Brauchen fest installierte Blitzer den Blitz?

Darum gehts:

http://www.sachsen-fernsehen.de/.../#!prettyPhoto

Abgesehen davon, das dieser Spaß der Stadt Chemnitz wieder sinnlos Geld aus dem Stadtsäckel zieht und Idioten das bei Facebook auch noch toll finden, hätte ich dazu eine Frage.

Kann der so noch blitzen? Ok, nachts könnte es problematisch werden, aber geht es wenigstens tagsüber?

Beste Antwort im Thema

Ich glaube nicht, daß mit zerstörtem Aufhellblitz noch auswertbare Bilder zustandekommen, falls die Kamera überhaupt noch auslöst. Zumindest nicht unter schwierigen Lichtverhältnissen (Gegenlicht, Regen, Dämmerung, Nacht).

OffTopic: Wäre die Stadt daran interessiert, an dieser Stelle etwa zur Unfallprävention das Tempo zu senken, hätte sie einen Blitzer in auffälliger Neonfarbe dort aufgestellt. Der Tarnanstrich dient nur der Gewinnmaximierung. Ein Unfallschwerpunkt ist die Stelle wohl kaum.

Die Zerstörung fremden Eigentums ist natürlich streng zu verurteilen. Wehren sich aber mündige Bürger mit ihren Mitteln (und ohne Gefahr für Leib & Leben anderer) gegen Wegelagerei, hält sich mein Mitleid mit z.B. der notleidenden Stadt in Grenzen. Der Anblick der Spitzhacke im Blitzgerät hat mir ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Etwa so: 😁.

Das Geld für die Reparatur hat der Blitzer außerdem rasch wieder eingeblitzt.

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Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Owi's können grundsätzlich nur vorsätzlich begangen werden - 10 OWiG

Wem soll es nun nutzen, wenn man gaaanz zuuufällig den wichtigen Teil vom §10 einfach weg lässt?

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Aber auch bei Fahrlässigkeit ist man nicht aufmerksam gewesen

Das ist so ziemlich genau die Definition von Fahrlässigkeit 😉

Zitat:

und wenn das öfter vorkommt sollte man auch das stärker ahnden.

Wird es doch, Stichworte sind "Voreintragungen" und "Punktesystem"

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Warum wollen manche Leute da erst mal einen Nachweis das es sich um einen Gefahrenschwerpunkt handelt?
...

Es gibt solche und solche Menschen.

Die einen grüßen den Gesslerhut und schlagen dabei freudig die Hacken zusammen, die anderen tun es zähneknirschend oder gar nicht.

Die einen freuen sich über einen Blitzer mehr in der Landschaft und hinterfragen nicht dessen Sinn, die anderen suchen den Sinn hinter einschränkenden Maßnahmen des Staates, erst recht, wenn die Nichteinhaltung der Einschränkung Geld kostet.

Ich halte den Blitzer aufgrund seines Standortes und aufgrund der Farbgebung ausschließlich für ein Instrument des Geldmachens und nicht für einen Versuch, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wenn Du das anders siehst- gern, jedem seine Meinung.

Die Spitzhacke im Blitzgerät stellt natürlich ein drastisches und illegales Mittel zur Meinungsäußerung dar. Dafür dürfte diese Meinung wahrgenommen worden sein, auch von jenen, die Volkes Meinung gern überhören. Wenn der Täter dieses Ziel verfolgt hat, war seine Tat immerhin maximal effektiv.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



... denk noch mal über den markierten Satz nach und überlege mal, ob du genau so grinst, ... Würdest du mir auch mit einem selbstgefälligen grinsen mal eben einen 1000 auf mein Konto überweisen? Einfach so? Denn, nichts anders schreibst du ...🙁 🙄

Ich mußte lächeln, und das hat nichts mit Selbstgefälligkeit zu tun, sondern mit Humor. Und das schrieb ich, nachdem ich die Tat ausdrücklich verurteilt habe. Welche krummen Gedankengänge Dich die Spitzhacke, meinen Kommentar, Kindergärten, Steuern und Dein Konto verknüpfen lassen, will ich gar nicht wissen. Wie gesagt: die paar tausend Euro sind umgehend wieder "eingeblitzt".

