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Brauchen fest installierte Blitzer den Blitz?

Themenstarteram 11. Mai 2014 um 12:06

Darum gehts:

http://www.sachsen-fernsehen.de/.../#!prettyPhoto

Abgesehen davon, das dieser Spaß der Stadt Chemnitz wieder sinnlos Geld aus dem Stadtsäckel zieht und Idioten das bei Facebook auch noch toll finden, hätte ich dazu eine Frage.

Kann der so noch blitzen? Ok, nachts könnte es problematisch werden, aber geht es wenigstens tagsüber?

Beste Antwort im Thema

Ich glaube nicht, daß mit zerstörtem Aufhellblitz noch auswertbare Bilder zustandekommen, falls die Kamera überhaupt noch auslöst. Zumindest nicht unter schwierigen Lichtverhältnissen (Gegenlicht, Regen, Dämmerung, Nacht).

OffTopic: Wäre die Stadt daran interessiert, an dieser Stelle etwa zur Unfallprävention das Tempo zu senken, hätte sie einen Blitzer in auffälliger Neonfarbe dort aufgestellt. Der Tarnanstrich dient nur der Gewinnmaximierung. Ein Unfallschwerpunkt ist die Stelle wohl kaum.

Die Zerstörung fremden Eigentums ist natürlich streng zu verurteilen. Wehren sich aber mündige Bürger mit ihren Mitteln (und ohne Gefahr für Leib & Leben anderer) gegen Wegelagerei, hält sich mein Mitleid mit z.B. der notleidenden Stadt in Grenzen. Der Anblick der Spitzhacke im Blitzgerät hat mir ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Etwa so: :D.

Das Geld für die Reparatur hat der Blitzer außerdem rasch wieder eingeblitzt.

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Kommt ganz drauf an, wo der Rest der Elektronik untergebracht ist. Und ich glaub nicht, dass da nur die eigentliche Blitzlampe beschädigt ist. Wenn der tatsächlich noch auslösen würde, gäbe es womöglich einen Kurzschluss ?

am 12. Mai 2014 um 18:19

Wenn man denn die Täter schnappen sollte einfach auf dem kurzen Rechtsweg abarbeiten. Zwei starke Polizisten die dem Tatäter den Arm festhalten und ein noch stärkerer Dritter, der ihm die Tatwaffe geschmeidig durch die Handfläche treibt.

Das sollte als lehrreiche Strafe genügen. Schließlich hat das Stadtsäckel kein Geld für eine ordentliche Verhandlung. Der Blitzer musste ja repariert werden.

Ich glaube nicht, daß mit zerstörtem Aufhellblitz noch auswertbare Bilder zustandekommen, falls die Kamera überhaupt noch auslöst. Zumindest nicht unter schwierigen Lichtverhältnissen (Gegenlicht, Regen, Dämmerung, Nacht).

OffTopic: Wäre die Stadt daran interessiert, an dieser Stelle etwa zur Unfallprävention das Tempo zu senken, hätte sie einen Blitzer in auffälliger Neonfarbe dort aufgestellt. Der Tarnanstrich dient nur der Gewinnmaximierung. Ein Unfallschwerpunkt ist die Stelle wohl kaum.

Die Zerstörung fremden Eigentums ist natürlich streng zu verurteilen. Wehren sich aber mündige Bürger mit ihren Mitteln (und ohne Gefahr für Leib & Leben anderer) gegen Wegelagerei, hält sich mein Mitleid mit z.B. der notleidenden Stadt in Grenzen. Der Anblick der Spitzhacke im Blitzgerät hat mir ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Etwa so: :D.

Das Geld für die Reparatur hat der Blitzer außerdem rasch wieder eingeblitzt.

Gefahrenschwerpukt hin oder her... wer seid ihr denn um das beurteilen zu können?

Und auch wenn es eine lange Hauptstraße ist kann da ein Mensch über die Fahrbahn rennen und dann macht es einen Unterscheid ob ich den noch mit 30km/h Restgeschwindigkeit treffe oder gar nicht oder mit nur wenigen km/h...

Das dort ein Tempolimit herrscht ist wohl sicher auch nicht unbekannt...

Wer dann geblitzt wird ist einfach selber Schuld...

Man kann es drehen und wenden wie man will... in dieser Sache ist jeder seines Glückes Schmied... und mit dieser Aktion zahlt doch im Endeffekt eh nur wieder der Steuerzahler... die breite Masse... all die "Mittelständler" wie die Merkel immer behauptet....

