Brems- und Kraftstoffleitung stark oxidiert - TÜV keine Beanstandung
Hallo Gemeinde,
ich habe mir letzte Woche einen W202 1,8L Automatik 142k kmBj99 gekauft.
Stand beim Händler aber im angeblichen Kundenauftrag.
Vertrag wurde aber mit ihm geschlossen aber mit Ausschluss der Garantie...
Naja das Prozdere des Betrieb mal dahingestellt.
Ich geh davon aus dass er nur seine Verpflichtung umgehen will
Der Wagen war in einem guten Zustand.
Probefahrt wirklich ohne Mängel. Kein klappern etc.. Hab mir den Wagen hochheben lassen.
Hat alles ganz solide ausgesehen. Man muss nacharbeiten aber eine ganz brauchbare Substanz.
Das einzige was mich nervös machte waren die Brems und Kraftstoffleitungen. Diese waren in den Haltern stark oxidiert. Blätterten schon schön.
Wir haben drüber gesprochen und er meinte die werden Instandgesetzt.
Tüv gibts obendrauf neu...
Ich war beruhigt und entschloss mich den Wagen zu kaufen.
Am Donnerstag hab ich ihn dann geholt mit frischen TÜV.
Heute wollte ich mir dann das Ganze nochmal angucken.
Ab unter die Grube und ich dachte mich trifft der Schlag.
Die angesprochenen Bremsleitungen waren entrostet und gefettet (naja schlechter Witz).
Die Kraftstoffleitung war noch wie besichtigt.
Ich hab mit den Fingern nur den Rost abgehebt dann ist es schon passiert.
Der verbleibende Rost wurde dunkel. Die Leitung ist durch.
Jetzt meine Frage ...
Wie um alles im Himmel kann sowas durch den TÜV gehen???
Dann brauch ich keinen TÜV. Vorallem der Versuch mit einer Drahtbürste und ein wenig Fett die Bremsleitung Instand zu setzten und der Prüfer stutzt nicht wenn die ca. 2cm entfernte Leitung blättert und die andere mit Fett vollgeschmiert ist. Die Leitungen sind in der gleichen Klammer!!!!
Ich gehe davon aus das die Bremsleitung in gleicher Verfassung ist halt nun mit Fett rum.
Hat von euch schon mal solche Erfahrungen gemacht?!
Einen Tipp bei wem man sich beschweren kann? Ich meine Kuchen nicht Brössel.
Im Anhang ein Foto nachdem ich den Rost abgehoben habe (Fingernagel!!!)
Der dunkele Fleck ist schon Kraftstoff! Im Hintergrund die fette Bremsleitung :0).
47 Antworten
Wenn es vereinbart war, sollten die Leitungen auch vom Händler ersetzt werden.
Hatte mal einen ähnlichen Fall.
Beim Gebrauchtwagenkauf mit dem Händler vereinbart, dass die Bremsen noch erneuert werden.
Nach der Abholung dann festgestellt, dass nur die Bremsen vorne gemacht wurden.
Ich zurück und reklamiert. Da wurde mir dann gesagt, dass der Meister die Bremsen noch für gut befunden habe.
Das waren sie auch noch, aber nur bis zum nächsten Belagwechsel.
Hat mich letztendlich aber nicht interessiert und es wurde nachgearbeitet, wie vertraglich vereinbart.
Davon mal abgesehen ist ein entrosten und fetten von Bremsleitungen durchaus üblich.
Mach ich schon viele Jahre am BMW bei jedem Reifenwechsel.
Der TÜV Prüfer findet dies übrigens immer lobenswert, putzt mir aber trotzdem jedes mal das Fett ab um drunter zu schauen.
Edit:
Der Wagen hat jetzt TÜV, warum sollte man ihm den abnehmen?
Zum Zeitpunkt der Untersuchung war die Leitung dicht.
Die Prüfung ist nur eine Momentaufnahme.
Sobald du vom Hof fährst kann ein TÜV relevanter Defekt auftreten.