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Der Bußgeldkatalog geht davon aus, dass Verstöße immer nur fahrlässig begangen werden.
Owi's können grundsätzlich nur vorsätzlich begangen werden - 10 OWiG

N. T.

Nein. § 10 OwiG behandelt die grundsätzlichen Voraussetzungen der Ahndbarkeit (das OwiG ist gewissermaßen die vor die Klammer gezogene Sammelvorschrift für alle anderen Anwendungsfälle, in denen Ordnungswidrigkeiten vorkommen, zB StVO/StVG, BImSchG usw.).

Das ist etwas ganz anderes als das, was du meinst.

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Owi's können grundsätzlich nur vorsätzlich begangen werden - 10 OWiG
Wem soll es nun nutzen, wenn man gaaanz zuuufällig den wichtigen Teil vom §10 einfach weg lässt?

Hoppala, steht doch da tatsächlich im 49er StVO, dass die Fahrlässigkeit bestraft wird. Mea Culpa. Bin wohl doch schon zu lange raus. Sry

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Knergy


Darum gehts:

http://www.sachsen-fernsehen.de/.../#!prettyPhoto

Abgesehen davon, das dieser Spaß der Stadt Chemnitz wieder sinnlos Geld aus dem Stadtsäckel zieht und Idioten das bei Facebook auch noch toll finden, hätte ich dazu eine Frage.

Kann der so noch blitzen? Ok, nachts könnte es problematisch werden, aber geht es wenigstens tagsüber?

Kurz und bündig: Nein!

Blitzer brauchen keinen Blitzer. An Stellen wo kein Blitzer eingesetzt werden kann (zb. Tunnels) wird heute sogar blitzlos fotografiert. Es kommen auch immer mehr Radarmessungen (vorallem auch in besagten Tunnels) und du merkst davon nichts mehr - außer ein paar Tage später den Strafzettel im Briefkasten. Ist das Gerät oben in deinem Beispiel beschädigt und liefert auch noch erkennbare Fotos ohne Blitz, ist das durchaus legitim.

Man kann nur eins dagegen tun: Nach Vorschrift fahren.

Klingt komisch, ist aber so.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Kurz und bündig: Nein!

Blitzer brauchen keinen Blitzer. An Stellen wo kein Blitzer eingesetzt werden kann (zb. Tunnels) wird heute sogar blitzlos fotografiert. Es kommen auch immer mehr Radarmessungen (vorallem auch in besagten Tunnels) und du merkst davon nichts mehr.....

Auch hier

muß geblitzt werden

, es werden aber

Infrarotblitzgeräte

(Schwarzblitzer) benutzt die für das menschliche Augen nicht sichtbar sind.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Kurz und bündig: Nein!

Blitzer brauchen keinen Blitzer. An Stellen wo kein Blitzer eingesetzt werden kann (zb. Tunnels) wird heute sogar blitzlos fotografiert. Es kommen auch immer mehr Radarmessungen (vorallem auch in besagten Tunnels) und du merkst davon nichts mehr.....

Auch hier muß geblitzt werden, es werden aber Infrarotblitzgeräte (Schwarzblitzer) benutzt die für das menschliche Augen nicht sichtbar sind.

N.T.

Auch richtig. Geblitzt werden muß nur um das Bild aufzuhellen. Ob der Fahrer den Blitzer sieht oder nicht, schützt vor Strafe nicht und wäre somit irrelevant.

Ich finde gut, so muss man jeden Blitzer behandeln. Das der noch auslöst kann sein, aber verwertbar sind diese Aufnahmen nicht mehr da die Anlage nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist. Jeder Anwalt könnte die Bilder anfechten.

Zitat:

Original geschrieben von John-Mac-Dee


Ich finde gut, so muss man jeden Blitzer behandeln. Das der noch auslöst kann sein, aber verwertbar sind diese Aufnahmen nicht mehr da die Anlage nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist. Jeder Anwalt könnte die Bilder anfechten.

