Brauche dringend Rat, Unfall mit einem 3er BMW E90 (elektrisch)
Guten Abend zusammen,
ich hoffe, dass ich dieses Thema hier schreiben darf und nicht ein anderes Überthema wählen musste.
Es geht um folgendes:
Ich hatte vor 2 Tagen morgens einen kleinen Unfall, ist auch meine Schuld, ich bin rückwärts gerade angefahren weil ich parken wollte, im Eifer des Gefechts dann leider mit meinem Hinterteil gegen den BMW gestoßen. Geschwindigkeit waren nicht mehr als km/h, außer dem verbeulten Kennzeichen haben wir beide erstmal auch nicht mehr gesehen (äußerlich). Im Display leuchtete jedoch das Handbremsensymbol dauerhaft auf, wir haben uns aber ohne Polizei verständigt und wollten das Privat regulieren (unnötige Prozente die ich steigen würde...). Sie war dann laut ihren Angaben in einer Werkstatt und diese meinten der Frontspoiler sei lose (die Halterung wäre wohl gebrochen) Kosten laut ihr: 300-500 Euro. Für die Elektrik müsste der Fehlerspeicher ausgelesen, sowie der Wagen auf der Hebebühne sein. Das käme halt hinzu. Gut, habe eingewilligt, sie solle es machen lassen und mir mitteilen was denn noch dazu käme.
Plötzlich schrieb sie mir, sie sei beim hießigen BMW Händler gewesen, ohne Gutachten würde dieser gar nichts tun und Kosten über 1500 Euro. Hat mich schon skeptisch gestimmt, in der gleichen Nachricht hieß es, sie wäre aber bei einer anderen Werkstatt gewesen, diese würden 800 € und um mir entgegen zu kommen, 700 € ohne Rechnung wollen. Darin seien dann die Kosten enthalten für Spoiler, plus Halterungen von diesem sowie von den Scheinwerfern und Montage. Der Spoiler kostet meiner Recherche nach etwa 500 Euro, richtig? Da ich mich aber etwas "veräppelt" fühle, habe ich gesagt sie solle es für die 800 mit Rechnung machen lassen. Stundenlang keine Antwort, wo sie sonst immer direkt reagiert hat und dann die Aussage, ne ohne Gutachten macht die das nicht auf Rechnung. Aber wenn ich unbedingt ein Gutachten will, dann würde sie es morgen machen lassen. Geht das so schnell, ohne Termin? Ich meine, sonst sind die Werkstätten immer überlaufen, selbst wenn etwas dringendes ist, geht das nicht so schnell, erst recht nicht Samstags oder? Ich werde das Gefühl einfach nicht los, dass da irgendwas faul ist. Leider habe ich nicht so viel Ahnung, und weiß mir auch nicht mehr zu helfen. Von der Elektronik, war ja plötzlich auch gar nicht mehr die Rede.
Zudem werden Reperaturen doch auch ohne Gutachten durchgeführt, erst recht wenn die eine Werkstatt ja angeblich eine andere gewesen sein soll.
Ich weiß einfach nicht, was ich darauf nun antworten soll. Dachte daran, ihr zu sagen, dass ich ein Gegengutachten haben möchte, wenn es so horrende Preise aufweist, weiß jedoch auch nicht was da für Kosten auf mich zukämen?
Ich habe noch Bilder, die ich hier anhängen werde.
Ich bin wirklich dankbar, für jeden Rat.
Liebe Grüße.
Beste Antwort im Thema
@schnompf
Also, du traust der ganzen Sache nicht. Du hast keine Rechtschutzversicherung. Da würde es für mich nur eine Möglichkeit geben, das der Versicherung zu übergeben. Die ist auch dafür da, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Selbst wenn sie zahlt, kannst du nachträglich die Kosten übernehmen und wirst dann nicht zurückgestuft oder die Rückstufung wird rückgängig gemacht. Wenn ich mich recht erinnere, ist es sogar so, dass wenn die Versicherung einen Gutachter beauftragt hat, man trotzdem nachträglich nur den Schaden bezahlen muss, um nicht zurückgestuft zu werden.
Weiterhin beauftragt eine Versicherung bei einem Schaden von 700-800,- € häufig keinen Gutachter, sondern ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht aus. Auf den Gutachterkosten wirst du also sitzen bleiben, wenn das ohne Versicherung läuft.
Also mein Vorschlag, melde das deiner Versicherung, gib der Unfallgegnerin die Schadennummer und sag ihr, sie soll sich an die Versicherung wenden. Danach brauchst du dich erst mal um nichts mehr zu kümmern. Ob du die Kosten für den Schaden später noch übernimmst oder nicht, kannst du später immer noch entscheiden.
