ist ist, wird eine Bedienungsanleitung auch kaum etwas aussagen!)

Dieses Auto gehört eindeutig zu den meistverkauften Autos in Deutschland und wenn es, so wie mein Auto ausgestattet ist, nicht zulässig wäre, würden alle aktuellen Golf mit werksseitiger AHK ohne Betriebserlaubnis sein.

Der Golf widerspricht der StVZO, ist aber auch egal da er ein EG-genehmigtes Fahrzeug ist. Entweder hat der eine Ausnahmegenehmigung oder die haben im letzten Jahr was geändert.

Bis dato galt nach Richtlinie folgendes:
"Abschleppeinrichtung an Pkw, Ersatz durch Anhängeeinrichtung mit Kupp-lungskugel. Wird die Abschleppeinrichtung nach § 43 Abs 2 durch den Anbau ei-ner Kugelkupplung oder aus anderen Gründen unbrauchbar, so gilt § 43 Abs 2dennoch als erfüllt, wenn die Kupplungskugel fest angebracht, also nicht ab-nehmbar ist. (1975)"

Kann also höchstens sein dass VW bzw. der Anhängekupplungshersteller die abnehmbare Kupplung trotzdem irgendwie als zulässige Abschleppeinrichtung genehmigt bekommen haben. Warum und wie auch immer, aber das frage ich mich an manchen anderen Stellen auch. Habe gerade mal eine offizielle Anfrage bei VW gestartet, mal gucken was die dazu sagen.

Nur nach §43 STVZO ist die Verwendung der abnehmbaren AHK zum Abschleppen definitiv nicht ausgeschlossen. Den Begriff Abschleppöse o.ä. gibt es dort gar nicht.

Dort steht ja nur
Zitat:
"...eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben."

Diese Kriterien erfüllt die abnehmbare AHK auf jeden Fall und deren lösbare Verbindung ist wohl eher sicherer, als eine lose eingeschraubte Öse (denn die ist ja definitiv auch abnehmbar und hat keine zusätzliche Sicherung)

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@navec: Ja - dann habe ich mich in dem Punkt geirrt und nehme mal an, dass das dann auch nach StVZO §43 zulässig ist. Dann ist ein Golf-Fahrer gut beraten, eine entsprechende Abschleppstange mitzuführen.

Der Octavia ist ja bekannter Weise ein verbesserter Golf und hat wohl deswegen selbstverständlich trotz werksseitiger AHK (starr leider auch nicht lieferbar) das Gewinde (links rum; warum?) für die Abschleppöse auch hinten.

Dann ist es also beim Golf nicht möglich, eine Öse als alternative zusätzliche Sicherung zu nutzen.

Also der Golf ist ganz bestimmt nicht das einzige aktuelle Auto, dass bei werksseitiger AHK keine hintere Abschleppöse mehr hat!

Habe vorhin mal gegoogelt.

Wahrscheinlich wird die "werksseitige" AHK bei Skoda gar nicht direkt im Werk montiert und somit sind alle Karosserievarianten gleich. (Ähnlich, wie z.B. Opel das macht)

Bei VW spart man sich offensichtlich die Kosten für den zusätzlichen Arbeitsgang, das Gewinde in die vorhandene Buchse zu schneiden.

Wenn du die Auszüge aus der Betriebsanleitung genau gelesen hättest, würdest du erkennen, dass ein Abschleppen auch mit dem Seil zulässig ist. Die Angabe mit der Abschleppstange sagte nur aus, dass, wenn man mit einer Abschleppstange und AHK abschleppt, die Abschleppstange für die Befestigung an der AHK geeignet sein muss.

Gewinde linksherum bei der Abschleppöse soll (hab ich mal gelesen) mit dem üblichen Drall von Abschleppseilen besser harmonieren.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Wahrscheinlich wird die "werksseitige" AHK bei Skoda gar nicht direkt im Werk montiert und somit sind alle Karosserievarianten gleich.

Mein Octavia wurde so ausgeliefert, wie man ihn in Bratislava gebaut hat und enthält auch die sonstiges werksseitigen Anpasssungen (von CAN-Bus über Sicherungen bis Kühler).

Anders aber als in der Wikipedia angeblich behauptet, dürfte VW deinem Golf sehr wohl auch zusätzlich ein Gewinde für die Abschleppöse spendieren.

Der Hinweis, dass die schwere AHK wegen Fehlens der leichten Öse (bzw. des Gewindes, sie zu befestigen) ständig mitzuführen ist, unterstreicht wiederum die Pflicht nach StVZO, eine solche Möglichkeit vorzuhalten. Sicher hat man mit viel Aufwand die Zusatz-Kg woanders wieder eingespart, denn jedes Kilo zählt!

Leider ist es auch nicht möglich, sich eine zusätzliche Sicherung durch z. B. ein um den Querträger der AHK geschlungenes Drahseil zu schaffen (das wäre ohne Abbau von Teilen möglich). Weil aber die starren Teile so hoch verbaut sind, würde das Abreißseil, wenn man mal vergißt, es nach dem Abhängen auszuklinken, die Heckschürze beschädigen.

Ich gehe jetzt in den Keller, und fertige mir ein Sicherungsseil zur Abschleppöse an. Keinerlei Vorschrift, aber ich fühle mich besser.

EDIT: Fertig - altes Spanngurtstück, als Schlaufe (durch die das Abreißseil geführt wird), an einem Ende sehr kräftiger Karabinerhaken für die Öse. 50 cm lang; locker, aber nicht schleifend.

wenn eine AHK ab werk verbaut wurde, reicht diese logischerweise auch aus. im §43 steht ja nicht drin: es muss unbedingt eine öse am farzeug sein, sondern sinngemäß, eine ausreichende befestigungsmöglichkeit für ein abschleppseil/stange und das ist mit einer AHK gegeben.

Ich ziehe diesen Thread noch einmal hoch, da ich inzwischen eine schriftliche Bestätigung von VW habe, dass eine Öse für das Abreißseil auch in meinem Fall mit werksseitig montierter AHK, wo es keine Abschleppöse gibt, keine Vorschrift ist. Ich soll das Abreißseil um den abnehmbaren Haken schlingen. Das wäre in Ordnung.

Diese Bestätigung führe ich jetzt im Auto mit und hoffe dadurch längeren potentiellen Diskussionen mit Ordnungshütern zu entgehen.

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