Brauche dringend Rat, Unfall mit einem 3er BMW E90 (elektrisch)
Guten Abend zusammen,
ich hoffe, dass ich dieses Thema hier schreiben darf und nicht ein anderes Überthema wählen musste.
Es geht um folgendes:
Ich hatte vor 2 Tagen morgens einen kleinen Unfall, ist auch meine Schuld, ich bin rückwärts gerade angefahren weil ich parken wollte, im Eifer des Gefechts dann leider mit meinem Hinterteil gegen den BMW gestoßen. Geschwindigkeit waren nicht mehr als km/h, außer dem verbeulten Kennzeichen haben wir beide erstmal auch nicht mehr gesehen (äußerlich). Im Display leuchtete jedoch das Handbremsensymbol dauerhaft auf, wir haben uns aber ohne Polizei verständigt und wollten das Privat regulieren (unnötige Prozente die ich steigen würde...). Sie war dann laut ihren Angaben in einer Werkstatt und diese meinten der Frontspoiler sei lose (die Halterung wäre wohl gebrochen) Kosten laut ihr: 300-500 Euro. Für die Elektrik müsste der Fehlerspeicher ausgelesen, sowie der Wagen auf der Hebebühne sein. Das käme halt hinzu. Gut, habe eingewilligt, sie solle es machen lassen und mir mitteilen was denn noch dazu käme.
Plötzlich schrieb sie mir, sie sei beim hießigen BMW Händler gewesen, ohne Gutachten würde dieser gar nichts tun und Kosten über 1500 Euro. Hat mich schon skeptisch gestimmt, in der gleichen Nachricht hieß es, sie wäre aber bei einer anderen Werkstatt gewesen, diese würden 800 € und um mir entgegen zu kommen, 700 € ohne Rechnung wollen. Darin seien dann die Kosten enthalten für Spoiler, plus Halterungen von diesem sowie von den Scheinwerfern und Montage. Der Spoiler kostet meiner Recherche nach etwa 500 Euro, richtig? Da ich mich aber etwas "veräppelt" fühle, habe ich gesagt sie solle es für die 800 mit Rechnung machen lassen. Stundenlang keine Antwort, wo sie sonst immer direkt reagiert hat und dann die Aussage, ne ohne Gutachten macht die das nicht auf Rechnung. Aber wenn ich unbedingt ein Gutachten will, dann würde sie es morgen machen lassen. Geht das so schnell, ohne Termin? Ich meine, sonst sind die Werkstätten immer überlaufen, selbst wenn etwas dringendes ist, geht das nicht so schnell, erst recht nicht Samstags oder? Ich werde das Gefühl einfach nicht los, dass da irgendwas faul ist. Leider habe ich nicht so viel Ahnung, und weiß mir auch nicht mehr zu helfen. Von der Elektronik, war ja plötzlich auch gar nicht mehr die Rede.
Zudem werden Reperaturen doch auch ohne Gutachten durchgeführt, erst recht wenn die eine Werkstatt ja angeblich eine andere gewesen sein soll.
Ich weiß einfach nicht, was ich darauf nun antworten soll. Dachte daran, ihr zu sagen, dass ich ein Gegengutachten haben möchte, wenn es so horrende Preise aufweist, weiß jedoch auch nicht was da für Kosten auf mich zukämen?
Ich habe noch Bilder, die ich hier anhängen werde.
Ich bin wirklich dankbar, für jeden Rat.
Liebe Grüße.
Beste Antwort im Thema
@schnompf
Also, du traust der ganzen Sache nicht. Du hast keine Rechtschutzversicherung. Da würde es für mich nur eine Möglichkeit geben, das der Versicherung zu übergeben. Die ist auch dafür da, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Selbst wenn sie zahlt, kannst du nachträglich die Kosten übernehmen und wirst dann nicht zurückgestuft oder die Rückstufung wird rückgängig gemacht. Wenn ich mich recht erinnere, ist es sogar so, dass wenn die Versicherung einen Gutachter beauftragt hat, man trotzdem nachträglich nur den Schaden bezahlen muss, um nicht zurückgestuft zu werden.
