Bremsen oder Überholer behindern - was ist das kleinere Übel?
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende (vereinfachte) Situation:
Ich fahre auf der rechten Spur, vor mir ein deutlich langsamerer VT. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.
2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.
3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.
Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nord1975
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende Situation:Ich fahre auf der rechten Spur, und vor mir kommt ein deutlich langsamerer VT in Sicht. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?
Da fällt mir nur dazu ein.
Variante 1 stört
DICHVariante 2 stört
DICHDie Wahlfreiheit zwischen obigen Varianten ist legitim.
Variante 3 , die
DUbevorzgst stört aber die
ANDEREN, was
DICHaber
NICHTzu stören scheint.
417 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
*gähn*
Hier wollen einige scheinbar nicht verstehen wie man miteinander umgehen könnte, ohne auf sein Recht zu beharren, und dennoch glücklich aus vielen Situationen raus kommen würde.Aber macht Ihr nur mal so weiter, schön mit 100km/h auf die linke Spur, der Hintermann wird es schon richten.
Evtl. lesen wir uns dann doch nicht mehr so lange hier, wenn Ihr an den Richtigen kommt.
Ich finde da hättet Ihr ein recht drauf. *fg
Wo kommen die 100km/h jetzt auf einmal her?
Ließ noch mal den Ausgangs-Beitrag, speziell Variante 3.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von LeiderHeiser
Wenn es im engen zeitlichen Zusammenhang zum Spurwechsel kracht, sieht es schlecht für den Spurwechsler aus.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wann ist ein Spurwechsel beendet? 😁
Das ist zutreffend.
Bei einem Unfall "im engen zeitlichen Zusammenhang zum Spurwechsel" sieht es im übrigen selbst dann noch schlecht für den Spurwechsler aus, wenn er sich schon in Geradeausfahrt auf dem Überholfahrstreifen befindet. Er ist also nicht bereits "fein raus", wenn (Zitat ichtyos) "die neue Spur erreicht ist".
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wir haben nur eine StVO. Und in allen Fällen gilt: Wenn ein Langsamerer erst ein mal vor einem Schnelleren legal auf dessen Spur angekommen ist, ist es an dem Schnelleren, sich der Lage anzupassen. So schwer ist das doch nicht zu verstehen, oder? 😕
Blöderweise erweist sich aber die Einschätzung des Spurwechslers, ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einen Spurwechsel ausführen zu können, in einem späteren Rechtsstreit nicht selten als Trugschluss.
Insoweit ist vielleicht auch mal die folgende Auffassung des BGH (VI ZR 149/84) von Interesse:
Zitat:
Wer von der Beschleunigungsspur auf eine befahrene Autobahn auffährt, darf nicht "in einem Zug" auf die Überholspur fahren. Er muß sich vielmehr zunächst in den Verkehrsfluß auf der Normalspur einfügen und sich vergewissern, daß er durch das beabsichtigte Überholen auch solche Fahrzeuge nicht gefährdet oder behindert, die - für ihn kurzzeitig durch andere Fahrzeuge verdeckt - sich ihm auf der Normalspur mit hoher Geschwindigkeit von hinten nähern.
Zitat:
Original geschrieben von reox
Wo kommen die 100km/h jetzt auf einmal her?Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
*gähn*
Hier wollen einige scheinbar nicht verstehen wie man miteinander umgehen könnte, ohne auf sein Recht zu beharren, und dennoch glücklich aus vielen Situationen raus kommen würde.Aber macht Ihr nur mal so weiter, schön mit 100km/h auf die linke Spur, der Hintermann wird es schon richten.
Evtl. lesen wir uns dann doch nicht mehr so lange hier, wenn Ihr an den Richtigen kommt.
Ich finde da hättet Ihr ein recht drauf. *fg
Ließ noch mal den Ausgangs-Beitrag, speziell Variante 3.mfg
Siehst du dort eine Geschwindigkeitsangabe? Ich nicht.
Hier wurde von 80 bis 300km/h schon alles erwähnt.
Wir reden hier über keinen konkreten Fall.
Da 20km/h Geschwindigkeitsdifferenz zum Überholen ausreichend sind, ein LKW in der Regel 80km/h fährt, dürfe ich mit 100km/h überholen bzw. zuvor die Spur wechseln.
Wenn jemand mit 130km/h von hinten kommt ist dieser für mich schneller.
Aber was genau stört dich nun an meiner 100km/h Aussage.
Zu schnell, zu langsam?
Oder wolltest du einfach nur etwas schreiben?
Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Siehst du dort eine Geschwindigkeitsangabe? Ich nicht.Zitat:
Original geschrieben von reox
Wo kommen die 100km/h jetzt auf einmal her?
