Bremsleitungen - Werkstatt droht mit Polizei

Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin aber es erscheint mir noch am Passendsten.

Ich hatte letzten Freitag einen Termin bei Audi-Partner mit dem ich eigentlich immer top zufrieden war.
Es sollte der DSG sowie der Haldex-Service gemacht werden.
Am Freitag Abend bekomme ich einen Anruf das es Probleme gäbe und ich mein Auto so nicht mitnehmen dürfe.
Ich bin hingefahren und mir wurde mitgeteilt, dass der Werkstattleiter das Auto so nicht rausgeben dürfe weil er ein Problem mit den Bremsleitungen hat.
Ich habe nach einem Bremsenupgrade auf die TTRS Bremse meines TT 8J eine längere Bremsleitung verbaut aber dies wurde alles vom TÜV abgenommen und war somit I.O..
Außerdem waren die Leitungen nur ein halbes Jahr alt und hatten keinerlei verschleiß oder sonstige Defekte.
Ich hatte mit ihm diskutiert warum er sich diese überhaupt anschaut.....diese Leistung habe ich weder verlangt noch werde ich sie bezahlen. Er meinte er sei vom Gesetzgeber verpflichtet das Auto abzunehmen und dürfe kein Auto in den Straßenverkehr lassen welches nicht tauglich wäre.
Ich meinte darauf hin das er nur ein Angestellter ist und kein Beamter oder Sachverständiger vom TÜV.
Darauf hin ruderte er etwas zurück und meinte er würde privat haften und würde die Polizei verständigen wenn ich so das Gelände verlasse.
"Wir können Ihnen das natürlich austauschen..." war dann die Aussage.

Da der Abschlepper wesentlich mehr Geld gekostet hätte und ich mich nicht mit der Polizei rumstreiten wollte habe ich mein Auto (ohne Leihwagen) bis Montags in der Werkstatt gelassen und nun eine Rechnung auf welcher der Tausch der Bremsleitungen steht.

Nun zur eigentlichen Frage:
Darf er das bzw. darf etwas so laufen?
Ich habe mich ziemlich erpresst gefühlt vor allem weil ich die Leitungen selbst hätte tauschen können aber die Möglichkeit wurde mir ja genommen.

Beste Antwort im Thema

Wenn alles so rechtens war mit der Bremse, verstehe ich nicht wieso du ihn hast stehen lassen, ergo da ist was nicht sauber/legal an der Bremse -> Werkstaatmitarbeiter hat vollkommen richtig gehandelt!

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Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 6. Februar 2018 um 11:36:54 Uhr:


Themenseite "Werkstatt Berlin" steht aber auch drüber als Rubrik.
Hast 'nen besseren Vorschlag ? Gibt's 'ne Seite "Werkstattärger" ?

Themenseite "Werkstatt Berlin" ist ein Bug, ist offensichtlich einfach nicht wegzubekommen.
Klick mal drauf.
Ich persönlich hätte schlicht und ergreifend im passenden Unterforum gepostet, alternativ im V&S, aber niemals in der allgemeinen Kaufberatung.

Das war eine Nötigung. Die versuchen es halt immer wieder mit allen mitteln. Und jetzt wo bei AUDI in Ingolstadt und Neckarsulm die Polizei ne ratia gemachtbhat, geht denen wohl der Allerwerteste auf Grundeis...

Naja egal: Sieh zu das Du das Auto schnellstmöglich vom Hof holst und in Zukunft um die Werkstatt nen möglichst großen Bogen machst. Vertrauen ist schließlich das Wichtigste Gut einer Werkstatt und das ist ja wohl hinüber. Egal was er sagt: laß es Dir schriftlich geben und Unterschreib, zur Not, Das Du das schnellst möglich in Ordnung bringen läßt. Dann ist er aus seiner (nicht vorhandenen) Verantwortung raus und was Du dann mit dem Auto machst soll ihm absolut egal sein. Und wenn Du zweifel hast, laß ein Gutachten erstellen.

https://www.juraforum.de/.../...g-mit-einer-strafanzeige-strafbar-sein

Auch die Drohung mit der Staatsmacht kann Nötigung sein. Je nach näheren Umständen. Hier kam ja noch hinzu, dass der Gauner das Auto nicht heraus geben wollte und den Eindruck erweckt hat, der Kunde würde sich sonst strafbar machen.

Zitat:

@markuc schrieb am 06. Feb. 2018 um 12:2:26 Uhr:


dass der Gauner das Auto nicht heraus geben wollte und den Eindruck erweckt hat, der Kunde würde sich sonst strafbar machen.

