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Brauche Rat, bin GEBLITZT worden

Themenstarteram 18. November 2003 um 22:20

http://www.rz.uni-frankfurt.de/~gruss/blitzer_jg.jpg

 

ende august bin ich leider im damaligen auto meines vaters geblitzt worden. er verweigert die aussage und durch abgleich des personalausweises versucht die polizei nun mich dran zu bekommen.

frage: wann gilt das foto als "beweisstück"? mit lenker und sonnenblende im gesicht?

muss innerhalb einer woche antworten, hab ich ne chance die strafe zu umgehen? was meint ihr?

polizei stand sogar bei meinen eltern vor der tür, mich persönlich bekommen die nicht zu gesicht, da ich nicht mehr dort wohne :)

wie stehen meine chancen?

 

grüße [www.chart-me.de]

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66 Antworten

also ein bekannter von mir hatte das auch schon mit der sonnenblende und ist straffrei weggekommen. Weiterhin durfte die Polizei bei uns schonmal über 200 Bilder wegschmeißen weil ein falscher Filter eingesetzt war und man zwar Nummernschild aber nicht Gesicht sah.

ist das foto genau so wie du es hier reingestellt hast ????

dann würde ich nich zahlen, du bist echt nich gut zu erkennen !!!!

ist aber auch immer risiko !

Themenstarteram 18. November 2003 um 23:25

habe gerade mitbekommen, dass man wohl spätestens nach 3 monaten (!) den bußgeldbescheid haben muss. blitzer war am 20.08. , d.h. übermorgen hab ich >100euro gespart :)

stimmt doch, 3 monate ohne bußgeldbescheid und pech für vater staat?!

nein, du mußt innerhalb von 3 Monaten IRGENDWAS von denen hören, und da du einen Anhörungsbogen zum Ausfüllen bekommen hast ist das wohl logischerweise hinfällig ...

Themenstarteram 19. November 2003 um 9:44

achso. naja 2.versuch

den anhörungsbogen habe ich zum NEBENwohnsitz geschickt bekommen. werde mal sehen, wohin die das überhaupt schicken müssen, ein bogen zur 'richtigen' adresse kommt zu spät (nach dem 20.11.)

danke für die antworten bisher!

am 19. November 2003 um 9:57

Hi!

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass man die Frist von 3 Monaten auf 6 Monate erhöht hat.

Es ist gut möglich, dass du nichts zahlen mußt (weil man dich nicht erkennt). Das Problem kann nur sein, dass man deinem Vater als Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch aufbrummen kann - und das Ding nervt abartig...

Tschau

Marcel

Themenstarteram 19. November 2003 um 10:14

habe ich in einem anderen forum gefunden:

"...> > Ein kleines Wort noch zum berühmt-berüchtigten Fahrtenbuch: Dies kann nur dann verhängt werden, wenn der 1. Anhörungsbogen nicht später als 14 TAGE NACH DEM VERKEHRSVERSTOSS beim Halter eingegangen ist. Das kommt jedoch fast nie vor. Denn nach einer längeren Zeit muß sich billigerweise niemand mehr an einen Fahrer erinnern können. Auch dann gilt: Ein Fahrtenbuch betrifft immer nur ein bestimmtes Fahrzeug und Kennzeichen. Die Anordnung lautet z.B.: Es wird Ihnen auferlegt, für das KFZ VW GOLF mit dem amtlichen Kennzeichen XY- Z 123 für die Dauer von ... Monaten ein Fahrtenbuch zu führen. Notfalls also das Fahrzeug ummelden auf Familienmitglieder/Freunde ect. Damit ist das Fahrtenbuch hinfällig. Nach Ablauf der Fahrtenbuchauflage dann wieder ummelden. Am wenigsten Probleme gibt es sowieso, wenn ma sein Auto auf ein Familienmitglied anmeldet, das selbst keinen Führerschein hat und auch altersmässig schon jenseits von "Gut und Böse" ist, z.B. die gute alte Uroma ect. Da laufen dann sowieso alle Ermittlungen ins leere, wenn die Fahnder die Halteradresse aufsuchen und bei einem Alten- und Pflegeheim landen und letztlich vor dem Pflegebett eines 90 Jährigen Verwirrten stehen. Da gibts dann nichts ausser lange Gesichter. Aber Achtung: Auch hier gilt: Die Fotos der lieben Urenkel haben dort nichts zu suchen, wenn solch unliebsamer Besuch droht.

"... :)

Ein Rat?

Fahr net so schnell! Dann wirst auch net geblitzt! :D

MfG Freesty

Mal so zur Info, was ihr als Foto bekommt, ist nur eine schlechte Kopie des Originals, nur weil man darauf nichts erkennen kann, heißt das nicht, das das auf dem original das gleiche ist!

Die originale sind meistens (in 99%) der Fälle gestochen scharf! Da Hilft auch die Sonnenblende nicht!

Dito.

Spätestens vor Gericht werden dann die gestochen scharfen Originalfotos rausgeholt.

Also auf "nichts zu erkennen" und "unscharf" darfst du dich auf keinen Fall verlassen.

ggf. wird auch ein Gutachter hinzugezogen, der dich dann trotz Sonnenblende und Lenkrad im Gesicht identifiziert.

Gruß Dominik

am 20. November 2003 um 11:48

Mein Rat:

Akzeptier die Strafe und fahr zukünftig langsamer!!!

Wenns später wirklich zu ner Gerichtsverhandlung kommt, dann verklagen die dich vielleicht noch wegen Falschaussage oder was weiß ich was...

Also mir wäre das alles viel zu riskant!

am 20. November 2003 um 12:51

wenn dein vater die aussage verweigert, dann gilt, das ER gefahren ist weil er der halter ist. wenn er sagt das er nicht gefahren ist, dann muss er den fahrer nennen. wenn nicht, dann zählt er als fahrer.

"klingt zwar komisch, ist aber so!" ;):D

Themenstarteram 20. November 2003 um 13:40

das mit dem scharfen foto ist akzeptiert, ok. allerdings war mein vater nachweislich im URLAUB :)

und von "falschaussagen" kann hier keine rede sein. allgemein kann man nem polizisten viel erzählen, erst vor gericht (!) und (evtl. verEIDigt) sollte man bei der wahrheit bleiben.

Das mit dem Gutachter stimmt, die nutzen heutzutage weit mehr Möglichkeiten hier vergleichende Untersuchungen (Nasenflügel/-löcher, Form + Größe, Wangenknochen, Haaransatz...) anzustrengen...

Als Beschuldigter ist man auch vor Gericht unvereidigt, da man sich niemals selbst belasten muss !!!

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