Bremsseil bei abn. AHK

Hallo Gemeinde

eine Frage beschäftigt mich schon was länger.
Ich habe erstmals eine abnehmbare AHK am Auto, vorher immer starre.
Wenn ich jetzt das Bremsseil, wie gehabt um den Kugelkopf lege ( siehe auch Caravaning August Ausgabe Seite 37 Bild oben ) und der Kopf fliegt raus, ist der Effekt der, dass keine Bremsung stattfindet, also der WW ungebremst weiterrollt.
Jetzt könnte ich das Seil noch an einer Öse in der Nähe der AHK montieren. Hab ich ausprobiert und festgestellt, dass das Seil so kurz ist, dass bei Linkskurven die Bremse anzieht. Fällt also auch aus.
Gibt es längere Bremsseile ?
Wie aufwändig ist die Montage ?
Wo befestigt Ihr Eure Bremsseile ?
Wem ist schon mal der Kugelkopf abgeflogen ?

Bevor Fragen kommen....nein ich bin eigentlich kein Angsthase, aber so eine abnehmbare AHK ist von der Konstruktion, wenn man sich das mal genauer ansieht, nicht gerade vertrauenerweckend.

Ich hoffe, Ihr könnt mir mit ein paar weiterführenden Antworten helfen.

Gruß

WWAndi

Beste Antwort im Thema

Nun gut, werde in Zukunft in Duo-Vision fahren.
Ein Bremsseil direkt an der abnehmbaren AHK, ein zweites an der Abschleppöse.
Dazu werde ich kleine europäische Länderflaggen ans jeweilige Bremsseil hängen, damit ich den Kontrolleuren in der EU das Leben erleichtere.

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Ich bin jetzt nur davon ausgegangen wenn man selber so eine Halterung nachrüstet.
Klar, wenn der Hersteller selber was an der AHK verändert das das wieder ganz anders ist, als wenn ich beim Schlosser um die Ecke ne Öse "ran brutzeln" lasse.

@osso1:
"Der Hersteller kann / darf diese öse anschweisen und es erlischt NICHT die ABE"

Wenn diese Schweißung in der oder einer gesonderten ABE aufgeführt ist, nicht, sonst schon!

Habe vorhin noch einen Rückruf von Westfalia bekommen.
Hier wurde mir auch bestätigt das eine Klemmschelle mit Öse zulässig ist und keine Auswirkung auf die ABE der Kupplung hat.
Westfalia bietet solche Ösenhalter selber im Zubehör an!

Zitat:

habe heute von einem Bekannten erfahren dass er sogar 3 Punkte wegen mangelnder Sicherung + 100.- Euro bekommen hat.

Geldwerter Rat an deinen "Bekannten": Ganz schnell zum Rechtsanwalt, damit er diesen Blödsinn sofort stoppt. (und nicht alles glauben, was Bekannte dir so erzählen).

Wir leben in einem funktionierenden Rechtstaat. Die Ahndung derartige Ordnungswidrigkeiten (wenn es eine wäre) müsste im Bußgeldkatalog festgeschrieben sein (ist es natürlich nicht).

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Zitat:

Original geschrieben von situ


Wir leben in einem funktionierenden Rechtstaat. Die Ahndung derartige Ordnungswidrigkeiten (wenn es eine wäre) müsste im Bußgeldkatalog festgeschrieben sein (ist es natürlich nicht).

Klar ist das festgeschrieben:

Nicht nur, das der Vorgang in der Betriebsanleitung des Wohnwagens beschrieben ist,
also zur ABE des Caravans gehört, sondern auch in der STVZO §41 Abs. 9......die Bremsanlage des Anhängers muß diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen............

Ausserdem wird es auch nach Nr. 189.2.2 Bkat geahndet:
"Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen"

Tatbestand:
§41, §69a STVZO; §24 STVG; 214.2 BKat

Kostet - ohne Bearbeitungsgebühren etc.:
EURO 90,00 plus 3 Pkte

Tja - viel Spass beim RA

Wenn der A n h ä n g e r sich vom Zugfahrzeug trennt, muss er... bla bla... zum stehen gebracht werden.

Das abnehmbare teil der AHK gehört definitiv zum Zugfahrzeug und nicht zum Anhänger!