Weiterhin beauftragt eine Versicherung bei einem Schaden von 700-800,- € häufig keinen Gutachter, sondern ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht aus. Auf den Gutachterkosten wirst du also sitzen bleiben, wenn das ohne Versicherung läuft.
Also mein Vorschlag, melde das deiner Versicherung, gib der Unfallgegnerin die Schadennummer und sag ihr, sie soll sich an die Versicherung wenden. Danach brauchst du dich erst mal um nichts mehr zu kümmern. Ob du die Kosten für den Schaden später noch übernimmst oder nicht, kannst du später immer noch entscheiden.
Wenn du das der Versicherung meldest, teile ihr deine Bedenken mit und auch, dass die Aufprallgeschwindigkeit nur ca. 5 km/h bestand. In der Regel treten bei dieser Geschwindigkeit noch keine Brüche hinter dem Stoßfänger auf.
Wenn du das partout nicht über die Versicherung machen lassen möchte, ist mein Vorschlag, sag der Unfallgegnerin, dass dir ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht. Es kann auch einfach nur sein, dass die Unfallgegnerin einfach nur den Schaden durch einen Bekannten oder gar nicht reparieren lassen möchte. Das ist ihr gutes Recht und dann hat sie natürlich keinen Reparaturrechnung. Dennoch stehen Ihr die Reparaturkosten (ohne MWST) zu. Daher reicht hier ein Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt aus.
Zu einer BMW-Werkstatt kann sie nicht gehen, weil der Wagen älter ist als 3 Jahre. Nur wenn der Service durchgehend bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurde, hat sie eventuell das Recht auch die Reparatur dort durchführen zu lassen. Diese Info habe ich zufällig gestern erhalten.
Gruß
Uwe
62 Antworten
Wie bisher nur einmal angemerkt, die Stoßstange hat definitiv etwas, sieht man ja deutlich am Spaltmaß auf dem Bild (hinterm Scheinwerfer). Allerdings sieht man auch einen Schaden unterhalb des rechten Scheinwerfers, wenn OP von Schräg links kam ist dieser Schaden wohl schwer zu erklären, außerdem Sieht man auch keine "frischen" Spuren in dem Bereich, scheint also ein Vorschaden zu sein.
Auch ich kann nur sagen das du die Polizei hättest kommen lassen sollen, dann hätte man die Aufprallkonstellation aufgenommen und der Gutachter hätte einfacher Eventuelle Schäden ausschließen können. Eine Begutachtung für Kfz vor der Haustüre ohne Bühne ist unüblich.
Wenn du das ganze zur Versicherung gibst dann unterschätze es nicht, die hat möglicherweise ein Recht auf den Anwalt, die Reparaturen in der Fachwerkstatt, Ersatzwagen, ...
Hier sieht man nochmal wie es im i.O. Zustand sein sollte:
https://upload.wikimedia.org/.../...E90%29_Facelift_20090720_front.JPG
Wenn da ein ordentlicher Gutachter kommt dann sollte es kein Problem sein, die weißen dann auch auf die Unmöglichkeit hin, das zwei Schäden zusammenhängen, sollte es der Fall sein. Das Elektronikproblem ist sowieso komisch.
Zitat:
@Saarkater schrieb am 23. April 2016 um 10:19:06 Uhr:
Also meiner war letztes Jahr 9Jahre alt gewesen und ist die letzten Jahre im Service nicht bei BMW gewesen und die Versicherung hat der Reparatur bei BMW ohne mit der Wimper zu zucken zugestimmt.
Mag sein, dass das Versicherungen unterschiedlich handhaben, gerade weil es wohl keine einheitliche Rechtsprechung gibt. Hier z.B. ein Urteil, dass sich auf diese 3-Jahresregel bezieht:
Zitat:
Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten im Allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war. Aber auch bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen. Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten auch dann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern vertragliche Sonderkonditionen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zugrunde liegen.
(
Klick mich)
Gruß
Uwe
Ganz genau, den Schaden kann ich nicht verursacht haben, der ist mir auch aufgefallen. Ich bin ja bereit für meinen Schaden aufzukommen, das man etwas versucht für sich rauszuschlagen, kann ich auch verstehen. Aber hier ist es eher so, das da jemand den Hals nicht vollbekommt und so ein Spiel lass ich mir nicht gefallen.
