Bremsen oder Überholer behindern - was ist das kleinere Übel?
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende (vereinfachte) Situation:
Ich fahre auf der rechten Spur, vor mir ein deutlich langsamerer VT. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.
2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.
3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.
Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nord1975
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende Situation:Ich fahre auf der rechten Spur, und vor mir kommt ein deutlich langsamerer VT in Sicht. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?
Da fällt mir nur dazu ein.
Variante 1 stört
DICHVariante 2 stört
DICHDie Wahlfreiheit zwischen obigen Varianten ist legitim.
Variante 3 , die
DUbevorzgst stört aber die
ANDEREN, was
DICHaber
NICHTzu stören scheint.
417 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Dann sind auch wir uns nie begegnet. Wenn ich sehe, dass einer rechts/mitte aufläuft, dann wäge ich ab, ob ich die Geschwindigkeit beibehalte, vom Gas gehe oder auch mal beschleunige.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Du immer mit Deiner "Beschleunigung", ich habe nie erlebt das ein Linksspurpächer für mich beschleunigt hat damit ich nicht bremsen muss.
Warum wird das immer von mir verlangt ?
Wenn ich hinter mir niemanden behindere verzichte ich oft auf den Überholvorgang, werde langsamer, und lasse den auflaufenden überholen, oft wird es mir durch zügiges überholen gedankt.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wenn ich hinter mir niemanden behindere verzichte ich oft auf den Überholvorgang, werde langsamer, und lasse den auflaufenden überholen, oft wird es mir durch zügiges überholen gedankt.Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Dann sind auch wir uns nie begegnet. Wenn ich sehe, dass einer rechts/mitte aufläuft, dann wäge ich ab, ob ich die Geschwindigkeit beibehalte, vom Gas gehe oder auch mal beschleunige.
Es wäre sinnvoller das zu tun, wenn du jemanden behinderst ;-)
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Es wäre sinnvoller das zu tun, wenn du jemanden behinderst ;-)Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wenn ich hinter mir niemanden behindere verzichte ich oft auf den Überholvorgang, werde langsamer, und lasse den auflaufenden überholen, oft wird es mir durch zügiges überholen gedankt.
Das verstehe ich jetzt nicht, ich bin so gepolt, möglichst niemanden zu behindern.
Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
...Fall 3 im Ausgangs Beitrag kann man problemlos mit meinen 100km/h darstellen und dies wird auch keine unrealistische Darstellung ergeben.
Du meinst also der TE läuft mit seiner Wunschgeschwindigkeit auf der AB auf der rechten Spur auf ein langsameres KFZ (LKW?) auf. Nachdem er moderat beschleunigt hat, passiert er dann den LKW mit 100km/h. Dann wäre die Wunschgeschwindigkeit des TE >LKW und <100km/h. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, obwohl ich seinen Fahrstil natürlich nicht kenne.
mfg
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
weil es so unzumutbar ist die spur zum richtigen zeitpunkt zu wechseln und nicht schon lichtjahre vorher? weil man sich nur dann als mensch fühlt, wenn jemand für einen seine geschwindigkeit anpasst und abstand hält? oder warum?Zitat:
Original geschrieben von reox
Es geht um eine moderate Geschwindigkeitsanpassung für beide Beteiligte.
In Fall 1 und 2 passt
jemand(langsamer Fahrer)
seineGeschwindigkeit für dich an. Du kannst ungehindert mit deiner gewählten V weiterfahren. Freu dich das es so ist. Da kannst du dich wie ein Mensch fühlen. Der langsame muss seine gewählte V wegen dir verlassen, entweder verringern/bremsen(1) oder auf deine V beschleunigen(2). Er löst diesen Konflikt ohne dein Zutun, registrierst du das überhaupt? Mit Geben und Nehmen oder gleichberechtigten Miteinander hat das aber nichts zu tun.
Das wäre aber Variante 3. Da dürfen beide geben und nehmen, der langsame hat seine V moderat erhöht und kommt damit deiner V entgegen. Du nimmst den Fuß vom rechten Pedal und lässt ausrollen und passt dich somit an seine Geschwindigkeit an. Eventuell muss du mit leicht dem mittleren Pedal die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes verhindern. In dieser Situation kann natürlich der Eindruck entstehen, dass nur du deine Geschwindigkeit angepasst hast, weil es natürlich schwierig ist eine moderate Geschwindigkeitserhöhung des anderen zu erkennen.