Dann wird dir aber nicht der TÜV aberkannt, sondern du hast lediglich ein Auto, dass so nicht verkehrssicher ist und repariert werden muss.
ich balsamiere mit Owatrol Öl..
Zitat:
@mk4x schrieb am 5. November 2016 um 23:23:01 Uhr:
Wenn es vereinbart war, sollten die Leitungen auch vom Händler ersetzt werden.
Hatte mal einen ähnlichen Fall.
Beim Gebrauchtwagenkauf mit dem Händler vereinbart, dass die Bremsen noch erneuert werden.
Nach der Abholung dann festgestellt, dass nur die Bremsen vorne gemacht wurden.
Ich zurück und reklamiert. Da wurde mir dann gesagt, dass der Meister die Bremsen noch für gut befunden habe.
Das waren sie auch noch, aber nur bis zum nächsten Belagwechsel.
Hat mich letztendlich aber nicht interessiert und es wurde nachgearbeitet, wie vertraglich vereinbart.Davon mal abgesehen ist ein entrosten und fetten von Bremsleitungen durchaus üblich.
Mach ich schon viele Jahre am BMW bei jedem Reifenwechsel.
Der TÜV Prüfer findet dies übrigens immer lobenswert, putzt mir aber trotzdem jedes mal das Fett ab um drunter zu schauen.
Wie reagiert der TÜV auf so oxidierte Leitungen???
Ich hatte noch nie das Problem.
Seh ich das zu eng? Aber es stach schon bei der ersten Besichtigung ins Auge.
Ich kann mirs nicht voerstellen das er da nicht hingefasst hat. Und es war mir ja auch möglich die Leitung mit meinen Fingern zu "öffnen"..
Wenn der Prüfer so eine Stelle sieht poppelt er dran rum und schaut ob es undicht wird.
Passiert nichts bekommst du vielleicht einen Hinweis das im Auge zu behalten oder mal zu erneuern.
So war es damals bei mir und ab dann hab ich immer schön gefettet.
Aber auch ein Prüfer kann etwas übersehen.
Wenn es vereinbart war, soll der Händler die Leitungen ersetzen und fertig.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 5. November 2016 um 23:10:43 Uhr:
Zitat:
@PoseidonXL schrieb am 5. November 2016 um 22:53:40 Uhr:
Tüv haben oder nicht.. das ist hier die Frage, wenn du groß rumposaunst .. nehmen sie dir diesen wieder weg.. bist du dann glücklicher ?Das ist Unsinn. Wer soll ihm den wegnehmen?
Vertrag ist Vertrag.Der Händler darf nun nachbessern. Er steht in der Gewährleistung. So dass der Wagen TÜV fertig ist.
Was macht dich denn glücklich, die Plakette oder ein verkehrssicheres Auto?
.. ganz ehrlich mich interessiert der Tüv nur zwangsläufig ..eher nebensächlichen ... ich mag technische Perfektion.. wenn ein Fahrzeug wie eine Schweizer Uhr funktioniert.. bin ich glücklich ..vorher nicht ..auch nicht mit Tüv.. meine Fahrzeuge sind bisher niemals vom Tüv beanstandet worden..
Steven schreibt:
Das ist Unsinn. Wer soll ihm den wegnehmen?
Vertrag ist Vertrag.
Wird dann aber zitiert:
Das ist Unsinn. Wer soll ihm den Wagen wegnehmen?
Vertrag ist Vertrag.
Was geht hier ab?
..alles gut.. null Problemo..,-) .. vielleicht hat Steven zwischendurch den Beitrag bearbeitet..ist doch egal.. ich bearbeite auch die ersten 10 Minuten meine Beiträge..-)
Zitat:
@MB-Berni schrieb am 6. November 2016 um 00:02:53 Uhr:
Steven schreibt:Das ist Unsinn. Wer soll ihm den wegnehmen?
Vertrag ist Vertrag.Wird dann aber zitiert:
Das ist Unsinn. Wer soll ihm den Wagen wegnehmen?
Vertrag ist Vertrag.Was geht hier ab?
Nennt man Bearbeiten Funktion. Da kann man seinen Text nachträglich bearbeiten.