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Gefahrenschwerpukt hin oder her... wer seid ihr denn um das beurteilen zu können?

Die Frage ist berechtigt. Sicher. In der Tat.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Und auch wenn es eine lange Hauptstraße ist kann da ein Mensch über die Fahrbahn rennen und dann macht es einen Unterscheid ob ich den noch mit 30km/h Restgeschwindigkeit treffe oder gar nicht oder mit nur wenigen km/h...

Nun ja, was ein Unfallschwerpunkt im Sinne der Vorschrift ist, möge freundlicherweise normativ-abstrakt bestimmt und anhand konkreter Untersuchungen und Statistiken für den besagten Ort belegt werden.

Denn mit fiktiven, beliebig unwahrscheinlichen Szenarien kann man alles, auch ein deutschlandweites Fahrverbot begründen...

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Wenn man denn die Täter schnappen sollte einfach auf dem kurzen Rechtsweg abarbeiten. Zwei starke Polizisten die dem Tatäter den Arm festhalten und ein noch stärkerer Dritter, der ihm die Tatwaffe geschmeidig durch die Handfläche treibt.

Das sollte als lehrreiche Strafe genügen. Schließlich hat das Stadtsäckel kein Geld für eine ordentliche Verhandlung. Der Blitzer musste ja repariert werden.

Nun, welch ein Glück, dass du nicht Richter sein darfst. ;)

Warum wollen manche Leute da erst mal einen Nachweis das es sich um einen Gefahrenschwerpunkt handelt?

Das Tempolimit ist nicht unbekannt - also braucht doch danach keiner was zu sagen.

Und innerorts sind eben nun mal Menschen auch unterwegs und da kommt es schon mal vor das jemand die Fahrbahn überquert... das ist nicht abwegig...

Vor allem sehr alte Menschen gehen oft einfach über die Straße so nach dem Motto "Die werden schon Bremsen".

Ich bin selbst kein unbeschriebenes Blatt... 8 Punkte (nach alten System) und insgesamt einen 4-stellige Bußgeldbetrag in meinen 4 Jahren Führerschein...

Aber ich hab bei keinem einzigen Blitzer "Abzocke" oder "kein Gefahrenschwerpunkt" geschrien.

Die Gefahr ist nämlich immer gegeben... und ein Tempolimit in der Regel auch gut ausgeschildert.

Wer dann noch Abzocke schreit oder "kein Gefahrenschwerpunkt"...das ist doch keine Ausrede für das geltende Tempolimit...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Warum wollen manche Leute da erst mal einen Nachweis das es sich um einen Gefahrenschwerpunkt handelt?

...

So habe ich das nicht gemeint. Vor allem kann nicht die individuelle Einschätzung eines Fahrers die Einschätzung der zuständigen Fachbehörde ersetzen.

Allerdings wundere ich mich hin und wieder, mit welch lustigen Begründungen angebliche Unfall- und/oder Gefahrenschwerpunkte gestrickt werden.

In aller Regel stehen solche Blitzer völlig berechtigt. Nur die Umstände (Tarnfarbe usw.) lassen erkennen, dass der fiskalische Aspekt zumindest nicht ganz unwillkommen ist.

Der beste Blitzer ist der, den alle sehen und der deshalb niemals auslösen muss.

am 13. Mai 2014 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

 

Die Zerstörung fremden Eigentums ist natürlich streng zu verurteilen. Wehren sich aber mündige Bürger mit ihren Mitteln (und ohne Gefahr für Leib & Leben anderer) gegen Wegelagerei, hält sich mein Mitleid mit z.B. der notleidenden Stadt in Grenzen. Der Anblick der Spitzhacke im Blitzgerät hat mir ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Etwa so: :D.

Das Geld für die Reparatur hat der Blitzer außerdem rasch wieder eingeblitzt.

... denk noch mal über den markierten Satz nach und überlege mal, ob du genau so grinst, wenn städtische Einrichtungen wegen Geldmangel geschlossen werden, du dein Kind nicht mehr in den nächsten Kindergarten bringen kannst, die nächste Schule nur mühsam zu erreichen ist ... usw. usf.