Wenn du das der Versicherung meldest, teile ihr deine Bedenken mit und auch, dass die Aufprallgeschwindigkeit nur ca. 5 km/h bestand. In der Regel treten bei dieser Geschwindigkeit noch keine Brüche hinter dem Stoßfänger auf.
Wenn du das partout nicht über die Versicherung machen lassen möchte, ist mein Vorschlag, sag der Unfallgegnerin, dass dir ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht. Es kann auch einfach nur sein, dass die Unfallgegnerin einfach nur den Schaden durch einen Bekannten oder gar nicht reparieren lassen möchte. Das ist ihr gutes Recht und dann hat sie natürlich keinen Reparaturrechnung. Dennoch stehen Ihr die Reparaturkosten (ohne MWST) zu. Daher reicht hier ein Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt aus.
Zu einer BMW-Werkstatt kann sie nicht gehen, weil der Wagen älter ist als 3 Jahre. Nur wenn der Service durchgehend bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurde, hat sie eventuell das Recht auch die Reparatur dort durchführen zu lassen. Diese Info habe ich zufällig gestern erhalten.
Gruß
Uwe
62 Antworten
Du musst in jedem Fall einen eigenen Gutachter bestellen. Auf dem Bild sieht es allerdings schon so aus, dass die Halterung der Frontschürze des Gegeners kaputt ist. Das war nicht nur der Kennzeichenhalter - jedenfalls schaut es schon so aus, als ob die Frontschürze runter hängt
Ich werde darüber nachdenken mit der Versicherung. Normal (bei diesen Summen) hätte ich den Schaden schon melden müssen, aber sie sagte mir vorher ja, es seien 300-500 Euro, und laut Klausel muss ich Schäden bis 500 euro nicht melden.
Ich hatte sie vorhin gefragt, warum die Werkstatt denn nicht ohne Gutachten repariert, darauf sagte sie, weil die sich den Schaden noch nicht richtig angeguckt haben und der Wagen auch nicht auf der Hebebühne war.
Leider nur telefonisch. Aber das ist doch der Hammer, ich hab auch gesagt, wie sie denn dann darauf kommen dass 800 Euro fällig wären (ohne Rechnung 😉 ) aber sie sagte nur ja die würden das so machen und da wir uns nicht verstehen, könnte sie gerne den Rechtsanwalt hinzuholen. Nun gut, den kann ich auch nehmen. Einen seriösen Eindruck macht sie nicht mit all den Widersprüchen, die ich ja fast alle schriftlich habe und hinzu kommt der Zeuge.
Ich denke, ich werde mir nen Beratungstermin beim Anwalt geben lassen und dann hören, was er zu der ganzen Geschichte sagt...
sorry sollte ein Fragezeichen sein ?*
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Nein... leider nicht.. aber eine Beratung ist ja erstmal nicht so wahnsinnig teuer, und danach kann ich ja immer noch weiterschauen. :/
Also leute ihr hab sicherlich alle recht aaaber wenn sie keine zeugen hat und so ein misst daher redet warum dann zahlen ? Was hat denn rechnung und Gutachten miteinander zutun ?? Brauch ich bei einer reperatur in meiner Werkstatt ein gutachten ^^ sicherlich nein ! Deswegn lass sie doch mal machen .. Welche schäden soll denn der anwalt ohne zeugen und gutachten feststellen ?? Zudem kommt das man sie auch wegen wissen von schwarzarbeit belasten könnte !
klar - aber zahlen würde ich auch nicht ohne eine Rechnung. Und wenn der Gegener ein Gutachten beauftragt, dann weisst ja nicht, was da sonst noch alles repariert wird. Du bist ja quasi gezwngen Gutachter zu holen, wenn die sonst nichts macht
.
Wenn ein Gutachter komnt was passiert dann? Trotzdem werden Schäden/Kosten im Bereich 200 - 1000 Euro entstehen! Entweder einigen die beiden Beteiligten sich auf paar hundert euros oder der Gutachter kommt und haufen tralala um nix gemacht!
Also, wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, würde ich zu nem Anwalt gehen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Oft genügt schon ein Brief des Anwalts und schon geht alles seinen gerechten Lauf.
Ich schließe mich den Vorrednern an, wenn ich empfehle auch bei kleinen Schäden die Polizei zu rufen, die dann alles genau dokumentiert. Ruhig auch die Polizei darauf hinweisen, welche Schäden du erkennst und das aufnehmen lassen. Hat mir schon mal mehrere tausend Euro gespart als der Unfallverursacher anfing zu behaupten, er hätte nichts kaputt gemacht.
