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Geblitzt

Themenstarteram 7. Dezember 2004 um 19:28

Hi!!

Wurde heute in der 30 Km/h Zone mit ca 45Km/h geblitzt!!

Weiss einer was da auf mich zukommt??

Würde mich mal interessieren wie tuef ich da in die Tasche greifen darf, da ich vorher noch nie erwischt wurde und da nich so genau weiss was Sache ist!!

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36 Antworten

Kommt drauf an.... hier kannst du mal nachschauen, nur drauf verlassen solltest du dich nicht ;)

Bussgeldrechner

15 km/h minus Abzug = 10 Km/h zuviel,da kommt wenn überhaupt,nicht viel.

cih wurde heute auch geblitzt damlicherweise als ich an einem schleichenden lkw vorbeizog und mich vor dem wieder einordnetete und definitiv zu schnell war. da auf der gegensur ein audi angerast kamm werde auf jedenfall in widerspruch gehen soweit ich weiss ist nämlich im überholvorgang überschreiten erlaubt und wirds wohl ein schräges foto wenn net sogar der lkw drauf ist

Nabend!

Jan, 3km/h werden unter 100 km/h abgezogen, darüber IIRC 3%.

Himeno: Auf dieses schmale Brett würde ich mich nicht begeben. In der STVO steht irgendwo eindeutig drin, dass man nur dann überholen darf, wenn der Überholvorgang gefahrlos für alle Beteiligten machbar ist. Sonst Überholvorgang abbrechen bzw. gar nicht erst starten.

Wenn Du schriftlich zugibst, die Geschw. überschritten zu haben, um dieses Überholmanöver dennoch zu Ende zu bringen (egal aus welchem Grund), könnte die Sache gewaltig nach hinten los gehen.

Disclaimer: Dies stellt KEINE Rechtsberatung dar. Es ist lediglich die Schilderung meiner Meinung aufgrund persönlicher Erfahrungen.

Gruß, Markus.

Wie mein Vorredner schon geschrieben hat, würd ich das auch lassen, da begibst du dich unnötig in Schwierigkeiten, wenn du schriftlich zu deinem Überholvorgang Stellung nimmst!!

Auf Verfahrensfehler seitens der Polizei oder Ordnungsamt zu pledieren, ist da schon um einiges sinnvoller!!

Gruß

Torsten

Zitat:

Original geschrieben von Hulper

Jan, 3km/h werden unter 100 km/h abgezogen, darüber IIRC 3%.

Er hat sicherlich eine Tachoabweichung von 2 km/h mit einkalkuliert.

Überholvorgang darf nur dann getätigt werden, wenn der Überholende mind. 20 kmH schneller im zulässigen Bereich fahren kann.

Soll heissen, dass der LKW höchstens. 30 hätte fahren dürfen.

Wenn von vorne einer kommt und Du deshalb schneller werden musstest, warst Du nich vorrausschauend genug. Tauchte der Audi auf einmal auf, so hättest Du nicht überholen dürfen, da Gegenfahrbein nicht eindeutig einsehbar.

Also damit kommst leider nicht durch, Himeno. Sorry ;)

Was anderes wäre, wenn der Überholte auf einmal gas gibt und dadurch dann der Abstand zum Gegenverkehr nicht mehr ausreicht. DANN darfst Du, sofern abbremsen nicht mehr ausreichend, Gas geben um einen Unfall zu verhindern. Aber das Beweis dem Überholten mal, das er Gas gegeben hat. :(

Senci

Gegen Blitzer soll man doch gute Chancen haben. Hab gestern 'n Bericht gesehen, dass sehr viele Blitzer nicht ordnungsgemäß aufgestellt und eingestellt sind. Zudem sollen viele nicht richtig geeicht sein, bzw. der Zeitraum der Eichung überschritten sein.

Da hieß es, dass es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, der Einsicht in die Akten der Polizei hat.

Bin neulich mit 52 km/h in ner 30er-Zone geblitzt worden!

52 km/h - 3 Km/h Kulanz = 49 km/h

--> 19 km/h zuviel

Hat dann 35 € gemacht

hab gleich beim Blitzwagen angehalten und gefragt, wo welche Grenze is:

bis 15 km/h zu schnell 25 €!!!

mfg Woita

...und bis einschließlich 10km/h zuviel 15,-eur.

wenn du die 45km/h lt. tachoablesung erfahren hast, dann kannst du davon ausgehen, dass inkl. tachovorlauf und messtoleranzabzug nicht mehr als 10km/h überschreitung dabei herum kommen. selbst wenn es 25,-eur werden sollten, passiert neben der zahlung eben dieser summe nichts weiter. ich würde dir auch von dem einspruch abraten! mit der zahlung der summe bist du auch so schon glimpflich davon gekommen, so ärgerlich es dennoch sein mag. ich kann dir da gut nachfühlen. :)

wenn ich glück habe wars der blitzer ohne ausnahmegenehmigung und damit sind alle anzeigen von dem null und nichtig stand heute schön in der zeitung

Ausnahmegenehmigung? Hab zwr die Zeitung gelesen aber nix drüber gesehen...

stand am freitag und samstag in bild (jaja ich weiss) da steht dauernd ein blitzer an der b2 höhe rennbahn auf dem fussweg de raber keine genehmigung dazziu hat und somit sind auf bürgermeisteranordnung alle fotos nichtig

Ich bin auch letzte woche geblitz worden habs jedoch nicht so gut getroffen wie ihr war ca.30 km/h zu schnell und das in der stadt und mein schein ist auch noch auf probezeit. naja jetzt mal schaun wies aussieht gibt halt auf jeden fall 1 punkt in flensburg.

grüßle michi

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