Sonst geht da nix ab.
Warum ich meinen Text bearbeitet habe?
- na weil ich bemerkt habe dass er den TÜV meinte, und nicht das Auto.
Sonst noch was zum Thema?
Ich würd jetzt mal abwarten.
Vielleicht hat es der Prüfer wirklich nicht entdeckt, und vielleicht hat es der Händler ja nicht "böse" gemeint.
Warte den Montag ab.
Poseidon XL, Lese mal seine Texte dann steht in einem das 3.500€ hingelegt hat. und wenn man dann bedenkt das seine Frau und Junge damit fahren würde ich mal auch sagen eine Blinden Brille für den TÜV Prüfer.
Danke. Bei diesem Preis hätte ich die Garantie bei Vertragsabschluss nicht ausgeschlossen.. und alles schriftlich vereinbart...egal.. nachher ist man immer klüger... solle es ganz schlecht mit der Nachbesserung laufen ... kann man auch die harte Schiene fahren.. mit Anzeige ,Anwalt..usw..
.. aber warten wir ersteinmal Montag ab.. in eigenem Interesse ..sollte der Verkäufer ..problemlos Nachbessern..
VG
Zitat:
@PoseidonXL schrieb am 5. November 2016 um 23:22:39 Uhr:
..und was der Benz gekostet hat..weiss ich immer noch nicht.. macht nichts..ich werde es überleben..--)))
Dann solltest du einfach sorgfältiger lesen: "Dreieinhalb" steht da als Antwort auf deine Frage...
Zitat:
@PoseidonXL schrieb am 6. November 2016 um 00:04:43 Uhr:
..alles gut.. null Problemo..,-) .. vielleicht hat Steven zwischendurch den Beitrag bearbeitet..ist doch egal.. ich bearbeite auch die ersten 10 Minuten meine Beiträge..-)
Danke für die Aufklärung!
Gruß Berni
Hi , wenn der TE den Vertrag mit dem Händler gemacht hat , so kann er die Gewährleistung NICHT ausschließen !
Nach der neuen Rechtslage muss der Händler , nicht der Käufer , nachweisen das der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufes mängelfrei war .
Das kann er , wie man an Hand der Fotos einwandfrei feststellen kann , nicht .
Solche Leitungen rosten nicht innerhalb kurzer Zeit durch , also bestand der Mangel schon vor den Kauf , außerdem hatte der TE den Verkäufer darauf hingewiesen .
Der Käufer hat somit das Recht auf eine Nachbesserung oder sogar Rücknahme des PKW´s .
Ob er den TÜV dafür belangen wage ich zu bezweifeln , der Prüfer wird sich immer damit heraus reden das der Wagen zum Zeitpunkt der Prüfung in Ordnung war.
Unabhängig davon : mit 3500,- € ist der Preis eindeutig zu hoch !
Mir selbst ist vor einiger Zeit ähnliches passiert :
Habe bei einem Händler einen Vectra B mit 2 J. TÜV ,( 190TKM, 1500,- €) mit Zeitdruck gekauft (TÜV-Untersuchung war eine Wo. alt ! ) , habe dann einen Tag nach dem Kauf folgende Mängel festgestellt :
1. falsche , nicht zugelassene Reifengröße , und über 12J. alt
2. extremer Motorölverlust ( Simmerring + Ölwanne undicht)
3. Klimaanlage defekt
4. Handbremse ohne Wirkung
dazu diverse , nicht TÜV relevante Mängel
Bin dann zu dem TÜV-Prüfer , habe Ihm das Auto gezeigt , Aussage von Ihm : bei der Prüfung war alles OK , Motor war von unten schön Sauber , da hat der Verkäufer nach der Prüfung andere Reifen auf gezogen usw.
Nach Einschaltung meines RA :
Händler musste den Wagen zum vollen Preis zurück nehmen !
gruß hanspool
😕 Auf die Gefahr hin das ich mich jetzt zum Affen mache ... was heißt die Abkürzung "TE"?
hanspool verwendet diese .. 😕
sorry :0)