Ich hoffe ich konnte die Variante 3 des TE ausreichend beschreiben.
Über Variante 4 u. 5 gibts sicher schon ausreichend threads.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von reox
In Fall 1 und 2 passt jemand(langsamer Fahrer) seine Geschwindigkeit für dich an.
für mich? für sich. er läuft auf jemanden auf - und das nicht wegen mir.
Zitat:
Der langsame muss seine gewählte V wegen dir verlassen, entweder verringern/bremsen(1) oder auf deine V beschleunigen(2).
ich bin weder die stvo, noch rechtsprechung. und schon gar nicht die quintessenz des gesunden menschenverstands - warum also wegen mir?
Zitat:
Er löst diesen Konflikt ohne dein Zutun, registrierst du das überhaupt? Mit Geben und Nehmen oder gleichberechtigten Miteinander hat das aber nichts zu tun.
was denn, bitte, für eine gleichberechtigung? auf der vorfahrtsstrasse hast du vorfahrt, während derjenige der diese strasse kreuzen will zu warten hat. wenn keine dieser beiden strassen vorrang hat, gilt rechts vor links und zum als erster fahren ist nur einer der beiden berechtigt. gleichberechtigung - weia. das kannst du mit deiner frau zu hause machen - im strassenverkehr hat sie (die gleichberechtigung) nichts verloren, klemm' dir das.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
ich bin weder die stvo, noch rechtsprechung. und schon gar nicht die quintessenz des gesunden menschenverstands
da wird dir niemand widersprechen 😁
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
für mich? für sich. er läuft auf jemanden auf - und das nicht wegen mir.Zitat:
Original geschrieben von reox
In Fall 1 und 2 passt jemand(langsamer Fahrer) seine Geschwindigkeit für dich an.
Variante 1 u. 2 macht er für dich(schnellerer Fahrer), er könnte generell auch Variante 3 durchführen, da läufst du(schnellerer Fahrer) auf...
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
...auf der vorfahrtsstrasse hast du vorfahrt, während derjenige der diese strasse kreuzen will zu warten hat. wenn keine dieser beiden strassen vorrang hat, gilt rechts vor links und zum als erster fahren ist nur einer der beiden berechtigt. gleichberechtigung - weia. das kannst du mit deiner frau zu hause machen - im strassenverkehr hat sie (die gleichberechtigung) nichts verloren, klemm' dir das.
klingt gut.... hat aber mit diesen Thema hier überhaupt nichts zu tun...
mfg
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
ich bin weder die stvo, noch rechtsprechung. und schon gar nicht die quintessenz des gesunden menschenverstands
........
... und wir wissen nun, wie Probleme entstehen.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Dann sind auch wir uns nie begegnet. Wenn ich sehe, dass einer rechts/mitte aufläuft, dann wäge ich ab, ob ich die Geschwindigkeit beibehalte, vom Gas gehe oder auch mal beschleunige.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Du immer mit Deiner "Beschleunigung", ich habe nie erlebt das ein Linksspurpächer für mich beschleunigt hat damit ich nicht bremsen muss.
Warum wird das immer von mir verlangt ?
Natürlich ist mein Fahrzeug nicht so potent, dass es bei voller Beschleunigung aus 100 oder darüber sichtbar an der Heckachse einfedert. Aber 10 oder 20 km/h mehr bringen oft den Unterschied zwischen vllt kurz vom Gas gehen und bremsen.
Sieht der Andere natürlich nicht direkt. Und manchmal geht der gute Gedanke auch nicht auf. Dann ist man natürlich der Raser, der die Lücke dicht macht.
Aber wie man es macht....
Vorbildlich
So ähnlich mache ich es auch.
Leider aber doch Zuwenige.
Stur die Geschwindigkeit.
Bei Linksschleichern habe ich mir das warten aber abgewöhnt
Ich warte keine 20 sek mehr bis der endlich vorbei ist.
Muss er halt warten
Selbst schuld kann es nicht so eilig haben.
Das sind dann auch die schlimmsten Drängler.
Diese Vollpfosten
Selbst keine vdiff aufbauen aber wehe Ihre v ist nicht mit Punkt und Komma umzusetzen.
Tja Pech Ihr Idioten meine vdiff passt.
Die ist immer über 20km/h!!!