Ließ noch mal den Ausgangs-Beitrag, speziell Variante 3.mfg
Hier wurde von 80 bis 300km/h schon alles erwähnt.
Es geht um eine moderate Geschwindigkeitsanpassung für beide Beteiligte. Spekulierte Geschwindigkeiten helfen hier nicht weiter.
Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Wir reden hier über keinen konkreten Fall.
Hast du einen? Du und 2 Bekannte auf der AB mit 3 GPS-Geräten mit online-Anbindung, den wir dann für alle auf g**gl*maps nachvollziehen können.
Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Aber was genau stört dich nun an meiner 100km/h Aussage.
Zu schnell, zu langsam?
Sie dient offensichtlich nur dazu, um deine Meinung zu untermauern.
Hat aber mit dem Ausgangs-post nichts zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Oder wolltest du einfach nur etwas schreiben?
der ist gut...
mfg
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Blöderweise erweist sich aber die Einschätzung des Spurwechslers, ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einen Spurwechsel ausführen zu können, in einem späteren Rechtsstreit nicht selten als Trugschluss.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wir haben nur eine StVO. Und in allen Fällen gilt: Wenn ein Langsamerer erst ein mal vor einem Schnelleren legal auf dessen Spur angekommen ist, ist es an dem Schnelleren, sich der Lage anzupassen. So schwer ist das doch nicht zu verstehen, oder? 😕Insoweit ist vielleicht auch mal die folgende Auffassung des BGH (VI ZR 149/84) von Interesse:
Zitat:
Wer von der Beschleunigungsspur auf eine befahrene Autobahn auffährt, darf nicht "in einem Zug" auf die Überholspur fahren. Er muß sich vielmehr zunächst in den Verkehrsfluß auf der Normalspur einfügen und sich vergewissern, daß er durch das beabsichtigte Überholen auch solche Fahrzeuge nicht gefährdet oder behindert, die - für ihn kurzzeitig durch andere Fahrzeuge verdeckt - sich ihm auf der Normalspur mit hoher Geschwindigkeit von hinten nähern.
Ich empfehle mal einen Blick in den
Volltextdes Urteils:
Zitat:
Tatbestand
1Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 24. März 1982 gegen 16 Uhr auf der Bundesautobahn A 3 ereignet hat. Von der Rastaniage Haidt bogen (in Richtung Nürnberg) dicht hintereinander zwei Lastzüge auf die Autobahn ein. Der Fahrer M. des hinteren Lastzuges setzte nach kurzer Fahrt auf der Normalspur der Autobahn zum Überholen des vor ihm eingebogenen Lastzuges an. Zu diesem Zeitpunkt näherte sich dem Lastzug von hinten H. mit dem von dem Kläger geleasten Jaguar-PKW mit einer Geschwindigkeit von etwa 200 Km/h. Wann er auf die Überholspur ausgeschert war, ist streitig. H. gab Lichthupzeichen und nahm eine Gefahrenbremsung vor, wodurch sein Fahrzeug ins Schleudern geriet, sich quer stellte und rechtsseitig mit voller Wucht gegen die linkere hintere Ecke des Anhängers des Lastzuges stieß. Dieser ragte, da M. auf das Lichthupzeichen hin den Lastzug wieder auf die rechte Fahrspur gezogen hatte, im Zeitpunkt des Anstoßes noch 1,25 m in die Überholspur. Der Jaguar wurde total beschädigt. Der Kläger hat den Beklagten als Haftpflichtversicherer des Lastzuges auf Zahlung seines Sachschadens in Höhe von 40.772,87 DM (nebst Zinsen) in Anspruch genommen.
Urteile beziehen sich immer auf Einzelfälle. Und beachte bitte die Unterschiede zu den hier diskutierten Fällen. Da hier sicher alle Lesen und Verstehen können, drösele ich nicht weiter auf, warum dieses Urteil so gar nichts damit zu tun hat.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich empfehle mal einen Blick in den Volltext des Urteils:
ROFL
Glaubst Du im ernst, ich hätte den noch nicht gekannt? 😁
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Urteile beziehen sich immer auf Einzelfälle. Und beachte bitte die Unterschiede zu den hier diskutierten Fällen. Da hier sicher alle Lesen und Verstehen können, drösele ich nicht weiter auf, warum dieses Urteil so gar nichts damit zu tun hat.Zitat:
Tatbestand
Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 24. März 1982 gegen 16 Uhr auf der Bundesautobahn A 3 ereignet hat. Von der Rastaniage Haidt bogen (in Richtung Nürnberg) dicht hintereinander zwei Lastzüge auf die Autobahn ein. Der Fahrer M. des hinteren Lastzuges setzte nach kurzer Fahrt auf der Normalspur der Autobahn zum Überholen des vor ihm eingebogenen Lastzuges an. Zu diesem Zeitpunkt näherte sich dem Lastzug von hinten H. mit dem von dem Kläger geleasten Jaguar-PKW mit einer Geschwindigkeit von etwa 200 Km/h. Wann er auf die Überholspur ausgeschert war, ist streitig. H. gab Lichthupzeichen und nahm eine Gefahrenbremsung vor, wodurch sein Fahrzeug ins Schleudern geriet, sich quer stellte und rechtsseitig mit voller Wucht gegen die linkere hintere Ecke des Anhängers des Lastzuges stieß. Dieser ragte, da M. auf das Lichthupzeichen hin den Lastzug wieder auf die rechte Fahrspur gezogen hatte, im Zeitpunkt des Anstoßes noch 1,25 m in die Überholspur. Der Jaguar wurde total beschädigt. Der Kläger hat den Beklagten als Haftpflichtversicherer des Lastzuges auf Zahlung seines Sachschadens in Höhe von 40.772,87 DM (nebst Zinsen) in Anspruch genommen.
