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Brauche euren Rat

Themenstarteram 15. Juli 2008 um 13:42

Hi,

habe mir ja vor einiger Zeit einen E46 zugelegt.

Gekauft bei einem Autohändler. Leider musste ich letzte Woche feststellen

das an einer Tür (oberer Teil) eine Delle gewesen sein muss die gespachtelt und lackiert wurde.

Im Kaufvertrag steht jedoch das, dass Fahrzeug keinen Unfalschaden oder weitere beschädigungen hat.

Man kann den lackunterschied je nach Lichteinfall deutlich sehen. Da dadurch der Wert des Autos gemindert wird würde ich gerne wissen ob ich etwas vom Händler rausholen kann.

Habe das Auto jetzt ca. 2-3 Monate

MFG

mongo

8 Antworten
am 15. Juli 2008 um 13:54

Hallo erst mal,

Ich denke da lässt sich nichts mehr raus holen, da du ja beim Kauf den Vertrag unterschrieben hast und das Fahrzeug abgenommen hast.

Wenn du jetzt bei dem an kommst und Geld verlangst lacht der dich bestimmt aus.

Er wird einfach behaupten das du den Schaden selber dein Fahrzeug zugefügt hast.

Deswegen immer genau das Fahrzeug anschauen bevor man den Vertrag unterschreibt.:D

 

Quatsch... Wenn später rauskommt, dass man getäuscht wurde, kann man das auch nach der Unterschrift des Vertrags noch geltend machen. Nur weil man den - als Laie sowieso erstmal nicht zu sehenden - Lackunterschied nicht bemerkt, ist für den Händler nicht alles in Ordnung!

Eine Frage ist sicherlich: Wie kann mans beweisen. Je länger der Zeitraum, desto schwieriger wirds. Ein Gutachter kann evtl weiterhelfen oder man hat Glück und findet im Werkstattsystem nen Eintrag? Der Vorbesitzer kann weiterhelfen oder der Kaufvertrag von BMW mit dem Vorbesitzer, da steht sowas bestimmt drin, da BMW bei Inzahlungnahme genauer hinsieht als beim Verkauf!

Jede arglistige Täuschung kann im Nachhinein angegriffen werden. Man muss auch nicht akzeptieren, dass z.B. am Tacho manipuliert wurde, nur weil man keine Spuren der Manipulation erkannt hat... :rolleyes: Schön blöd, wenn du, pierre, dies so akzeptieren würdest - nimms nicht persönlich bitte! ;) Nichtmal als Privatverkäufer mit ausgeschlossener Gewährleistungspflicht kommst du da so einfach davon!

Gruß

Jan

Wenn ein Auto als Unfallfrei verkauft wird,

ist es keine Garantier für Blechschäden (glaube bis 800,-)

Also, weglakierte Kratzer und sonsitges, kann vom Verkäfer verschwiegen werden.

am 15. Juli 2008 um 14:44

Ich habe das mal behauptet, da meine Freundin so ein ähniches Problem hatte.

Sie hat sich als erstwagen ein Fiat Punto gekauft und wir hatten beim kauf leider eine delle in der Heckklappe übersehen.

Als wir nach zwei Tagen zum Händler wieder vorbeigeschaut haben und  den Schaden reklamiert haben hat er Felsen Fest behauptet, den Schaden habe sie verursacht!

Ok, wie sollen wir das jetzt beweißen? Anwalt einschalten???:confused:

Auf jeden Fall blieben wir auf der Delle sitzen, da es ja eh ein Fiat wahr und meine Freundin noch weiter Dellen reinfahren wird haben wirs dann dabei belassen.:D

Aber in deinem Fall würde ich auf jeden Fall alles versuchen, da ja erstens der Preis viel höher war und zweitens natürlich das Fahrzeug an Wiederverkaufswert verliert.

am 15. Juli 2008 um 15:04

erstmal vorweg,

zunächst hallo, war lange zeit stiller leser...hab mir nun gedacht, dass ich vielleicht ein paar informationen habe, die nützlich sein könnten...

einen änhlichen fall hatten wir gestern in ner vorlesung. da ging es um einen auch kürzlich vom BGH verhandelten fall.

den sachverhalt kann man hier entnehmen. zur einfachheit kann man auch hier schauen.

die grundlegende frage ist, ob ein sachmangel vorliegt oder nicht (wenn das nämlich nicht gegeben ist, hat sich die sache sowieso schon erledigt).