Ich warte immer noch auf die Nennung der amtlichen Vorschrift, die VW dann zu einer großen Rückrufaktion (weil bei den werkseitigen Kupplungen eben keine Möglichkeit existiert, das Abreißseil am Zugfahrzeug direkt zu befestigen) veranlassen müsste.

Zitat:

Original geschrieben von campingfriend



Klar ist das festgeschrieben:

Sorry - ich habe nur die Überschrift des Threads gelesen, der ja alle 2 Monate in allen Foren mit den gleichen haarsträubenden Behauptungen auftaucht.

Ich dachte, es ginge hier um abnehmbare AHK und die Behauptung (selbstverständlich niemals irgendwie belegt), das Einhängen um den Kopf (anderes ist auch bei meinem Fahrzeug entsprechend ABE nicht möglich/vorgesehen) sei nicht ausreichend. Tschuldigung.

Das lose Herumhängen des Abreißseils ohne jede Funktion ist natürlich etwas anderes - ich dachte, das sei gar nicht diskutierbar und habe nicht realsiert, dass der "Bekannte" dafür löhnen musste (dann natürlich zu Recht) .

Wird das jetzt langsam zur Glaubenfrage und emotional 😉

Nachdem - wie oben schonmal verlinkt - eine abn AHK abgerissen ist , verlasse ich mich weder auf Gesetzgeber, noch Automobilhersteller (die ja früher auch mit Kleinstmotoren 1,9 to z.B. bei Passat als Anhängelast freigaben 🙄 ), sondern nur auf den gesunden Menschenverstand sowie meinen Wohnwagenhersteller der eindeutig in die Anleitung schreibt: Das Bremsseil ist an einem "fest mit dem Fahrzeug verbunden Punkt" zu befestigen. Wer der Auffassung ist, eine abnehmbare AHK sei fest verbunden "Bitte schön..." - aber nicht jammern, wenn schief geht (es gab durch freirollende Wohnwagen ja schon Tote, nachdem die abnehmbare AHK abriss).

Mein fest verbundener Punkt ist eine Öse die - zugegeben - nur im Knien erreichbar ist. Aber diese "Unannehmlichkeit" nehme ich gerne im Sinne der Sicherheit auf mich.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Wenn der A n h ä n g e r sich vom Zugfahrzeug trennt, muss er... bla bla... zum stehen gebracht werden.

Das abnehmbare teil der AHK gehört definitiv zum Zugfahrzeug und nicht zum Anhänger!

Ich warte immer noch auf die Nennung der amtlichen Vorschrift, die VW dann zu einer großen Rückrufaktion (weil bei den werkseitigen Kupplungen eben keine Möglichkeit existiert, das Abreißseil am Zugfahrzeug direkt zu befestigen) veranlassen müsste.

Hallo navec, wer sagt denn, dass die Öse an der AHk sein muss? Diese ist oft etwas (sehr) versteckt an der Karosserie hinter der Stoßstange. Bei meiner werksseitigen Kupplung ist die Öse auch recht weit unten / hinten zu finden.

Wenn gar nichts da ist, würde ich mir mal die Entwicklungsfuzzis des Autobauers zur Brust nehmen - aber vielleicht sind die ja so mit Gottvertrauen gesegnet ob ihrer Konstruktionen (obwohl die ja vom Zulieferer kommen).

AHKs geben wohl auch mal bei einem Unfall an der schwächsten Stelle nach und reissen ab - allein schon diese Möglichkeit reicht mir als Argument - ohne eventuelle gesetzliche regelungen, denn es gilt ja doch zumeist die Rechtssprechung, und da kommt dann die Sorgfaltspflicht zum tragen...

Sodele, ich wünsche allen eine unfallfreie Fahrt - unabhängig davon, wo euer Bremsseil verankert ist.

Hallo,
wenn diese Klemmschelle mit Öse laut Lieferant unterhalb des Kugelkopfes montiert werden soll, worin liegt dann bitte der Unterschied ob ich das Bremsseil in die Öse einhänge oder um den Kugelkopf lege?
Wenn die abnehmbare AHK sich selbständig macht hängt die Öse mit dran.