Und worin siehst du - zum oben von mir fett Hervorgehobenen - jetzt den elementaren Unterschied zu einem Fall, bei dem ein Kleinwagenfahrer kurz nach dem Auffahren mit 90 hinter einem vorausfahrenden Lkw zum Überholen ausschert, während sich auf dem Überholfahrstreifen eine S-Klasse mit 200km/h nähert und auf den Kleinwagen prallt, als dieser schon wieder auf dem Weg zurück in die rechte Spur ist und noch 1,25m in die Überholspur hineinragt?
Ich bin gespannt.
Zitat:
Original geschrieben von reox
Es geht um eine moderate Geschwindigkeitsanpassung für beide Beteiligte. Spekulierte Geschwindigkeiten helfen hier nicht weiter.Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Siehst du dort eine Geschwindigkeitsangabe? Ich nicht.
Hier wurde von 80 bis 300km/h schon alles erwähnt.
Ich habe dir erklärt wie ich zu den 100km/h komme. 20 und 30km/h sind für mich moderate Geschwindigkeitsdifferenzen wie sie häufig vorkommen.
Zitat:
Original geschrieben von reox
Hast du einen? Du und 2 Bekannte auf der AB mit 3 GPS-Geräten mit online-Anbindung.Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Wir reden hier über keinen konkreten Fall.
Warum sollte ich einen haben?
Hier hat wohl niemand einen konkreten Fall vorzuweisen, es geht ja hier auch nicht um einen Einzelfall sondern um das allgemeine Verhalten.
Ich versuche eben davon weg zu gehen das iwir hier Raser und Schleicher haben, sondern das wir hier ganz normale Geschwindigkeiten haben über die man reden kann.
Zitat:
Original geschrieben von reox
Sie dient offensichtlich nur dazu, um deine Meinung zu untermauern.Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Aber was genau stört dich nun an meiner 100km/h Aussage.
Zu schnell, zu langsam?
Hat aber mit dem Ausgangs-post nichts zu tun.
Jede Aussage in einem Forum dienst der Bestärkung seiner Aussage.
Mir scheint du hast die Ausgangsfrage nicht richtig gelesen/verstanden.
Es geht hier nicht um Raser und auch nicht um 200km/h +.
Also nochmal, was genau stört sich an meinen 100km/h die ich als fiktive Geschwindigkeit in den Raum geworfen habe?
Fall 3 im Ausgangs Beitrag kann man problemlos mit meinen 100km/h darstellen und dies wird auch keine unrealistische Darstellung ergeben.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
ROFLZitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich empfehle mal einen Blick in den Volltext des Urteils:Glaubst Du im ernst, ich hätte den noch nicht gekannt? 😁
Gekannt schon - verstanden aber wohl nicht. 😛
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Und worin siehst du - zum oben von mir fett Hervorgehobenen - jetzt den elementaren Unterschied zu einem Fall, bei dem ein Kleinwagenfahrer kurz nach dem Auffahren mit 90 hinter einem vorausfahrenden Lkw zum Überholen ausschert, während sich auf dem Überholfahrstreifen eine S-Klasse mit 200km/h nähert und auf den Kleinwagen prallt, als dieser schon wieder auf dem Weg zurück in die rechte Spur ist und noch 1,25m in die Überholspur hineinragt?Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Urteile beziehen sich immer auf Einzelfälle. Und beachte bitte die Unterschiede zu den hier diskutierten Fällen. Da hier sicher alle Lesen und Verstehen können, drösele ich nicht weiter auf, warum dieses Urteil so gar nichts damit zu tun hat.Ich bin gespannt.