Im BGH-Fall war es so, dass im Kaufvertrag stand "unfallschäden laut vorbesitzer: nein". unser prof hat dann gemeint, dass dies lediglich eine Wissensmitteilung des Vorbesitzers war, die der Verkäufer lediglich weitergegeben hat.

vereinfacht gesagt (ohne jetzt paragraphen zu zitieren), liegt dadurch kein sachmangel vor.

der springende punkt ist aber, dass ein sachmangel vorliegt, wenn der wagen einen unfall hatte ("Ein Sachmangel liegt allerdings bereits in der Eigenschaft des Fahrzeugs als Unfallwagen"...).

unfallwagen ist dann gegeben, wenn es sich um blechschäden handelt, nicht bei bagatellschäden!

bagatellschäden sind geringfügige lackschäden und kleinere schäden.

die auslegung dürfte hier nicht immer ganz leicht fallen.

leider hatten wir gestern den fall nicht ganz zu ende behandelt.

dem zweiten link (s.o.) kann ich aber die rechtsfolgen entnehmen. rücktritt vom vertrag. und so, wie ich verstanden habe, ohne frist zur nachbesserung (in form von reparatur, wenn z.B. nicht fachgerecht repariert wurde...), denn durch eine nachbesserung würde man ja den status als unfallwagen nicht ändern! es ist und bleibt ein unfallwagen. deswegen auch sofortiger rücktritt möglich (keine fristsetzung).

wenn es sich um einen blechschaden gehandelt hat (wagen wird zum unfallwagen), könntest du also vom vertrag theor. zurücktreten. meiner meinung nach müsste man dann auch alternativ den kaufpreis mindern können, denn laut §437 Nr. 2 BGB 2. Alt. i.V.m. §441 BGB kann statt Rücktritt auch gemindert werden.

bei dir dreht sich halt die frage darum ist/war das ein blech- oder bagatellschaden.

das dürfte bei dir denke ich der knackpunkt an der ganzen sache sein.

und bei dem beweisproblem bin ich mir auch nicht ganz sicher...

es gibt zwar den §476 BGB (Beweislastumkehr), den man auch anwenden könnte, da du bei einem händler gekauft hast (sog. Verbrauchsgüterkauf §474 BGB).

der §476 BGB besagt nämlich, dass innerhalb der ersten sechs monate vermutet wird, dass der mangel bereits vor/bei übergabe vorhanden war. Die Folge: der Verkäufer müsste beweisen, dass der mangel erst nach übergabe, also zb durch dein verschulden, entstanden ist.

Nach den ersten sechs monaten dreht sich die beweislast um.

aber wie gesagt, sicher bin ich mir da nicht ob man das so anwenden kann...

so, ich hoffe das reicht erstmal.

habe versucht, alles so korrekt wie möglich darzustellen...möchte hier aber die vollständige richtigkeit ausschließen, bin ja schließlich kein jurist, sondern ein absoluter laie, der bwl studiert und ein semester privatrecht machen muss...

 

Zitat:

Original geschrieben von Pierre_BMW

Ich habe das mal behauptet, da meine Freundin so ein ähniches Problem hatte.

Sie hat sich als erstwagen ein Fiat Punto gekauft und wir hatten beim kauf leider eine delle in der Heckklappe übersehen.

Ne Delle ist was anderes: Die kann auch ein Laie schnell erkennen und für sowas wird ja die Übergabe bzw. "Abnahme" des Autos beim Kauf gemacht. Es ist immer schwer zu beweisen, wer nun die Delle verursacht hat.

Wenn aber jemand mit Spachtelmasse, Schleifgerät und Lack am Auto arbeitet, ist es normalerweise eindeutig feststellbar, wer und wann dort zugange war. (Diese Theorie setzt natürlich eine lückenlose Dokumentation voraus.) Natürlich gibts schwarze Schafe, die sowas vertuschen möchten, ne Delle kann schon mal "unbemerkt" passieren oder die Omma mit dem Gehwägelchen denkt sich "da wird schon nix passiert sein" und humpelt weiter.

Gruß

Jan

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 9:01

Ein lackierer hat mir gesagt das da eine Delle vorher gewesen sein muss weil man hören kann das dort gespachtelt wurde (ich hab zwar nix gehört aber so hat es der Mann vom Fach gesagt).

MFG

mongo

...sowas kann mit nem "Lackschichtendickemessgerät" nachgewiesen werden! Sollte der Lackierer auch besitzen...

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