Bremsscheiben ohne ABE eintragen lassen
Hallo zusammen,
ich stehe vor folgender Miesere:
Ich habe mir vor ca. 2 Monaten ein Kit bestehend aus Bremsscheiben V+H / Klötze V+H bei DBA "Disk Brakes Australia" für meinen I30N Facelift bestellt.
Alles in allem knapp 1200€ Material.
Schlau wie ich bin hab ich beim Kauf nicht darauf geachtet, ob die ECE 90 vorliegt, auf der Website wurde nicht explizit auf das "nicht vorhandensein" dieser Norm hingewiesen. Zu dem Zeitpunkt bin ich, naiv wie ich bin, davon ausgegangen dass sowas ja wohl ausgeschrieben ist, wenn es über eine .DE Seite vertrieben wird...
Nach nun 2 Monaten ist natürlich auch die Widerrufsfrist verstrichen.
Jetzt wollte ich heute beim Tüv nen Termin machen zur Einzelabnahme und mich trifft der Schlag.
"Tragen wir ihnen nicht ein", "Keine Chance".
Hat da jemand Erfahrung? Die Bremsscheiben sind zweifelsfrei qualitativ besser als die original Hyundai Scheiben, ich will aber natürlich nicht einfach einbauen, sonst verwickele ich mich irgendwann in einen Verkehrsunfall und die Versicherung zahlt nicht....
Habe ich irgendwelche Optionen, oder hab ich 1200€ zum Fenster rausgeworfen und neue Papiergewichte?
LG
Max
97 Antworten
@Roman1971 und @tartra haben nicht verstanden, was der Begriff "Unfall-URSÄCHLICH" bedeutet.
Und mit erloschener BE braucht man hier gar nicht ankommen (ist aber auch am Stammtisch gebräuchlich, ohne den Begriff wirklich zu kennen)
Dann scheint es nicht bekannt zu sein, dass der Versicherer die Kausalität nachweisen muss.
Edit: Nogel war schneller.
Rückwärtsgefragt:
Zahlt die Versicherung nicht in so einem Fall, wo ein Unfall nichts mit der Änderung zu tun hat?
(Ich habe in meinen Versicherungsbedingungen bei HP nichts dazu gefunden)
Gibt es dazu eine rechtssichere Quelle?
Zitat:
@germania47 schrieb am 7. Dezember 2024 um 21:28:24 Uhr:
Dann scheint es nicht bekannt zu sein, dass der Versicherer die Kausalität nachweisen muss.
Soll das bedeuten, dass der Versicherungsnehmer dabei keine Nerven verliert und nicht auf einen ungewissen Ausgang warten muss, der unter Umständen mit Geldverlust verbunden ist?
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Dezember 2024 um 21:29:24 Uhr:
Rückwärtsgefragt:Zahlt die Versicherung nicht in so einem Fall, wo ein Unfall nichts mit der Änderung zu tun hat?
Die Haftpflicht muss zahlen. Bei der Vollkasko würde ich keine Wette eingehen.
Ich glaube grundsätzlich kann man festhalten, dass die ABE/ECE R90 schon, wie viele andere Normen auch, eine sinnige Maßnahme zur sicherstellung der Qualität von Bremsteilen ist.
Woran ich mich hier ein bisschen aufhänge ist, dass Scheiben der selben Produktfamilie, also gleiches Material, Technik und Zusammensetzung, nicht als Referenz dienen können.
Die Exakt gleichen scheiben des Vorfacelift Modells meines Autos (345mm anstatt 360mm) haben eine ECE R90.
Warum also nicht die größere Version?
Eigentlich kann es ja nur damit zusammenhängen, dass (in diesem Fall DBA) nicht das Geld aufbringen wollte eine Bremsscheibe durch eine ECE 90 zu prügeln, von der nicht umbedingt ein sehr hoher Absatz erwartet wird.
Dass diese Scheiben der Original Bremsanlage haushoch überlegen ist, stelle ich an dieser Stelle nicht mal mehr in frage.
Und gleichzeitig siehst du dann Leute mit den Abenteuerlichsten Konstruktionen durch die Gegend fahren, die die dann aber irgendwie eingetragen bekommen haben.
Aber hey, welcome to Germany.
Ich hab auf jeden Fall keinen Bock irgendwem die nächsten 50 Jahre Alimente und nen Rollstuhl zu bezahlen, weil die Millardenschwere Versicherung meint nicht zahlen zu müssen, weil auf meiner Bremsscheibe kein ECE Logo drauf war.
Zitat:
@MaxKemm2001 schrieb am 7. Dezember 2024 um 23:01:34 Uhr:
Ich hab auf jeden Fall keinen Bock irgendwem die nächsten 50 Jahre Alimente und nen Rollstuhl zu bezahlen, weil die Millardenschwere Versicherung meint nicht zahlen zu müssen, weil auf meiner Bremsscheibe kein ECE Logo drauf war.
Versuch, es aus der Sicht einer Versicherung zu betrachten. Warum sollte die zahlen, wenn der Versicherungsnehmer ein Teil eingebaut hat, welches für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Eigentlich ist die Ausgangslage eindeutig und klar definiert.
Und nur weil die milliardenschwer sind, bedeutet es nicht, dass die, obwohl der Anspruchsteller Vorschriften ignoriert hat, großzügig sein sollen. Warum auch?
Andersrum gefragt. Du willst Dir ein Haus kaufen und die Baufirma zeigt Dir ein schönes Anwesen mit der Aussage, dass die sich an die Bauvorschriften nicht gehalten haben, aber das Haus wäre trotzdem besser. Würdest Du sofort kaufen? Oder wären Belege seitens der Baufirma wichtig, die nachweisen, dass sämtliche Vorschriften und Normen nach oben überschritten worden sind?
Ich bin mit manchen Vorgaben auch nicht einverstanden, weil der Sinn dahinter nicht immer ersichtlich ist und wenn ich diese bewusst oder auch unbewusst ignoriere, dann muss ich auch bereit sein, dafür die Konsequenzen zu tragen. Manchmal gehe ich das Risiko ein, nachdem ich festgestellt habe, dass es mir wert ist, das auch einzugehen, aber dann darf ich mich nicht über die ärgern, die mich dabei erwischt haben. Stichwort: Kosten-Nutzen-Analyse.
Die Regeln in Deutschland mögen vielfach überzogen sein.
Mehr Freiheit würde aber Selbstverantwortung bedeuten.
Leider fahren heute trotz Abnahmepflicht genug gemeingefährliche Kisten rum.
Ich möchte nicht wissen was auf unseren Straßen los wäre wenn man mit den Autos machen könnte was man will.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 8. Dezember 2024 um 09:32:18 Uhr:
Mehr Freiheit würde aber Selbstverantwortung bedeuten.
Leider sind dazu immer weniger fähig, deshalb braucht es Regeln, die idiotensicher, also ziemlich starr sind.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 8. Dezember 2024 um 09:32:18 Uhr:
Leider fahren heute trotz Abnahmepflicht genug gemeingefährliche Kisten rum.
Ich möchte nicht wissen was auf unseren Straßen los wäre wenn man mit den Autos machen könnte was man will.
Und genau deshalb sollen die Versicherungen bei solchen Kandidaten alle Möglichkeiten, die rechtlich zulässig sind, ausschöpfen, um die in Haftung zu nehmen. So ein Fehlverhalten sollte nicht durch die anderen Beitragszahler finanziert werden.