Ich werde es jetzt gleich auf den Termin ankommen lassen, nehme einen Zeugen mit und hab mir auch alles aufgeschrieben, worauf ich achten wollte. Ich denke auch, dass der Gutachter mit ihr bzw der Familie zusammenhängt. Es sind so viele ungereimtheiten.
Ich habe sie gefragt, wieso das ganze plötzlich ohne Hebebühne ginge, und wer der Gutachter ist, und das ich einen Kostenvoranschlag haben will. Keine Reaktion. Da sie sich aber immer mehr unglaubwürdig hinstellt, habe ich kein zu schlechtes Gefühl bei allem. Es wird wahrscheinlich sehr nervenaufreibend, und auf den Kosten des Gutachtens werde ich vermutlich sitzen bleiben, aber das ist mir jetzt recht egal, es geht mir um mein Recht.
Für die Polizei ist es jetzt leider zu spät, im Nachhinein ärgere ich mich jedoch sehr, dass ich diese nicht hinzugeholt habe und das passiert mir auch kein zweites Mal. Ich hoffe einfach mal, dass mir ihre Widersprüche bzw ihr widersprüchliches Verhalten, mein Zeuge und der Vorschaden zu gute kommt und werde nächste Woche einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
Die Versicherung werde ich ggf noch hinzuziehen, mit einkalkuliert habe ich, dass diese nun nicht für das Gutachten aufkommt. Ich wollte sie eigentlich daraus halten, weil erst vor kurzem ein Schaden mit dem Auto gemeldet wurde, der auch schon 3000 Euro gekostet hatte und ich davon ausgegangen bin, dass das alles halbwegs fair abläuft, und ich zudem auch solvent bin, die Kosten für diesen Schaden zu tragen (der ja immerhin eigentlich nicht so wahnsinnig hoch sein sollte...)
Das mit der Elektronik meinte sie ja auch, könne man bloß auf der Bühne nachgucken, bin mal gespannt was die gleich für ne Bühne haben will 😁
Werde berichten, was ich nachher erlebe.
Vielen Dank, für all die Antworten bisher.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 23. April 2016 um 10:02:13 Uhr:
Nun, ich habe gerade selber einen Schadensfall und von meinem Rechtsanwalt oder vom Gutachter die Info erhalten, dass die Versicherungen die Reparatur eines über 3 Jahre alten Fahrzeug in einer BMW-Werkstatt nur dann im vollen Umfang zahlen müssen, wenn der Wagen zuvor auch immer in einer BMW-Werkstatt gewartet wurde.
Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn, was Dir da aufgetischt wurde. Eine solche Beschränkung gibt es nicht. Fährt mir einer in ins Auto, hab ich natürlich das Recht, den Schaden fachmännisch in einer entsprechenden Markenwerkstatt reparieren zu lassen. Das ist überhaupt keine Frage. Selbst wenn die Karre noch nie einen Service gesehen hat und 10 Jahre alt ist... 😁
Anders schaut es bei eigenen Kasko-Schäden aus, sofern eine Werkstattbindung besteht. In dem Fall müsste ich die Werkstatt in Anspruch nehmen, welche mir die Versicherung benennt. In der Regel sind das übrigens ebenfalls Marken-Fachwerkstätten, keine Hinterhofschrauberbuden, nur eben manchmal nicht die der eigenen Marke. Dafür gibt's dann kostenlos ein Ersatzfahrzeug, auch bei eigenverursachten Schäden.
Müsste heißt aber nicht muss, denn geh ich trotzdem in meine Markenwerkstatt, gibt es meist einen pauschalen Reparaturkostenabzug in Höhe von 10% - eben auf grund der bestehenden Werkstattbindung.