Sehe ich anders, aber OK. Wir beide waren nicht dabei. Ich verstehe es so, dass der TE das Auto hätte mitnehmen können. Um auf deinen Link zu kommen und einen Vergleich zu ziehen. Der Meister (Anwalt) hat durchaus den Sachverhalt geprüft und war der Überzeugung, dass das Fahrzeug so eine erhebliche Gefahr darstellt. In diesem Falle wäre er tatsächlich verpflichtet gewesen die Polizei zu informieren, bzw. im Fälle eines Unfälle hätte er sich die ein oder andere unangenehme Frage gefallen lassen müssen. (Stichwort in Richtung Begehen durch Unterlassen) Dass der TE die Sache tatsächlich in Absprache mit dem Tüv umgebaut hatte, war in dem Moment vielleicht gar nicht ersichtlich. In sofern habe ich schon etwas Verständnis für den Meister. Ich würde an seiner Stelle auch nicht riskieren mich Strafbar oder Haftbar zu machen, nur weil ein Hampelmann (@TE bitte nicht auf sich beziehen, das ist jetzt ein allgemeines Beispiel!) meint an seiner Bremse rumzupfuschen und ich ihn sehenden Auges vom Hof fahren lasse.

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Hätte mir das mit dem zusammen angeguckt.
Wenn mit den Schläuchen nix war, hätte ich dem was geschissen und meine Schlüssel verlangt .
Beschwerde beim Chef gäbe es obendrauf.

Probleme gibts ...

Also... ich weiß ja nicht, aber die Geschichte kommt mir komisch vor. Irgendetwas ist hier faul.

Wenn dem Meister gesagt wurde, das hat der TÜV so abgenommen, dann ist die Sache in aller Regel erledigt.
Und dann später die Zustimmung des Kunden, die Bremsen doch reparieren zu lassen? Häh? Kann es vielleicht sein, dass der TE an der Bremse nachträglich gebastelt hat? Oder uns hier etwas anderes verschwiegen hat?

Er darf die Polizei rufen... lass ihn das machen.
Ob er jetzt als Privatperson das als nicht Verkehrssicher einschätzt oder nicht, kann dir vollkommen egal sein.
Der TÜV-Prüfer, also die in dem Fall relevante juristische Person, hat mit der Eintragung die Verkehrssicherheit der umbaumaßnahme bestätigt. Fertig.

Natürlich steht es diesem offenbar geldgierigen Werkstatt Heini frei, seine Bedenken der Polizei mitzuteilen. Der zeigst du dann Einfach deinen Fahrzeugschein mit der Eintragung, und die können dann die entsprechende TÜV stelle kontaktieren.

Wenn es sich wie zu erwarten im Sand verläuft, schiebe noch eine Anzeige wegen Nötigung nach. Denn jemandem bei Unterlassung mit der Polizei zu drohen erfüllt diesen Tatbestand einwandfrei. Lasse ihn auf keinen Fall mit so einer Unverschämtheit durchkommen. Solche Menschen lernen nur durch Konsequenzen.

Gruß Sitzheitzung

Zitat:

@augenauf schrieb am 6. Februar 2018 um 12:57:53 Uhr:


Also... ich weiß ja nicht, aber die Geschichte kommt mir komisch vor. Irgendetwas ist hier faul.

Wenn dem Meister gesagt wurde, das hat der TÜV so abgenommen, dann ist die Sache in aller Regel erledigt.
Und dann später die Zustimmung des Kunden, die Bremsen doch reparieren zu lassen? Häh? Kann es vielleicht sein, dass der TE an der Bremse nachträglich gebastelt hat? Oder uns hier etwas anderes verschwiegen hat?

Was würde es mir bringen hier etwas zu verschweigen wenn ich um Rat bitte?

Es ist schon so wie ich es geschildert habe und hier ist auch nichts faul. 😉
Es geht rein darum das er mit der Verlegung des Schlauches nicht einverstanden war obwohl die originalen Punkte meiner Motorisierungvariante verwendet wurden. Bevor ich irgendetwas unternehme (beschwert habe ich mich bereits) wollte ich einfach mal ein paar Eindrücke und Meinungen sammeln.
Es kann ja sein das ich einfach komplett falsch liege und bevor ich jemanden unrecht tue....wenn mein Empfinden allerdings bestätigt wird würde ich den Betrag für die nicht in Auftrag gegebene Leistung eben einbehalten.