Ok, fast immer wenn rechts einer stark beschleunigt(ist ja verboten) kann es schon mal eng werden.
Zitat:
Original geschrieben von ELK_EN
Bei einem Unfall "im engen zeitlichen Zusammenhang zum Spurwechsel" sieht es im übrigen selbst dann noch schlecht für den Spurwechsler aus, wenn er sich schon in Geradeausfahrt auf dem Überholfahrstreifen befindet. Er ist also nicht bereits "fein raus", wenn (Zitat ichtyos) "die neue Spur erreicht ist".
Wie schlecht sieht es für die Unfallbeteiligten tatsächlich aus?
Zitat:
Der Sachverhalt
1661
Kfz A fährt auf Überholspur der BAB auf Kfz B auf, das vorher von rechter Fahrspur nach links wechselte. Zeitabstand zwischen Spurwechsel und Auffahren bleibt ungeklärt.LG-Urteil, Juni 1995
Haftungsverteilung: A 50%, B 50%Gericht: LG Gießen
Datum: 03.05.1995
Aktenzeichen: 1 S 9/95
Quelle: ZfSch 1995, 409, VersR 1996, 773 (Quelle)
.
.
Zitat:
Der Sachverhalt
1663
Pkw A wechselt, um anderem Kfz die Einfahrt auf die BAB zu ermöglichen, von rechter auf linke Fahrspur. Nachdem sich A bereits wieder in Geradeausfahrt befindet, fährt von hinten mit mind. 190 km/h herannahendes Motorrad B auf A auf.OLG-Urteil, Januar 2007
Haftungsverteilung: A 50 %, B 50 %
Gericht: OLG Koblenz
Datum: 08.01.2007
Aktenzeichen: 12 U 1181/05
Quelle: DAR 2007, 463 (Quelle)
.
.
Zitat:
Der Sachverhalt
1545
Auf Überholspur fahrender Sportwagen A (Ferrari) kommt ins Schleudern und verunfallt. A wurde angeblich von Pkw B behindert, der bei einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h während des Überholvorganges plötzlich und ohne zu Blinken auf die linke Fahrspur gezogen sein soll. Unfallhergang bleibt ungeklärt. B kann Spurwechsel nicht widerlegen.LG-Urteil, Februar 2003
Haftungsverteilung: A 60%, B 40%
Gericht: LG Erfurt
Datum: 06.02.2003
Aktenzeichen: 8 O 835/01
Quelle: NZV 2003, 342
Wer lesen möchte, wie komplex und schwierig solche Fälle abseits vom Foren-Geschwurbel und lustigen Fabulieren wirklich zu beurteilen sind, kann sich ja mal in den folgenden Fall vertiefen. BMW M fährt auf langsameren Pkw auf, der einen Spurwechsel vollzogen hat. (
Zum Urteil)
MfG, Tazio1935
besonders erhellend finde ich immer Formulierungen wie:
.... betätigte die Lichthupe UND leitete eine Vollbremsung ein.
Es kam zum Unfall.
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
besonders erhellend finde ich immer Formulierungen wie:.... betätigte die Lichthupe UND leitete eine Vollbremsung ein.
Ja, ist schon erstaunlich, wie das Multitasking bei manchen Leuten angeblich funktioniert.
Es gibt noch ein paar Antworten auf Fragen, die in diesem und ähnlichen Threads diskutiert worden sind.
Wer auf der durchgehenden Überholspur fährt, hat in der Tat einen Vorrang:
Zitat:
§ 7 IV StVO enthält eine Vorrangregelung dahin, dass der derjenige, der den durchgehenden Fahrstreifen befährt, Vorrang vor dem demjenigen hat, der auf seinem Fahrstreifen nicht durchfahren kann. Dabei liegt eine Sorgfaltswidrigkeit des seine Fahrspur Wechselnden schon dann vor, wenn der beabsichtigte Fahrstreifenwechsel nicht durch rechtzeitiges Blinken angekündigt wird (§ 7 V 2 StVO; KG, Beschl. v. 19.10.2009 – 12 U 227/08, ZfS 2010, 320,
322).
(...)
Beim Wechsel auf die Überholspur einer Autobahn ist grundsätzlich von der Alleinhaftung des Spurwechslers bzw. des in die Autobahn Einfahrenden auszugehen, da er das Vorrecht des anderen Verkehrsteilnehmers (vgl. § 18 III StVO) verletzt.