Solange auf den Fotos etwas zu erkennen ist, kann der Anwalt maulen wie er will. Wird nicht helfen.

Bilder aufhellen kann man schon mit Photoshop und damit arbeiten auch die Behörden.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


....

Solange auf den Fotos etwas zu erkennen ist, kann der Anwalt maulen wie er will. Wird nicht helfen.

Bilder aufhellen kann man schon mit Photoshop und damit arbeiten auch die Behörden.

Naja, das ist eine durchaus lustige Sicht der Dinge. Und wenn sich eine Bußgeldstelle erdreistet, ein Bild über die "normale" Verbesserung von Helligkeit und Kontrast hinaus zu "photoshoppen", dann ist das Bild als Beweismittel eine Nullnummer. Wenn das der werte Herr Amtsrichter nicht einsieht, dann wird spätestens der Bußgeldsenat beim OLG sowohl der Behörde wie auch dem Herrn Amtsrichter heimleuchten.

Mit Recht.

Nicht umsonst wurden neuere Anlagen so konzipiert, dass Manipulationen durch Sachbearbeiter weder an den Datensätzen, an den Datenbanken (also der Gesamtheit der Datensätze einer Meßperiode) noch an einzelnen Elementen wie etwa den Bildern möglich sind. Denn zu oft waren in Analogfilmzeiten plötzlich ganze Messungen weg (weil sie einen lokalen Politbonzen gezeigt haben, was in der Behöde als bekanntermaßen unerwünscht bekannt war) oder weil ein Bekannter oder Verwandter die Beschilderung nur als unverbindlichen Vorschlag betrachtet hatte und man ihm aus der Bredouille helfen wollte.

Grundsätzlich sind Beweismittel unmanipuliert zu verwenden. Und wenn sie im Originalzustand nicht beweiskräftig sind, dann hat eben mal einer Glück gehabt. Aber sie nun aus lauter Verfolgungswille und Jagdinstinkt standardmäßig zu hübschen, das geht in einem Rechtsstaat gar nicht.

So siehts aus. Es gibt klare Vorschriften im Bezug auf sowas. Und wenn die Messanlage nicht in vorschriftsmäßigem zustand ist darf sie nicht verwendet werden. Punkt Ende Aus!

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Grundsätzlich sind Beweismittel unmanipuliert zu verwenden.

Sorry, aber der Satz entspringt deiner Phantasie.

Ich habe noch nie erlebt, das zB eine Tatwaffe versiegelt und unbehandelt auf dem Tisch liegt und der Richter mit der Lupe nach Fingerabdrücken sucht oder Nukleinsäuren zählt um eine Genanalyse zu machen. Eine Bildanalyse ist natürlich erlaubt und üblich. Im worst case muß da halt noch ein weiter Fachmann mit einem Gutachten dran. Letzendlich entscheidet eh der Richter, was er mit den Informationen des Beweises macht.

Darum gehts doch garnicht. Natürlich können die mit der Helligkeit spielen wie sie wollen, trotzdem darf nach einer solchen Bechädigung kein einziges Bild mehr verwertet werden. Die Messanlage ist beschädigt, welcher Teil spielt da keine Rolle. Die Zulassung und Eichung ist hinfällig und Messungen solcher Geräte sind nicht verwertbar. Wie ich schon schrieb: Jeder Anwalt für Verkehrsrecht bastelt dir aus dem Schreiben einen Papierflieger. So sind nunmal unsere Gesetze und an die hat sich der Staat zu halten.

Zitat:

Original geschrieben von Psio



Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Grundsätzlich sind Beweismittel unmanipuliert zu verwenden.
Sorry, aber der Satz entspringt deiner Phantasie.....

Ach weisst du, ich weiß schon, was ich täglich so mache. 😉😎

Und jeder (!) Verteidiger freut sich über alle Maßen, wenn er bemerkt, dass die Bußgeldstelle das Bildmaterial oder gar die Ergebnisse "gehübscht" hat.

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