Du musst die Suche noch mal von Vorne beginnen. Die Unterschiede liegen woanders. Das, was Du hervorgehoben hast, ist im Rahmen der Toleranzen bei so einer theoretischen Betrachtung kein Unterschied.
Zitat:
Original geschrieben von reox
Es geht um eine moderate Geschwindigkeitsanpassung für beide Beteiligte.
weil es so unzumutbar ist die spur zum richtigen zeitpunkt zu wechseln und nicht schon lichtjahre vorher? weil man sich nur dann als mensch fühlt, wenn jemand für einen seine geschwindigkeit anpasst und abstand hält? oder warum?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
weil es so unzumutbar ist die spur zum richtigen zeitpunkt zu wechseln und nicht schon lichtjahre vorher? weil man sich nur dann als mensch fühlt, wenn jemand für einen seine geschwindigkeit anpasst und abstand hält? oder warum?Zitat:
Original geschrieben von reox
Es geht um eine moderate Geschwindigkeitsanpassung für beide Beteiligte.
Wenn ich die Spur Lichtjahre vorher wechsle, dann behindere ich die Überholspur ja auf jeden Fall (außer ich beschleunige stark, was ich ja vermeiden möchte).
Also warte ich, dann ist der Überholer vielleicht schon vorbei, und ich kann nach ihm überholen und habe niemanden behindert. Leider klappt das nicht immer, und dann entsteht eben die Ausgangssituation.
in der man im regelfall die möglichkeit hat zu beschleunigen, damit behinderungen zu vermeiden und so gefährdungen auszuschliessen.
Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Da 20km/h Geschwindigkeitsdifferenz zum Überholen ausreichend sind, ein LKW in der Regel 80km/h fährt, dürfe ich mit 100km/h überholen bzw. zuvor die Spur wechseln.
Wenn du 100 Tacho drauf hast,
hat der LKW meist 90 - 95 Tacho drauf, achte mal drauf. 😉
Zur Ausgangsfrage: ich beobachte den Verkehr auf der AB auch intensiv im Rückspiegel. So habe ich ein gutes Gefühl für die Geschwindigkeitsunterschiede.
Wenn es passt überhole ich. Bei leichten Zweifeln gebe ich dann halt Gas und erhöhe meine Geschwindigkeit für den Überholvorgang. Bei deutlicheren Zweifeln gehe ich vom Gas und tippe die Bremse an, um Missverständnisse zu vermeiden. Gibt ja durchaus Leute, die einem das Ausscheren ermöglichen wollen. Die sehen dann gleich, dass ich sie gesehen habe und rechts bleibe, bis wirklich frei ist.
Habe bei diesem Fahrverhalten noch nie eine Lichthupe kassiert.
Was zugegebenermaßen hilfreich ist, ist eine Motorisierung, bei der man auch oberhalb der Richtgeschwindigkeit nicht um jeden km/h kämpfen muss. Wobei das bei mir 170 PS mit kurzer Übersetzung sind, also jetzt auch nicht so abgehoben. Weniger Leistung macht aber auch schon entspannt.
Im 50 PS-Auto sah das schon anders aus, damit war es am Ende eine Qual. Rausziehen wollte man nicht, aber sich selbst einbremsen und dann nicht aus der Hefe kommen hat auch derbe genervt.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
in der man im regelfall die möglichkeit hat zu beschleunigen, damit behinderungen zu vermeiden und so gefährdungen auszuschliessen.
Du immer mit Deiner "Beschleunigung", ich habe nie erlebt das ein Linksspurpächer für mich beschleunigt hat damit ich nicht bremsen muss.
Warum wird das immer von mir verlangt ?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Du immer mit Deiner "Beschleunigung", ich habe nie erlebt das ein Linksspurpächer für mich beschleunigt hat damit ich nicht bremsen muss.Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
in der man im regelfall die möglichkeit hat zu beschleunigen, damit behinderungen zu vermeiden und so gefährdungen auszuschliessen.Warum wird das immer von mir verlangt ?
Dann sind auch wir uns nie begegnet. Wenn ich sehe, dass einer rechts/mitte aufläuft, dann wäge ich ab, ob ich die Geschwindigkeit beibehalte, vom Gas gehe oder auch mal beschleunige.
Natürlich ist mein Fahrzeug nicht so potent, dass es bei voller Beschleunigung aus 100 oder darüber sichtbar an der Heckachse einfedert. Aber 10 oder 20 km/h mehr bringen oft den Unterschied zwischen vllt kurz vom Gas gehen und bremsen.
Sieht der Andere natürlich nicht direkt. Und manchmal geht der gute Gedanke auch nicht auf. Dann ist man natürlich der Raser, der die Lücke dicht macht.
Aber wie man es macht....