@schnompf
Also, du traust der ganzen Sache nicht. Du hast keine Rechtschutzversicherung. Da würde es für mich nur eine Möglichkeit geben, das der Versicherung zu übergeben. Die ist auch dafür da, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Selbst wenn sie zahlt, kannst du nachträglich die Kosten übernehmen und wirst dann nicht zurückgestuft oder die Rückstufung wird rückgängig gemacht. Wenn ich mich recht erinnere, ist es sogar so, dass wenn die Versicherung einen Gutachter beauftragt hat, man trotzdem nachträglich nur den Schaden bezahlen muss, um nicht zurückgestuft zu werden.
Weiterhin beauftragt eine Versicherung bei einem Schaden von 700-800,- € häufig keinen Gutachter, sondern ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht aus. Auf den Gutachterkosten wirst du also sitzen bleiben, wenn das ohne Versicherung läuft.
Also mein Vorschlag, melde das deiner Versicherung, gib der Unfallgegnerin die Schadennummer und sag ihr, sie soll sich an die Versicherung wenden. Danach brauchst du dich erst mal um nichts mehr zu kümmern. Ob du die Kosten für den Schaden später noch übernimmst oder nicht, kannst du später immer noch entscheiden.
Wenn du das der Versicherung meldest, teile ihr deine Bedenken mit und auch, dass die Aufprallgeschwindigkeit nur ca. 5 km/h bestand. In der Regel treten bei dieser Geschwindigkeit noch keine Brüche hinter dem Stoßfänger auf.
Wenn du das partout nicht über die Versicherung machen lassen möchte, ist mein Vorschlag, sag der Unfallgegnerin, dass dir ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht. Es kann auch einfach nur sein, dass die Unfallgegnerin einfach nur den Schaden durch einen Bekannten oder gar nicht reparieren lassen möchte. Das ist ihr gutes Recht und dann hat sie natürlich keinen Reparaturrechnung. Dennoch stehen Ihr die Reparaturkosten (ohne MWST) zu. Daher reicht hier ein Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt aus.
Zu einer BMW-Werkstatt kann sie nicht gehen, weil der Wagen älter ist als 3 Jahre. Nur wenn der Service durchgehend bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurde, hat sie eventuell das Recht auch die Reparatur dort durchführen zu lassen. Diese Info habe ich zufällig gestern erhalten.
Gruß
Uwe
Sie besteht gerade auf ihr Gutachten, hat sofort einen Termin bekommen und ich solle um 12:20 bei ihr sein - es wird vor der Haustüre begutachtet??? Ist das so üblich?????
Versicherung!!!
Ansonsten kann das für dich eine Kostenfalle werden, die du noch nicht abschätzen kannst.
Außerdem, wenn sie einen Gutachter einschaltet, ist die Hoffnung, dass das ohne Abwicklung der Versicherung günstiger wird, sowieso dahin.
Warum möchtest du deine Versicherung eigentlich einschalten? Was sind die Gründe?
Ich würde sofort den Schaden der Versicherung melden, der Unfallgegnerein dann sofort die Schadennummer geben und ihr sagen, dass ihr zukünftiger Ansprechpartner die Versicherung ist. Das kannst du heute bis 10 abgewickelt haben, also bereits vor dem Gutachtertermin.
Gruß
Uwe
Natürlich kann Du auch mit einem Auto das älter als 3Jahre ist zu BMW fahren.
In der Regel werden Schäden die geringer als 3000Euro sind über einen Kostenvoranschlag
abgewickelt weil sonst die Kosten für einen Gutachter im Verhältniss zu hoch sind.
Würde mich auf jeden fall mal mit Deiner Versicherung absprechen wie vorzugehen ist
und Du bereit bist bis zu einer bestimmten Summe den Schaden zu übernehmen.
Zitat:
@Saarkater schrieb am 23. April 2016 um 09:54:35 Uhr:
Natürlich kann Du auch mit einem Auto das älter als 3Jahre ist zu BMW fahren.
Nun, ich habe gerade selber einen Schadensfall und von meinem Rechtsanwalt oder vom Gutachter die Info erhalten, dass die Versicherungen die Reparatur eines über 3 Jahre alten Fahrzeug in einer BMW-Werkstatt nur dann im vollen Umfang zahlen müssen, wenn der Wagen zuvor auch immer in einer BMW-Werkstatt gewartet wurde.
In meinem Fall wäre das kein Problem, weil ich den Service bei meinem 6 Jahre alten Fahrzeug bisher bei BMW habe machen lassen.
Gruß
Uwe
Also meiner war letztes Jahr 9Jahre alt gewesen und ist die letzten Jahre im Service nicht bei BMW gewesen und die Versicherung hat der Reparatur bei BMW ohne mit der Wimper zu zucken zugestimmt.