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 23. April 2016 um 07:46:03 Uhr:
@schnompf
Also, du traust der ganzen Sache nicht. Du hast keine Rechtschutzversicherung. Da würde es für mich nur eine Möglichkeit geben, das der Versicherung zu übergeben. Die ist auch dafür da, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Selbst wenn sie zahlt, kannst du nachträglich die Kosten übernehmen und wirst dann nicht zurückgestuft oder die Rückstufung wird rückgängig gemacht. Wenn ich mich recht erinnere, ist es sogar so, dass wenn die Versicherung einen Gutachter beauftragt hat, man trotzdem nachträglich nur den Schaden bezahlen muss, um nicht zurückgestuft zu werden.Weiterhin beauftragt eine Versicherung bei einem Schaden von 700-800,- € häufig keinen Gutachter, sondern ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht aus. Auf den Gutachterkosten wirst du also sitzen bleiben, wenn das ohne Versicherung läuft.
Also mein Vorschlag, melde das deiner Versicherung, gib der Unfallgegnerin die Schadennummer und sag ihr, sie soll sich an die Versicherung wenden. Danach brauchst du dich erst mal um nichts mehr zu kümmern. Ob du die Kosten für den Schaden später noch übernimmst oder nicht, kannst du später immer noch entscheiden.
Wenn du das der Versicherung meldest, teile ihr deine Bedenken mit und auch, dass die Aufprallgeschwindigkeit nur ca. 5 km/h bestand. In der Regel treten bei dieser Geschwindigkeit noch keine Brüche hinter dem Stoßfänger auf.
Wenn du das partout nicht über die Versicherung machen lassen möchte, ist mein Vorschlag, sag der Unfallgegnerin, dass dir ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht. Es kann auch einfach nur sein, dass die Unfallgegnerin einfach nur den Schaden durch einen Bekannten oder gar nicht reparieren lassen möchte. Das ist ihr gutes Recht und dann hat sie natürlich keinen Reparaturrechnung. Dennoch stehen Ihr die Reparaturkosten (ohne MWST) zu. Daher reicht hier ein Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt aus.
Zu einer BMW-Werkstatt kann sie nicht gehen, weil der Wagen älter ist als 3 Jahre. Nur wenn der Service durchgehend bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurde, hat sie eventuell das Recht auch die Reparatur dort durchführen zu lassen. Diese Info habe ich zufällig gestern erhalten.
Gruß
Uwe
Bis auf den letzten Absatz meine vollste Zustimmung...
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 23. April 2016 um 12:23:13 Uhr:
Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn, was Dir da aufgetischt wurde.
Interessant, wenn sowas als einziges Gegenargument kommt und dann die Erläuterung, was man denn selber so glaubt.
Was ist z.B. mit dem Urteil, dass ich verlinkt habe? Warum gehst du darauf nicht ein?
2003 gab es das Porscheurteil, nachdem auch für eine fiktive Abrechnung der Stundensatz einer Vertragswerkstatt herangezogen wurde. Danach gab es aber viele weitere Urteile, die dieses Porscheurteil in aufgeweicht haben. Diese Urteile sind nicht allgemein bindend, so dass manche Versicherungen sich noch an das Porscheurteil halte, andere hingegen versuchen sich zu drücken, die gesamten fiktiven Reparaturkosten zu übernehmen und verweisen halt auf einen günstigeren Werkstatttarif.
Gruß
Uwe
Ich stimme Neo da voll zu.
Ausnahme, wie gesagt: Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung. Wenn ich keine Werkstattbindung habe, lässt sich die Gesellschaft ja schon im Vorfeld für die höheren Stundenlöhne von mir entlohnen.
Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 23. April 2016 um 13:05:15 Uhr:
Ich stimme Neo da voll zu.
Ausnahme, wie gesagt: Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung. Wenn ich keine Werkstattbindung habe, lässt sich die Gesellschaft ja schon im Vorfeld für die höheren Stundenlöhne von mir entlohnen.
Zitat:
Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten im Allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war. Aber auch bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen. Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten auch dann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern vertragliche Sonderkonditionen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zugrunde liegen.
(
Klick mich)
Wie kann der Geschädigte bei der gegnerischen Versicherung eine Werkstattbindung haben???
Gruß
Uwe
Das hast Du jetzt völlig in den falschen Hals bekommen... 😉 😉 😉
Als Geschädigter hat mir die gegnerische Versicherung schlicht und einfach nicht vorzuschreiben, wo ich mein Fahrzeug reparieren lassen darf. Darf ich also jederzeit in der Marken-Fachwerkstatt, egal wie alt der Wagen ist.