Du bist genauso Steuerzahler wie wir alle und zahlst somit auch solche Zerstörungen mit. Allerdings ist das in deinen Augen dann etwas anderes, weil es dich nicht unmittelbar betrifft. Würdest du mir auch mit einem selbstgefälligen grinsen mal eben einen 1000 auf mein Konto überweisen? Einfach so? Denn, nichts anders schreibst du ...:( :rolleyes:

Fast bin ich versucht mich dem @ Elch anzuschließen ... obwohl ich Gewalt nicht als Allheilmittel ansehe.

Naja aber was wäre denn wenn die Blitzer schon von weitem erkennbar sind?

Ein notorischer Raser bremst runter... fährt vorbei... und gibt wieder Gas!

Für solche Leute hat man eben die getarnten Blitzer oder eben einen 2 nach wenigen hundert Metern weiter.

Ich finde es auch falsch das mit den Bußgeldern und Verwarngeldern fest gerechnet wird im Haushalt unseres Staates...

Aber der Grund dafür sind leider immer noch die Leute die zu schnell fahren und nicht der Staat.

Die Bußgelder sind auch einfach zu niedrig... ich denke mit einem Model wie in der Schweiz würde sich ein Großteil spätestens beim nächsten Blitz sehr genau überlegen wie er fährt in Zukunft...

Ein paar hundert € tun schon weh... aber ist schnell wieder vergessen... wer dagegen die Summe bezahlen wofür er sich ein neues gutes Auto kaufen könnte...der würde sich mit ziemlicher Sicherheit Gedanken machen.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

....

Ein paar hundert € tun schon weh... aber ist schnell wieder vergessen... wer dagegen die Summe bezahlen wofür er sich ein neues gutes Auto kaufen könnte...der würde sich mit ziemlicher Sicherheit Gedanken machen.

Jaja, das sind wohlfeile Reden. Immer wieder hört man solche Forderungen.

Aber: Leidtragend sind in erster Linie die, die das Geld sonst bekommen hätten. Einen wirklich Wohlhabenden juckt es nicht. Einen unterhaltspflichtigen Vater schon.

Und Geld, das ins Staatssäckel wandert, hat dort sicher einen Effekt. Aber es fehlt der Realwirtschaft - mit ihm wird nichts mehr umgesetzt.

Und wer zwingt den unterhaltspflichtigen Vater schneller zu fahren als erlaubt?

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Und wer zwingt den unterhaltspflichtigen Vater schneller zu fahren als erlaubt?

Hör mal... das ist doch eine Frage, nur um zu provozieren. :rolleyes:;) Um das bewusste Schnellerfahren gehts ja gar nicht, wer immer und absichtlich meint, zu schnell unterwegs sein zu müssen, der zahlt mit Recht. Und auch hohe Beträge.

Aber: Ordnungswidrigkeitenrecht ist Massenverfahrensrecht mit den entsprechenden "Grobheiten" im Verfahren. Und deshalb sind die Einzelfälle egal; zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit wird im Bußgeldverfahren nicht unterschieden, sondern erst dann, wenn das ganze vor Gericht geht. Und auch dort oft nicht. Der Bußgeldkatalog geht davon aus, dass Verstöße immer nur fahrlässig begangen werden. Und für fahrlässige Begehung ist eine möglicherweise existenzbedrohende Ahndung schon rechtspolitisch schlicht unangemessen. Eben weil nicht zwischen arm und reich unterschieden wird.

Aber ich bin generell für eine Einführung des Tagessatz-Prinzips auch im Bußgeldverfahren. Selbst wenn das in Deutschland die eine oder andere heilige Kuh schlachten würde. Denn dann wäre es endlich möglich, auch Superreiche, die sich kraft dicken Kontos an keinerlei Regeln halten wollen, angemessen zu bestrafen und in angemessener Form verhaltenslenkend auf sie einzuwirken.

Da hast du natürlich vollkommen recht. :)

Man könnte die Strafe auch am Gehalt ausmachen.

Aber auch bei Fahrlässigkeit ist man nicht aufmerksam gewesen und wenn das öfter vorkommt sollte man auch das stärker ahnden.

Es fahren zu viele Leute Auto die übermüdet und unaufmerksam sind...auch das kostet oft Leben.

Oder mehr Fahrverbote... die ziehen meist mehr als Geldstrafen... so war es zumindest bei mir der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Der Bußgeldkatalog geht davon aus, dass Verstöße immer nur fahrlässig begangen werden.

Owi's können grundsätzlich nur vorsätzlich begangen werden - 10 OWiG

N. T.

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