Die Bremse ist wie gesagt von der größeren Motorisierung aber komplett nur mit originalen Teilen. Die Schlauchführung ist beim größeren Bremssattel nur etwas anders gelöst aber tut der Funktion keinen Abbruch. Der TÜV hat dies so akzeptiert genau so wie alle anderen Umbauten....das ist mir sehr wichtig!

Mir kam es so vor als ob er generell einfach etwas dagegen hätte das Kunden etwas selbst machen und sich evtl. etwas profilieren wollte.....aber das ist jetzt reine Interpretation meinerseits.

Zitat:

@guruhu schrieb am 6. Februar 2018 um 11:06:21 Uhr:


... weder handelte der Meister hier rechtswidrig, noch mit Gewalt, noch mit einer Drohung.

was soll denn "ich lass Dich nicht vom Hof" anders sein als eine Drohung mit einem empfindlichen Übel? Natürlich ist das eine Nötigung.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 06. Feb. 2018 um 13:14:17 Uhr:


was soll denn "ich lass Dich nicht vom Hof" anders sein als eine Drohung mit einem empfindlichen Übel? Natürlich ist das eine Nötigung.

Dann benenne doch mal das empfindliche Übel. Die Polizei, welche vorbeikommt und feststellt, dass alles Tüv-Konform ist?

Übrigens hat er scheinbar nicht gesagt "ich lasse dich nicht vom hof", sondern "wenn ich dich so vom Hof lasse, dann..."

Zitat:

@Willez schrieb am 6. Februar 2018 um 10:47:57 Uhr:


Ich kenne es einfach so dass auf gravierende Mängel hingewiesen wird und diese auf der Rechnung vermerkt werden sollten sie nicht behoben werden.

Nene, da stehst du als Meister mit einem Bein im Knast.

Kenne einen Fall da wurden die Bremsklötze mit Holz unterlegt weil der Kolben gar nicht mehr weit genug ausfahren konnte um die abgefahrenen Klötze an die abgefahrene Scheibe zu drücken.

Den haben sie auch nicht vom Hof fahren lassen (hätte ich auch nicht).

Aber was soll denn eine etwas längere Bremsleitung mit Sicherheit zu tun?
Wenn der TÜV das abgenommen hatte wäre ich bedenkenlos vom Hof gefahren. Die Polizei ist ja nicht verzögerungsfrei da, wie hätten die dich finden sollen?
Die legen mangels Ahnung auch nix still (außer wirklich offensichtlich), sondern begleiten dich maximal zum TÜV.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2018 um 13:27:00 Uhr:


Nene, da stehst du als Meister mit einem Bein im Knast.
Kenne einen Fall da wurden die Bremsklötze mit Holz unterlegt weil der Kolben gar nicht mehr weit genug ausfahren konnte um die abgefahrenen Klötze an die abgefahrene Scheibe zu drücken.
Den haben sie auch nicht vom Hof fahren lassen (hätte ich auch nicht).

Naja gut aber das ist auch mehr als verständlich! ^^

Zitat:

@Willez schrieb am 6. Februar 2018 um 13:42:31 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2018 um 13:27:00 Uhr:


Nene, da stehst du als Meister mit einem Bein im Knast.
Kenne einen Fall da wurden die Bremsklötze mit Holz unterlegt weil der Kolben gar nicht mehr weit genug ausfahren konnte um die abgefahrenen Klötze an die abgefahrene Scheibe zu drücken.
Den haben sie auch nicht vom Hof fahren lassen (hätte ich auch nicht).

Naja gut aber das ist auch mehr als verständlich! ^^

Sowas wurde auch sicherlich nicht vom TÜV abgenommen

Ich werfe mal noch in den Raum, ob die Aenderung der Bremsleitungsfuehrung jetzt noch TUEV konform ist? So hat es der TUEV ja nicht abgenommen.

Welche Leitungen hat der Meister denn nun verbaut????

Sieht es nun nach dem Umbau OK oder sogar besser aus, sprich wurden eventuelle Risiken dadurch minimiert?

Wenn ja, dann bezahle und gut ist, ich denke du hast dadurch dann auch in Zukunft weniger Probleme, egal ob TÜV oder andere Werkstätten...

Ich kann es mir gerade schwer vorstellen, wie die Bremsleitungsführung beim TT gelöst ist, aber es hat meist einen Grund, wieso die Leitungen nach den Dämpfern verlegt sind... Ich denke da an maximale Biegeradien, Bereiche, die freigehalten werden müssen usw...

HTC

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