Und wenn Du meine Anmerkung nochmal gründlich liest, wirst Du feststellen, dass in Sachen Werkstattbindung ausschließlich von eigenen Schäden und Abrechnung über die eigene Versicherung die Rede war. Also nix für ungut... 😁
Den Gutachter musst du nicht bezahlen, den hat ja sie beauftragt, also darf sie den auch zahlen... Das hättest du ihr mal noch sagen können, außerdem ist es völlig normal kleiner Schäden und Schäden ohne hinzuziehen der Versicherung über Kostenvoranschlag / Rechnung zu begleichen, keine Werkstatt wird da auf ein Gutachten bestehen, da in dem Gutachten eben auch stehen wird, dass es noch zu zusätzlichen Kosten kommen kann, da das Fzg. z.B. zum Begutachtungszeitpunkt noch nicht zerlegt war.
Sry, ich kenne die Geschichte aus Sicht des Geschädigten und bin sprachlos, was hier geraten und diskutiert wird. Genau deswegen habe ich damals bei dem Unfall meiner Frau die Sache in die Hand genommen, nachdem der Unfallverursacher meine Frau massiv bedrängt hat und das unter der Hand regeln wollte. Anrufe nachts und Angebote mit 100 Euro auf die Hand usw. Ich habe mir dann weitere Anrufe verbeten und die Sache direkt mit der Versicherung und Gutachter geklärt. Der Schaden belief sich auf knapp 1000 € zzgl. Gutachterkosten, von daher wären 100 Euro ein Witz gewesen. Und das bei einem Parkunfall, wo äußerlich nur Kratzer zu sehen waren, aber unter der Stoßstange waren alle Pralldämpfer defekt und Halterungen gebrochen.
Zitat:
@hydrou schrieb am 23. April 2016 um 14:38:19 Uhr:
Sry, ich kenne die Geschichte aus Sicht des Geschädigten und bin sprachlos, was hier geraten und diskutiert wird. Genau deswegen habe ich damals bei dem Unfall meiner Frau die Sache in die Hand genommen, nachdem der Unfallverursacher meine Frau massiv bedrängt hat und das unter der Hand regeln wollte. Anrufe nachts und Angebote mit 100 Euro auf die Hand usw. Ich habe mir dann weitere Anrufe verbeten und die Sache direkt mit der Versicherung und Gutachter geklärt. Der Schaden belief sich auf knapp 1000 € zzgl. Gutachterkosten, von daher wären 100 Euro ein Witz gewesen. Und das bei einem Parkunfall, wo äußerlich nur Kratzer zu sehen waren, aber unter der Stoßstange waren alle Pralldämpfer defekt und Halterungen gebrochen.
Dann bring doch etwas Licht ins dunkel, wie passt der große Kratzer rechts mit einem Anstoß von vorne links zusammen?
Sei mal ehrlich, welcher Mensch bietet nach so einem Unfall jemandem (Fremdes) an etwas schwarz zu machen, dann doch wird es auf einmal 100€ teurer, wo das Elektronikproblem her kommt weiß keiner und BMW besteht auf einen Gutachter? Sehr seltsam die Geschichte, nun zeig uns ihre Seite, hoffentlich ist die stringent.
Dafür gibt es den Gutachter und die Unfallskizze, die man hoffentlich erstellt hat. Und fsi Fotos vom eigenen und fremden Auto, was man der Versicherung zur Abwehr unberechtigter Forderung zukommen lassen sollte.
Den Gutachter, Samstag Nachmittag, vor der eigenen Haustüre? Alles sehr komisch und deine Aussage klingt nun auch nicht gerade so als wolltest du sie in diesem Punkt verteidigen. Erzähl doch mal wie es aus ihrer Sicht aussieht.
Das mit dem Gutachtern kann schon stimmen. Habe auch mal einen angerufen da mir einer an der roten Ampel mit 80 draufgefahren ist. Er war Freitags oder Samstag vor meiner Tür mit allem möglichen an Gerät dabei und hat ewig alles angeschaut.