Gruß
Reinhold

Zitat:

Original geschrieben von Bommel


, verlasse ich mich weder auf Gesetzgeber, noch Automobilhersteller , sondern nur auf den gesunden Menschenverstand

Was man tut, weil man es für richtig hält (ich tue das auch) und die Rechtslage sind zwei verschiedene Dinge, die man auch in einer Forendiskussion trennen muss und sollte.

Und wenn hier jemand in die Runde schmeißt, jemand (natürlich nicht er selbst, sondern wie immer ein "Bekannter"😉 sei mit Bußgeld und Punkten belegt worden, weil das Abtreißseil mangels anderer Möglichkeiten um den Kugekkopf gelegt war, der .........................................

....und was ist, wenn ein überdimensionierter Frontkratzer wie Golf (sorry navec ;-) ) die Karosserie auseinander reisst? Dann muss doch das Abrissseil an die vordere Abschleppöse, oder nicht?
Ungebremster WW wäre noch besser, die haben keine Diskussionsgrundlage äh Seil :-)

Zitat:

Original geschrieben von WR640


Hallo,
wenn diese Klemmschelle mit Öse laut Lieferant unterhalb des Kugelkopfes montiert werden soll, worin liegt dann bitte der Unterschied ob ich das Bremsseil in die Öse einhänge oder um den Kugelkopf lege?
Wenn die abnehmbare AHK sich selbständig macht hängt die Öse mit dran.

Gruß
Reinhold

Dann besteht tatsächlich kein Unterschied bei der Sinnhaftigkeit. Ich habe bisher diese Ösen an meinen Fahrzeugen nur am Hauptteil der Kupplung oder an der Karosserie selbst gefunden. Am abnehmbaren Kugelkopf aber noch nicht.

Gruß und guts nächtle
Bommel

was besser ist, oder nicht, darum geht es doch gar nicht.
Wenn keine Öse vorhanden ist, brauche ich auch keine nutzen. Und ich werde nicht bestraft, wenn ich das Seil um meinen Kugelkopf lege.
Klar wäre eine Öse besser. Aber da ein Volvo eine AHK verloren hat, ist es nicht auf alle Fahrzeuge um zu münzen. Und bei Unfällen die ich bisher sah, war das Schadensbild eher das, das der Anhänger noch immer dran war. WoWa sahen immer tüchtig zerpflückt aus 😁
Ein 4 Wochen alter Ford Mondeo zerstörte den Primera eines Freundes, Vorderrad verloren. Trotzdem sind keine Fangseile wie in der Formel1 Pflicht 😉
Aber ich werde die nächsten Tage trotz alle dem mal über eine Öse nach denken. Wo wir wieder beim nächsten Problem sind. Gibt es keine Nachrüstlösung, stehe ich genau so wieder da, egal, auch wenn ich die Öse aus 10mm hoch festen Stahl anfertige.

Zitat:

Original geschrieben von Bommel


wenn diese Klemmschelle mit Öse laut Lieferant unterhalb des Kugelkopfes montiert werden soll, worin liegt dann bitte der Unterschied ob ich das Bremsseil in die Öse einhänge oder um den Kugelkopf lege?

Es kann in seltenen und ungewöhnlichen Fällen passieren, dass das Seil über den Kugelkopf rutscht (starker Einknickwinkel zwischen Zugfahrzeug und losem Anhänger, Anheben der Deichsel aus welchen Gründen immer aufgrund der Unfallsituation im entscheidenden Augenblick - Folge z. B. eine Bodenwelle/verkehrsberuhigende Schwelle etc, Auffahrt auf eine steile Rampe (Fähre) - Ausnahmesituationen eben). Aus diesem Grund ist die Öse in NL Pflicht (aber national nur für NL-Fahrzeuge. Auch dort gilt das Recht, dass eigene, abweichende nationale Sonderregelungen nur für im eigenen Land zugelassene Fahrzeuge verpflichtend sind. Aber auch hier wird gegenteiliger Blödsinn verbreitet. Da kann es aber passieren, dass sich ein NL-Polizist auch nicht auskennt - dann muss man eben Rechtsmittel einlegen, die in diesem Falle immer zum Erfolg verhelfen).

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