Normalerweise gilt aber:
Wer auffährt, hat Schuld.Wenn man jemandem ins Heck kracht, bewertet ein Gericht den Hergang erstmal als Auffahrunfall, und den Auffahrenden trifft die alleinige Schuld. Um nicht als Alleinverursacher dazustehen und das zur Geltung zu bringen, was weiter oben steht, muss der Auffahrende belegen, dass "der Fahrspurwechsel erwiesenermaßen in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Auffahrunfall erfolgte (OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.5.2009 – 4 U 347/08, NJW-RR 2010. "
Und bei der Mithaftung ist man als Auffahrender selbst bei sonst korrektem Verhalten immer dann mit im Boot, wenn man über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fuhr. Je schneller man war, desto höher die Mithaftung.
Alles in dieser PDF nachzulesen. Wer Antworten auf die Fragen möchte, die dieser Thread bzgl. eines möglichen Unfalls aufgeworfen hat, der findet sie dort.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Und bei der Mithaftung ist man als Auffahrender selbst bei sonst korrektem Verhalten immer dann mit im Boot, wenn man über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fuhr. Je schneller man war, desto höher die Mithaftung.
Auch nicht dann. Auch hier kann die Betriebsgefahr des Auffahrenden gegen 0 gehen!
Aber richtig ist, wenn die Betriebsgefahr ins Spiel kommt, ist die Geschwindigkeitshöhe einer der Faktoren, Fahrzeuggröße und Gewicht aber auch 😉
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Ja, ist schon erstaunlich, wie das Multitasking bei manchen Leuten angeblich funktioniert.Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
besonders erhellend finde ich immer Formulierungen wie:.... betätigte die Lichthupe UND leitete eine Vollbremsung ein.
Es gibt noch ein paar Antworten auf Fragen, die in diesem und ähnlichen Threads diskutiert worden sind.
Wer auf der durchgehenden Überholspur fährt, hat in der Tat einen Vorrang:
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Normalerweise gilt aber: Wer auffährt, hat Schuld. Wenn man jemandem ins Heck kracht, bewertet ein Gericht den Hergang erstmal als Auffahrunfall, und den Auffahrenden trifft die alleinige Schuld. Um nicht als Alleinverursacher dazustehen und das zur Geltung zu bringen, was weiter oben steht, muss der Auffahrende belegen, dass "der Fahrspurwechsel erwiesenermaßen in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Auffahrunfall erfolgte (OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.5.2009 – 4 U 347/08, NJW-RR 2010. "Zitat:
§ 7 IV StVO enthält eine Vorrangregelung dahin, dass der derjenige, der den durchgehenden Fahrstreifen befährt, Vorrang vor dem demjenigen hat, der auf seinem Fahrstreifen nicht durchfahren kann. Dabei liegt eine Sorgfaltswidrigkeit des seine Fahrspur Wechselnden schon dann vor, wenn der beabsichtigte Fahrstreifenwechsel nicht durch rechtzeitiges Blinken angekündigt wird (§ 7 V 2 StVO; KG, Beschl. v. 19.10.2009 – 12 U 227/08, ZfS 2010, 320,
322).
(...)
Beim Wechsel auf die Überholspur einer Autobahn ist grundsätzlich von der Alleinhaftung des Spurwechslers bzw. des in die Autobahn Einfahrenden auszugehen, da er das Vorrecht des anderen Verkehrsteilnehmers (vgl. § 18 III StVO) verletzt.Und bei der Mithaftung ist man als Auffahrender selbst bei sonst korrektem Verhalten immer dann mit im Boot, wenn man über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fuhr. Je schneller man war, desto höher die Mithaftung.
Alles in dieser PDF nachzulesen. Wer Antworten auf die Fragen möchte, die dieser Thread bzgl. eines möglichen Unfalls aufgeworfen hat, der findet sie dort.
MfG, Tazio1935
Und genau das ist die Schweinerei.
Ei ich fahr 130 und kann machen was ich will.
Der Hintermann darf getrost eine Vollbremsung hinlegen.
Ob ich jetzt mit gar keiner vdiff oder grade mal 5km/h überhole.
Wurst
Damit ist Blockierern Tür und Tor geöffnet.
Ich fahr raus und du da hinten siehst selbst wie du zu Rande kommst.
Aber wehe du drängelst.
Dann setzt es was